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IGNORED

Griffstück bei Pistole kein waffenrechtliches Teil?


powder8

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

sachkundig bist Du ja, sonst würdest diese Frage nicht stellen.

wenn Du jetzt noch weißt was Wikipedia ist und/oder wie man mit Google umgeht, dann ist Deine Frage in weniger als 10 Sekunden beantwortet, ... ganz ohne WO.

Geschrieben

Warum ist das Griffstück bei dieser Kurzwaffe kein waffenrechtliches Teil?

Weil es von einem gewerblichen Anbieter kommt, der wie üblich keine Ahnung hat?

Würde ich den Dummsinn, den die bei eGun anbietenden Waffenhändler so absondern, in Buchform zusammenschreiben, da kämen da mehrere Bände heraus.

CM

Geschrieben

Ich würde sagen dass das stimmt.

Bei dieser Waffe ist das Griffstück modular aufgewbaut

und der gesamte Abzugmechanismus sitzt mit allen Teilen

in einem Schlossgehäuse. Das Kunststoffdrumherum

hat keine weitere mechanische Funktion.

Mir fällt die genaue Definition der Teile nicht ein aber

zu dem Sachverhalt gibt es einen FB vom BKA.

Dafür ist aber Blechkasten für das Abzuggedöns das Wesentliche Teil!

oswald

Geschrieben

sachkundig bist Du ja, ...

Du offensichtlich nicht.

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

( Fundstelle: BGBl. I 2002, 3994 - 3998;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )

Abschnitt 1:

Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

...

1.3

Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

...
Wesentliche Teile sind

...

1.3.4

bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

Stellen wir doch ganz einfach die Frage: mit welchem Bauteil ist die Abzugseinrichtung der Pistole in feuerbereitem Zustand verbunden, oder noch einfacher: wird der Auslösemechanismus vom Griffstück aufgenommen oder vom Verschluss?

Über sinnbefreite BKA-Bescheide müssen wir hier nicht diskutieren.

Auch bei der guten alten Walther GSP kann man die komplette Abzugseinheit mit einer halben Schraubendrehung herausnehmen, trotzdem bleibt das Griffstück wesentliches und damit erlaubnispflichtiges Waffenteil.

CM

Geschrieben

@CM und jetzt lies doch bitte mal den letzten Satz Deines Zitates!

.. wenn Du das nun mit der Aussage von Merkava und den technischen Details besagter Pistole abgleichst, darfst Du gerne Deine obige Unterstellung, mich betreffend, zurücknehmen!

Ich zumindest hätte mich VORHER schlau gemacht.... :rtfm:

beste Grüße

alzi

Geschrieben

Nach der neuen Definition WaffG 2003 könnten in der Kruschkiste

schöne faule Eier rumliegen:

Schlossgehäuse von der P210er oder von der C96.

Bei diesen Waffen ist aber der "Rest" vom Griffstück trotzdem EWB!


Genau das hab ich gemeint!

War nur zu faul zum Suchen.......

Geschrieben

Du offensichtlich nicht.

CM

Und Du schreibst nur was, damit Du was geschrieben hast, auch wenn Du keine Ahnung vom aktuellen Thema hast? ^_^

Siehe auch Feststellungsbescheid des BKA "Beurteilung des Griffstücks und der Abzugsgruppe der Pistole P250DCe der Firma Sauer vom 14.05.2008", veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 80 vom 01.06.2010.

http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/080514FbZ149GriffstueckePistoleSauer,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/080514FbZ149GriffstueckePistoleSauer.pdf

Es ist recht genau so, wie es Oswald aus seiner Erinnerung zusammengekramt hat.

Der die Abzugseinrichtung aufnehmende Metallrahmen ist hier wesentliches Waffenteil i.S.d.WaffG, das als Griffmodul bezeichnete Plastikteil ist waffenrechtlich und von seiner Funktion her gleichzusetzen wie die Backstraps der Gen4 Glocks oder ähnlichen die Griffgröße anpassenden Griffschalen anderer Kurzwaffen.

Geschrieben

Stellen wir doch ganz einfach die Frage: mit welchem Bauteil ist die Abzugseinrichtung der Pistole in feuerbereitem Zustand verbunden, oder noch einfacher: wird der Auslösemechanismus vom Griffstück aufgenommen oder vom Verschluss?

...

Auch bei der guten alten Walther GSP kann man die komplette Abzugseinheit mit einer halben Schraubendrehung herausnehmen, trotzdem bleibt das Griffstück wesentliches und damit erlaubnispflichtiges Waffenteil.

CM

hast die technischen Details der Pistole und deren Funktionsweise ( Abzugseinheit) noch immer nicht verinnerlicht.......schade!

...hättest Dir nämlich die Ergänzung zu Deinem Beitrag sparen können.

Geschrieben

Über sinnbefreite BKA-Bescheide müssen wir hier nicht diskutieren.

Ah, wir verschliessen die Augen vor den Realitäten und wollen einfach Recht haben und behalten, auch wenn's ein bisschen daneben liegt. :D

Aber gut, der Threadstarter hat seine Antwort und Du hast Deine (zwar technisch sicher nicht ganz falsche, aber rechtlich eben nicht relevante) Meinung. Dabei kann man es ja belassen.

Geschrieben

Und Du schreibst nur was, damit Du was geschrieben hast,

Ja, nee, is' klar.

Ich bin zu alt für solche Gehirnakrobatik nach Sauer'schem Vorbild und dem darauf abgestimmten BKA-Bescheid, in meiner Denkweise eben zu "schlicht" konstruiert.

CM

Geschrieben

Man hat halt eine Lösung gesucht, die waffenrechtlich halbwegs tragbar ist (ja, mir sind die von Dir zitierten Passagen natürlich auch bekannt und das ist tatsächlich an der Grenze) und die Möglichkeit bietet, statt irgendwelchen anzubauenden Kleinteilen gleich ein entsprechend dimensioniertes Griffstück anbieten zu können.

Ich finde die Lösung nicht schlecht (auch hinsichtlich der Möglichkeit, "Ersatzgriffstü..." äh, sorry... "Ersatzgriffmodule" erwerben und diese bearbeiten zu können (Grip Reduction, Stippeln, etc...) und bin froh, dass das BKA diesen Ansatz unterstützt.

Geschrieben

das als Griffmodul bezeichnete Plastikteil ist waffenrechtlich und von seiner Funktion her gleichzusetzen wie die Backstraps der Gen4 Glocks oder ähnlichen die Griffgröße anpassenden Griffschalen anderer Kurzwaffen.

Oder die STI 2011er - Plastikgriffe ?

Geschrieben
...

Stellen wir doch ganz einfach die Frage: ...: wird der Auslösemechanismus vom Griffstück aufgenommen oder vom Verschluss?

...

Kompetenz ist relativ.

So wie German& 9.5 schreiben hätte es halt auch im Egon-Angebotstext heißen müssen: den einteiligen Plastikgriff der Waffe können Sie lose als Zubehör nachkaufen, wie für Griffschalen benötigt man keine EWB.....

Geschrieben

Das gibt's öfters, auch bei der Walther P22 ist das Griffstück frei verkäuflich, nur das Innenleben, (Abzugseinheit mit Laufbefestigung) sind EWB pflichtig. Bevor man Mutmaßungen anstellt: ich habe es von Walther Ulm erfahren, genauso wie der Stossboden der P22, auch frei, wegen Modulbauweise.

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