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IGNORED

Vorstrafe und WBK


Tesso

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

[...]das würde ich so durchsetzen, wenn ich am Hebel sitzen würde! [...]

Wie schön, dass DU nicht am Hebel sitzt.

Geschrieben

Wenn der Dieter oder der Martin in meinem Verein "aufschlagen" sollten, würde ich mein Training beenden, oder sie halten

die Regeln ein, da bin ich hart!

hab ich hier ein paar Namensschildchen übersehen oder bist Du im falschen thread gelandet mit Deinem Beitrag?

... evtl. bin ich auch nur zu blöd irgendwelche Anspielungen zu verstehen ..., weil mir entgeht schlicht und einfach er Sinn des Beitrags, sorry.

gruß alzi

Geschrieben

Wie schön, dass DU nicht am Hebel sitzt.

Auf Deinen "Senf" kann ich verzichten!

hab ich hier ein paar Namensschildchen übersehen oder bist Du im falschen thread gelandet mit Deinem Beitrag?

... evtl. bin ich auch nur zu blöd irgendwelche Anspielungen zu verstehen ..., weil mir entgeht schlicht und einfach er Sinn des Beitrags, sorry.

gruß alzi

Ist doch nicht so wichtig, Namen sind austauschbar und ich wollte keine "echten" Namen nennen!

Geschrieben

Ich habe den ganzen Müll hier nicht gelesen, wer gewalttätig auffällig wurde, dem gehört keine Waffe in die Hand, das würde ich so durchsetzen, wenn ich am Hebel sitzen würde!

Und dein Müll blieb mir aber nicht erspart. Ungerecht, oder? Vllt solltest du den Gedanken der Resozialisierung mal an dich ranlassen und erkennen, dass der Gesetzgeber aus gutem Grund nach einiger Zeit den Leuten wieder soweit vertraut, ihnen eine Waffe in die Hand zu drücken.

Gibt ja schon die Möglichkeit, dass es Jugendsünden waren, ein Moment totaler Blödheit für den man sich selbst in den Arsch beißt, man eine unrühmliche Vergangenheit hinter sich gelassen hatte und noch mehr Möglichkeiten bis hin zu einem Fehlurteil.

Wenn du Leuten keine Rehabilitation zugestehst und alle für Gewalttäter hältst, ist es eh alles zu spät.

Wer allerdings notorisch auf Gewalttaten steht, hat es mit den Fristen eh nicht leicht und dieser wird ausreichend daran gehindert, legal Waffen zu besitzen.

Geschrieben

Und dein Müll blieb mir aber nicht erspart. Ungerecht, oder?

Von welchem Stern kommst Du denn?

Wer säuft, schlägt u.s.w., dem gehört keine Waffe in die Hand!

Wenn ich Standaufsicht habe und es kommt jemand mit einer Flache Bier in der Hand, wird er nicht antreten. Fakt!

Handy genauso! Steht auch auf der Standordnung und die setze ich so auch um!

Geschrieben

Von welchem Stern kommst Du denn?

Wer säuft, schlägt u.s.w., dem gehört keine Waffe in die Hand!

Wenn ich Standaufsicht habe und es kommt jemand mit einer Flache Bier in der Hand, wird er nicht antreten. Fakt!

Handy genauso! Steht auch auf der Standordnung und die setze ich so auch um!

Hier geht es darum, dass einer früher mal tätlich aktiv war (wie ist jetzt egal) und nicht jetzt. Verjährung und alles weitere. Mir ist noch nie einer untergekommen, der aggressiv im Verein aufgeschlagen wäre und ne Waffe gefordert hätte...

Einer, der nicht mehr nüchtern ist, darf nicht schießen, aber gegen das Bier an sich ist nichts zu sagen im Vereinsheim. Oder das Bier nach dem Schießen, wenn er sich dann nicht besoffen ins Auto setzt.

Also, wo ist das Problem, wenn einer auf ner Feier mal einen säuft, aber beim Umgang mit der Waffe absolut nüchtern ist und verantwortungsvoll damit umgeht? Wo ist das Problem, wenn einer früher Mist gebaut hat und jetzt sein Verhälten diesbzgl. total geändert, jahrelang sich nicht zu Schulden kommen lassen hat und evtl. durch das Damoklesschwert "persönliche Eignung" usw sich zweimal überlegt, einen Blödsinn anzustellen?

e:/

was mir noch einfällt:

Die Überprüfung beim kleinen Waffenschein geht doch nicht so tief, wie bei einer echten WBK und ist somit nicht das geeignete Mittel, um zu testen, ob die WBK genauso durchkommen würde? Oder bin ich da aufm falschen Dampfer und beide prüfen die gleichen Register?

Geschrieben

was mir noch einfällt:

Die Überprüfung beim kleinen Waffenschein geht doch nicht so tief, wie bei einer echten WBK und ist somit nicht das geeignete Mittel, um zu testen, ob die WBK genauso durchkommen würde? Oder bin ich da aufm falschen Dampfer und beide prüfen die gleichen Register?

Ganz falsch, da ich den kleinen Waffenschein hatte musste ich nur 25 Minuten auf meine WBK warten. Also was sagt uns das? :D

Geschrieben

Du solltest Dich einmal mit dem Problem Alkohohlkrankheit und Waffenumgang intensiv auseinandersetzen.

Dir ist klar, dass eine lang zurückliegende Verurteilung und aktueller Alkoholismus nichts miteinander zu tun haben? Waffen und Alkoholismus und/oder aktuelle Gewalttätigkeit gehören rechtmäßig nicht zusammen und der Gesetzgeber würdigt das auch.

Ich persönlich findes es übrigens nicht gut, vorm Schießen auch nur die kleinste Menge zu trinken.

Du hast in deinem Post vorher generell gesagt, dass du Gewalttätern keinen Umgang mt Waffen gestatten würdest, obwohl es in dem Thread darum ging, dass jmd nach einer langen Zeit sich nichts mehr zu Schulden kommen lies und sich fragt, ob es aktuell Probleme geben kann, weil er früher mal S******e gebaut hat.

e:/

@ Obermaat

Interessant, dass der KWS das entweder beschleunigt hat oder ausreicht. Mir wurde anderes gesagt. Auch hab ich schon gehört, dass Sachbearbeiter und/oder die zuständigen Polizisten entweder alles sofort bearbeiten oder auch mal paar Anträge ansammeln, damit man nur einmal gehen muss...

Geschrieben

was mir noch einfällt:

Die Überprüfung beim kleinen Waffenschein geht doch nicht so tief, wie bei einer echten WBK und ist somit nicht das geeignete Mittel, um zu testen, ob die WBK genauso durchkommen würde?

Doch, geht sie.

Oder bin ich da aufm falschen Dampfer und beide prüfen die gleichen Register?

Ja.

Geschrieben

Hallo!

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das der kleine Waffenschein genauso geprüft wird, wie die echte WBK. Die haben bei mir das polizeiliche Führungszeugnis abgefragt, Gerichtsakten eingesehen und auch nochmal direkt bei der Polizei nach verkehrsrechtlichen Sachen nachgefragt. Wurde also komplett gefilzt. Hat sage und schreibe 6 Monate gedauert!!!!!

Viel Spass dabei.

Geschrieben

Ich habe den ganzen Müll hier nicht gelesen, wer gewalttätig auffällig wurde, dem gehört keine Waffe in die Hand, das würde ich so durchsetzen, wenn ich am Hebel sitzen würde! Fakt, der Klage würde entspannt entgegensehen!

Das Gesetz unterscheidet da aber leider nicht auch ein Verkehrsdelikt oder eine andere Lapalie reicht schon aus das die WBK

verwährt wird Stichwort heist 60 Tagessätze vor der Gesetzesänderung vor Jahren war das nicht so.

Geschrieben

Hallo!

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das der kleine Waffenschein genauso geprüft wird, wie die echte WBK. Die haben bei mir das polizeiliche Führungszeugnis abgefragt, Gerichtsakten eingesehen und auch nochmal direkt bei der Polizei nach verkehrsrechtlichen Sachen nachgefragt. Wurde also komplett gefilzt. Hat sage und schreibe 6 Monate gedauert!!!!!

Viel Spass dabei.

Da sieht man doch es geht wohl eher um Schikane nichts anderes, der KWS wurde doch nur in einem Anfall an Populismus und

Aktionismus eingeführt, die Idee dazu gabs wohl schon mal in den 60iger Mitte/Ende der 90iger wurde das Thema wieder aufgegriffen und nach dem Steinhäuser Amoklauf bekamen dann reaktionäre Kräfte in CDU und SPD den Freibrief um diesen einzuführen.

Eine besondere Verfechterin war dafür die ehemalige Justizministerin Hertha Däubler Gmelin.

Der Stuss sollte das Volk beruhigen nach dem Motto wir überprüfen jetzt stärker, keinen Bankräuber kratzt der Schein.

Der einzige der von dem Quatsch betroffen ist, ist der kleine Bürger der weil er Angst hat eine Gaswaffen zur Verteidigung legal

tragen möchte, wenn der jetzt Pech hat weil er vielleicht wegen einer Verkehrssache bestraft wurde wird letztlich doppelt bestraft

weil der Staat ihm deffinitiv das Recht abspricht sich zu verteidigen (egal jetzt mal ob die Dinger immer wirkungsvoll sind) und so

ihm wenn mans so betrachtet das Lebensrecht abspricht, so gab es durchaus Krankenschwestern die sich eine Gaswaffe gekauft

haben weil sie im dunkeln Morgens oder Abends Angst vor Vergewaltigung haben.

Der Staat trifft damit sowieso wieder die falschen, er schlägt den Sack und meint den Esel.

Ich würde gerne mal wissen wie sich der KWS überhaupt auf die Kriminalitätsstatistik ausgewirkt hat.

Wahrscheinlich überhaupt nicht da Täter die einen Tankstellen oder Banküberfall vorhaben nicht erst ins Waffenrecht schauen.

Was sie da erwartet bei einer (eventuellen) Verurteilung die Tat liegt selbst sowieso von der Strafzumessung höher.

Täter die keine Waffen legal erwerben können, machen es dann halt illegal wurde doch schon genug durchgekaut.

Der dumme ist wie schon gesagt nur der dumm,der naive und ehrliche und unerfahrene Bürger wenn ihn "die volle Härte des

Gesetzes" trifft steht auf das Führen ohne KWS eine Haftstrafe von 3 Jahren, niemand wurde aber ein Schaden zugefügt.

Ein Hoeneß bekommt 3 1/2 Jahre für die Hinterziehung von zig Millionen Steuergelder kann man nicht vergleichen?

Doch auf jeden Fall !

Geschrieben

Da sieht man doch es geht wohl eher um Schikane nichts anderes, der KWS wurde doch nur in einem Anfall an Populismus und

Aktionismus eingeführt, die Idee dazu gabs wohl schon mal in den 60iger Mitte/Ende der 90iger wurde das Thema wieder aufgegriffen und nach dem Steinhäuser Amoklauf bekamen dann reaktionäre Kräfte in CDU und SPD den Freibrief um diesen einzuführen.

Statistiken haben jedoch bewiesen, dass es sich Ende der 90er bei mehr als 50 % von sichergestellten Tatwaffen um SRS-Waffen handelte. Aus dieser Tatsache heraus wurde die Erlaubnispflicht beim Führen von SRS-Waffen motiviert. Aus der Kommentierung Lehmann/v.Grotthuss zum WaffG:

Im Waffen- und Sprengstoff-Jahresbericht des Bundeskriminalamts 1999 wurde festgestellt, dass es sich bei mehr als der Hälfte (51,5 %, 994 Waffen) aller sichergestellten Schusswaffen, mit denen Straftaten nach dem StGB verübt wurden, um von der Waffenerwerbs- und Waffenbesitzerlaubnispflicht freigestellte Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen handelte. Diese Feststellung, dass mehr als 50 % der sichergestellten Tatwaffen dieser Gruppe zuzuordnen sind, findet sich in allen Jahresberichten der vergangenen Jahre. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bundesrat in seiner Entschließung zur Stärkung der Inneren Sicherheit vom 26. 9. 1997 (BR-Drucks. 580/97) dafür ausgesprochen, das Führen solcher Schusswaffen unter eine eingeschränkte Erlaubnispflicht zu stellen („Kleiner Waffenschein“; vgl. BR-Drucks. 596/01, S. 178, BT-Drucks. 14/7758, S. 91 und BT-Drucks. 14/8886, S. 78 und 110).

In den Jahresberichten des BKA finden sich hierzu in den letzten Jahren wesentlich geringere Waffenzahlen im Vergleich zu 1999 (994 SRS-Waffen):

2010 - 69,3 % (344 SRS- Waffen)

2011 - 72,0 % (335 SRS-Waffen)

2012 - 68,5 % (431 SRS-Waffen)

Zurückzuführen ist dies, denk ich mal, auf den erschwerten Zugang "scharfer" Schusswaffen (höhere Prozentzahl), als auch das Führverbot von SRS-Waffen ohne kl.WS (geringer Anzahl der SRS-Waffen).

Und zu deiner Gesamtaussage:

Mal ehrlich, das WaffG von 1976 hatte m. E. 2003 eine Neugestaltung mehr als nötig!

edit:

wenn ihn "die volle Härte desGesetzes" trifft steht auf das Führen ohne KWS eine Haftstrafe von 3 Jahren, niemand wurde aber ein Schaden zugefügt.

Sorry, meiner Meinung eine Stammtischaussage - wäre weder angemessen noch verhältnismäßig und würde in jeder Berufung kippen. Geldstrafe ist hier das Maß aller Dinge.

Geschrieben

Statistiken haben jedoch bewiesen, dass es sich Ende der 90er bei mehr als 50 % von sichergestellten Tatwaffen um SRS-Waffen handelte. Aus dieser Tatsache heraus wurde die Erlaubnispflicht beim Führen von SRS-Waffen motiviert. Aus der Kommentierung Lehmann/v.Grotthuss zum WaffG:

In den Jahresberichten des BKA finden sich hierzu in den letzten Jahren wesentlich geringere Waffenzahlen im Vergleich zu 1999 (994 SRS-Waffen):

2010 - 69,3 % (344 SRS- Waffen)

2011 - 72,0 % (335 SRS-Waffen)

2012 - 68,5 % (431 SRS-Waffen)

Zurückzuführen ist dies, denk ich mal, auf den erschwerten Zugang "scharfer" Schusswaffen (höhere Prozentzahl), als auch das Führverbot von SRS-Waffen ohne kl.WS (geringer Anzahl der SRS-Waffen).

Und zu deiner Gesamtaussage:

Mal ehrlich, das WaffG von 1976 hatte m. E. 2003 eine Neugestaltung mehr als nötig!

edit:

Sorry, meiner Meinung eine Stammtischaussage - wäre weder angemessen noch verhältnismäßig und würde in jeder Berufung kippen. Geldstrafe ist hier das Maß aller Dinge.

Keine "Stammtischaussage" wenn man sich die Justizskandale der letzten Jahre mal anschaut bekommt man das Grausen!

(Mollath 7Jahre unschuldig in Psychiatrie nur rausgekommen weil viele mutige Bürger dagegen protestiert haben darunter

auch bekannte Anwälte usw.).

Auf "Totalverweigerung" stand in diesem Land (übrigens nach 45ig...) in beiden deutschen Staaten eine Strafandrohung mit Haft

von bis zu 5 Jahren und besonders "hartnäckige" haben die auch am Anfang erhalten soviel zu Verhältnis und Angemessenheit.

Und man kann in diesem Staat wenn man ander falschen Stelle sein maul aufmacht so wie in der ach so diktatorischen DDR

immer noch mit Haft bestraft werden wenn man etwas ausspricht das dem Staate nicht gefällt, google mal unter politische

Gefangene in der BRD....

Zitat:

Und zu deiner Gesamtaussage:

Mal ehrlich, das WaffG von 1976 hatte m. E. 2003 eine Neugestaltung mehr als nötig!

Und wieso weil dann für die Gaswaffen ein KWS ab 2003 vorgeschrieben war? Diese Aussage höre ich immer von den

Waffenbesitzern, denen die anderen aber sowas von egal sind, nur weil nach dem neuen Waffenrecht kein §37 mehr

gilt und nun für einige Interessierte nun auch Waffen im Millitary Style erlaubt sind.

Das Waffg.der 70iger oder gar 60iger war wesentlich liberaler als das von 2003!

Auch die ganzen Schwachsinnsregelungen zu Messern EWB Pflicht umgebauter LEP-Waffen,MPUs uw. enthielt dies nicht.!

Zitat:

In den Jahresberichten des BKA finden sich hierzu in den letzten Jahren wesentlich geringere Waffenzahlen im Vergleich zu 1999 (994 SRS-Waffen):

2010 - 69,3 % (344 SRS- Waffen)

2011 - 72,0 % (335 SRS-Waffen)

2012 - 68,5 % (431 SRS-Waffen)

Zurückzuführen ist dies, denk ich mal, auf den erschwerten Zugang "scharfer" Schusswaffen (höhere Prozentzahl), als auch das Führverbot von SRS-Waffen ohne kl.WS (geringer Anzahl der SRS-Waffen).

Wer Verbrechen verüben will kauft sich ebend gleich Waffen beim Schwarzmarkt Dealer, könnte doch auch ein Grund sein und

sicher werden auch andere Gegenstände als waffen missbraucht zB. ganz gewöhnliche Küchenmesser!

Und das BKA na ja die sind für mich so glaubwürdig wie der "Bund Deutscher Kriminalbeamter" der hier nicht nur weitreichende

Verschärfungen im Waffenrecht fordert sondern sogar einen Schalter fürs Internet, damit der deutsche Staat das Internet einfach

mal abschalten kann wenn es bei uns zu Zuständen wie auf dem Majdan kommen würde, soviel zu der Demokratischen Einstellung

dieser Leute.

Statt man also nur an den Symptomen wie am Waffengesetz rumdoktert sollten sich diese Damen und Herren doch mal ernsthaft

fragen was die Ursachen überhaupt für Kriminalität,Beschaffungskriminalität und Gewalt sind und diese angehen.

Das sind nämlich Armut,Perspektivlosigkeit,ungerechte Verteilung von Wirtschaftsgütern,Bildung etc. also politische Ursachen

für genau dijenigen die Verantwortung tragen die am lautetsten in der Politik nach Verboten schreien!

Aber es ist natürlich immer leichter irgendwelche Gesetze zu verschärfen als wirklich was zu verändern, man kann und will es auch

gar nicht weil diese Politiker sonst die ganzen Unterstützer und Geld-Spendengeber aus Industrie und Wirtschaft verlieren würden.

Die Gaswaffen hingegen sind noch ein relativ harmloses Mittel nicht umsonst wurden diese in den 70igern mit PTB als Bedürfnis

und erwerbsscheinfrei/freies führen eingestuft, weil man den Bürger ein Angebot machen wollte sich ebend nicht mit einer

scharfen vom Schwarzmarkt zu bewaffnen und bei Bankräuber wohl im Hinterkopf hatte, es ist besser wenn der bei einer Geiselnahme eine Waffe dabei hat mit der er eben niemanden erschießen kann, jetzt werden Täter bei Schwarzmarktpreisen von

200-300 Eur lieber gleich zur scharfen Waffe greifen.

Die Katze beisst sich in den eigenen Schwanz ich höre heute schon diverse Politiker populistisch schreien wir brauchen mehr

Jugendknäste....Die werden sich noch wundern wenn es in diesen die ersten Aufstände gibt wie in Latainamerika Deutschland

war bisher davon verschont aber wie lange noch wenn die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird?! :peinlich:

Geschrieben

Ich habe den ganzen Müll hier nicht gelesen, wer gewalttätig auffällig wurde, dem gehört keine Waffe in die Hand, das würde ich so durchsetzen, wenn ich am Hebel sitzen würde! Fakt, der Klage würde entspannt entgegensehen!

Das hört sich nach klassischem Ermessensfehlgebrauch an. Vor dem VG und dem OVG ein typischer Selbstgänger.

Teddy

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