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Bedürfnis GK wenn nur KK geschossen


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Geschrieben

Hallo Zusammen!

Ich habe das mal ins "Waffenrecht" gepackt, bitte verschieben, wenn das nicht der richtige Platz hierfür ist.

Um auf den Punkt zu kommen: ich habe mich kürzlich in einem Schützenverein angemeldet; die Atmosphäre passt ganz gut, und der Oberschützenmeister ist ein wirklich spitzen Typ, allerdings folgende Problematik, er möchte bei Neulingen, dass sie möglichst im ersten Jahr KK schießen, da er, ich denke berechtigterweise, Angst hat, dass ihm der Schießstand zusammengeschossen wird (möglicherweise schlechte Erfahrungen mit Neulingen gemacht). Ansich ist das für mich kein Problem, jedenfalls möchte ich definitiv, wenn ich im Besitz der WBK bin, mein eigenes GK Werkzeug besitzen und damit arbeiten (durch meine damalige Zeit bei der Bundeswehr bin ich die P8 gewohnt, von daher war ich beim letzten KK schießen im Verein recht 'gelangweilt').

Jedenfalls hatte ich in diversen Foren schon gelesen, dass manche Behörden eine Eintragung für GK abgelehnt haben, da in den ersten 12 Monaten Verbandsmitgliedzeit nur KK geschossen wurde, und demnach kein Bedürfnis vorliegt. Die 'größte' Vereinswaffe ist im übrigen auch nur eine .357 Magnum. Ist das tatsächlich ein Problem? Ich würde wirklich ungern deswegen einen anderen Verein aufsuchen, da eigentlich alles passt.

Ich hoffe hier kann mich irgendwer diesbezüglich behelligen. Danke im Voraus!

Falls das irgendwie von Interesse ist: ich bin 33, und Wunschkaliber ist .45 ACP

Gruß,

Michael

Geschrieben (bearbeitet)

Such dir nen neuen Verein... wenn ich sowas lesen schwillt mir der Kamm.. Ist bestimmt im DSB.... Such Dir was mit BDMP oder BDS!

Zu Deiner Frage... Du musst mit einer erlaubnispflichtigen Waffen geschossen haben...dann kannst Du alles beantragen, was Deine SpO hergibt..

Bearbeitet von sniper-k98
Geschrieben

Hmm, ich frage mich, wie dass dann kommt, wenn manche Leute schreiben, dass ihre zuständige Behörde eine Eintragung für GK verweigert haben, weil sie sonst nur KK geschossen haben, und demnach angeblich kein Bedürfnis vorliegen würde.

Geschrieben (bearbeitet)

Hmm, ich frage mich, wie dass dann kommt, wenn manche Leute schreiben, dass ihre zuständige Behörde eine Eintragung für GK verweigert haben, weil sie sonst nur KK geschossen haben, und demnach angeblich kein Bedürfnis vorliegen würde.

Weil manche Behörde/Oberschützenmeister keine Ahnung hat.... Woher weiß die Behörde, dass Du nur KK geschossen hast? Die bekommt nur ne Verbandsbescheinigung (z.B. mit Pistole .45ACP) und macht nen Voreintrag klar.....Also sitzt der Feind zum Teil schon im Verein/Verband...

Der Verein bescheinigt nur die Regelmäßigkeit...die Bedürfnisbescheinigung macht der Verband...

Mancher Verein will aber Neuschützen erstmal mit KK quälen und dazu gängeln noch einen der beiden Plätze auf der WBK mit einer GSP zu blockieren...

Wie gesagt such Dir nen Backup-Verein...

Bearbeitet von sniper-k98
Geschrieben

Es gibt auch Behördenbedienstete, die eine "sehr eigene Auffassung/Interpretation" von geltendem Recht haben. Das ist dann für dich natürlich doof.

Frag als erstes in deinem Verein, ob du nach dem Jahr ein Bedürfnis für deine .45'er bekommst. Wenn nicht, wie schon geschrieben, Vereinswechsel.

Wenn ja, red doch einfach mal mit deinem zuständigen Sachbearbeiter, wie er das sieht. Nebenbei klärt man denn noch sowas, wie "Wird die BW-Ausbildung als Sachkunde anerkannt"...

Geschrieben (bearbeitet)

(...)Wird die BW-Ausbildung als Sachkunde anerkannt"...

Wenn Du da ne Ausbildung in dem Bereich hast sicher möglich, aber als 08/15-Soldat wohl kaum...Ich kenne einen Stabsfeld dem man seine Fachkunde wegen seine BW-Tätigkeit anerkannt hat...hat heute nen Waffenladen...

Bearbeitet von sniper-k98
Geschrieben

Wie gesagt, der Verein passt ganz gut soweit, und aufgrund meines kürzlich verstorbenen Vaters der dort jahrzente lang Mitglied war (40 Jahre Polizeidienst, Schießtraining der Polizei hat immer dort stattgefunden) bin ich dem Verein auch in gewisser Weise 'ideell verbunden'. Also wie bereits erwähnt, der OSM ist sehr sympatisch, und hat auch bei der ersten Einweisung erwähnt, dass für mich dann die .45 sehr interessant sein wird. Ich gehe nicht davon aus, dass das von der Vereinsseite ein Problem ist. Ich wollte nur sicherstellen, dass mir da die Behörde keinen Strich durch die Rechnung macht.

Geschrieben

Laut WaffVwV wird die BW-Ausbildung "in der Regel" nicht als Sachkunde anerkannt, ist ne Kann-Entscheidung des SB, also reden und überzeugen.

Ob die Behörde dich ablaufen lässt, wirst du auch nur erfahren, wenn du fragst. Geh einfach mal hin!

Die Behörde kann keinen Strich durch die Rechnung machen.

Kann sie eigentlich auch nicht, nur manchmal muss man sich sein Recht erkämpfen (erklagen).

Geschrieben

Um auf den Punkt zu kommen: ich habe mich kürzlich in einem Schützenverein angemeldet;

Die 'größte' Vereinswaffe ist im übrigen auch nur eine .357 Magnum.

1. Hast Du schon einen "Verbandsausweis" bzw. wurdest Du schon bei einem (welchem?) Verband angemeldet? Die Anmeldung beim Verband ist extrem wichtig, da das Jahr "Wartezeit" erst mit der Anmeldung beim Verband und nicht mit Vereinseintritt beginnt. Manche Vereine haben hier eine etwas eigenwillige Art "Neulinge" zu melden.

2. Eine .357 Magnum ist im Vergleich zu einer .45ACP sicherlich nicht "kleiner", zumindest gefühlt. ;-)

Ich wollte nur sicherstellen, dass mir da die Behörde keinen Strich durch die Rechnung macht.

3. Rechtlich ist nur wichtig, dass Du mit "erlaubnispflichtigen" Waffen geschossen hast und KK ist erlaubnispflichtig.

Geschrieben

Wie die Vorsprecher schon genannt haben, schieß doch die KK, nach dem einem Jahr beantragst Du eine Großkalibrige Waffe.

Sprich das jedoch mit dem Vorstand ab, ansonsten kann es passieren, das sie es Dir dann verwehren.

Ansonsten Geld zurückverlangen und anderen Verein suchen.

:wink:

Geschrieben

Bevor ich extra deswegen ein neues Thema erstelle: ist das für mich irgendwie von Nachteil, dass ich dann im Badischen Sportschützenverband bin, da dieser nicht sehr populär zu sein scheint, da man sonst immer nur vom BDS und BdMP liest?

Geschrieben

@HBM: Verbandsausweis habe ich noch nicht. Ich hatte mich erst letzte Woche dort angemeldet. Verband ist der Badische Sportschützenverband ( http://www.bsvleimen.de )

Hab mir gerade die Liste-B des Badischen Sportschützenverbandes angeschaut. Wirklich sehr umfangreich incl. interessante Disziplinen für halbautomatische Langwaffen. Der Verband sollte passen. ;-)

Frag vorsichtshalber aber nach, ob Du schon beim Verband gemeldet wurdest bzw. wann das passiert. Sonst kann es Dir passieren, dass Du in ein paar Monaten erst beim Verband gemeldet wirst.

Geschrieben

@HBM: ich bin an Donnerstag wieder im Schützenhaus, und werd direkt nachfragen. Zumindest steht mal im Schreiben zur Vereinsaufnahme, dass der Verbandsausweis in Kürze folgen sollte.

Geschrieben

Wenn DU dich dort wohl fühlst, ist alles andere nebensächlich. Manchmal braucht es jedoch einige Zeit, um dies bewerten zu können.

Achte darauf, dass die Verbandsmeldung zeitig erfolgt. Erst ab diesem Moment zählt die Jahresfrist.

Aber geh auch keinem auf den Wecker und lass dir von Forumsgrößen keinen Krawall einreden. Wichtig ist das miteinander und das findet eben in der realen Welt und nicht im Internet statt.

Ich wünsche dir Erfolg und noch viel mehr Spaß auf einem Weg in dieses herrliche Hobby.

Lies wenig Foren, dann ist die Welt weniger ärgerlich ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Oh man, wenn ich sowas hore wie, Such dir nen anderen Verein wenn die dich nicht sofort GK ballern lassen, könnt ich echt K****n! Da schwillt mir der Kamm! Hauptsache viele Hülsen gleichzeitig in der Luft. Natürlich sollst du dich nicht gängeln lassen. Aber wie du schon schreibst zeig erstmal das.du schießen kannst. Wenn das nach drei Monaten gut klappt und die dich dann immer noch nicht mal mit der 357er schießen lassen kannst du immer noch nach was anderem schauen. Wir haben bei uns auch schon mal Leute die in anderen Vereinen nur Gk schießen max. 2 Jahre dabei sind. Da hast du nicht nur Angst um deinen Stand! Da fehlt jegliche Grundlage.

Die Schützen die richtig gut sind haben im übrigen alle mit der LuPi angefangen!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Bevor ich extra deswegen ein neues Thema erstelle: ist das für mich irgendwie von Nachteil, dass ich dann im Badischen Sportschützenverband bin, da dieser nicht sehr populär zu sein scheint, da man sonst immer nur vom BDS und BdMP liest?

Die Disziplinen in der Liste-B sind für den Anfang auf jeden Fall ausreichend um "alles" mal durch zu probieren. Später, bzw. wenn Du weist, welche Disziplinen Dir liegen, macht es evtl. Sinn in mehreren Verbänden Mitglied zu werden.

Geschrieben

Hallo miwob,

ein Vereinsmitglied von mir (BDMP) hat als erste Waffe eine Dessert Eagle in .50 AE beantragt. Warum nicht. Ist zwar eine mächtige Wumme und sicherlich nicht zum Präzisionsschießen geeignet, aber das Glitzern in den Augen hat mir gezeigt, dass auch der Spaßfaktor hoch zu bewerten ist.

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo steven,

ja, sicher, jeder soll mit dem Werkzeug arbeiten, was ihm am meisten Spaß bereitet. Sehe ich genauso. Wenn jemand schon einmal Porsche gefahren ist, der möchte sicherlich keinen VW Golf mehr fahren. Eine .45 ACP Pistole ist auch dementsprechend mein Wunsch. Ich wollte lediglich nur in Erfahrung bringen, ob das für die Beantragung bei der zuständigen Behörde einer solchen Waffe ein Problem darstellt, wenn man meinetwegen erstmal 12 Monate nur .22 KK geschossen hat. Vorhandes Bedürfnis, etc.

Bearbeitet von miwob
Geschrieben

Vielleicht hilft das Gesetz

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

Die WaffVwV erläutert dazu

14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
– die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr
nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

Geschrieben

Danke schiiter. Demnach ist mir echt nicht klar, wie es angeblich sein kann, dass Behörden einen Eintrag auf eine GK abgelehnt haben sollen, wenn in erster Linie nur KK geschossen wurde.

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