Zum Inhalt springen
IGNORED

Ermittlungen gegen Polizist nach Warnschuss


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bin gerade über diesen Artikel gestolpert:

http://www.ksta.de/wesseling/private-verbrecherjagd-in-wesseling-ermittlungen-gegen-koelner-polizisten-

nach-warnschuss,15189192,29217266.html

Wenn sogar gegen einen Polizisten wegen eines Warnschusses ermittelt wird, was bedeutet dass dann für einen normal sterblichen:

Die Einbrecher freundlich fragen, ob man beim raustragen helfen soll, vielleicht auch noch einen Kaffee anbieten.

Geschrieben

...das ist doch das wenigste. Normalerweise gehört es sich dem "Gast" auch noch Frau und

Tochter anzubieten bevor man ihm die Wertgegenstände ins Auto trägt.

Das nennt sich "ehrliche Willkommenskultur"!!

Geschrieben

Was ist da jetzt schräg dran? Es wird ermittelt, es gibt ein Ergebnis der Ermittlung und dann wird (wahrscheinlich) eingestellt. Wär ja noch doller, wenn jeder der eine Uniform trägt mal einfach um sich schießen darf.

Geschrieben

Das ist die nackte Realität in Deutschland!

Wollte man mir doch bisher nicht glauben.

Bedeutet für den PVB mindestens bis zu 3 Jahren Beförderungsstopp (außer eben bei einer Sondervorlage), denn es erfolgt bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens noch das Disziplinarverfahren, das erst nach Beendigung des Strafverfahrens weitergeführt werden kann, was bei einem Ermittlungsverfahren automatisch eingeleitet wird.

...das ist doch das wenigste. Normalerweise gehört es sich dem "Gast" auch noch Frau und

Tochter anzubieten bevor man ihm die Wertgegenstände ins Auto trägt.

Das nennt sich "ehrliche Willkommenskultur"!!

Bei der Kälte würde ein warmer Tee aber auch reichen!

Was ist da jetzt schräg dran? Es wird ermittelt, es gibt ein Ergebnis der Ermittlung und dann wird (wahrscheinlich) eingestellt. Wär ja noch doller, wenn jeder der eine Uniform trägt mal einfach um sich schießen darf.

Richtig, gehört ja auch zum Rechtsstaat, aber eine beschleunigte Prüfung wäre schon wichtig!
Geschrieben

Guude,

Uwe, verstehe ich nicht....Wenn Dein Kollege sich nachweislich korrekt verhalten hat und der Staatsanwalt nach Prüfung des Anfangsverdachts das Verfahren einstellt, warum entsteht ihm dann noch ein Nachteil?

Wäre es nicht ähnlich, wenn ich als Privatier, der seine Glock zur Festsetzung eines Einbrechers nutzt, immer einer Anfangsermittlung ins Auge blickt, aber wenn ich nachweislich keine Strafttat begangen habe, erwächst mir doch auch kein Nachteil?

Ein Dizi wenn er nix gemacht hat? Wie gesagt, verstehe ich nicht.

Ciao

Weissblau

Geschrieben

Guude,

Uwe, verstehe ich nicht....Wenn Dein Kollege sich nachweislich korrekt verhalten hat und der Staatsanwalt nach Prüfung des Anfangsverdachts das Verfahren einstellt, Ciao

Weissblau

Irgendjemand muss ja eine Anzeige "gepinnt" haben, in der Regel die Polizei, die dann der Staa. übergibt, wobei auch die Staa. ein Verfahren einleiten kann und die Polizei dann prüft.
Geschrieben (bearbeitet)

Soso. Ein Warnschuss als mögliche "versuchte gefährliche Körperverletzung"...

Das Zauberwort bitte auch zitieren:

Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer sagte auf Nachfrage unserer Zeitung: „Wir sind noch in einem ganz frühen Stadium der Ermittlungen. Zunächst muss geprüft werden, ob ein Anfangsverdacht wegen versuchter, gefährlicher Körperverletzung im Amt gegeben ist.“

Hat er sich als Privatmann der als Schutzmann auf die Lauer gelegt? Ich tendiere zu letzterem, zumal er als Polizeivollzugsbeamter immer im Dienst ist, genauer sich bei Beobachtung einer Straftat in den Dienst versetzten und im Rahmen seiner Möglichkeiten einschreiten muss.

Und dann gilt das Polizeirecht, sprich Schusswaffengebrauch gegen Diebe nur wenn die Schusswaffen oder Explosivmittel mitsich führen. Der Warnschuss als eine Möglichkeit der vorgeschriebenen Androhung des Schusswaffengebrauchs unterliegt genau diesen Voraussetzungen auch.

Bearbeitet von SchwererReuther
Geschrieben

Hat er sich als Privatmann der als Schutzmann auf die Lauer gelegt?

Da er offensichtlich seine Dienstwaffe nutzte wird er kaum als "Privatmann" gehandelt haben!

Gibt aber auch noch Besonderheiten wie Urlaub, Krankheit im Rahmen der Aufbewahrung der Waffe.

Geschrieben

Was mir allerdings auch auffält:

Einer der beiden festgenommenen Männer soll aus Wesseling kommen. Der andere habe keinen festen Wohnsitz, so die Polizei. Nach den Vernehmungen durch die Polizeibeamten wurden die beiden Männer wieder freigelassen.

Das verstehe wer will - ich nicht.

Manfred

Geschrieben

Z.B. ein Schausteller oder Binnenschiffer mit ladungsfähiger Anschrift, etwa der Arbeitsplatz, besser Firmensitz, wäre denkbar. Oder ein Ausländer der eine Sicherheitsleistung hinterlegt hat.

Na, dann ist ja alles in bester Ordnung...

Geschrieben

Na, dann ist ja alles in bester Ordnung...

Das würde ich nicht sagen. Bin nur der Überbringer der Botschaft. Da fallen eben die Haftgründe weg.

Naja, durch den Warnschuß sind die halt schwerst erschrocken und traumatisiert.

Fällt hierzulande ja quasi schon unter Polizeibrutalität.

Das Polizeirecht liefert den Rechtfertigungsgrund für die Verletzung eines Rechtsgutes. Hier die körperliche Unversehrtheit durch einen Schuss. Wird Täter getroffen so mindestens gefährliche KV, wenn gedeckt durch Polizeirecht dann eben gerechtfertigt.

Schusswaffengebrauch setzt warnenden Anruf oder eben Warnschuss voraus, sofern es die Situation zulässt. Aus polizeirechtlicher Sicht wird zwischen dem Warn- und dem gezielten Schuss nicht unterschieden.

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, Verdacht der versuchten gefährlichen KV. Das wird jetzt geprüft.

Ist doch ganz einfach, oder?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich persönlich hoffe, dass dieses Verfahren eingestellt wird! Sonst sind wir tatsächlich bald beim Anbieten von Kaffee und Gebäck für den Täter.

Was mich nachdenklich stimmt ist die Frage, was wollte er mit dem Schusswaffengebrauch durchsetzten?

Notwehrrecht, eine polizeiliche Maßnahme nach dem PolG NRW oder die Strafverfolgung nach der STPO?

Er hatte theoretisch die Möglichkeit nach all diesen Rechtsnormen einzuschreiten.

Aber was hat den Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt? Die Flucht der Täter? Auf den zweiten Blick doch interessanter als es zunächst scheint.....

Bearbeitet von DatHeinz
Geschrieben

Uneinigkeit scheint aber in der Konsequenz zu bestehen. Zumindest für den Außenszehenden schwer verständlich, aber man braucht eben keinen festen Wohnsitz um für die Justiz greifbar zu bleiben (sind auch nur ein paar der möglichen Beispiele). Dann eben auch kein Haftbefehl.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich persönlich hoffe, dass dieses Verfahren eingestellt wird! Sonst sind wir tatsächlich bald beim Anbieten von Kaffee und Gebäck für den Täter.

Ich lasse immer eine Keksdose und einen Geldschein auf dem Wohnzimmertisch liegen und dabei einen Entschuldigungszettel, dass ich gerade nicht über mehr Barmittel verfüge! Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Ja, das ist konsequent.

Und schafft man es tatsächlich durch persönliches Erscheinen, die Einbrecher zur Unterbrechung oder gar zum Abbruch des Tuns zu veranlassen, so wäre mindestens eine Entschuldigung wegen Behinderung der Berufsaausübung angebracht...

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.