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IGNORED

Lauftausch


mangri

Empfohlene Beiträge

Eine Frage an die Experten:

Ein GK KW Schütze (DSB) in unserer Truppe schießt im Kal. .45 eine

Simson Sportpistole mit einem 5" Lauf.

Er möchte jetzt einen 6" Lauf in seine Waffe einbauen, verspricht sich

davon eine Steigerung seiner Ringzahlen.

Was ist zu tun ? Welche behördlichen Stolpersteine sind evtl. zu beachten ?

Änderung mit SB absprechen ? Beschuß des neuen Laufes nachweisen ?

Wer hat so etwas schon mal durchgezogen ?

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War mir schon klar, daß der ein oder andere Oberlehrer seinen Senf

dazu geben muß .....

Bei der unterschiedlichen Verwaltungspraxis der SB allein in meinem Dunstkreis

wundert mich überhaut nichts mehr.

Daher auch die Frage nach derartigen Unternehmungen.

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das hat mit Verwaltungspraxis, SB und Dunstkreis GARNIX zu tun!

das ist eindeutig im WaffG geregelt! ausserdem gibts ja seit einiger Zeit eine WaffVwV, die gilt dann auch für ALLE SB, also wieder nix mit unterschiedlicher Verwaltungspraxis und Dunstkreis.

wer sich auskennt, kann das auch seinem "abtrünnigen" SB verdeutlichen......

ausserdem hat sich grade bei diesem Thema in den letzten 10 Jahren (ausser der Eintragunsgpflicht) nichts geändert!

vielleicht einfach mal selbst nachlesen! ... oder Du wartest noch kurz ( sehr empfehlenswert, nicht dass Du Dir umsonst die Mühe machst), dann liest es Dir einer vor.....

alzi

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das ist eindeutig im WaffG geregelt! ausserdem gibts ja seit einiger Zeit eine WaffVwV, die gilt dann auch für ALLE SB, also wieder nix mit unterschiedlicher Verwaltungspraxis und Dunstkreis.

wer sich auskennt, kann das auch seinem "abtrünnigen" SB verdeutlichen......

vielleicht einfach mal selbst nachlesen! ... oder Du wartest noch kurz ( sehr empfehlenswert, nicht dass Du Dir umsonst die Mühe machst), dann liest es Dir einer vor.....

alzi

Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis sollte so langsam kein Geheimnis mehr sein.

Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke ?

Naja, nicht jeder weiss heute noch, was ein Pferd ist .....

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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis sollte so langsam kein Geheimnis mehr sein.

Du hast zwar die wichtigsten beiden Sätze aus meinem Beitrag zitiert, verstanden hast Du sie aber nicht.

"eindeutig" & "auskennt" ........ soviel dazu!

das kommt davon wenn man nur mit Metadaten arbeitet!

kennst den: " lesen bildet"...?

alzi

EDIT/PS: .... das Pferd aufm Flur kenn ich...

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Ob ein Laufbushing ein Zoll hinter der Mündung noch wirklich funktioniert?

Lustig aussehen würde es allemal.

Etwa so:

ein6.jpg

btw: Ein längerer Lauf allein bringt keine höheren Ringzahlen, wenn man(n) nicht zusätzlich die Visierlänge (Abstand Kümmel-Korn) verändert, z.B. mit einem formangepassten Laufgewicht, auf dem dann das Korn positioniert wird.

CM

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es gibt da keine Theorie und keine Praxis und bedarf auch keiner Hilfestellung, das WaffG ist diesbezüglich EINDEUTIG!

das sind auch keine Spielchen. lies es einfach selbst nach! so einfach ist das. .... dann glaubst Du es vielleicht.

möglicherweise erbarmt sich ja doch noch wer und liest es Dir vor.... und erklärt es Dir schön ausführlich.......aber ob Du das dann glauben kannst......

Ich plädiere für Sachkundewiederholungsprüfungen mit Nachweis von Quellenstudien!.....NEIN, kein grün!

positiv wäre "selbständig" und "eigenverantwortlich" als Eigenschaften ganz selbstverständlich beim legalen Waffenbesitzer vorzufinden.......

..... weiterhin ein Traum.....

alzi

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Statt der oberlehrerhaften Zurechtweisung hätte der text 2 mal gereicht es ihm zu erklären. Aber man muss ja die 3 Tage postingausfall kompensieren.................

Der Erwerb von Wechselläufen ist kalibergleich oder kleiner mit dem Besitz der Grundwaffe erlaubt , aber Eintragungspflichtig. Der Kollege soll sich einen Wechsellauf kaufen und in seine WBK eintragen lassen. Darf kein Problem werden und wird es auch nicht. Hat der Lauf Beschusszeichen kann er den selber einbauen, wie seinen alten nach dem reinigen- Läufe ohne Beschuss nicht kaufen oder an einen Händler liefern lassen und der lässt beschiessen.

Aber wie schon geschrieben, alleine der längere Lauf bringt nicht viel. Ein komplettes Wechselsystem, lauf UND schlitten, ist genau so einfach zu erwerben und bringt sehr wahrscheinlich mehr.

LG

Peter

NS: @ mangri...hier gibts doch eine tolle tolle Funktion im Board.....Ignorliste...nutz die mal und du brauchst dich über manche Leute nicht mehr aufregen. Gibt dann aber auch nur noch die hälfte zu lesen im Board :dirol: -----aber ob das ein Verlust ist....................

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Könnte man die Frage nicht einfach beantworten - ohne sich gleich zu fetzen? :bud:

oder einfach ignorieren wenn man sie " doof " findet? Kein Wunder wenn bei dem ganzen Oberlehrergehabe die Server in die Knie gehen...............................das hält auf die dauer kein Mensch aus, wie soll das ein Server schaffen...............

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... Hat der Lauf Beschusszeichen kann er den selber einbauen, wie seinen alten nach dem reinigen- Läufe ohne Beschuss nicht kaufen oder an einen Händler liefern lassen und der lässt beschiessen.

Aber wie schon geschrieben, alleine der längere Lauf bringt nicht viel. Ein komplettes Wechselsystem, lauf UND schlitten, ist genau so einfach zu erwerben und bringt sehr wahrscheinlich mehr.

Rechtlich ist das alles simpel. Das Geld für den 6" Lauf im 5" Schlitten zur Steigerung der Präzision kann man sich aber sparen. Ein 6" Schlitten/Wechselsystem macht das Schießen etwas einfacher, steigert aber die Eigenpräzision einer guten 5" 1911 nicht. Und handwerklich -gesehen wird man weder einen Lauf noch ein Wechselsystem einfach als "Drop-In" erfolgreich auf die 1911 packen können, die hat das Kettenglied und die Steuerkurve ja nicht weil der Erfinder eine Niete war.
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@erstezw

Das war zwar nicht wirklich die Frage des TE, aber ist sicher hilfreich, deine Bemerkung. Was man beim reinen Lesen der Gesetze und Vorschriften aber nie erfahren wird. Das ist halt das schöne an Foren , der Erfahrungsaustausch .( Ok, manche sehen das anders, aber die ignorieren wir mal )

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Der Schütze könnte sich ein 6"-WS mit langer Visierlinie anpassen + beschießen lassen, fragt sich nur, ob sich das preislich lohnt.

Möchte er nur die V0 erhöhen, kann natürlich auch nur ein 6"-Lauf mit Beschuß eingepasst werden.

Rechtlich wird das einfach gekauft + ohne 2/6 eingetragen.

Was ich nie verstehen werde, warum nicht eifach eine noch so naive, einfache Frage kurz u. freundlich beantwortet werden

kann, WENN (!) GEANTWORTET WIRD !

Das Forum ist kein reines Fachforum in sofern, das ein User, der gerade selbst mit einer bestimmten Thematik keine

Erfahrung hat u. viell. sogar nur freundlich für jemand anders fragt, NICHT FRAGEN DARF, ODER ?

Ist hier keine Geschlossene Gesellschaft, wie eine Ausstellung nur für Waffenhändler in einer Fachmesse, wo OttoNormal

außen vor Bleibt ? ODER DOCH ?

DAS MACHT SO SO MANCH EINEM KEINEN SPAß ! Und ist für mich nicht der Sinn einer privaten

Beschäftigung, In Berufs-Geschäftsleben verarscht zu werden, dürfte doch reichen.

Wieso verkackt man sich diesen Privatbereich derart ?

Als ob der Fragesteller hier aus bösem Willen fragt.

Als ob man sich einen abbricht, eine kurze Passage zu zitieren o. auch nur mit ja o. nein zu antworten (wenn man weiter

keine Lust hat), was dann vom Nächsten ggf. noch bestätigt werden würde, was einem Fragesteller viell, völlig genügen

würde.

Und wenn einer fragen würde, ob man mit einer mit stars and stripes lackierten Waffe zum Wettkampf antreten kann,

ICH würde freundlich nach bestem Wissen helfen, wenn ich Lust dazu habe. Oder es lassen.

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wenn man das hier so alles ließt, könnte man meinen, es gäbe SB die den Gesetzestext nach ihrer Auffassung interpretieren.

Und es ist so.

Ein Wechslelauf oder Austauschlauf gleichen oder kleineren kalibers für die Waffe die man in der WBK hat, ist geregelt im erlaubnisssfreien Umgang des Gesetzes.

So hatte ich ein Wechselsystem (45acp) erworben, gleichen Kalibers und wollte dieses eintragen lassen wie es sich gehört.

Dabei stellte sich heraus, dass ich plötzlich im illegalen Besitz eines wesentlichen Waffenteils war.

Begründet (Oberverwaltungsgericht Koblenz) damit; ....im voliegenden Fall der Verschluss ohne den ergänzenden Lauf-,(der ja vorhanden war, jedoch nicht einsatzfähig, weil die Kettengliedhalterung und Rampe gebrochen war) so besteht die Gefahr, dass wesentliche Teile von Schusswaffen, die der Gesetzgeber ebenfalls der behördlichen Kontrolle unterstellen wollte, aus der waffenrechtlichen Überwachung herausfallen. ???

wenn der Lauf vernichtet werden würde, könnte der Verschluss mit Nummer auf der WBK erscheinen, wohin soll er sich denn verabschieden? Sich auflösen?

Folglich ist es ein Verstoß gegen das W-Gesetzt, wenn der Lauf defekt ist, da man dann automatisch im illegalen Besitz eines wesentlichen Teiles ist !!!!!!!!!!!

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So ganz nachvollziehen kann ich das nicht mit deiner Geschichte. Hat das Urteil Rechtskraft erlangt? Wäre der Lauf i.O. gewesen wäre alles gut gewesen ?????? Und wie soll da was wegkommen, der ist doch ncoh eingetragen , der kaputte lauf??Versteh einer die Welt..............................

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[...]Was ist zu tun ? [...]

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Der Kunde geht zum BüMa und läßt den kurzen Lauf gegen einen langen Lauf austauschen. Der kurz Lauf verbleibt beim BüMa. Um den Instandsetzungsbeschuss kümmert sich der BüMa, der auch die Buchführung mit den wesentlichen teilen in seinen Büchern erledigt. Die Behörde bleibt draußen.

2. Der Kunde geht zum BüMA und läßt sich einen Wechsellauf - also einen Lauf der ohne weitere Nacharbeit in die Waffe eingelegt werden kann - anfertigen. Auch hierbei kümmert sich der BüMa um den Beschuss. ist der Lauf kalibergleich oder kleiner, kann der BüMa den Lauf ohne weitere Erlaubnis überlassen, wenn die Grundwaffe in der WBK steht. Mit der Rechung des BüMa geht man zum Amt und läßt den Wechsellauf eintragen. Ängstliche Gemüter gehen vor dem waffenrechtlichen Erwerb zum Amt.

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Am Lauf ist ein Lagerring des kettengliedes gebrochen und war dadurch unbrauchbar.

Neues 45 ziger Wechselsystem gekauft, zum Büma Johannsen zum anpassen und beschießen geschickt.

Defekten Lauf (und das war die Dummheit) mit geschickt zum vernichten.

Nach dem das neue System auf der Waffe war und mir mit Rechnung zu kam, wollte ich das Wechselsystem eintragen lassen wie vom Gesetz gefordert.

Dummer weise las mein SB auf der Rechnung "entsorgung eines defekten Laufes" .

jetzt unterstellte er mir den illegalen Besitz eines wesentlichen Waffenteils, nähmlich meinen Verschluss ohne Lauf.

Diesen sollte ich abgeben zum Entsorgen.

Lange Dikussionen, Neues Wechselsystem war uninteressant geworden für ihn.

Könnte noch zwei drei Seiten mehr dazu schreiben.

Klage vor dem Verwaltungsgericht, ein " Sachverständiger" der Behörde, welcher mir noch einen Rat dazu gab, den er nachher nicht mehr wissen wollte, sagte aus zum § 2II IV Anlage Waffengesetzt ' erlaubnisfreier Umgang' wo nach Lauf und Verschluss zusammen gehören.

Weil Im Gesetzestext in Klammer steht ( Wechselverschluss).

meine Klage war ohne erfolg, Ich war weiter eine "nicht unerhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit' :dirol: so ein Verschluss ohne Lauf ist schon saugefährlich.

Mir platzte der Kragen, mein 'Fachanwalt' wurde überfahren. Brufung und die Sache ging an das Oberverwaltungsgericht.

Schade das ich bei beiden Verhandlungen unerwünscht war.

Oberverwaltungsgericht sagte ich wäre doch nicht gefährlich und meinte aber so ein Verschluss könnte IRGENDWANN untertauchen und dann doch gefährlich werden. Räumte mir aber ein paar Monate Zeit ein einen neuen Lauf dazu zu besorgen und wieder ein Wechselsystem zu bilden.

Ein unmögliche Geschichte. :fool:

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ist doch nur die Meinung eines SB's und dessen Mäzen.

Wobei der 'sachverständige' Berater dieses SB im Pension ist.

Andere Behörden sehen es nicht so.

Wenn ich aus sportlichen Gründen, feste Viesierung für Dienstpistole oder verstellbare für andere Disziblinen brauche, lässt sich das mit einem austauschbaren Verschluss, vorausgesetzt der lauf ist darauf angepasst, realisieren.

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