Zum Inhalt springen
IGNORED

Verwaltungsgericht verbietet 142. Waffe auf WBK gelb - in der Begründung volle Breitseite gegen den legalen Waffenbesitz


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Seh ich etwas anders. Wenn mir der Staat vorschreibt mindestens 18x im Jahr Ski zu fahren und dann noch Mitglied in einem Skiclub zu sein, nur weil ich ein paar Ski kaufen möchte, dann wäre das für mich echt nervig,... Wenn ich für den "Bedarf" ein paar Ski erst für eine Genehmigung zahlen muss und dann für den Eintrag in den Skipass noch mal und wenn ich zusätzlich noch laufend Wachs kaufen möchte, dann für den weiteren Stempel noch mal den Geldbeutel aufmachen muss, dann sind das nicht nur "bürokratische Hürden".

Eine Hürde ist dies schon, wenn auch nicht bürokratisch im eigentlichen Sinn. Diese Anforderung ist Teil des Bedürfnisses: Ein Bedürfnis hat nur ein Sportschütze mit einem Minimum an Betätigung als Sportschütze.

Natürlich ist dies einerseits ärgerlich, weil man so zu einer Mindestbetätigung gezwungen wird, was bei anderen, nicht derart reglementierten Sportarten "natürlich" nicht der Fall ist. Sinn und Zweck ist klar: Es sollen diejenigen Personen ausgefiltert werden, die sich nur den Mantel des Sportschützen umhängen um so Zugang zu Schußwaffen zu erhalten. Wer dies ablehnt wird dieses Erfordernis als unerträgliche Gängelei ansehen. Und man kann auch der Meinung sein, daß man dies auch nicht mit der Begründung akzeptieren dürfe, daß es sich ja nur um minimale und leicht zu erfüllende Anforderungen handelt, zumal dem "Schußwaffenfreund" jede Gelegenheit zum Schießen willkommen sein sollte, weil sich diese Anforderung jederzeit problemlos enorm verschärfen lassen würde.

Man kann es auch anders sehen: Wir Sportschützen sind ja auch etwas stolz darauf und weisen auch immer wieder darauf hin, daß mit legal besessenen Sport(schützen)waffen praktisch kein Mißbrauch getrieben wird; die Zahl der Mißbrauchsfälle ist derart gering, daß sie sich statistisch nicht sinnvoll ausdrücken läßt - was ja auch die Fachleute des BKA zu der feststellung gelangen läßt, daß Legalwaffen kein Sicherheitsproblem darstellen (was das BKA naturgemäß auf das Strafrecht bezieht, viele Politker dagegen eine Gefahr für sich und "den Staat" sehen, es aber natürlich nicht offen sagen). Dieser erfreuliche Umstand ist nicht nur den allgemeinen Anforderungen wie Zuverlässigkeit und relative geistige Gesundheit geschuldet sondern auch diesem Filter und dem damit verbundenen Filter der "sozialen Kontrolle" in Schützenvereinen. Obwohl ich diese Zwangsmitgliedschaft in Schützenvereinen schon deswegen grundsätzlich strikt ablehne, weil ich kein Vereinstyp bin, sehe und akzeptiere ich diese als eine nicht unwesentliche Ursache für die Ungefährlichkeit des Sportschützenwaffenbesitzes, die letztlich auch mir zugute kommt. Ohne diese zusätzlichen Anforderungen hätten, davon bin ich überzeugt, viel mehr Leute mit dem Etikett des "Sportschützen" Zugang zu Schußwaffen, bei denen das konkrete Risiko des Mißbrauchs besteht, ein höheres Risiko als bei uns, die wir regelmäßig im Verein unser Training und Wettkämpfe absolvieren.

Kurz zum Sport: Ich fahre auch Ski, einmal jährlich für sechs Tage, was halt daran liegt, daß ich nicht in 15 oder 30 min auf der Piste sein kann. Deswegen bin ich aber kein Skisportler. Ich will sagen: Eine gewisse Häufigkeit und Regelmäßigkeit gehört dazu.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, ich glaube, da verwechselst Du was.

Die 18 Mal stehen nirgendwo, im Gesetz steht nur "regelmäßig".

Die Zahlen haben die Verbände ausgehandelt.

Bei meinem sind es z.B. 12 Mal.

Das möchte ich bezweifeln. Siehe die amtliche Begründung zum WaffG2002 (BT-Drucksache 14/7758 S.63):

"Über die regelmäßige Schießsportausübung fehlten aber jegliche konkreten Regelungen mit der Folge, dass laut einer Länderumfrage im Jahre 1995 festgestellt wurde, dass hinsichtlich der Schießsportausübung durch einen Sportschützen die Verwaltungspraxis offensichtlich vollkommen unterschiedlich ist und zwischen einmal pro Woche bis einmal pro Monat schwankt; überwiegend wird aber ein mindestens zweiwöchiger Rhythmus der Schießsportausübung verlangt.

Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht (Satz 2 Nr. 2)."

Aber auch nur dann, wenn ich eine Waffe auf Grün beantrage.

Sonst nicht.

Also muß ich normalerweise nicht 12 Mal im Jahr auf den Schießstand.

Leider falsch. Du verwechselst die beizubringende Bedürfnisbescheinigung mit Deinem Bedürfnis.

Im Rahmen des § 14 (3) mußt Du in der Tat bei jedem erneuten Erwerbsantrag eine Bedürfnisbescheinigung des Verbands vorlegen, die nur erteilt wird, wenn Du dem Verband Deine regelmäßige Sportschützentätigkeit, für die der Gesetzgeber (s.o.) ein monatliches Training etc. ausreichen läßt, nachweist. Diese nähere Ausgestaltung des Bedürfnisses gilt aber nicht nur für Absatz 3, also Kontingentswaffen, sondern ausweislich Absatz 2, der ja für jede Sportschützenwaffe gilt, allgemein. Nur wird für die "weniger gefährlichen" Nicht-Kontingents-Waffen in Absatz 4 eine Dauererwerbserlaubnis erteilt (blablabla), in der aber ausdrücklich das Erfordernis des Absatz 2 S.2 Nr.1 (also u.a. die regelmäßige Sportschützentätigkeit) hervorgehoben wird. Der Gesetzgeber hat das auch in der amtlichen Begründung so erläutert, denn das obige Zitat geht wie folgt weiter:

"Dafür wird bei Sportschützen in der Regel ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von zwei Kurz- und drei halbautomatischen Langwaffen oder Repetier-Langwaffen – als Grundausstattung (vgl. Absatz 2) – sowie für den Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen anerkannt, was einerseits im Einzelfall eine besondere Prüfung des Bedürfnisses nicht ausschließt, andererseits aber auch eine Zubilligung weiterer Kurz- und Langwaffen zulässt."

(Nicht irritieren lassen, das ist noch die Begründung zur ursprünglichen Fassung der jetzigen Absätze 3 und 4, die ja im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich der jeweils betroffennen Waffen deutlich geändert wurde). Dies hat zur Folge, daß Du bei Wegfall des Bedürfnisses, also auch Unterlassen des regelmäßigen Trainings bzw. Wettkampfteilnahme nicht mehr die "Lizenz zum Waffenerwerb" in Absatz 4 besitzt. Und nach § 4 (4) S.1 (bitte lesen) wird drei Jahre nach Erteilen der letzten Erlaubnis (dies bezieht sich auch auf die bloße Eintragung einer Waffe auf "Gelb", denn auch dies ist eine waffenrechtliche Erlaubnis) das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüft. Und wenn die Behörde an Dir zweifelt, warum auch immer, kann sie auch danach nach S.3 das Fortbestehen des Bedürfnisses, also auch Deine regelmäßige Sportschützenbetätigung, prüfen. Deswegen empfiehlt es sich auch, ein Schießbuch zu führen, auch wenn man mangels Erfolgsaussicht niemals an Wettkämpfen teilnimmt und daher eine Erfolgskontrolle als verzichtbar ansieht. Ich gehe davon aus, daß in solchen Fällen allein die Eintragungen in der Anwesenheitsliste nicht akzeptiert werden würden. Und noch eines: Die damalige Auffassung des Gesetzgebers, daß man einmal monatlich mit Lang- und Kurzwaffen, wenn man beides besitzt, schießen müsse, hat sich nicht durchgesetzt; auch in der WaffVwV wird zum Ausdruck gebracht, daß jede schießsportliche Betätigung ausreicht:

14.2.2.:

"... bescheinigen lassen, dass er mindestens 12 Monate im Verein mit Feuerwaffen trainiert hat und die Waffe für eine bestimmte anerkannte Schießsportdisziplin braucht."

14.4.:

"... der seit mindestens 12 Monaten regelmäßig schießt (und zwar mit erlaubnispflichtigen Sportwaffen überhaupt. Diese Vorschrift ist nicht auf jede einzelne im individuellen Besitz befindliche Sportwaffe oder gar die konkret zu erwerbende Sportwaffe in vorheriger Benutzung als Vereins- oder Leihwaffe bezogen)."

Bearbeitet von MarkF
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Natürlich ist dies einerseits ärgerlich, weil man so zu einer Mindestbetätigung gezwungen wird, was bei anderen, nicht derart reglementierten Sportarten "natürlich" nicht der Fall ist. Sinn und Zweck ist klar: Es sollen diejenigen Personen ausgefiltert werden, die sich nur den Mantel des Sportschützen umhängen um so Zugang zu Schußwaffen zu erhalten.

Die Frage ist hierbei, was ist ein "Sportschütze", vor allem, was ist ein "Sportschütze - Breitensport"? Persönlich bin ich gegen das "Bedürfnissprinzip", auch wenn es mich als "Sportschütze, der gerne Wettkämpfe schießt" nur bedingt einschränkt. Sollte ich einmal nur noch "Schießen als Breitensport und nur noch zum Spaß" ausüben möchten, dann sähe das anders aus. Auch dann wäre ich aber "Sportschütze", wenn auch im Bereich "Breitensport".

Kurz zum Sport: Ich fahre auch Ski, einmal jährlich für sechs Tage, was halt daran liegt, daß ich nicht in 15 oder 30 min auf der Piste sein kann. Deswegen bin ich aber kein Skisportler. Ich will sagen: Eine gewisse Häufigkeit und Regelmäßigkeit gehört dazu.

Das ist genau das Problem. Bist Du "Skisportler" oder nur noch "Skifahrer" und warum bist Du kein "Skisportler - Breitensport"? Wahrscheinlich fährt ein Markus Wasmeier mir nur sechs Tagen im Jahr immer noch "sportlicher" als ich, wenn ich 18x im Jahr zum Skifahren fahre.

PS: Du hast recht, dass die diversen Hürden (Vereinsmitgliedschaft, Verbandsbedürfnis, Wartezeit, etc.) sicherlich den ein oder anderen potenziellen Schützen abhalten, aber ich denke gerade für die von Dir angesprochenen "Sportschützen-Mantelträger" werden sich nicht abhalten lassen. Aber in diesem Punkt kann man ja, mangels "Vergleichszahlen" auch anderer Meinung sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist genau das Problem. Bist Du "Skisportler" oder nur noch "Skifahrer" und warum bist Du kein "Skisportler - Breitensport"?

Ich bin nur Skifahrer, weil es so nur 6 mal im Jahr betreibe und dann auch "nur so" ohne jeden "Wettkampfehrgeiz". Sicherlich kann man dies im Vergleich mit denen, die sich überhaupt nicht bewegen, als "sportlich" bezeichnen.

Wahrscheinlich fährt ein Markus Wasmeier mir nur sechs Tagen im Jahr immer noch "sportlicher" als ich, wenn ich 18x im Jahr zum Skifahren fahre.

Wäre er sein ganzes Leben nur sechs Tage jährlich zum Skifahren gewesen, dann würde er sich sicherlich nicht so riesig von Dir unterscheiden.

PS: Du hast recht, dass die diversen Hürden (Vereinsmitgliedschaft, Verbandsbedürfnis, Wartezeit, etc.) sicherlich den ein oder anderen potenziellen Schützen abhalten,

Das habe ich nicht gesagt. Im Gegenteil meine ich, daß dies "richtige" Sportschützen kaum abhalten wird.

aber ich denke gerade für die von Dir angesprochenen "Sportschützen-Mantelträger" werden sich nicht abhalten lassen. Aber in diesem Punkt kann man ja, mangels "Vergleichszahlen" auch anderer Meinung sein.

Ja, das ist schwer zu verifizieren. Ich meine aber, das das Fehlen einer signifikanten Zahl von entsprechenden Gewalttaten belegt, daß die unerwünschten Elemente auch darüber ferngehalten werden. Es ist ja nicht nur das zwölfmonatige Trainieren. Ohne Mitwirkung/Hilfe anderer Vereinsmitglieder bzw. des Vereins kann man diese 12 Trainingseinheiten kaum bewältigen - es muß ja mit einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe sein. Und auch danach wird man, wenn man sich niemals sehen läßt, wohl früher oder später auffallen.

Bei allem durchaus berechtigten Gemeckere muß man aber auch erkennen, daß die Anforderungen durchaus noch sehr viel schärfer sein könnten, so scharf, daß sie kaum jemand erfüllen könnte - allerdings wäre dies dann möglicherweise verfassungsrechtlich nicht haltbar.

Bearbeitet von MarkF
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin nur Skifahrer, weil es so nur 6 mal im Jahr betreibe und dann auch "nur so" ohne jeden "Wettkampfehrgeiz". Sicherlich kann man dies im Vergleich mit denen, die sich überhaupt nicht bewegen, als "sportlich" bezeichnen.

Sehe ich ähnlich, wobei ich mich im Bereich Skisport als "Breitensportler" bezeichnen würde, einfach, weil mir kein anderer Begriff einfällt. Es ist Sport und es ist kein Wettkampf-Sport (zumindest wie ich und anscheinend auch Du Ski fährst), also Breitensport.

Ja, das ist schwer zu verifizieren. Ich meine aber, das das Fehlen einer signifikanten Zahl von entsprechenden Gewalttaten belegt, daß die unerwünschten Elemente auch darüber ferngehalten werden. Es ist ja nicht nur das zwölfmonatige Trainieren. Ohne Mitwirkung/Hilfe anderer Vereinsmitglieder bzw. des Vereins kann man diese 12 Trainingseinheiten kaum bewältigen - es muß ja mit einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe sein. Und auch danach wird man, wenn man sich niemals sehen läßt, wohl früher oder später auffallen.

Keine Ahnung, wie das bei anderen ist, aber ich schieße mindestens 10-20 Mal im Jahr auf "fremden" Schießständen (z.B. wg. 300m oder mal was anderes sehen oder beruflich unterwegs, etc.) und da war es noch nie ein Problem sich eine Vereinswaffe auszuleihen. Meistens konnte man dann auch noch andere Waffen ausprobieren. Bei kommerziellen Schießständen sucht man sich eine Waffe aus, unterschreibt die Bedingungen und nach einer kurzen Einweisung zum Stand kann man trainieren bzw. eher ausprobieren. Dazu braucht es weder Verein noch andere Vereinsmitglieder. Dann noch ein oder zwei professionelle Kurse und schon sind die Termine zusammen.

Bei allem durchaus berechtigten Gemeckere muß man aber auch erkennen, daß die Anforderungen durchaus noch sehr viel schärfer sein könnten, so scharf, daß sie kaum jemand erfüllen könnte - allerdings wäre dies dann möglicherweise verfassungsrechtlich nicht haltbar.

Klar, "schlimmer geht immer" ;-), aber meiner Meinung nach wird durch die diversen Regelungen der "Breitensport Schießen" immer komplizierter. Natürlich ist das so gewollt, aber für die Sicherheit im öffentlichen Raum hat das eine eher nicht vorhandene Bedeutung.

PS: Sind wir eigentlich schon komplett OT oder passt das noch "irgendwie"?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Bedürfnis hat nur ein Sportschütze mit einem Minimum an Betätigung als Sportschütze.

Sinn und Zweck ist klar: Es sollen diejenigen Personen ausgefiltert werden, die sich nur den Mantel des Sportschützen umhängen um so Zugang zu Schußwaffen zu erhalten.

...die Zahl der Mißbrauchsfälle ist derart gering, daß sie sich statistisch nicht sinnvoll ausdrücken läßt -

Dieser erfreuliche Umstand ist nicht nur den allgemeinen Anforderungen wie Zuverlässigkeit und relative geistige Gesundheit geschuldet sondern auch diesem Filter und dem damit verbundenen Filter der "sozialen Kontrolle" in Schützenvereinen.

Dern ersten Satz ann man so stehen lassen, wenn man es so macht.

Zum 2. Satz: Würde nicht funktionieren, wenn jemand nur das Minimum macht und schon hier Rechenschaft ablegen

müßte und nicht akzeptiert werden würde- Ist dann nur ein "Habenwoller", oder noch schlimmer... ?

Die Vereinsmeierei kann man nahezu vollständig umgehen, ist man nur Einzelmitglied in einem LV (Erstbedürfnis hätte auch über eine kurze Mitgliedschaft in einem normalen Verein erfolgen können, aus dem man dann nach dem Wechsel

in den LV austrat) und macht seine Termine in einem Bezahl-Verein, mit dem außer dem geschäftlichen Ablauf keinerlei

Kontakte bestehen. Also nix mit Sozialkontakten, der einsame Wolf macht sein Ding alleine.

Ich meine aber, das das Fehlen einer signifikanten Zahl von entsprechenden Gewalttaten belegt, daß die unerwünschten Elemente auch darüber ferngehalten werden. Es ist ja nicht nur das zwölfmonatige Trainieren. Ohne Mitwirkung/Hilfe anderer Vereinsmitglieder bzw. des Vereins kann man diese 12 Trainingseinheiten kaum bewältigen - es muß ja mit einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe sein. Und auch danach wird man, wenn man sich niemals sehen läßt, wohl früher oder später auffallen.

Man macht nur seine Termine, bleibt im Kontingent, verzichtet ggf. auf Wettkämpfe und ist... dann "minderwertiger" ?

Mache mir Sorgen um das elitäre-Leistungsdenken, wie letztendlich mit den paar Protestlern umgegangen wird, die offen

zugeben: "Mache nur das gesetzlich Nötigste, um eine Option wahrzunehmen, ohne sportlichen Ehrgeiz (die 8 halte ich

schon gern) und ohne mich mit vielen Stücken zu belasten.

Oder würde das Jemand zugeben ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und mit der Einstellung macht ihr euch den Rückhalt in der Gesellschaft kaputt. Ihr wollt ein elitärer Club sein der den größeren teil der Freizeit auf dem Schießstand verbringt. Gelegenheitsschützen sind euch, abgesehen von den waffenrechtlichen Hürden, nicht recht. Zumindest sollen die dann keine eigenen Waffen haben.

Ich hab mir, wie viele freunden von mir mit 18 zunächst mal eine ak-47 geradezug und eine bockflinte gekauft. Da wurde dann einfach alle paar Monate mit geschossen. Just for fun. Und wenn Frauen, ski fahren oder anderes interessanter war auch nicht. Dann mit 21 noch 2 kat b fur sv gekauft und die werden jetzt halt immer mal wieder auf den stand genommen. Nach Lust und Laune. Und selbst die Freunde die nur eine kat d im Schrank stehen haben sind mit im Boot. Und das Boot fehlt euch in Deutschland!

Bearbeitet von kulli
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und mit der Einstellung macht ihr euch den Rückhalt in der Gesellschaft kaputt. Ihr wollt ein elitärer Club sein der den größeren teil der Freizeit auf dem Schießstand verbringt. Gelegenheitsschützen sind euch, abgesehen von den waffenrechtlichen Hürden, nicht recht. Zumindest sollen die dann keine eigenen Waffen haben.

Ich glaube, daß Du hier Ursache und Wirkung verkennst. Wenn man mal einige 150%ige KK-Vereine ausnimmt (da kann durchaus eine solche Einstellung vorherrschen) dürften den meisten Vereinen, vor allem mit GK-Orientierung, grds. gerade Gelegenheitsschützen recht sein - die zahlen den vollen Beitrag, belasten die Stände aber wenig. Das Problem ist eher der Gesetzgeber und die Behörden: Auch wenn die amtliche Begründung und auch die WaffVwV (noch) nicht so formuliert ist, den nur "einmal-im-Monat"-schießenden auszuschließen, so wird offiziell das Bild des ernsthaft engagierten Sportlers gepflegt. Also von jemandem, der kaum andere Interessen besitzt, wie es eben bei einem wirklich "ernsthaften" Sportler der Fall ist, un daher nahezu seine ganze Freiheit auf dem Schießstand zubringt. Natürlich paßt dies nicht zum nolens volens zu akzeptierenden "Breitensport", der halt schon auch unter dem verassungsrechtlichen Schutz steht. Daher muß man akzeptieren, daß sich unter dem Sportmantel auch (m.E. weit mehrheitlich) "sog." Sportschützen tummeln, die weder das Zeug noch den Willen zu sportlichen Hochleistungen besitzen. Wenn man mal eine Parallele zum Tennis zieht, dann sind die große Mehrheit diejenigen, die halt mehr aus Spaß, vielleicht auch um nicht ganz einzurosten, einige Male im Monat ein paar Runden mitspielen aber allenfalls bei den Vereinsmeisterschaften, aber auch vielleicht nur teilweise, mitmachen, weil sie einfach zu schlecht sind. Das, denke ich, ist Breitensport, und bei den Sportarten ohne Hardware, wie wir sie brauchen, auch gewünscht, da dies wenigstens etwas der Gesundheit zuträglich ist (ja, kann auch zu Schäden führen, ich weiß).

Wenn Du als derartiger "Breitensportler", also echter Gelegenheitstennisspieler und Gelegenheitssportschütze, beim WBK-Antrag im Antrag frei heraus sagst, daß Du keinerlei sportliche Ambitionen hast, auch keinen Wettkampf mitschießen willst sondern einfach nur dann, wenn Dir danach ist (notgedrungen wenigstens einmal monatlich) ein paar Scheiben Löchern und schauen willst, was Du dabei packst, dann setzt Du Dich m.E. schon dem Risiko aus, daß Dir ein böswilliger Sachbearbeiter attestiert, daß Du kein "Sportler", nicht mal "Breitensportler" seiest.

Natürlich ist dies falsch. Aus den Begründungen und Verwaltungsanweisungen zum Bedürfnis für Hardware jenseits des Grundkontingents ergibt sich, daß nur dafür Wettkampfengagement erforderlich ist - im Umkehrschluß also nicht für den einfachen Sportschpützen, der sich mit der obligatorisch erhältlichen Hardware zufriedengibt, gefordert werden darf. M.E. haben aber Verbände und Vereine Schiß, staatlicherseits Nachteile zu erleiden, wenn sie dies offen kommunizieren, also laut und deutlich das sagen, was eigentlich jeder weiß und was bei einem Breitensport völlig selbstverständlich ist und nicht anders geht, nämlich daß die große Masse ihrer Mitglieder vergleichbar sind mit z.B. der großen Masse der Tennisspieler oder der Skifahrer.

Wollte man dagegen die Schraube anziehen und bei uns Sportschützen signifikant mehr fordern, dann wäre der Schießsport sofort tot. Die dann durchs Filter gelangende geringe Zahl ist viel zu klein um die Vereine am Leben zu erhalten. Die erforderliche sächliche Ausstattung ist viel zu teuer, als daß man dies mit ein paar Figuren stemmen könnte.

Solltest man dagegen wirklich an einen Verein geraten, bei denen man schief angesehen wird, weil man noch andere Interesse hast und nicht beabsichtigt, auf dem Stand oder in der Hütte zu übernachten, dann muß man entweder in einem anderen Verein anheuern oder zusammen mit einer ausreichend großen Gruppe von Gleichgesinnten bei der nächsten Wahl den Verein kapern.

Ich hab mir, wie viele freunden von mir mit 18 zunächst mal eine ak-47 geradezug und eine bockflinte gekauft. Da wurde dann einfach alle paar Monate mit geschossen. Just for fun. Und wenn Frauen, ski fahren oder anderes interessanter war auch nicht. Dann mit 21 noch 2 kat b fur sv gekauft und die werden jetzt halt immer mal wieder auf den stand genommen. Nach Lust und Laune. Und selbst die Freunde die nur eine kat d im Schrank stehen haben sind mit im Boot. Und das Boot fehlt euch in Deutschland!

Das erscheint mir etwas übertrieben. Einmal im Monat mit irgendeiner meiner Hardware ein paar Löcher stanzen tut nicht wirklich weh und da es ja auch KK sein kann tut es auch finanziell nicht weh, selbst wenn es mich nicht juckt, die .44mag rauszuholen. Sicher wäre es ohne diesen "Zwang" noch angenehmer, aber letztlich habe ich das Zeug doch, weil ich (auch) schießen will. Also gibt es per saldo da keinen rechten Grund zum jammern. Daß es schwer ist, Freunde zu mitmachen zu bewegen, liegt weniger an dem Aufwand - als Freunde würde ich sie ja im ersten Jahr gerne supporten. Und auch am Geld kann es nicht liegen, denn die pulvern wesentlich mehr Geld für irgendeinen Unfung raus. Und es kann auch nicht daran liegen, daß man es einmal monatlich krachen lassen muß. Die haben einfach kein oder nicht genug Interesse daran (an Schußwaffen). Naja, ich mag ja auch kein Tennis spielen und Golf turnt mich auch nicht so an, ebenso wenig wie Windsurfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Vereinsmeierei kann man nahezu vollständig umgehen, ist man nur Einzelmitglied in einem LV (Erstbedürfnis hätte auch über eine kurze Mitgliedschaft in einem normalen Verein erfolgen können, aus dem man dann nach dem Wechsel in den LV austrat) und macht seine Termine in einem Bezahl-Verein, mit dem außer dem geschäftlichen Ablauf keinerlei Kontakte bestehen. Also nix mit Sozialkontakten, der einsame Wolf macht sein Ding alleine.

Das ist staatlicherseits ausdrücklich nicht erwünscht. Ist natürlich ein klarer Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit. Aber ich bin wenig optimistisch, daß die VGen oder gar das BVerfG dies ebenso sehen würden. Bzw. den Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit kann man nicht wegdiskutieren, aber ich nehme an, daß man dies, wie vieles, dem überragenden Interesse des Allgemeinwohls unterordnen würde. Weil nicht sein kann was nicht sein darf. Freiwillige vor - wer klagt dagegen?

Zum 2. Satz: Würde nicht funktionieren, wenn jemand nur das Minimum macht und schon hier Rechenschaft ablegen müßte und nicht akzeptiert werden würde- Ist dann nur ein "Habenwoller", oder noch schlimmer... ?

Man macht nur seine Termine, bleibt im Kontingent, verzichtet ggf. auf Wettkämpfe und ist... dann "minderwertiger" ?

Mache mir Sorgen um das elitäre-Leistungsdenken, wie letztendlich mit den paar Protestlern umgegangen wird, die offen zugeben: "Mache nur das gesetzlich Nötigste, um eine Option wahrzunehmen, ohne sportlichen Ehrgeiz (die 8 halte ich schon gern) und ohne mich mit vielen Stücken zu belasten.

Oder würde das Jemand zugeben ?

Siehe oben: Vielleicht sollte man das "ohne sportlichen Ehrgeiz" nicht so sehr betonen, aber wenn die Zeit nur für einen Termin monatlich reicht - wer wollte etwas dagegen sagen? Ein Verein, der Dich deswegen nicht mag, soll halt auf Deinen Beitrag verzichten. Aber es dürfte doch wohl kaum vorkommen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und mit der Einstellung macht ihr euch den Rückhalt in der Gesellschaft kaputt. Ihr wollt ein elitärer Club sein der den größeren teil der Freizeit auf dem Schießstand verbringt. Gelegenheitsschützen sind euch, abgesehen von den waffenrechtlichen Hürden, nicht recht. Zumindest sollen die dann keine eigenen Waffen haben.

Wen meinst Du mit "Ihr"? Wie kommst Du auf die Idee, dass "uns" (wieder die Frage, wer ist "uns") Gelegenheitsschützen (Breitensport) nicht recht sind bzw. die dann keine Waffen haben sollen?

Für mich und ich würde mich inzwischen als zumindest "ambitionierten Sportschützen" ("erfolgreicher" kann ich leider noch nicht schreiben ;-)) bezeichnen, gilt dies ganz gewiss nicht. Auch viele andere Schützen, die ich kenne, freuen sich über jeden "Neuzugang" bzw. auch über Freunde / Bekannte die nur mal reinschnuppern, auch wenn das manchmal, neben dem Training, etwas aufwendig ist. Hier helfen immer alle zusammen.

PS: Außerdem will man als engagierter Sportschütze ja nicht letzter werden und da sind "Breitensportschützen" immer recht nützlich, besonders beim Start in neuen Disziplinen. ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist nicht leicht, es (wem auch immer) rechtzumachen.

Bin ich nun der Hochengagierte, der alles mitmachen will was geht (also 4 Waffen im Jahr kaufen, nach 20 Jahren also 80

Stück + natürlich Wechselsysteme dazu), passt es irgend jemand nicht.

Möchte ich, oder kann ich aber karrierebedingt nur auf kleinstem Nenner (18 Termine am Stück im Urlaub ?) eine waffenrechtliche Erlaubnis aufrechterhalten, ist es auch wieder nicht gut.

Dieses Rechenschaftablegenmüssen macht keinen Spaß.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist nicht leicht, es (wem auch immer) rechtzumachen.

Doch. Ist es.

Bin ich nun der Hochengagierte, der alles mitmachen will was geht (also 4 Waffen im Jahr kaufen, nach 20 Jahren also 80 Stück + natürlich Wechselsysteme dazu), passt es irgend jemand nicht.

Das hat nichts mit sportlichem Engagement zu tun. Sondern mit "Habenwollen". Ich stelle es mir schwer vor, bei allem Engagement ein Bedürfnis für 80 Waffen (ohne WS) zu begründen. Aber ich bin ja auch nicht so engagiert. WS sind etwas anderes, die sind bedürfnisfrei.

Möchte ich, oder kann ich aber karrierebedingt nur auf kleinstem Nenner (18 Termine am Stück im Urlaub ?) eine waffenrechtliche Erlaubnis aufrechterhalten, ist es auch wieder nicht gut.

18 Termine am Stück, also in 3 Wochen, dann 49 Wochen Pause, dürfte in der Tat zu Akzeptanzproblemen führen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na dann gehen wir doch alle den "leichten" Einheitsweg und machen alle das Gleiche.

Ähnlich eines gesetzlich vorbestimmten Kontingents (Art + Menge), keine Individualität mehr.

Da habe ich aber andere Vorstellungen.

Irgendjemand schrieb hier mal sinngemäß "Ich kann 2 Waffen in 6 Mo kaufen, also tue ich das auch !"

Ein Anderer machte sich Sorgen, beruflich, oder finanziell bedingt seine Termine hinzubekommen und sein Bedürfnis für vieleicht nur eine Waffe aufrechtzuerhalten, oder Ähnliches.

Ich werde jedenfalls jeden Bedarf unterstützen, bei mir bräuchte sich Niemand erklären...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Jahre später...

Obgleich der Faden 2 Jahre alt ist, schließe ich hier an.

 

Denn inzwischen haben OVG und inzwischen das BVerwG ihre Urteile gesprochen.

 

Fazit: es bleibt dabei!

 

Fast genau 2 Jahre später urteilt das BVerwG in seiner Leitsatzentscheidung vom 19.9. 2016 (!) BVerwG 6 B 38.16:

 

 

Zitat

Das Verbot des Waffenhortens nach § 8 Nr. 2 WaffG gilt auch für den Besitz von Schusswaffen, die Sportschützen nach § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG ohne vorherige Erlaubnis erwerben dürfen.

 

 

Meines Wissens nach wurde diese Entscheidung hier noch nicht verlinkt.

 

Sollte dies dennoch so sein, bitte ich um Verschiebung oder Löschung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine gelbe WBK ist eben keine rote WBK; aber vielleicht war der Inhaber auch nur farbenblind.

 

Bei der Interpretation "Gesetzgebers Willens" kommt es eben doch darauf an, den Verstand einzuschalten (soweit vorhanden).

 

Dies gilt nicht nur in allen waffenrechtlichen Angelegenheiten sondern auch den übrigen Lebensbereichen der Gesellschaft wie z. B. Straßenverkehr!

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei aller Liebe aber 142 Schusswaffen gehören auf die rote WBK, in ein Museum oder eine Kaserne aber sicherlich nicht auf eine Sportschützen-WBK.

Wollte da jemand bewusst es auf die Spitze treiben und sehen wie weit er gehen kann? Nun. jetzt wissen wir es, schlafende Hunde sind geweckt und man darf sich nicht wundern, wenn irgendwann ein grundsätzliches Limit eingeführt wird der dann aber sicherlich nicht bei 141 Waffen liegen wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Macht es nicht unbedingt besser aber fairerweise müsste man anmerken , dass 27 Waffen bedürfnisfrei erworben wurden 4mm20 (da kann er ja ruhig sammeln) und und die 2kw +6 wechsellaüfe auch noch im Rahmen sind. 

Also reden wird von der 108 Waffe ferner steht nichts im Urteil zu altbesitz oder Erbe . Was ich auch etwas unfair finde. Da ich mir das gut vorstellen kann. Es steht nirgendwo das die 108 Waffen dann alle auf Gelb erworben wurden. Wo zieht man die Grenze, oder anders gefragt welche Anzahl an k98 ist für einen Sportschützen legitim 1, 2, 3, 4?  und welche Anzahl an bockflinten für die Jagd nach den tontauben.?

Bearbeitet von kulli
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb carcano:

Ich weiß jetzt nicht, wer jenes unselige Verfahren vertreten hat. Aber es hätte bei dieser (!) Ausgangslage niemals in die Revisionsinstanz gehen dürfen; das war unverantwortlich.

 

 

Vielleicht hat er seinem Mandanten sogar dringend abgeraten?

 

Der wollt's halt wissen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb carcano:

Ich weiß jetzt nicht, wer jenes unselige Verfahren vertreten hat. Aber es hätte bei dieser (!) Ausgangslage niemals in die Revisionsinstanz gehen dürfen; das war unverantwortlich.

Vor allem wenn man weiß, dass es da einen Jäger mit ca. 100 "98ern" gegeben hat, der den 101. auch nicht bekam.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Andererseits: Wenn der Gesetzgeber eine Obergrenze gewollt hätte dann hätte er das reingeschrieben, geniert haben die sich ja sonst auch nicht. Und wenn eine beliebige untere Verwaltungsbehörde nicht bei 142 sondern bei 42 oder bei 12 die  Darmverstimmung bekommen hätte dann wäre es zum gleichen Urteil gekommen, darauf verwette ich einen Ortszuschlag. Viel schlimmer finde ich, daß schon wieder mal eine unter Behörde und ein Gericht gegen die Gewaltenteilung verstoßen ohne daß ihnen der Souverän auf die Zehen steigt (steigen kann/darf/will)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb kulli:

Wo zieht man die Grenze, oder anders gefragt welche Anzahl an k98 ist für einen Sportschützen legitim 1, 2, 3, 4?  und welche Anzahl an bockflinten für die Jagd nach den tontauben.?

Die Grenze wird da gezogen, wo der Bedarf nicht mehr offensichtlich ist und auch nach Anhörung nicht erklärt wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb renado:

Bei aller Liebe aber 142 Schusswaffen gehören auf die rote WBK....

Wollte da jemand bewusst es auf die Spitze treiben und sehen wie weit er gehen kann? Nun. jetzt wissen wir es, schlafende Hunde sind geweckt und man darf sich nicht wundern, wenn irgendwann ein grundsätzliches Limit eingeführt wird der dann aber sicherlich nicht bei 141 Waffen liegen wird.

 

Das sehe ich auch so. Was für ein Blödsinn, dieses "Fass" aufzumachen. Man kann ja gegen das Bedürfnisprinzip sein; aber es ist heute eben existent, und wenn man sich in diesem Rechtsrahmen bewegt, muss man überlegen, was klug ist.

 

Erstens ist die schießsportliche Verwendung bei so vielen und gleichartigen Waffen praktisch nicht mehr belegbar; aber das ist es, was eben immer noch Hintergrund des § 14 Abs. 4 WaffG ist.

Zum anderen mache man sich, so blöde es ist, das "gesellschaftliche Klima" klar (man agiert hier, auch vor Gericht, nicht im "luftleeren Raum"); in einer Zeit, wo in der (tendenziösen) Presse landauf, landab bereits bei einem legalen Waffenbestand von bescheidenen 5 oder 10 Stücken über "horten" und "Arsenal" polemisiert wird...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb VP70Z:

Und wenn eine beliebige untere Verwaltungsbehörde nicht bei 142 sondern bei 42 oder bei 12 die  Darmverstimmung bekommen hätte dann wäre es zum gleichen Urteil gekommen, darauf verwette ich einen Ortszuschlag.

 

Die Wette braucht's gar nicht.

 

Das Gericht bringt ja selbst den freundlichen Hinweis, man möge sich vor Neuerwerb doch bitte mit der Behörde in Verbindung setzen.

 

Wenn er für jede einzelne Waffe einen Bedürfnisnachweis gebracht hätte, die er womöglich bei allen schießsportlich anerkannten Verbänden schießt ... wer weiß, vielleicht hätte es dann geklappt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.