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Pälzer Bauer

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  1. Die Drohung mit einer Strafanzeige stellt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel dar. Damit will der Verfasser dich zu einem Unterlassen, hier der Unterlassung der Rückforderung des dir zustehenden Geldes, nötigen. Tatbestandlich ist eine Nötigung damit erfüllt und du kannst Anzeige bei einer Polizeidienststelle erstatten. Was du zivilrechtlich machst, ist getrennt davon zu betrachten. Du kannst natürlich beide Wege gehen. MfG Pälzer Bauer
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