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IGNORED

Zurück gegebene WBK neu beantragen


Oneshot

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Der Ratschlag ist dumm und bleibt dumm. Aber natürlich ist es bequem und risikofrei vom PC aus Dritten zum Streit zu raten. Du solltest doch ein Lied davon singen können....

Ich habe zwei Klagen gegen meinen PP laufen.

Da war aber nichts anderes mehr moeglich. Zu Klagen ist immer der letzte Weg, leider. Ein Jahr ist schon rum und es wird noch ein Jahr dauern.

Ich verstehe aber beim besten Willen nicht warum du das als "dumm" bezeichnest ?

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[...]Ich verstehe aber beim besten Willen nicht warum du das als "dumm" bezeichnest ?

Eine wohlüberlegte Klage ist nicht dumm und ich habe nie behauptet sie sei dumm. Der von mir in Anführungszeichen gesetzte und so beschriebene typische WO-Ratschlag ist dumm und von Viertelwissen geprägt.
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Es wird den SB in seiner Entscheidung nicht beeindrucken, wenn Dich dieses Froum unterstützt.

Nicht doch. Wenn der SB hört, dass man eine Rechtschutzversicherung hat, gewillt ist, zu klagen UND sich bei WO informiert hat, dann bricht der bestimmt weinend zusammen und verspricht, einem alles zu erteilen, was man haben will.

Der Rat der an dieser Stelle üblicherweise Kommt: "Antrag stellen, rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, klagen!" ist einfach nur dumm und von Viertelwissen geprägt.

Abgesehen davon, wozu eigentlich immer diese explizite Hinweis auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid? Schreiben die Behörden ihre belastenden Verwaltungsakte ansonsten ohne Rechtsbehelf auf einen Bierdeckel? Und selbst wenn, ob da ein Rechtsbehelf dabei ist oder nicht, ändert nur was an der Länge der Widerspruchsfrist.

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..Nicht doch. Wenn der SB hört, dass man eine Rechtschutzversicherung hat, gewillt ist, zu klagen UND sich bei WO informiert hat, dann bricht der bestimmt weinend zusammen und verspricht, einem alles zu erteilen, was man haben will....
Mein SB zuckt da nicht einmal das Augenlid dabeu und davon gibt es einige im Land. Der geht dann in den naechsten Rechtszug und schon sind 4-5 Jahre warten daraus geworden.
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Alles was vor dem 1.4.2003 mal genehmigt war und dann zurückgegeben wurde, ist heute für einen Neuantrag quasi reif für die Tonne, denn die Bestimmungen hinsichtlich Sachkunde und Bedürfnis haben sich massiv geändert.

Das schließt allerdings nicht aus, dass im Einzelfall auch alte Zeugnisse noch anerkannt werden können, wenn die fehlenden Voraussetzungen anderweitig nachgewiesen werden können. In Zweifelsfällen kann die Waffenbehörde auch ein Gespräch auf dem Amt anberaumen. Man wird dann schnell merken, wie gut die Kenntnisse sind.

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In Zweifelsfällen kann die Waffenbehörde auch ein Gespräch auf dem Amt anberaumen. Man wird dann schnell merken, wie gut die Kenntnisse sind.

Klar, weil das als Experten sind...

Als ich letztens auf dem Amt war um meine Voreinträge abzuholen, war gerade eine Frau dort die ein altes, verrostete Gewehr abgegeben hat (war wirklich nicht schade drum). Die SBin hat damit auf dem Flur dermaßen rum gefuchtelt, ich wäre völlig berechtigt so zehnmal vom Schießstand geflogen. Und das alles ohne Ladezustandskontrolle. Und so jemand soll mich zur Sachkunde befragen?

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So jemand zum Thema sichere Handhabung sicher nicht, aber solche Sachbearbeiter sollten inzwischen nicht mehr allzu oft in Amtsstuben angetroffen werden. Seit den Vorortkontrollen müssen die Mitarbeiter auch in puncto Waffenhandhabung geschult werden und eigentlich müsste auch hausintern geregelt werden, wer dort Waffen annehmen darf, wie damit umzugehen ist und wie sie dann verwahrt werden. Sonst bekommt der Chef mächtig Ärger, wenn beim rumfuchteln was passiert. Hier ging es aber ja um die Beurteilung der theoretischen Kenntnisse. Sichere Handhabung wird man bei einem Polizisten generell voraussetzen.

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Richtig.

Deshalb kommt es ja auch bei genau dieser Gruppe zur größten Anhäufung von "unbeabsichtigten Schussabgaben" und Selbstverletzungen im Umgang mit der Dienstwaffe.

CM

Unbeabsichtigte Schußabgaben sowie Selbstverletzungen sind aber nicht das Resultat mangelhafter Kenntnisse, da sind wir uns hoffentlich einig.

Diese Fehler passieren eher aufgrund mangelnden Respekts durch ständigen Umgang mit Waffen.

Diesen Respekt darf man eben nie verlieren, volle Konzentration hilft, Fehler zu minimieren.

Zumindest für mein Umfeld bei der Bundeswehr kann ich nach jahrelanger Tätigkeit als Ausbilder sagen, daß der sichere Umgang mit Waffen sehr intensiv und erfolgreich geübt wurde.

Als ich danach Sportschütze wurde, war ich doch etwas überrascht, daß der Umgang mit Waffen im Bereich der Vereine erheblich lockerer gehandhabt wird, als ich es aus Bundeswehrzeiten kannte.

Genauso traue ich einem ausgebildeten Polizisten, der noch zusätzlich schießen geht, eine sichere Waffenhandhabung zu.

Eine Verweigerung der Behörde in diesem Fall würde ich als reine Schikane ansehen.

lg Rüdiger:-)

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Unbeabsichtigte Schußabgaben sowie Selbstverletzungen sind aber nicht das Resultat mangelhafter Kenntnisse, da sind wir uns hoffentlich einig.

Diese Fehler passieren eher aufgrund mangelnden Respekts durch ständigen Umgang mit Waffen.

Diesen Respekt darf man eben nie verlieren, volle Konzentration hilft, Fehler zu minimieren.

Ich hoffe, Du hast da was verdreht...

Natürlich passieren Unfälle aus zwei möglichen Gründen:

- Sorglosigkeit

- Ungenügender Sicherheit im Umgang

Aber nicht aus mangelnder Konzentration. Im Gegenteil, von Spezialeinheiten, die den Umfang mit ihren Waffen im Schlaff beherrschen hört man sowas nicht. Und bei denen läuft die Bedienung der Waffe nebenbei, während sie sich auf andere Dinge voll konzentrieren.

Mit der Sicherheit im Umgang verschwindet auch die Sorglosigkeit von ganz alleine, und wird ersetzt durch gefunden Respekt.

Du dagegen behauptet, zu viel Übung fuhr zu Unfällen. Das kann ich nicht nachvollziehen.

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...Im Gegenteil, von Spezialeinheiten, die den Umfang mit ihren Waffen im Schlaff beherrschen hört man sowas nicht...
Du hoerst nichts davon, weil es nicht berichtet wird. Da geht auch mancher Schuss daneben und wird nur bei Personenschaeden publik.
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Ich hoffe, Du hast da was verdreht...

Natürlich passieren Unfälle aus zwei möglichen Gründen:

- Sorglosigkeit

- Ungenügender Sicherheit im Umgang

Aber nicht aus mangelnder Konzentration. Im Gegenteil, von Spezialeinheiten, die den Umfang mit ihren Waffen im Schlaff beherrschen hört man sowas nicht. Und bei denen läuft die Bedienung der Waffe nebenbei, während sie sich auf andere Dinge voll konzentrieren.

Mit der Sicherheit im Umgang verschwindet auch die Sorglosigkeit von ganz alleine, und wird ersetzt durch gefunden Respekt.

Du dagegen behauptet, zu viel Übung fuhr zu Unfällen. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Eventuell gehst Du bei "unbeabsichtigter Schußabgabe" sowie "Selbstverletzung" von einer anderen Ausgangssituation aus als ich.

Diese beiden Fälle (ich bleibe mal bei der Bundeswehr) passieren üblicherweise nicht während eines Einsatzes, sondern fast immer beim Entladen oder Reinigen (bei Gun-Forum gibt es zu den Schußabgaben sogar einen Thread, in dem die Fälle jeweils aufgelistet werden, ähnlich dem "Murmeltierthread").

Natürlich beherrschen die Soldaten im Einsatz ihre Waffe nomalerweise "wie im Schlaf".

Wer aber täglich im Einsatz mit seiner Waffe umgeht, geht beim Entladen offensichtlich nicht immer genau so sorgfältig vor wie jemand, für den der Umgang mit Waffen etwas besonderes ist, weil dieser sorgsam konzentriert darauf achten wird, keinen Fehler zu machen.

Deshalb kommen die Meldungen über unbeabsichtigte Schußabgaben auch derzeit fast immer aus Afghanistan.

lg Rüdiger:-)

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Zuviel Routine führt zu Unachtsamkeit, Unachtsamkeit führt zu Unfällen. Dabei ist es egal, ob man mit einer Waffe oder z.B. einer Motorsäge hantiert. Das soll nichts schönreden, sondern erklären. Da Soldaten und Polizisten nunmal mehr oder weniger ständig mit Waffen umgehen, führt das halt öfter zu "unbeabsichtigten Schussabgaben", als bei einem Sportschützen, welcher "das Teil" nur einmal die Woche unter "Laborbedingungen" auf dem Stand benutzt. Da hilft nur ständige Aufmerksamkeit und das Beherzigen der grundsätzlichen Sicherheitsregeln.

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Zu Bedenken ist auch, wer viel (oft) mit Waffen hantiert - z.B. täglich als Berufswaffenträger - hat viel und oft Gelegenheit Fehler zu machen.

Ist wie im Strassenverkehr, eine Geschwindigkeitsübertretung bei einem Berufskraftfahrer oder Aussendienstler mit diversen 100k km pro Jahr hat imho wenig zu tun mit dem gleichen Verstoss eines Wenigfahrers mit vielleicht 10k km pro anno. bezogen auf die Gewichtung.

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  • 2 Monate später...

Ich möchte hier eine kurze Rückmeldung geben!

Der BDS hat bei der Befürwortung eine Kopie meines Dienstausweises als vollkommen ausreichend akzeptiert. Die Behörde hat nach kurzem Gespräch meinen alten Sachkundenachweis in Verbindung mit dem Dienstausweis als Nachweis für Fortbildung im Waffenrecht auch anerkannt.

Inzwischen bin ich stolzer Inhaber von Gelber und grüner WBK!

Ich möchte mich bei allen für die Unterstützung hier und hinter den Kulissen bedanken!

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