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IGNORED

Erfahrungen mit der Sutter GmbH


unique_drop

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

Tach Leute,

es wird langsam richtig Belustigend mit der Firma Sutter bei mir.

Sie haben mir jetzt schon Hausverbot für ihre Internet-Seite erteilt, mir aber dannach noch fleisig Newsletter schicken.

Genial oder :-)

Und so viel Spass für ein paar Euro Versandkosten.

Die können einem eigentlich nur leid tuen.

Na ja, sie wollen mich jetzt schon anzeigen, weil ich denen immer wieder ne Mail Schreibe, dass Sie doch bitte die Versandkosten zurückerstatten sollen.

Genial. Ich will ja gar nicht erst wissen wie der liebe Herr Sutter mit Personen umgeht, denen er noch mehr schuldet als die paar Euro.

Also Leute lasst die Finger von denen ihr habt nur Stress und Ärger und bekommt böse e-mails von denen.

Würde die ja gerne hier reinstellen, aber dann zeigt der liebe Herr Sutter mich nachher noch wegen Rufschädigung an.

Ach ja und er hat mir gedroht zur Kreispolizeibehörde zu gehen und zu melden, dass ich auf meine Rechte bestehe.

Genial die ganze Sache einfach nur.

Beste Grüße und schönes Wochenende

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Da bin ich mir GANZ sicher.  :)

Eine genau inhaltliche Angabe der Tatsachen reicht ja auch schon.

Also ich kopier mal die besten Sätze aus diversen E-Mails hier rein. Dann soll sich jeder sein Bild selber machen dort weiter Einzukaufen oder nicht.

Zitat Anfang:

Ich spreche ihnen hiermit Hausverbot für alle Internetseiten und Filialen aus. Sollten sie sich nicht daran halten werden wir umgehend Strafanzeige erstatten. Sollten wir irgendwo Verleumdungen hören, werden wir dies ebenso tun und gerichtlich gegen sie vorgehen. Die Kosten werden wir ihnen dann in Rechnung stellen und einklagen.

Zitat Ende.

Oder das hier:

Zitat Anfang:

Wenn sie meinen noch etwas von uns zu Gute zuhaben, können sie dies gerne ein Gericht klären lassen. Nach unserer Auffassung wurde alles zurück geleistet.

wegen XX Euro Streitsumme als Waffenscheininhaber sorumzumaulen, dann geben wir dies gerne mal an ihre Kreisverwaltungweiter.

Zitat Ende.

Oder das hier:

Zitat Anfang:

Sollte sie uns noch weiter belästigen, werden wir vorsorglichStraanzeige gegen sie erstatten.

Zitat Ende.

Wohl gemerkt wurde mir nie ein Beleg für die angebliche Rückerstattung der Versandkosten zugesendet noch ist bis heute eine Erstattung erfolgt laut Kontoauszug.

Des Weiteren wusste ich gar nicht, dass eine WBK mittlerweile ein Waffenschein ist :-). Da hat der Herr Sutter wohl mehr von mir gewusst als ich selber.

Vielleicht sollte man ihm den Unterschied einmal erklären.

Ist mir langsam auch egal ob ich das Geld noch zurück bekomme bei der ganzen Zeit.

Ich überleg nur ob ich mir das wirklich antuen will ihn wegen den paar Euro anzuzeigen, weil dann kommt bestimmt eine Gegenanzeige wegen Missbrauch der Staatsgewalt.

Und ob ich darauf wirklich Lust habe und noch mehr Zeit dafür aufbringen möchte ist fraglich.

Also seit gewarnt und macht euch aus den Zitaten selbst ein Bild ob ihr so etwas braucht im Reklamationsfall.

Beste Grüße und schönes Wochenende.

Bearbeitet von unique_drop
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wegen XX Euro Streitsumme als Waffenscheininhaber sorumzumaulen, dann geben wir dies gerne mal an ihre Kreisverwaltungweiter.

Zitat Ende.

damit hat er dich bedroht und deswegen würde ich damit auf jeden fall vor gericht gehen!

mal davon abgesehen das sowas eine unverschämtheit ohne gleichen kunden gegenüber ist.

es gab hier aber schonmal irgendwo einen thread über den herren und seine machenschaften, da hat er auch ordentlich mit klagen gewettert!

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ja bin ich.

aber mit 150 euro selbstbehalt. Das macht nicht wirklich sinn oder :-)

Ach so und der Warenwert muss über 40 Euro sein, damit der Verkäufer die Versandkosten tragen muss.

Das war aber hier der Fall.

Na ja, ich hab dem guten Herrn Sutter jetzt eine Frist gesetzt bis wann er zu zahlen hat. Dannach werde ich ihn Anzeigen.

Habe bis jetzt alles gelesen. Wenn ich du wäre, würde ich das garnicht über die Rechtschutz laufen lassen sondern mir

so einen Anwalt holen, der dir zum einen das Porto einklagt. Wenn Sutter dann verliert, muß er nämlich auch deinen Anwalt

bezahlen, somit hast du auch keine 150 Euro Auslagen/Selbstbeteiligung. Und das Recht ist eindeutig auf deiner Seite (siehe deine Aussage "keine Gutschrift auf den Kontoauszug"). Außerdem hat er dich in den mails ja auch aufgefordert, das gerichtlich klären zu lassen. Ich denke, es wird gar nicht

zur Gerichtsverhandlung kommen. Ein Brief vom Anwalt hilft bei solchen xxxxx oft Wunder.

Und selbst wenn du über die Rechtschutz gehst.....sowas würde ich mir nicht gefallen lassen. Da würde ich sogar noch mehr als

150 EUro verfeuern, nur um dem einen Denkzettel zu verpassen. Denn genau mit der Vorgehensweise kann man auch Geld verdienen,

indem man es einfach einbehält. Du hast nichts zu verlieren, lass dich nicht einschüchtern.

LG Hunnnter

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Also wenn man das so ließt fragt man sich wirklich wer da überhaupt die Briefe beantwortet.

Wegen dem Geld würde ich jetzt zwar auch keine Anzeige starten, aber wenn du einen Rechtsschutz hast würde ich damit

zu einem Anwalt gehen ob eine Anzeige wegen Nötigung etwas bringt.

Endet dann zwar höchstwahrscheinlich in einem Vergleich, aber irgendwo ist dann auch mal schluss was man sich von Unternehmen bieten lässt.

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meine güte,

hätte nicht gedacht das es so wellen schlägt.

Irgendwie stimmt es schon, dass hier Nötigung vorliegt.

Eigentlich stimmt es auch, dass man so etwas nicht schlucken sollte, aber ich hab echt keine Zeit mich mit solch einem ....... zu zanken.

Ich will nur, dass es jeder hier mitbekommt und das man mal sieht wie freundlich man dort empfangen wird.

Also ich schlaf mal ne Nacht drüber und ruf glaube ich mal bei der Allianz an wie die das sehen zwecks Anwalt und Selbstbeteiligung.

Grüße

Bearbeitet von unique_drop
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Habe bis jetzt alles gelesen. Wenn ich du wäre, würde ich das garnicht über die Rechtschutz laufen lassen sondern mir

so einen Anwalt holen, der dir zum einen das Porto einklagt. Wenn Sutter dann verliert, muß er nämlich auch deinen Anwalt

bezahlen, somit hast du auch keine 150 Euro Auslagen/Selbstbeteiligung.

LG Hunnnter

Hast du einen guten Anwalt an der Hand der sowas macht und regelt. Ich hab keine Lust da noch Geld reinzustecken. Aber auf sich beruhen lassen will ich auch irgendwie nicht.

Dafür ist er mir zu unverschämt gekommen.

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also ohne jurist zu sein - ich kann hier keinen grund für eine anzeige erkennen. eine nötigung kann ich nicht erkennen, es geht lediglich um das porto.

nach meiner bescheidenen meinung hat der te nach seiner einschätzung lediglich anspruch auf das porto. das ist aber kein grund für eine anzeige (bei der polizei) sondern wäre im zweifel eine frage für ein zivilgericht. bevor es aber dazu kommt, gibt es nicht ohne grund das mittel des gerichtlichen mahnbescheides (übrigens inzwischen auch online). das zugrunde liegende rechtsgeschäft ist ein kauf - bzw. die rückabwicklung, aus der der te einen anspruch herleitet.

schickt er dem verkäufer einen mahnbescheid, hat dieser zwei möglichkeiten:

a ) er zahlt - incl. der kosten für den bescheid

b ) er zahlt nicht und legt keinen widerspruch ein: du hast einen vollstreckbaren titel in der hand und der gerichtsvollzieher kümmert sich um dein geld

c ) er zahlt nicht und legt widerspruch ein. dann kann es zum prozess (vor einem zivilgericht) kommen, der zuständige amtsrichter wird sich dann der sache annehmen.

mag sein, dass meine darstellung rechtlich nicht ganz sauber ist, aber nach meinem verständnis läuft es in etwa so und spart viele diskussionen. wenn ich bei ebay/egun glaube im recht zu sein, wird halt der mahnbescheid (bisher immer erfolgreich) bemüht ...

ich kenne die firma sutter nicht und kann mir kein urteil über den fall erlauben. wenn die fronten aber soweit verhärtet sind und man sich so sehr über die 6,9€ oder wieviel auch immer ärgert und sich trotzdem sicher ist, im recht zu sein - dann sollte man einfach einen richter entscheiden lassen. keine bashing-vorwürfe, einfach die nummer durchziehen und dann mitteilen, wenn man im recht ist ...

Bearbeitet von isegrim 7,62
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also ohne jurist zu sein - ich kann hier keinen grund für eine anzeige erkennen. eine nötigung kann ich nicht erkennen, es geht lediglich um das porto.

Sehe ich auch so. Eine Anzeige kann nur bei bestimmten Sachen (Strafrecht ?)erfolgen, wo die Staatsanwalt ermittelt.

Der Fall fällt nach meinem Verständniss unters Zivilrecht, wo mam sein Recht selbst einklagen muß.

@ unique_drop: Nein, leider kenn ich keinen Anwalt. Aber das betreffende Gebiet sollte der größte Anteil der Anwälte abdecken.

Eine erste Hilfe könnte das sein.

Ich hoffe es hilft dir.

LG Hunnnter

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Mal ne ketzerische Frage: Wer würde sich denn, wenn es nötig ist, an den 150 Euro Startkosten beteiligen - damit ein unseriöser Händler mit Rüpelgebaren in Zukunft weiss wo es langgeht?

Eine ehrliche Antwort?

-Wer unseren Sport ausübt und Geld für Waffen und Munition hat, der sollte auch die 150 Euro überhaben (ist jetzt nicht gegen den TE, sondern meine allg. Meinung).

- Wer sich verarschen, drohen, ect pp lassen will und das zähneknirschend akzeptiert, dem gehört das nicht anders.

Ob sich dadurch das Geschäftsgebahren der genannten Firma ändert, oder jeden anderen, der einem Geld schuldet, weiß ich nicht.

Aber der TE war fair und hat entspr. informiert und auch Fristen eingeräumt. Die Antworten/Reaktionen hierauf wurden ja schon gegeben.

Letztendlich, und auch das ist meine persönliche Meinung: Man sollte immer abwägen, was sinnvoll ist. Ich würde in dem Fall nicht klagen,

wenn es sich .....um einen Fehler handelt, die Fa. meldet sich nicht und es geht wirklich nur um geringe Beträge. Sowas passiert einem im Leben sicherlich

öfter. Ein Beispiel: Ich kauf im Supermarkt Joghurt und stelle daheim fest, das es trotz Haltbarkeit ect. verdorben ist.

Wg. 80 Cent fahr ich nicht wieder hin und tausch das um.

Wenn ich einen ganzen Karton davon habe, 20...30...40...Becher, dann schon. Dann war und ist der Supermarkt bei mir auch so kulant, das zurückzunehmen.

Wenn ich aber eingeschüchtert, beschimpft, bedroht werde, wenn man mich bei der Verwaltung anschwärzen will und ich Hausverbot bekommen,

sorry, aber das ist ein nogo. Ich bin sonst ein friedliebender Mensch, der immer versucht, erst den menschlichen, sachlichen Weg zu gehen, und ggf.

geb ich auch nach, auch wenn ich Recht hätte, aber da seh ich rot. Sowas ist dann was persönliches.

Sorry, wurde jetzt etwas länger.......

LG Hunnnter

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Die Drohung mit einer Strafanzeige stellt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel dar. Damit will der Verfasser dich zu einem Unterlassen, hier der Unterlassung der Rückforderung des dir zustehenden Geldes, nötigen.

Tatbestandlich ist eine Nötigung damit erfüllt und du kannst Anzeige bei einer Polizeidienststelle erstatten.

Was du zivilrechtlich machst, ist getrennt davon zu betrachten. Du kannst natürlich beide Wege gehen.

MfG Pälzer Bauer

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