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IGNORED

300m Ordonnanz als Deutscher in Schweiz möglich


Schwarzwälder

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Geschrieben

Noch immer gibt es in der Schweiz ja viele 300m Stände, auf denen die Schweizer ihre Pflichttrainings mit Stgw. 57, 90 etc. absolvieren können.

Inwiefern sind diese Stände denn auch für z.B. Deutsche mit Niederlassungsbewilligung B (oder evtl. Wochenpendler) zugänglich?

Welche Waffen dürfen da geschossen werden, bei mir wären interessant:

1. Meine SIG SAR Europa Sport in .223 mit orig. Diopter (wurde früher von Schwabenarms als auf den Schweizer 300m Ständen zugelassen beworben, aber das war 2003, ob die Aussage heute noch so gilt?)

2. Mein K31 mit Zielfernrohr in 7,5x55

3. Mein G11 mit Wyss Diopter in 7,5x55

4. evtl. meine HK MR308 in .308 Win und auf 25m evtl. meine Glock 17L in 9x19

Mit welchen Kosten muss man rechnen und darf man eigene Muni mitbringen oder ist auf best. Sorten limitiert? Geht auch der Reimport alter GP11 Bestände aus D? Schon mal vielen Dank im Voraus.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Hast Du schon den einen oder anderen Verein in der Schweiz angeschrieben, der für Dich erreichbar ist?

Inzwischen braucht man auch für VL den EFP und wenn man nicht mehr als zwei Waffen samt Mun mitnimmt, gibt's keine weiteren Komplikationen.

Insofern sehe ich jetzt nicht ganz, wo das Problem sein soll.

Geschrieben

Solange du in deinem Land die Bedingungen für den Waffenbesitz erfüllst und die Waffen legal in die Schweiz bringst ist das schon mal kein Problem. Wie der Transport in die CH genau abgewickelt werden muss (Zoll, Feuerwaffenpass, Munition etc), weiss ich allerdings nicht.

Es gibt teilweise Schiessvereine, die verlangen einen Strafregisterauszug o.ä um sich diesbezüglich besser abzusichern.

Beispielsweise mein deutscher Nachbar kommt manchmal bei uns im 25/50m Stand als Gastschütze vorbei. Er hat seine Waffen offiziell in die CH importiert. Weiss allerdings nicht, was er für eine Aufenthaltsbewilligung hat. Wie bereits geschrieben wurde, am besten fragst du einfach mal bei ein paar 300m Vereinen an, ob sie ausländische Gastschützen zulassen und zu welchen Bedingungen.

Von den genannten Waffen ist im Prinzip keine ein Problem. Grundsätzlich entscheidend ist, bis zu welchem Kaliber / Energie eine Anlage abgenommen ist. Da aber eigentlich jeder 300m Stand sicher auch 7.5x55 aushalten muss, sind .308win und somit die von dir genannten Waffen kein Problem. Viele der "alten" Schützen kapieren das aber nicht und schauen etwas komisch, wenn da mit etwas anderem als den üblichen Ordonnanz Waffen und Munition geschossen wird. Da braucht es halt manchmal etwas Aufklärung.

Es kann aber auch sein, dass der Schützenmeister vor Ort unbekannte Waffen nicht erlaubt, weil er ja den sicheren Schiessbetrieb verantworten muss, auch was Handhabung etc anbelangt. Deine Glock wäre übrigens gemäss Hilfsmittelverzeichnis sogar zu Bundesübungen zugelassen, also auch kein Problem.

Auf den Schiessständen darfst du alle Munition verwenden, die gemäss dem CH WG erlaubt sind. Sofern du also keine Deformations- (nur Kurzwaffen), Stahlkern-, oder Leuchtspurmunition verwendest hast du da auch keine Probleme. Auf manchen Ständen sind bei Langwaffen Jagdgeschosse / Softpoint nicht so gerne gesehen, weil sie irgendwie die elektronische Trefferanzeige stärker belasten. Allenfalls bekommst auch direkt im Schiesstand GP11 oder GP90.

Bei uns im 25/50m Stand kostet der Gastschützenbeitrag 20 Franken.

Geschrieben

Steht ja auch nirgends etwas davon, dass eine Aufenthaltsbewilligung notwendig ist. Schwarzwälder hat folgendes gefragt:

Inwiefern sind diese Stände denn auch für z.B. Deutsche mit Niederlassungsbewilligung B (oder evtl. Wochenpendler) zugänglich?

Geschrieben

Es wurde geschrieben:

... Weiss allerdings nicht, was er für eine Aufenthaltsbewilligung hat.

...

Nicht so kompliziert machen!

Kontakt mit Verein aufnehmen, dann zwei Waffen plus Mun und EFP mitnehmen und los geht's!

Geschrieben

Vielen Dank für die Informationen. Nein, eine Aufenthaltsbewilligung nur für den Zutritt zum Schützenstand hätte ich jetzt auch nicht erwartet, aber es kann ja sein, dass man bei bestimmten Vereinen erst Mitglied werden muss, was wiederum ggf. erst als Ortsansässiger möglich sein könnte.

Kann man zum Verbrauch auf den Schiessständen dort auch GP90 und GP11 als dt. Gastschütze erwerben - was kostet das dann so?

Reicht der europ. Feuerwaffenpass auch, wenn man unter der Woche in der Schweiz arbeitet und am Wochenende nach Hause fährt und die Waffen fürs Training am Abend (wochentags) ab und an mitnehmen möchte?

Wobei, wenn man einen guten Verein findet, wäre mir eine Mitgliedschaft auch dann am liebsten, sofern das für Deutsche möglich ist. Ich bin mir da aber aus meiner Erfahrung in Norwegen nicht ganz so sicher, denn sobald ein Staat/Verteidigungsetat Schützenvereine unterstützt (in Norwegen z.B. den Verband DFS - Det frivillige Skyttervesen), kann das bedeuten, dass man eben nicht mehr so offen für Ausländer ist/sein kann/sein darf, weil diese Fördergelder dann ja u.U. nicht mehr zweckbestimmt verwendet würden. Und wenn die Schweiz eben ähnlich wie Norwegen auch über ihren Verteidigungsetat Gelder in die Schützenvereine pumpt, könnte das ja - durchaus verständliche - Probleme machen. Deshalb wollte ich da genau nachfragen.

Grüsse

Schwarzwälder

Geschrieben

Auf den Schweizer Schiessständen, auf denen das Pflichtschiessen abgehalten wird, sind meines Wissens nach nur die Militärpatronen zugelassen. Sprich GP11 und GP90.

Aber genauere Auskunft kann Dir sicher der Ortsansässige Schützenverein nennen. Keine scheu die Schweizer sind den "Schwobe" gegenüber aufgeschlossen.

Geschrieben

Auf den Schweizer Schiessständen, auf denen das Pflichtschiessen abgehalten wird, sind meines Wissens nach nur die Militärpatronen zugelassen. Sprich GP11 und GP90.

Aber genauere Auskunft kann Dir sicher der Ortsansässige Schützenverein nennen. Keine scheu die Schweizer sind den "Schwobe" gegenüber aufgeschlossen.

Grundsätslich sind alle Patronen erlaubt die in dem Energiebereich der GP90 und GP11 sind. Man kann selbst mit 300 win mag schiessen und die Zielscheiben machen das mit.

Allerdings ist die Info meistens nicht bis zu den Verantwortlichen gedrungen und dann werden sich halt irgendwelche Gründe ausgedacht warum man es verbietet.

Geschrieben

Nein, eine Aufenthaltsbewilligung nur für den Zutritt zum Schützenstand hätte ich jetzt auch nicht erwartet, aber es kann ja sein, dass man bei bestimmten Vereinen erst Mitglied werden muss, was wiederum ggf. erst als Ortsansässiger möglich sein könnte.

Das kann schon sein, hängt halt vom Verein und dessen Statuten ab. Wobei ich bis jetzt noch nie gehört habe, dass ein Schützenverein grundsätzlich keine Ausländer aufnimmt.

Kann man zum Verbrauch auf den Schiessständen dort auch GP90 und GP11 als dt. Gastschütze erwerben - was kostet das dann so

Wie bereits erwähnt, ist das je nach Verein möglich. Wenn du Glück hast, können sie dir sogar Ordonnanz-Mun zu sehr günstigen Konditionen abgeben, das wären dann so 30 Rappen pro Schuss. Meistens verrechnen die Vereine auch ein paar Rappen mehr für Umtriebe etc. Offiziell ist jedoch der Handel mit Ordonnanz-Mun verboten.

Wobei, wenn man einen guten Verein findet, wäre mir eine Mitgliedschaft auch dann am liebsten, sofern das für Deutsche möglich ist. Ich bin mir da aber aus meiner Erfahrung in Norwegen nicht ganz so sicher, denn sobald ein Staat/Verteidigungsetat Schützenvereine unterstützt (in Norwegen z.B. den Verband DFS - Det frivillige Skyttervesen), kann das bedeuten, dass man eben nicht mehr so offen für Ausländer ist/sein kann/sein darf, weil diese Fördergelder dann ja u.U. nicht mehr zweckbestimmt verwendet würden. Und wenn die Schweiz eben ähnlich wie Norwegen auch über ihren Verteidigungsetat Gelder in die Schützenvereine pumpt, könnte das ja - durchaus verständliche - Probleme machen. Deshalb wollte ich da genau nachfragen.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist die Vereinsmitgliedschaft kein Thema. Dieser Aspekt ist erst von Belang, wenn du an offiziellen Schiessanlässen wie Obligatorisch, Feldschiessen, SSV-Anlässen etc teilnehmen willst. Diese werden direkt vom Bund unterstützt.

http://www.fst-ssv.ch/PortalData/1/Resources/dokumente/verband/dokumente_verband_allgemein/2_18_01_d_AFB_Auslaender_041111.pdf

Geschrieben

Als Deutscher in einem CH-Verein zu schiessen ist kein Problem, wir haben auch einen, der manchmal kommt. Ordonanz-Munition kann auch erworben werden, darf aber nicht mit nach hause genommen werden. Betreffend andere Kaliber: bei uns hängt eine schriftliche Anordnung des Schiessoffiziers, dass in den Lärmschutztunneln nur Ordonanzmunition verschossen werden darf. Es soll aktiv im Verein mitgemacht werden d.h. wenn Unterhaltsarbeiten etc. anstehen, dass man daran auch teilnimmt und die Programme schiesst und das geht nun mal nur mit den dafür gesehenen Waffen. Auch wenn sich hier einige daran stören, es ist nun mal so.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Deine Glock wäre übrigens gemäss Hilfsmittelverzeichnis sogar zu Bundesübungen zugelassen, also auch kein Problem.

Aufgepasst, aber nicht die Glock 17L des Threaderstellers sondern nur die Glock17/19/26 in Standardlauflänge.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Mit Bewilligung B um Vereinsmitglied zu werden muss der Verein einen Antrag beim Militärkommando stellen. Und eine Voraussetzung ist, im Besitz eines Waffenerwerbsscheins zu sein.

Wenn es nur darum geht, einen Schiessstand zu besuchen, dann am besten beim konkreten Verein nachfragen. Ist dann meistens unproblematisch vorbei zu kommen. Denn so der Öffentlichkeit frei zugänglich sind solche in der Regel nicht (abgesehen vom Feldschiessen oder so) und Leihwaffen gibt es auch keine.

Es darf mit Schweizer Ordonnazwaffen (also K31, Stgw57 und Stgw90) oder mit einem Standardgewehr geschossen werden. Zielfernrohr ist nicht erlaubt. Ein Schuss GP11 oder GP90 kostet 50 Rappen.

ja, dann gibt es noch kommerzielle Schiessstände, das ist eine andere Geschichte. Brünnig Indoor zum Beispiel.

Geschrieben

Mit Bewilligung B um Vereinsmitglied zu werden muss der Verein einen Antrag beim Militärkommando stellen. Und eine Voraussetzung ist, im Besitz eines Waffenerwerbsscheins zu sein.

Wenn es nur darum geht, einen Schiessstand zu besuchen, dann am besten beim konkreten Verein nachfragen. Ist dann meistens unproblematisch vorbei zu kommen. Denn so der Öffentlichkeit frei zugänglich sind solche in der Regel nicht (abgesehen vom Feldschiessen oder so) und Leihwaffen gibt es auch keine.

Es darf mit Schweizer Ordonnazwaffen (also K31, Stgw57 und Stgw90) oder mit einem Standardgewehr geschossen werden. Zielfernrohr ist nicht erlaubt. Ein Schuss GP11 oder GP90 kostet 50 Rappen.

ja, dann gibt es noch kommerzielle Schiessstände, das ist eine andere Geschichte. Brünnig Indoor zum Beispiel.

ZF und andere Munition ist erlaubt, nur die Verantwortlichen wissen es nicht. Ahnungslosigkeit macht noch kein Gesetz.

joker

Geschrieben

ZF erlaubt ja, aber so geschossene Stiche zählen nicht für die Jahreswertung. Früher durften Seniorveteranen den K31 mit 4fach Zf schiessen.

Das mit der Munition wurde ja ausführlich beschrieben.

Wobei ich gewisse Bedenken verstehe wenn jemand neues aufkreuzt, von dem keiner weiss wie und ob der überhaupt schiessen kann, etwas von der Flugbahn der benutzen Munition weiss und meint er könne hier sein Gewehr auf 300m ausprobieren (und dann nicht mal die Scheibe trifft). Alles schon erlebt...

Geschrieben

Also bei uns wird jemand mit ZF sofort aus dem Stand verwiesen. Das Gleiche gilt für andere als CH Ordonnanzgewehre oder Standardgewehr. Auch wenn eigentlich beim Training nichts dagegen sprechen dürfte. Ich kann mir also vorstellen, dass es in anderen Ständen nicht so streng geregelt ist.

Geschrieben

Also bei uns wird jemand mit ZF sofort aus dem Stand verwiesen. Das Gleiche gilt für andere als CH Ordonnanzgewehre oder Standardgewehr. Auch wenn eigentlich beim Training nichts dagegen sprechen dürfte. Ich kann mir also vorstellen, dass es in anderen Ständen nicht so streng geregelt ist.

Das zeigt wie engstirnig die in deinem Verein sind (aber davon gibt es noch viele). Es gibt selbst einen Vortoss der SSV damit die verkalkten Vorstände wahrnehmen das im Rahmen des Gesetzes etwas anderes geschosse werden kann als Ordonnanz Waffen, vorbehalten Probleme wie nicht eingeschossene Waffen.

Joker

Geschrieben

Die trenden Vorschriften kommen vom "Schiessweses ausser Dienst" von der Armee. Dies Gilt prinzipiell (nur) fürs Feldschiessen und Bundesprogramm. Nur halt die Verantwortlichen verallgemeinen es dann für alles.

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