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basti87111

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  1. Das mit den Bars sollte man vielleicht noch mal überdenken, ansonsten eine gute Sache!
  2. Wer weiss ob der nicht irgendwann kommt: https://www.openpetition.de/petition/online/operation-todesstern-eine-raumstation-fuer-deutschland :lol2:
  3. Wie gesagt, hoffe ich, dass die Hemmschwelle der Illegalität zumindest manche davon abhält. War anscheinend unklar formuliert, sorry
  4. Viel zu lernen ich noch habe? Ich nicht mögen das :( Zum Thema: Ich spreche ja keinem das Recht ab, sich illegal eine Schusswaffe zu besorgen, er muss halt nur damit rechnen, dafür per Gesetz bestraft zu werden. Und das empfinde ich als notwendiges Übel, wenn ich in einer Gemeinschaft leben will von der ich im Großen und Ganzen eher profitiere als darunter leide Grüße
  5. Mal davon abgesehen, dass im Notwehrfall die Sache höchstens Straf- aber nicht Opferlos endet: Ja ich bin der Meinung, dass sich jeder an geltende Gesetze zu halten hat, ich beanspruche ja auch die Gesetze, die mir zugute kommen und selektives Rechtsbewusstsein halte ich für fragwürdig. Über die Notwendigkeit gewisser Änderungen sprechen wir hier nicht, das sehen wir vermutlich ziemlich ähnlich. Und das es zumindest noch eine letzte Hemmschwelle gibt, die vielleicht den ein oder anderen Idioten (gibts halt leider auch einige, selbst in der BRD) davon abhält sich zu bewaffnen, halte ich durchaus für wünschenswert... Mich wegen der Ablehnung von illegalem Waffenbesitz als Feind der LWB darzustellen ist übrigens eine merkwürdige Ansicht Grüße
  6. Schlimm genug, dass es anscheinend so ist, aber das rechtfertigt doch im Umkehrschluss nicht, dass man in anderer Sache, wo der Haupttatbestand (Notwehr und Folgen) weggefallen ist, vollkommen straffrei davonkommt. Bei meinem Szenario fällt der Hauptanklagepunkt (Tötung/KV) aufgrund der erlaubten Notwehr weg. Fakt bleibt aber, dass die Person eine illegal beschaffte Schusswaffe hatte. Eine Strafe hierfür finde ich sowohl bzgl. geltenden Rechts, als auch meines eigenen Gerechtigkeitsempfindens, gerechtfertigt. Versteh mich nicht falsch, ich bin für eine Erleichterung des Waffengesetzes, u.a. in dem Aspekt Selbstverteidigung, aber solange dies nicht geschieht, vertrete ich die oben genannte Meinung Grüße Basti
  7. §§21 ff. BGB, grob: ein Verein kann nur dann eine juristische Person sein, wenn es ein altrechtlicher-, eingetragener- oder wirtschaftlicher Verein ist. Ein nicht wirtschaftlicher Verein kann als gem. §21 BGB nur juristische Person werden, wenn er sich in das Vereinsregister eintragen lässt. Grüße Basti
  8. Unterschätzt doch Bitte nicht immer die Softairs, die können böse Verletzungen verursachen (zu Deutsch: mehrere kleine rote Flecken auf der Haut)! Siehe http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kreis-heinsberg/mann-schiesst-mit-softairwaffe-auf-jugendliche-aid-1.4176081 Ok ich gebe zu, das kann ins Auge gehen und ist total dämlich, aber dafür den ganzen Polizeiapparat in Bewegung zu setzen... naja. Grüße Basti
  9. Vielleicht gehts ja mit dem Link hier: http://nl.wikipedia.org/wiki/Noodweer_%28juridisch%29 Leider kann ich Niederländisch nicht gut genug um das hundertprozentig zu verstehen, aber vielleicht kann uns ein Niederländischer Mitforist ja die wichtigen Sachen übersetzen? Bei legalem Waffenbesitz ist Notwehr in den Niederlanden im Rahmen erlaubt: "Once obtained, firearms must be stored in a safe. Firearms may only be used in self-defense as "equal force"." Meine bescheidene Meinung zu der Sache: (der Situation angemessene) Notwehr sollte straffrei bleiben, davon sollte aber eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes unberührt bleiben! Grüße Basti
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