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IGNORED

Anwälte und Rechtschutzversicherungen | Waffenrecht


sinus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die meisten RSV schmeissen einen nach dem zweiten Fall raus - Dich nicht?

Lief ja nicht alles über die Versicherung, GdP, ADAC und auch ohne die Versicherung zu bemühen und dann noch verschiedene Sachverhalte und ohne Querulant zu sein!

Entweder stehe ich auf den Schlauch oder Du verlierst mit Deinem Anwalt zusammen. Kann natürlich sein, dass er Dir das so verkauft hat: "Nein, nicht WIR haben verloren - nur ich" ;)

Ich habe kein Recht bekommen! :victory:

Geschrieben

Der BDS hat auch so ne RSV für seine Mitglieder ?

Muss man die auch extra buchen wie beim BSB ?

Nein, muss man nicht. Die ist automatisch mit drin. Hatte im Saarland den Mitgliedsbeitrag BDS um 1 erhöht. IM JAHR...............

11 Schadenfälle..................ich habe vor kurzem versucht jemanden der in 5 Jahren 6 Schadenfälle hatte ( alles Verkehrsdelikte) bei meiner Versicherung unterzubringen, weil ihm seine gekündigt hatte. Da konnte ich Stellungnahmen schreiben wie ich wollte, mein Dienstherr hat dankend abgelehnt. Selbst wenn man alle Fälle gewinnt, der Versicherer muss mit der Schadensmeldung Rückstellungen bilden. Das macht der nicht oft bevor er Kündigt. Diese internen Kosten ersetzt nämlich niemand, das wird auf die Beiträge umgelegt ( Verwaltungskosten). Da ist die Kündigung ein Schutz der anderen Versicherten......................wer einmal als " Streithansel " aufgefallen ist hat es schwer nochmal eine RS zu bekommen. Und nein, es gibt KEINE schwarzen Listen bei den Versicherern, gaaaaanz sicher nicht.................

Das ist auch einer der Vorteile der BDS Versicherung, da wird das Schadenverhalten des Mitgliedes gar nicht abgefragt......................

Geschrieben

Wenn ich die Rechtsberatung wegen Elternunterhalt (Vater im Pflegeheim) hinzuzähle komme ich sogar auf 12, habe bestimmt aber noch etwas vergessen.

War ja auch alles in den letzten 24 Jahren zusammengerechnet.

Damals war die Abstimmung unter den Versicherungen noch nicht so ausgeprägt wie heute.

Geschrieben

Es kann immer mal Situationen geben da kann man es gar nicht beeinflussen vor Gericht Hilfe zu brauchen. Die Versicherer schauen da schon genau hin.Ich habe schon mehrfach Kündigungen mit Stellungnahmen abwehren können. Geht aber nicht immer . Aber wenn man mal sieht wegen was manche immer Prozessieren gehen, das ist schon lächerlich......................30 Euro Protokolle und ähnliches lohnen keinen Rechtsstreit.............

Geschrieben

Nein, denn nicht ich habe verloren, sondern die Anwälte!

Die Anwälte gewinnen in jedem Fall, und zwar ihr Honorar!

Geschrieben

Die Anwälte gewinnen in jedem Fall, und zwar ihr Honorar!

Hach ja, die bösen Anwälte aber auch! Verlangen doch einfach Geld für ihre Arbeit, das geht doch nicht.

Und wenn die Sache verloren geht, war es natürlich die Schuld des Anwalts. Kann ja gar nicht anders sein. Ich als Mandant habe ja wohl voll recht gehabt, nur die Flitzpiepe von Anwalt hat es vergeigt.

Entschuldigung, aber ich kann es nicht mehr hören!

Geschrieben

Hach ja, die bösen Anwälte aber auch! Verlangen doch einfach Geld für ihre Arbeit, das geht doch nicht.

Und wenn die Sache verloren geht, war es natürlich die Schuld des Anwalts. Kann ja gar nicht anders sein. Ich als Mandant habe ja wohl voll recht gehabt, nur die Flitzpiepe von Anwalt hat es vergeigt.

Entschuldigung, aber ich kann es nicht mehr hören!

Darum geht es mir nicht!

Ich habe Anwälte erlebt, die sich gar nicht erst das Thema anhörten, sondern erst einmal sofort die Vertretungsvollmacht mit einem Stift hinlegten und das Diktiergerät starteten.

In der Frage zum Elternunterhalt hat die Anwältin gut recherchiert, kam jedoch zum Ergebnis dass ich zahlen muss.

Nachdem ich dann dem Sozialamt die geforderten Unterlagen zusandte, bekam ich von dort den Bescheid dass ich nicht zahlungspflichtig/zahlungsfähig bin.

Hätte ich nicht die Rechtsberatung gewählt sondern die Vertretung, hätte ich wohl zahlen müssen.

Könnte aber auch an den unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern liegen.

Ich vertrete schon lange die Ansicht dass die Vergütung der Anwälte erfolgsorientiert erfolgen sollte, aber zu so einem Gesetz wird es nicht kommen.

Ich suche nur noch Anwälte auf, die mir auch wirklich empfohlen wurden, oder die ich schon in der Praxis erlebt habe und gibt es schon sehr viele.

Schwarze Schafe gibt es in allen Branchen, deswegen ist aber nicht die gesamte Branche schlecht!

Negative Beispiele fallen eben eher auf als positive!

Geschrieben

Ich vertrete schon lange die Ansicht dass die Vergütung der Anwälte erfolgsorientiert erfolgen sollte, aber zu so einem Gesetz wird es nicht kommen.

Will ich bei Ärzten auch. "Der Schnupfen ist immer noch da! Ich bezahle nicht!". Im Falle einer Falschberatung macht der Anwalt sich Schadensersatzpflichtig. Reicht das nicht? Soll der Anwalt erstmal kostenlos die Rechtslage prüfen, stundenlang in Kommentaren lesen um am Ende zu sagen "Sorry, das mache lieber nicht, da es 50-50 ausgehen kann"?

Erfolgsorientierte Bezahlung bedeutet, dass kein Anwalt mehr Strafverteidigungen, Verkehrsunfälle, Owi-, Familien-, Erbsachen und und und ... übernimmt. Diese Aussage kann nur von einem Nicht-Juristen kommen.

Ich bin für ein Gesetz, dass die Gebühren zu 200% im Voraus bezahlt werden müssen. Nicht wenige Anwälte haben Ausfälle von 30-50%.

Nebenbei, Uwe -wer sagt denn, dass der Bescheid des Sozialamtes materiell rechtmäßig war? Ich habe da so meine Zweifel.

Geschrieben

Für eine Rechtsschutzversicherung kann ich www.check24.de empfehlen. Dort habe ich auch kürzlich erst meine abgeschlossen. Die Preise sind nicht zu schlagen und es lässt sich genau einsehen, in welcher Versicherung welche Rechtsarten abgedeckt sind.

Geschrieben

Im Falle einer Falschberatung macht der Anwalt sich Schadensersatzpflichtig. Reicht das nicht? Soll der Anwalt erstmal kostenlos die Rechtslage prüfen, stundenlang in Kommentaren lesen um am Ende zu sagen "Sorry, das mache lieber nicht, da es 50-50 ausgehen kann"?

Ich rede nicht von Falschberatung, sondern Fehlberatung bzw. Fehleinschätzung.

Erfolgsorientierte Bezahlung bedeutet, dass kein Anwalt mehr Strafverteidigungen, Verkehrsunfälle, Owi-, Familien-, Erbsachen und und und ... übernimmt. Diese Aussage kann nur von einem Nicht-Juristen kommen.

Nunja, ich bin schon an ehemalige Militärstaatsanwälte der ehemaligen DDR als RA geraten, ich denke mal dass Du auch irgendwelche "Blindgänger" kennst!

Ich bin für ein Gesetz, dass die Gebühren zu 200% im Voraus bezahlt werden müssen. Nicht wenige Anwälte haben Ausfälle von 30-50%.

Ich kenne Anwälte wo ich das bedenkenlos tun würde, kenne aber auch welche wo ich gar nicht erst hingehen würde, aber diese Erfahrungen muss man ja auch erst sammeln.

Nebenbei, Uwe -wer sagt denn, dass der Bescheid des Sozialamtes materiell rechtmäßig war? Ich habe da so meine Zweifel.

Ich zweifle den Bescheid nicht an, 4 Jahre sind rum und es steht eine neue Prüfung an!

Meine finanzielle Situation war so dass die Anwältin der Meinung war dass ich ca. 35,- € monatlich zuzahlen müsste, war sich aber mit der Anerkennung einer bestimmten Sache nicht sicher, die ich aber aufführen sollte.

Wurde dort anerkannt, wäre aber in Berlin nicht anerkannt worden.

Somit war diese Beratung kein rausgeschmissenes Geld!

Geschrieben

Hach ja, die bösen Anwälte aber auch! Verlangen doch einfach Geld für ihre Arbeit, das geht doch nicht.

Ich hab nichts gegen Anwälte.

Das war nicht Sinn meines Postings.

Ich meinte, dass Anwälte in jedem Fall ihr Geld bekommen, ob sie Dir helfen können oder nicht!

Geschrieben

(...)

Militärstaatsanwälte der DDR als Rechtsanwälte -ja, da läuft es einbem kalt den Rücken runter.

Ob nun Fehlberatung, Falscheinschätzung oder mit dem falschen Fuß aufgestanden. Wenn Dir dadurch ein Schaden entstanden ist, den der RA zu vertreten hat, kannst Du ihn in Regress nehmen. Also falsch: "ich schätze den Fall so ein, dass wir locker gewinnen!" - richtig: "ich sehe durchaus gute Möglichkeiten, werde aber keine Versprechungen machen und ein Risiko iHv XXX sollten Sie im Hinterkopf haben. Ich bin ja leider nicht der Richter."

In dem Fall war die Beratung doch sogar ok. Sie sagte, dass sie sich nicht sicher sei aber Du das angeben solltest. Ihre Berechnung war wohl worst-case. Ok, ein Anruf hätte ihr Gewissheit gebracht ;)

Geschrieben

@uwewittenburg: Du hattest in Beitrag Nr. 19 geschrieben, dass du schon 10-11 Fälle vertreten wurdest. Meinst du damit, dass du 10-11 von Anwälten vertreten wurdest oder zusätzlich noch, dass in 10-11 Fällen die RSV in Leistung gegangen ist?

Da du ja weiter geschrieben hast, dass du, dein Anwalt oder deine Rechtssache in acht Fällen nicht erfolgreich war: Wie kommt es denn, dass die Versicherung das noch mitmacht? Und welche ist das denn?

Geschrieben

Hast Du meinen Post Nr. 26 nicht gelesen?

Hab ich doch erklärt.

Die meisten Sachen wurden durch die Selbstbeteiligung abgedeckt und ich hatte nicht die Ursachen gesetzt!

Gegenwärtig bin ich bei der ARAG und bin ganz zufrieden!

Geschrieben

Das war leider etwas undurchsichtig. Und wer die Ursache setzt ist leider nun mal egal, wenn die Versicherung zahlen muss (auch nur vorübergehend; Verwaltungskosten entstehen ja auch beim Gewinn der Rechtssache)

Danke für die Aufklärung! :)

Geschrieben

Dr. Michael König: www.drkoenig.de

Trotz RSV sollte man sich Prozesse bzw. deren "Anmeldung" bei der RSV (=Einholung der Deckungzusage) gut überlegen. Ich weiß von Bekannten, die als SB in RSV arbeiten, daß auch Kunden, die gewinnen, also die RSV letztlich nichts zahlen muß, bei zu häufiger Inanspruchnahme der RSV (= der RSV bekannter Prozeßführung infolge pflichtgemäß beantragter Deckungszuzsage) rausgekickt werden. Gedanke: Der Krug geht solange zum Brunnen ... und wer "dauernd" prozessiert ist ein Querulant, der irgendwann teuer wird.

Waffenrecht ist ein recht kompliziertes, undurchsichtiges und weitesthin auch bei den Profis unbekanntes Gebiet; und bewegt man sich jenseits der ausgetretenen Pfade, also den letztlich simplen Standardsachen, wird es sehr anspruchsvoll. Die Werte sind vergleichsweise niedrig, der Aufwand groß, zumal auch die Richter kaum Bescheid (aber natürlich alles besser) wissen, dafür voller Vor-Urteile stecken. Auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren - und mehr bezahlt die RSV nicht - kann man da kaum auf wirklich kompetente und engagierte Vertretung hoffen.

Geschrieben

Meine Erfahrung mit Anwälten ( allgemein) war bis Dato 50/50 wenngleich alles letztendlich positiv für mich verlief.

Einige wollten ne Anzahlung andere nicht.

( unangenehme sache wenn die Anzahlung/Vorschuss nicht n paar hunder sondern einige tausend Euro sind und schon Arbeit gemacht wurde )

Einige waren fleissig und schnell andere nur auf n möglichst grossen Popanz ( unsinniges Vorgehen) aus damit das Honorar steigt.

Ich sach mal so .... ist wie mit Handwerkern, wenn man selbst n bischen weiss wie man was behebt ist man auch in der Lage

die Quallität der zuerbringenden Leistung / Vorgehen einschätzen zu können.

Wenn man selbst von tuten und blasen keine Ahnung hat ist man wie bei allen Dienstleistungen ( generell) auf gut Glück unterwegs

bzw. muss man sich verlassen ob Dienstleister xy letztendlich was taugt oder nicht .

Dumm ist's hald nur wenn viel davon abhängt.

Das mit dem " erstmal unterschreiben " hab ich auch schon erlebt ohne das zuvor was konkretes kam.

Wenn die Chemie nicht stimmt ... winki winki ;-)

Geschrieben

Also bei meinen 12 Rechtsbeiständen lief es 2 x auf drittklassige Einstellungen der Verfahren (1 x mangels beweisen, 1 x Geringfügigkeit), 1 x Vergleich, 2 x Gewinn und 1 sehr gute Beratung hinaus, der Rest war "geschenkt", also auch 50 : 50.

Ein Verfahren läuft jedoch noch, wo ich eigentlich zuversichtlich bin.

Ich hatte meine Rechtsschutzversicherung schon mal gekündigt aber sie wollte mich zurück und somit widerrief ich meine Kündigung.

Dazu kommen noch 2 x Nutzung durch meine Ehefrau, wo es auch keine echte Hilfe gab, 2 x durch unseren Sohn der 1 x selbst beendete und 1 x einen Freispruch erzielte, aber den auch nur weil der Staa. dafür plädierte und nicht der Anwalt, der war eine Oberlusche (wie ich hörte ein ehemaliger Major der Stasi), der brachte während der Verhandlung kein Wort hervor, obwohl die Angehörigen während der Verhandlung den Saal verließen und ihren anderen Zeugen den Verlauf berichteten und ihre Aussagen von einem Blatt ablasen.

Der Geschädigte und die Zeugen haben offensichtlich gelogen und sich auf eine Aussage gegen unseren Sohn eingeschworen, ohne davon abzuweichen,

obwohl er ein Alibi hatte und 20 cm größer als der beschriebene Täter war, sein Auto eine andere Farbe hatte und in seinem Auto auch nicht die beschriebene Zierfigur war.

Der Staa. präsentierte einen Zeugen auf welchen die Beschreibung in allen Punkten zutraf und er auch kein Alibi hatte, natürlich schlossen sie den aus.

Ermittlungspannen über Ermittlungspannen und der Anwalt eine untauglich Oberlusche.

Man sollte schon genau prüfen was der Anwalt kann und wie sein Ruf ist, gerade im Waffenrecht.

Es gibt zwar keinen echten Fach Anwalt im Waffenrecht, aber ein Fachanwalt im Straf- und Verwaltungsrecht mit Waffensachkunde bezeichne ich schon als solchen.

Geschrieben

Also bei meinen 12 Rechtsbeiständen . . .

Dazu kommen noch 2 x Nutzung durch meine Ehefrau, . . .

Man sollte schon genau prüfen was der Anwalt kann und wie sein Ruf ist, gerade im Waffenrecht.

Na Du kannst ja nicht gerade über Erfahrungsmangel klagen, oder?

Geschrieben

Ein Anwalt (auch ohne "Fach" davor), der leidenschaftlicher (nicht-DSB) Sportschütze, Waffensammler und noch Jäger ist, dürfte die beste Wahl sein ;)

Das Waffenrecht ist ein so besonderes Gebiet (nicht einmal schwer), dass die Kunst darin besteht, das Gericht von der Richtigkeit der Rechtsauffassung zu überzeugen. Dafür müssen Wissenslücken und Vorurteile erkannt und berichtigt werden.

Geschrieben

.............dass die Kunst darin besteht, das Gericht von der Richtigkeit der Rechtsauffassung zu überzeugen. Dafür müssen Wissenslücken und Vorurteile erkannt und berichtigt werden.

Dass ist der Kern, jedoch gibt es Personen die sich fast ausschließlich mit Waffenrecht befassen und hierzu ein waffenrechtliches Gutachten fertigen und hier lassen sich die Gerichte eben schneller überzeugen.

Wir müssen hier aber auch Verwaltungsrecht und Strafrecht unterscheiden. Verwaltungsrechtlich gibt es schon eher Lücken!

Na Du kannst ja nicht gerade über Erfahrungsmangel klagen, oder?

Hätte aber so gerne auf die eine oder andere Erfahrung verzichtet, hat ja auch Nerven gekostet.

Geschrieben

Ein Anwalt (auch ohne "Fach" davor), der leidenschaftlicher (nicht-DSB) Sportschütze, Waffensammler und noch Jäger ist, dürfte die beste Wahl sein ;)

Jein. Ich meine, daß eigene Waffensachkunde und eigene praktische Erfahrungen mit Waffenbehörden etc. wichtig sind. Und ein gewisses faible für das WaffR sollte auch dabei sein. Aber WaffR ist letztlich keine triviale Materie. Sie ist infolge der Struktur des Gesetzes und zahlreicher Unklarheiten schwer zu verstehen, kompliziert, insgesamt anspruchsvoll und erfordert daher neben Gesetzes- und Rechtskenntnis auch allgemeine juritische Kompetenz, gemeinhin das, was man als einen "guten Juristen" bezeichnet. Anders dagegen z.B. das Arbeitsrecht - den typischen Arbeitsgerichtsprozeß (z.B. die typische Kündigungsschutzklage, die schon im Gütetermin durch Vergleich endet) kann jeder Hirni führen, auch ohne tiefergehende Rechtskenntnisse oder Verständnis, die Richter wissen Bescheid und selbst mit einem schwachen RA wird man, hat man "recht", kaum verlieren können. Dagegen kann der "schwache" Jurist im Waffenrecht, mag er auch ein noch so begeisterter und guter Jäger, Sammler etc. sein, nichts reißen können.

Das Waffenrecht ist ein so besonderes Gebiet (nicht einmal schwer), dass die Kunst darin besteht, das Gericht von der Richtigkeit der Rechtsauffassung zu überzeugen. Dafür müssen Wissenslücken und Vorurteile erkannt und berichtigt werden.

Richtig. Vor allem in tatsächlicher Hinsicht. Aber nicht nur das. Auch rechtlich muß man durchblicken und überzeugen, zumindest objektiv überzeugend argumentieren, auch wenn dies keine Garantie ist, und das erfordert nun mal eine gewisse juristische Qualifikation, die auch bei Anwälten nicht eben weit verbreitet ist. Die ist unmittelbar einleuchtend, wenn man bedenkt, daß nur ein sehr geringer Prozentsatz das 2. Examen wenigstens mit Prädikat abschließt, von einem "gut" nicht zu reden, und diese Jungs und Mädels gehen in den Staatsdienst und im Prinzip in die großen Kanzleien bzw. lukrative Boutiquen. Aufs Waffenrecht verlegt sich keiner von denen - da verdient man vergleichsweise nichts. Zumal man ohne private Interessen an Waffen faktisch auch keinen Zugang dazu hat (allenfalls in der Station bei der StA hat man mal etwas von diesem Nebenstrafrechtsgebiet gehört, typischerweise wenn man neben Mord und Totschlag auch noch den obligatorisch unerlaubten Waffenbesitz oder unerlaubtes Führen einer Waffe anklagt, weil der ausbildende StA meint, daß man den Drecksack zumindest deswegen dranbekommen wird). Und die Zahl der Mandante ist viel zu gering. Mehr muß man nicht sagen. Und auch der FA für Verwaltungsrecht, den man auch in kleineren Kanzleien findet, hat von WaffR typischerweise keine Ahnung und diese zu bekommen ist nicht einfach, vor allem wenn man selbst kein privates Interesse daran und an Waffen hat.

Geschrieben

Dass ist der Kern, jedoch gibt es Personen die sich fast ausschließlich mit Waffenrecht befassen und hierzu ein waffenrechtliches Gutachten fertigen und hier lassen sich die Gerichte eben schneller überzeugen.

Naja. Ich hatte mal Gelegenheit, das durchzulesen, was einer dieser sogenannten Experten (Name ist irrelevant, aber er ist namentlich sehr bekannt) für einen Vereinskollegen, der unbedingt meinte, aufgrund dessen Bekanntheit und daher angeblicher Expertise sein Geld zu diesem tragen zu müssen (natürlich auf Grundlage einer Honorarvereinbarung) zu Papier gebracht hat. Ungeachtet dessen, daß man nur in US-Gerichtsfilmen aus dem Täter das Opfer und Unrecht ins Recht verkehren kann, unterschied sich dies nur durch die Sprache von dem teilweisen Unfug, was der Kollege schon vorgebracht hatte - der Kollege brachte dies dann enttäuscht selbst zu einem Ende. Man sollte sich nicht durch Bekanntheit und angebliche Expertise blenden lassen. Was natürlich bei der Suche nach einem geeigneten Beistand nicht weiterhilft, ich weiß. Aber wer einmal erlebt hat, wie ein Lokalmatador mit eher beschränktem Verständnis und Geist aber umso größerer Klappe und mit passendem Charisma gesegnet seine katastrophalen Fehlleistungen und Unterlassungen dem naturgemäß unkundigen und "gläubigen" Mandanten als Fehler und Voreingenommenheit des Gerichts verkauft, oder wer erkannt hat, was sich hinter angeblich namhaften und kompetent Literaturstimmen verbirgt, der ist ausgesprochen mißtrauisch gegenüber "allgemein bekannten" sog. "Experten".

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