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IGNORED

Versand von Anscheinswaffen/Softairwaffen nach §42a WaffG.


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Geschrieben

Hallo Leute,

mich und eine Händler-Kollegin treibt gerade die Frage nach dem Versand von Softair-Waffen um.

Die Kollegin hat nach einem Versandschaden via DHL das Problem, daß sich das Versandunternehmen weigert, die Warenwert-Versicherung zu übernehmen, da sich angeblich entgegen der DHL-AGB´s Schusswaffen in dem havarierten Paket befunden haben. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um echte, also scharfe Schusswaffen handle oder um sog. Softairwaffen (Anscheinswaffen nach §42 a WaffG.).

Habt Ihr dazu eine Meinung ??

Hier der link zu den AGB´s der DHL...

http://www.dhl.de/de/paket/information/privatkunden/zulaessige-inhalte.html

Ich kann nicht erkennen, daß im Inlads-Versand Softairwaffen ausgeschlossen sein sollen.

Würde mich über eine fachkundige Info freuen...

BFP

Geschrieben (bearbeitet)

was soll dir hier den jemand verbindlich sagen was dhl muss und was nicht?!?

wenn dhl die abwicklung verweigert (aufgrund der dir genannten agb's), du (oder die kollegin) aber der meinung bist das die das bezahlen müssen, wirst du wohl oder übel einen fachanwalt bemühen und im zweifel gegen dhl juristisch vorgehen müssen!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

BF Pierce hatte ja nur gefragt, ob jemand der hier vertretenen Foristen aus dem Wust der wiedergegebenen DHL-AGBs einen Beförderungs-/Versand-Ausschluss (wie nachträglich vom Unternehmen behauptet) erkennen kann. Er kann es nicht.

Ich ehrlich gesagt (allerdings nach schnellem Querlesen) auch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

In deinem Link kann ich auch nichts zu Waffen o.ä. finden. Allerdings bin ich an anderer Stelle auf der Seite der Post fündig geworden:

http://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/unzulaessige-inhalte-gefaehrliche-gueter.html

Hierbei geht es allerdings nur um den Versand ins Ausland! Du fragst nach einem Versand im Inland!

Diesbezüglich habe ich eine andere Info gefunden, wonach die dt. Post seit 2011 nicht mehr aus den in der Verlinkung genannten Gründen ins Ausland verschickt.

http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/agb-2013/agb-paket-international-072013.pdf << AGB Paket Int,

http://www.potsdam.ihk24.de/international/Export_Import_Aber_wie/Exportkontrolle/1509096/Post_befoerdert_grenzueberschreitend_keine_Waffen_mehr.html << Artikel zu Waffenversand d. dt. Post

Davon ausgehend, dass in den Lieferbedingungen von DHL über Pakete im Inland nichts vonwegen Waffen aufgeführt ist, würde ich davon ausgehen, dass das legitim ist.

Ich lass mich aber gerne eines Besseren beraten.. ;-)

Übrigens hab ich grad mal die Suchfunktion benutzt.. da kommt man übrigens zu genau dem Ergebnis..

Bearbeitet von mein_c_tut_w
Geschrieben

Der Versand von Waffen wird im Inlandsversand nicht von DHL ausgeschlossen. Das betrifft nur den internationalen Versand. Das bestätigt auch DHL wenn man dort jemanden fragt der sich mit den AGB des Unternehmens auskennt.

Geschrieben

Ab 0,5 Joule ist es ne Schusswaffe. Ohne Ausnahme.

DHL schließt den Versand allerdings nicht aus.

So ist es. Und damit ist alles gesagt.

Und dies sollten sich mal viele Waffenhändler hinter die Ohren schreiben.

Geschrieben

Was haben die Händler damit zu tun?

Ich habe es mehr als einmal erlebt, daß ein Händler den Versand per DHL oder Post mit der Behauptung verweigert hat, daß die keine Waffen transportieren würde bzw. Waffen vom Transport ausgeschlossen seien.

Geschrieben

Selbst wenn es erlaubt wäre: DHL bietet kein Eigenhändig an, damit wieder nicht erlaubt.

a) Es ist NICHT ausgeschlossen.

b) Eigenhändig o.ä.ist NICHT nötig. Noch so ein Märchen, das immer wieder erzählt wird und von den "Spezialtransporteuren", die für horrendes Geld normale Leistung bieten, gepflegt wird. Es gibt andere Lösungen, wie das völlig legal geht, auch für LW, die man nicht als besonders schweren Brief als Einschreiben/eigenhändig schicken kann. Nein, ich werde das her nicht weiter erklären, es gibt hier einen fetten Fred dazu, da ist alles gesagt.

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