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IGNORED

erlaubte Halbautomatische Flinten in Österreich


Iggy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebe österreichische Schützen,

ein Freund und ich, wir wollen dieses Jahr an einem IPSC-Flintenmatch in Italien teilnehmen.

Um von D -> It zu kommen, müssen wir ja im Normalfall durch Österreich ...

... und in Österreich sind ja bestimmte Flinten verboten:

- Pumpen sowieso.

- GANZ kurze Halbautomaten auch.

- WAS noch???

Konkret, wir haben beide 'ne echte Menge an Flinten, nur davon ist definitiv in Österreich keine, nicht mal zur Durchfuhr, erlaubt.

Jetzt würden wir uns, spinnert wie wir sind, extra zu diesem Zweck nochmal jeder eine Flinte kaufen.

Da wollen wir dann aber logischerweise auf Nummer sicher gehen, daß die dann in Österreich erlaubt ist.

Für uns infrage kämen "Remington 1100 Tac 4" mit 22"-Lauf und "Benelli M4 Super 90" mit Lauflänge 470 mm (18.5 in).

Sind diese Modelle in Österreich erlaubt?

Wir haben nämlich gerüchteweise gehört, es gäbe noch mehr Verbotskriterien für Flinten in Österreich. :-(((

Grüße

Iggy

Geschrieben

Naja, günstiger könnte es vielleicht werden, über die Schweiz einzufahren. Ich weiß allerdings nicht, wie die Gesetze dort sind.

Ansonsten: viel Spaß!

Grüße

BSA

Geschrieben

Für uns infrage kämen "Remington 1100 Tac 4" mit 22"-Lauf und "Benelli M4 Super 90" mit Lauflänge 470 mm (18.5 in).


Sind diese Modelle in Österreich erlaubt?

Wir haben nämlich gerüchteweise gehört, es gäbe noch mehr Verbotskriterien für Flinten in Österreich. :-(((

hallo

flinten generell:

- vorderschaftrepetierer (pumpguns) verboten

- mindestgesamtlaenge in der kuerzestmoeglichen form 90cm oder mehr

- mindestlauflaenge 45cm

- nicht zur besonders schnellen zerlegbarkeit eingerichtet

alles was mit handelueblichem werkzeug abmontiert werden kann gilt nicht zur laenge dazu (muendungsbremse, gummischaftkappe ect)

die 1100remy kenn ich ned

aber die benelli M4 super 90 wird bei uns verkauft

wenn es sich aber um die version mit teleskopschaft handelt (TS) muss der teleskopschaft so modifiziert werden dass er sich nicht zur gaenze zusammenschieben laesst (denn dann ist die waffe nur mehr 88cm lang), da reicht zb eine huelse die ueber die schubachse geschoben wird und die die letzten 3cm blockiert ...

und ja es gibt schon noch besondere bestimmungen:

die flinte darf keine bestandteile enthalten die bauteilident oder kompatibel mit kriegsmaterial sind

daher ist zb die molot vepr bei uns verboten, denn sie hat das selbe system wie die (bei uns verbotene) kalashnikov

ebenso verboten sie alle jene saiga modelle welche den abzug in der mitte des systems sitzen haben (denn auch dort wir das o.a. system verwendet)

Geschrieben

Und ich dachte immer wir hier in Deutschland sind behämmert.....

Das österreichische Waffenrecht ist um ein vielfaches liberaler als das deutsche aber ja auch wir haben unsere sinnlosen Bestimmungen.

Pumpe ist Kat A in Österreich wobei viele, so wie ich zb, welche haben. Damit durchfahren kannst Du nicht. Ähnlich ist es mit der Molot auch die gibs aber nur mit Ausnahmegenehmigung. Also auch nicht einfach bei Durchfahrt.

Ansonsten schau einfach ob das Ding wie oben geschrieben kürzer als 90cm ist bzw. Lauf kürzer als 45cm.

Wie gesagt es gibt ein paar Bestimmungen die nicht so wirklich nachvollziehbar sind aber im allgemeinen gehts uns viel viel viel besser vom Waffenrecht her.

Geschrieben

Was soll da liberaler sein? Der Psychotest für alle? Die willkürliche Verbote bestimmter Modelle von Halbautomaten bis zu den Flinten?

Ich möchte dieses "liberale" Waffengesetz nicht!

Geschrieben

Was soll da liberaler sein? Der Psychotest für alle? Die willkürliche Verbote bestimmter Modelle von Halbautomaten bis zu den Flinten?

Ich möchte dieses "liberale" Waffengesetz nicht!

eine ahnung vom gesetz in dt und in aut hast anscheinend nicht. mach dich mal schlau

Geschrieben

Na dann schau ich einfach mal:

Ich habe einiges an Waffen. Darunter verschiedene im "liberalen" Österreich verbotenen VRF sowie verschiedene AR15 Halbautomaten ohne Verschlusskopfverstümmelungen und ich musste auch nicht beim Pflichtpsychotest Extrakohle abdrücken. Meine Langwaffen kann ich auch einfach so im Laden kaufen gehen, ohne irgendwelchen Formalitäten.

Meine Waffen darf ich dann genauso zur häuslichen SV benutzen. Im Wald und auf der Flur natürlich auch.

Was ist bei euch nochmal besser?

Geschrieben

Na dann schau ich einfach mal:

Ich habe einiges an Waffen. Darunter verschiedene im "liberalen" Österreich verbotenen VRF sowie verschiedene AR15 Halbautomaten ohne Verschlusskopfverstümmelungen und ich musste auch nicht beim Pflichtpsychotest Extrakohle abdrücken. Meine Langwaffen kann ich auch einfach so im Laden kaufen gehen, ohne irgendwelchen Formalitäten.

Meine Waffen darf ich dann genauso zur häuslichen SV benutzen. Im Wald und auf der Flur natürlich auch.

Was ist bei euch nochmal besser?

dann mal die frage wo lebst du in dt?

Geschrieben

Was bitte hat das damit zu tun?

weil die aussage meinerseits war, dass das österreichische waffengesetzt liberaler ist als das in dt. wenn er jetzt weder in aut noch in dt ist ist die diskussion mühsig

Geschrieben

Natürlich in Deutschland. Genau darum ging doch die Debatte. Du bezeichnest das WaffR in AUT als liberaler. Ich sehe das anders, denn für mich wäre es eine herbe Einschränkung.

Geschrieben

Danke. Habs gelesen.

Ich würde dich bitten, dass auch offen hier zu schreiben. Ich sehe weiterhin mehr Einschränkungen als Freiheiten. Wenn man einen Kompromiss aushandeln müsste, dann wären beide gleich S******e, nur eben an anderen Stellen.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Na dann schau ich einfach mal:

Ich habe einiges an Waffen. Darunter verschiedene im "liberalen" Österreich verbotenen VRF sowie verschiedene AR15 Halbautomaten ohne Verschlusskopfverstümmelungen und ich musste auch nicht beim Pflichtpsychotest Extrakohle abdrücken. Meine Langwaffen kann ich auch einfach so im Laden kaufen gehen, ohne irgendwelchen Formalitäten.

Meine Waffen darf ich dann genauso zur häuslichen SV benutzen. Im Wald und auf der Flur natürlich auch.

Was ist bei euch nochmal besser?

Ihr müsst zwar keinen Psychotest machen aber was habt ihr noch mal für Auflagen oder Bestimmungen um eine WBK zu bekommen, von wegen Vereinszwang, Minimum 1Jahr Zugehörigkeit usw.?

Könnt ihr in Deutschland Langwaffen (Repetierer) einfach ohne jede WBK im Laden kaufen?(Wir schon)

Ist bei euch in Deutschland Selbstverteidigung eine im Waffengesetz verankerte Begründung für die Ausstellung einer WBK?(Bei uns schon)

Wie gesagt, dass Österreichische Waffenrecht ist sicher in gewissen Teilen sehr unsinnig aber es ist immer noch eines der liberaleren in Europa

und es ist mir um einiges lieber als das Deutsche.

Von dem Zeitpunkt als ich mich dazu entschlossen habe die WBK zu beantragen bis zu dem Punkt als ich meine Glock17 zu Hause hatte sind genau

7 Wochen vergangen, wie lange hätte da in Deutschland gedauert?

Das wir nicht diese grosse Auswahl an Halbautomaten Langwaffen haben ist für mich noch eher zu verschmerzen denn finanziell ist meine Auswahl auch eher beschränkt! :grin:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Alle Waffengesetze der Deutschsprachigen Länder haben obskure Einschränkungen und unverständliche Zulassungen.

Hier ein paar Beispiele, korrigiert mich wenn ich falsch liege als Schweizer

Österreich:

Pumpguns (genannt) sind verboten

Dafür sind Laserzielgeräte legal

Hohlspitz- und Teilmantelmunition sind meines Wissens auch legal.

Kriegswaffenähnliches ist verboten

WBK-gerödel

Selbstschutz ist meines Wissens ein Bedürfnisgrund für eine Waffe

Automatikmesser sind erlaubt

Strenge Aufbewahrungspflichten Tresore nach Stufe xxx

Deutschland:

Pumpguns soweit ich weiss legal

Laserzielgeräte verboten

Hohlspitz- und Teilmantelmunition sind meines Wissens auch legal.

Kriegswaffenähnliches ist verboten

WBK-gerödel

Selbstschutz ist meines Wissens ein Bedürfnisgrund für eine Waffe

Automatikmesser sind meines Wissens verboten

Strenge Aufbewahrungspflichten Tresore nach Stufe xxx

Schweiz:

Schalldämpfer verboten (Ausnahmebewilligung möglich)

Laserzielgeräte verboten (Ausnahmebewilligung möglich)

Hohlspitz- und Teilmantelmunition für Kurzwaffen sind auch verboten (gibt diverse Ausnahmen)

Kiregswaffenähnliche Einschränkungen gibt es nicht

WES, dafür in der Gesamtheit keine Einschränkungen übder Menge oder Art

Wenn Du beim ersten Mal Waffenerwerbsschein-Beantragen (WES) auch nur ansatzweise den Satz "Selbstverteidigung" vordergründig erwähnst, wirst Du keinen Erwerbsschein erhalten.

Automatikmesser sind verboten

Aufbewahrungspflicht: mindestens unter dem Bett, wenn es eine vollautomatische Ordonanzversion des SIG PE90 ist :grin:

Suma sumarum hat jedes Gesetz seine Eigenheiten und Unverständlichkeiten.

Ich vergesse den Tag nicht mehr, als ich bei einem österreichischen Kumpel war und der mir seine Waffen zeigte. Er drückte mir eine AK47 in die Hand, nach genauer Betrachtung wurde ich stutzig und schaute ihn ungläubig und fragend an.

Er sagte dann: "Repetierkalashnikov" worauf ich nicht wusste ob ich heulen oder lachen sollte :rotfl2:

In meinem ganzen Leben hatte ich sowas noch nicht gesehen und das war eine ziemlich amüsante Erfahrung für mich.

Geschrieben

im ö gesetz steht nix von einem Tresor, lediglich sichere Verwahrung

man könnte daraus folgendes konstruieren

zb 1 eine Wohnung im ersten stock ist mit einbruchsicher tür ausgestattet

der mensch lebt dort allein, keiner hat zugang zur Wohnung

die waffe kat B zb .45er acp liegt geladen am Küchentisch und ist sicher verwahrt,

bei besuch wird sie geladen am körper getragen und ist sicher verwahrt

zb 2 eine Wohnung im ersten stock ist mit einbruchsicher tür ausgestattet

der mensch lebt dort mit seiner frau, die ist über 18 und hat kein waffenverbot, keine kinder

die waffen kat C und D zb(19stück) stehen geladen im Wohnzimmer und sind sicher verwahrt

bei besuch wird's Wohnzimmer zugesperrt

lg

Geschrieben

Selbstschutz ist in D kein Bedürfnisgrund, Facehugger. Jedenfalls nicht für Jäger, Sportschützen oder Sammler. Über die verschwindend kleine Zahl an Waffenscheinen wurde hier ja schon mehrfach berichtet.

Davon mal abgesehen, bin ich mir sicher, dass in Österreich die Geschosse gemächlicher fliegen, als in Deutschland... :victory:

Nix für ungut, ich mag Österreich und die meisten Österreicher.

Geschrieben

Selbstschutz ist in D kein Bedürfnisgrund, Facehugger. Jedenfalls nicht für Jäger, Sportschützen oder Sammler. Über die verschwindend kleine Zahl an Waffenscheinen wurde hier ja schon mehrfach berichtet.

Davon mal abgesehen, bin ich mir sicher, dass in Österreich die Geschosse gemächlicher fliegen, als in Deutschland... :victory:

Nix für ungut, ich mag Österreich und die meisten Österreicher.

Bei uns ist "Selbstschutz" der einzige gesetzlich anerkannte Grund, auf den hin dir eine WBK für FFW ausgestellt werden MUSS.

Sofern du unbescholten, mindestens 21 Jahre alt bist und einen Psychotest bestehst (der Psychotest entfällt bei Jägern).

Geschrieben

Ist bei euch in Deutschland Selbstverteidigung eine im Waffengesetz verankerte Begründung für die Ausstellung einer WBK?

Theoretisch ja. Praktisch für Deinen Chef, wenn Du für 6€/h als Nachtwächter für ihn arbeitest, bayerischer Polizist bis, Hinterbänkler in einem Parlament, bestimmt auch als Richter und Staatsanwalt. Und dann wird es sehr sehr dünn, handverlesene Ausnahmen und ein paar Großkopfete.

Geschrieben

Theoretisch ja. Praktisch für Deinen Chef, wenn Du für 6€/h als Nachtwächter für ihn arbeitest, bayerischer Polizist bis, Hinterbänkler in einem Parlament, bestimmt auch als Richter und Staatsanwalt. Und dann wird es sehr sehr dünn, handverlesene Ausnahmen und ein paar Großkopfete.

Nicht theoretisch, sondern steht bei euch schwarz auf weiss im Waffengesetz dass Selbstverteidigung als Begründung akzeptiert wird und dir somit eine WBK ausgestellt werden muss wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?(Bei uns ja)

Ich kenne nicht wirklich viele Länder wo das so ist, vor allem in Europa, darum sage ich dass das Österreichische Waffengesetz zwar teilweise sehr

obskur ist(wie in fast allen Ländern) aber es mir um einiges lieber ist wie das Deutsche obwohl in Deutschland halt der Vorteil ist von der grösseren Auswahl! :drinks:

Über die Aufbewahrung wurde ja von den anderen schon geschrieben dass das bei uns auch eher normal gehandhabt wird und keinerlei Tresore vorgeschrieben sind geschweige denn Klassen!

Geschrieben

Nur noch als Nachtrag:

Auf Langwaffen sind Laserzielhilfen erlaubt aber Lampen(Gewehrscheinwerfer) nicht.

Auf Faustfeuerwaffen ist alles erlaubt, sowohl Laser als auch Lampe.

Teil und Hohlmantelmunition ist erlaubt. (bei Kat.C Repetieren sogar ohne jede WBK oder WP)

Pumpguns sind als Neuerwerb verboten, Altbestand ist erlaubt.

Munitionsmenge ist nicht begrenzt aber ab 5000Schuss muss es gemeldet werden.

usw. usw.

Geschrieben

Hat alles Vor- und Nachteile bei uns in Ö. Ärgerlich ist der nicht einheitliche Vollzug von Gesetzen. Je nach Bezirkshauptmannschaft (= Kreisbehörde) komplett unterschiedlich ...

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