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IGNORED

Erfolgreiche Notwehr mit Schußwaffe


Gast

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Die Stimmung kippt auch dort.

Deswegen werden wir jetzt im Vorfeld der Europawahlen auch wieder ins Propagandakreuzfeuer :santa: von Politik und Medien geraten. Da ist z.b. die derzeitige "erfolgreiche" (weil für Banken und Co risikofreie 5% Rendite Zeichnung wg Garantie bei Ausfall durch EZB Zahlungen aus den ESM Ländertöpfen), Griechische Staatsanleihe.

Wir sind auf einem guten Weg, hört man offiziel schon wieder überall, stimmt, und zwar bergab.

Vor den Wahlen wird das hölländische Juwelierehepaar bestimmt nicht verurteilt. :wink:

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Da der Staatsanwalt dafür weder ausgebildet noch eingestellt und schon gar nicht dafür bezahlt wird, würde das an ein Wunder grenzen.

Damit hast du wahrscheinlich Recht, aber es geschehen von Zeit zu Zeit noch soclhe welche, außerdem reden wir hier von einem Niederländischen Staatsanwalt... da besteht Hoffnung.

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Es wäre wirklich schön, wenn mal jemand etwas über das niederländische Waffenrecht bzw die Notwehrgesetzgebung dort sagen könnte.

Wozu brauchst du das ? Was ändert ein Zettel an der Situation und der Realität ? Die Frau hat ihr RECHT effektiv durchgesetzt, wen juckt das, was da auf irgendeinem Zettel steht ?

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Wozu brauchst du das ? Was ändert ein Zettel an der Situation und der Realität ? Die Frau hat ihr RECHT effektiv durchgesetzt, wen juckt das, was da auf irgendeinem Zettel steht ?

Nun ja, einen Unterschied gibt es da schon. Ein im Rollstuhl sitzender KFZ Werkstattbesitzer in NL, der zum x-ten mal überfallen wurde und sich dann mit einer illegalen Waffe gewehrt hat sitzt immer noch im Knast.

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...

Den Juwelier hatte keinen Waffenschein und deshalb wird er oder seine Frau dafür eine Strafe bekommen. Aber der Staatsanwalt hat schon gesagt das das erschiessen von die beide Täter höchstwahrscheinlich Notwehr war und für das erschiessen bekommt sie dann keine Strafe.

Das wäre dann ähnlich wie in Deutschland.

Obwohl doch in NL Waffen praktisch verboten sind.

Vielen Dank für diesen sachlichen Beitrag, den ich bald übersehen hätte!

Hat noch jemand etwas Sachliches beizutragen?

Oder müssen noch mehr Glaubensbekenntnisse abgelegt werden?

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Das wäre dann ähnlich wie in Deutschland.

Obwohl doch in NL Waffen praktisch verboten sind.

Vielen Dank für diesen sachlichen Beitrag, den ich bald übersehen hätte!

Hat noch jemand etwas Sachliches beizutragen?

Oder müssen noch mehr Glaubensbekenntnisse abgelegt werden?

Waffen sind in NL nicht praktisch verboten. Wie in D kann man bei uns für Jagd und Schiesssport eine Genehmigung bekommem um Waffen zu bezitzen und dementsprechend zu nutzen. Und wenn mann ein Waffenschein oder Jagdschein besitzt, brauchen wir nicht noch eine zuzätzliche Schein für das Wiederladen von unsere Munition.

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Vielleicht gehts ja mit dem Link hier: http://nl.wikipedia.org/wiki/Noodweer_%28juridisch%29 :)

Leider kann ich Niederländisch nicht gut genug um das hundertprozentig zu verstehen, aber vielleicht kann uns ein Niederländischer Mitforist ja die wichtigen Sachen übersetzen? :)

Bei legalem Waffenbesitz ist Notwehr in den Niederlanden im Rahmen erlaubt: "Once obtained, firearms must be stored in a safe. Firearms may only be used in self-defense as "equal force"."

Meine bescheidene Meinung zu der Sache: (der Situation angemessene) Notwehr sollte straffrei bleiben, davon sollte aber eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes unberührt bleiben!

Grüße

Basti

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Notwehr sollte straffrei bleiben, davon sollte aber eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes unberührt bleiben!

Echt?

Wenn Du mit einer illegal besessenen Schusswaffe einen Raubüberfall verübst, dann wird in der Strafverfolgung regelmässig nur der Raubüberfall bei der Strafzumessung berücksichtigt und der unerlaubte Waffenbesitz fällt unter den Tisch.

Warum sollte es dann bei einer erlaubten Notwehrhandlung anders sein?

CM :confused:

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Schlimm genug, dass es anscheinend so ist, aber das rechtfertigt doch im Umkehrschluss nicht, dass man in anderer Sache, wo der Haupttatbestand (Notwehr und Folgen) weggefallen ist, vollkommen straffrei davonkommt.
Bei meinem Szenario fällt der Hauptanklagepunkt (Tötung/KV) aufgrund der erlaubten Notwehr weg. Fakt bleibt aber, dass die Person eine illegal beschaffte Schusswaffe hatte. Eine Strafe hierfür finde ich sowohl bzgl. geltenden Rechts, als auch meines eigenen Gerechtigkeitsempfindens, gerechtfertigt.

Versteh mich nicht falsch, ich bin für eine Erleichterung des Waffengesetzes, u.a. in dem Aspekt Selbstverteidigung, aber solange dies nicht geschieht, vertrete ich die oben genannte Meinung ;)

Grüße

Basti

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Meine bescheidene Meinung zu der Sache: (der Situation angemessene) Notwehr sollte straffrei bleiben, davon sollte aber eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes unberührt bleiben!

Es ist nicht nur deine Meinung, sondern das ist m.W. gängige Rechtsprechung in D.

Gerechtfertigte Notwehr mit illegaler Schusswaffe bleibt als solche straffrei. Übrig bleibt (und geahndet wird) aber der bei dieser Gelegenheit offenbar gewordene illegale Waffenbesitz.

Denn letzterer Strafvorwurf/Tatbestand löst sich ja andererseits durch die gerechtfertigte Notwehrhandlung nicht in Luft auf. Innerhalb unseres Rechtsgefüges ist das logisch (ohne jetzt aufs Grundsätzliche, legal/illegal etc. einzugehen).

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Eine Strafe hierfür finde ich sowohl bzgl. geltenden Gesetzes, als auch meines eigenen Gerechtigkeitsempfindens, gerechtfertigt.

Ich glaube ich verstehe dich richtig, du möchtest die Verfolgung von opferlosen Straftaten lediglich aus dem Grund, weil das irgendwo auf einem Zettel steht, richtig ? Bei solchem "Gerechtigkeitsempfinden" unter den eigenen "Freunden" braucht man ja echt keine Feinde mehr.

Bearbeitet von BigMamma
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Gerechtfertigte Notwehr mit illegaler Schusswaffe bleibt als solche straffrei. Übrig bleibt (und geahndet wird) aber der bei dieser Gelegenheit offenbar gewordene illegale Waffenbesitz.

Auch da gab es schon Fälle, wo die illegale Waffe zwar eingezogen wurde, der "Täter" aber straffrei blieb, da bereits die Beschaffung der Waffe als von der Notwehr gedeckt erkannt wurde.

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Mal davon abgesehen, dass im Notwehrfall die Sache höchstens Straf- aber nicht Opferlos endet: Ja ich bin der Meinung, dass sich jeder an geltende Gesetze zu halten hat, ich beanspruche ja auch die Gesetze, die mir zugute kommen und selektives Rechtsbewusstsein halte ich für fragwürdig. Über die Notwendigkeit gewisser Änderungen sprechen wir hier nicht, das sehen wir vermutlich ziemlich ähnlich. Und das es zumindest noch eine letzte Hemmschwelle gibt, die vielleicht den ein oder anderen Idioten (gibts halt leider auch einige, selbst in der BRD) davon abhält sich zu bewaffnen, halte ich durchaus für wünschenswert...

Mich wegen der Ablehnung von illegalem Waffenbesitz als Feind der LWB darzustellen ist übrigens eine merkwürdige Ansicht :)

Grüße

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Mal davon abgesehen, dass im Notwehrfall die Sache höchstens Straf- aber nicht Opferlos endet: ...

Ein Täter wird nicht dadurch zum Opfer, dass sich das Opfer erfolgreich wehrt. Das ist eine Perversion des Begriffes "Opfer". Auch ein toter Täter bleibt ein Täter.

... und selektives Rechtsbewusstsein halte ich für fragwürdig.

Ich halte es für höchst selektives Rechtsbewusstsein, wenn jemand Recht nur als solches anerkennt, wenn es mit dem Gesetz übereinstimmt.

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Mich wegen der Ablehnung von illegalem Waffenbesitz als Feind der LWB darzustellen ist übrigens eine merkwürdige Ansicht :)

Du must noch sehr viel lernen, mein junger Padawan. BigMamma drückt sich manchmal etwas... nun sagen wir... exzentrisch aus.

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