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Märkli

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Alle Inhalte von Märkli

  1. Die trenden Vorschriften kommen vom "Schiessweses ausser Dienst" von der Armee. Dies Gilt prinzipiell (nur) fürs Feldschiessen und Bundesprogramm. Nur halt die Verantwortlichen verallgemeinen es dann für alles.
  2. Also bei uns wird jemand mit ZF sofort aus dem Stand verwiesen. Das Gleiche gilt für andere als CH Ordonnanzgewehre oder Standardgewehr. Auch wenn eigentlich beim Training nichts dagegen sprechen dürfte. Ich kann mir also vorstellen, dass es in anderen Ständen nicht so streng geregelt ist.
  3. Märkli

    Frage Waffenrecht

    Wo das über Transport steht weiss ich momentan nicht, aber sowas gilt beim Aufbewahren: "Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren." (Art. 47 der Waffenverordnung)
  4. ZF und andere Munition sind GESETZLICH schon erlaubt, keine Frage. Etwas anderes sind jedoch die Hausvorschriften im Schiessstand.
  5. Mit Bewilligung B um Vereinsmitglied zu werden muss der Verein einen Antrag beim Militärkommando stellen. Und eine Voraussetzung ist, im Besitz eines Waffenerwerbsscheins zu sein. Wenn es nur darum geht, einen Schiessstand zu besuchen, dann am besten beim konkreten Verein nachfragen. Ist dann meistens unproblematisch vorbei zu kommen. Denn so der Öffentlichkeit frei zugänglich sind solche in der Regel nicht (abgesehen vom Feldschiessen oder so) und Leihwaffen gibt es auch keine. Es darf mit Schweizer Ordonnazwaffen (also K31, Stgw57 und Stgw90) oder mit einem Standardgewehr geschossen werden. Zielfernrohr ist nicht erlaubt. Ein Schuss GP11 oder GP90 kostet 50 Rappen. ja, dann gibt es noch kommerzielle Schiessstände, das ist eine andere Geschichte. Brünnig Indoor zum Beispiel.
  6. Ja warum nicht? Ich kann es im Vorstand ansprechen.
  7. Märkli

    Frage Waffenrecht

    Ein Grüffstück eines HK33 ist eindeutig kein wesentliches Waffenbestandteil und somit frei verkäuflich, auch vollauto. Ein Vollautogriffstück in eine Halbautomatische Waffen zu montieren ist jedoch gesetzlich verboten. Dann braucht es noch einen vollautomatischen Verschlussträger. Ein ganzer Verschluss ist durchaus ein wesentliches Waffenbestandteil, der Verschlussträger alleine nicht. In die meisten Werkshalbautomaten passen dann diese sowieso nicht rein. Im Prinzip ist es einfach - kaufen darf man, montieren nicht.
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