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Blöde Fragen - schlaue Antworten: Tresor in PKW eingeschweisst legal?


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Immer wieder sieht man in Jagdzeitschriften aufwendig gestaltete Werbung für Jagdautos, in die laut Hersteller ein "Tresor sicher eingebaut und mit tragenden Teilen verschweisst" sei.

Angeblich seien diese Tresore auch hoch klassifiziert und mit zertifiziertem elektronischem Zahlenschloss versehen.

Dennoch ist ein Auto - ein Auto und es ist "klaubar".

Abgesehen davon ist die Waffe ja immer noch im PKW, auch wenn sie sich im Tresor befindet.

Und das soll legal sein?

Ich meine nein und nehme meine Büchse nach der Drückjagd weiterhin mit zum Schüsseltreiben.

Kann mich jemand vom Gegenteil überzeugen?

Geschrieben

[...]Kann mich jemand vom Gegenteil überzeugen?

Warum sollte man das versuchen?

Das Waffenrecht kennt die Verwahrung von Waffen in Gebäuden und unterscheidet nach "dauerhaft bewohnt" oder eben "nicht dauerhaft bewohnt". Es enthält Vorschriften die die Generalforderung des § 36 Absatz 1 Satz 1 des WaffG als erfüllt unterstellen, wenn diese Vorschriften eingehalten werden. Für Fahrzeuge gibt es keine solche Vorschrift und es liegt dem Waffenbesitzer ob, wie er die o.a. Generalforderung zu erfüllen gedenkt. Hinweise enthält die WaffVwV und insoweit ist das vorübergehende Belassen von Waffen in Fahrzeugen auch legal.

Also einen Persil-Schein wie bei Gebäuden gibt es bei Fahrzeugen nicht aber wer einen Tresor im Auto hat ist natürlich näher an der Erfüllung der Generalforderung als derjenige, der nur eine Decke über die Waffe am Rücksitz wirft. Trotzdem darf man bei Abhandenkommen durch Diebstahl o.ä. (aber nicht Raub) stets mit Ärger rechnen.

Die Behauptung eine Tresorherstellers, man dürfe Waffen nur dann im Fahrzueg belassen, wenn dort ein Tresor eingeschweißt sei ist unfundiert. Ebenso ist es, wenn suggeriert wird man sei aus allem Ärger raus, wenn Waffen die in einem Fahrzeugtresor verwahrt würden abhanden kämen.

Geschrieben

Yep, wenn man das Auto als ständige Lagerstätte i.S.v. "Aufbewahrung" verwenden wollte, wär's ein Verstoß gegen das Gesetz. Allerdings erfüllt dieser Tresor sicher die Forderung nach "Maßnahme gegen Abhandenkommen" wie in der AWaffV §13 gefordert.

Trotzdem darf man bei Abhandenkommen durch Diebstahl o.ä. (aber nicht Raub) stets mit Ärger rechnen.

Das ist der Pferdefuß. Solange man eben Maßnahmen getroffen hat, und die Kanonen nicht wegkommen ist alles gut. Kommen die Waffen weg, dann waren die Maßnahmen nachweislich nicht geeignet....

Einerseits ist der Tresor nicht "notwendig" und andererseits kann er nicht zur dauerhaften Aufbewahrung benutzt werden. Es bleibt nur der Schluss, daß hier jemand Geld mit etwas Überflüssigem machen will. Wer sich mit Tresor besser fühlt: Viel Spaß dabei ! Aber lasst Euch nicht beschwatzen.

Geschrieben

Ich schließe mich da Godix an. Das Fahrzeug ist eben kein vom Waffenrecht gefordertes Gebäude, und wird im waffenrechtlichen Sinn auch keines...

Dennoch macht es einen Unterschied, ob die Waffe in die Decke oder das Futeral eingepackt auf Rücksitz oder Kofferraum liegt, oder in dem Kfz-Tresor... Es ist - in dem sehr engen Rahmen der im Fahrzeug zulässigen Unterbringung - eben eine freiwillige "Risikominimierung".

P.S.:

Bewahre uns der Himmel, vernünftige Interessensvertretung oder was auch immer davor, dass jemand zum Thema Transport und Aufbewahrung im Pkw auf diesbezügliche "Ideen" einer Normierung kommt...

Geschrieben

Ja, und weiter geht es mit dem gebrauchten Schützenpanzerwagen...

Aber egal, denn alle, alle die kann man klauen und wegfahren. Und deshalb steht im Gesetz auch "Gebäude" drin.

Geschrieben

Einen Schützenpanzer bekommst Du privat nicht zugelassen.

Seit es irgendwann mal Jemand geschafft hatte, einen Panzer zugelassen zu bekommen, gab es eine Rechtsänderung und alle Fahrzeuge, die mal bei Militär, Zoll oder Polizei waren, werden nicht mehr zugelassen.

Genau müsste man es nachschlagen, aber da war so etwas.

Zum großen Gejammer der Militärfahrzeugesammler.

Geschrieben

Einen Schützenpanzer bekommst Du privat nicht zugelassen.

... und selbst wenn das der Fall wäre - nach der demilitarisierung ist das Blech mit 'nem guten Dosenöffner zu überwinden.

Ein Freund hat einen Hotchkiss gehabt (der fährt jetzt irgendwo in Bayern auf einem Privatgelände) mit der 20mm MK ist der sogar safaritauglich. :D

Geschrieben

Vor allem braucht der Kontrolleur nicht mehr zu dir kommen um die sichere Aufbewahrung zu kontrollieren, du kannst direkt vorm Amt Parken und die Jungst können vor Ort kontrollieren.

Geschrieben

Aber egal, denn alle, alle die kann man klauen und wegfahren. Und deshalb steht im Gesetz auch "Gebäude" drin.

Irgendwann wird einer ein Haus klauen, wartets nur ab.

Und wehe da sind dann Waffen drin.......

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