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IGNORED

Neuester Scherz vom BKA: Pfeffersprays jetzt verbotene Anscheinswaffe


2nd_Amendment

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Geschrieben

Nur zur Info.

In der Antwort von kh-security steht, daß derzeit weitere Schritte geprüft werden.

Ich hatte angefragt, ob es geplant ist gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Abend zusammen!

Vorab: Ich hab mich hier nur angemeldet, da ich in einem anderen Forum auf dieses Thema hier aufmerksam gemacht wurde.

kh-security hat mir mitgeteilt, dass kein Widerspruch eingelegt wurde, da die Pepper Gun mit der Aufschrift "Nur zur Tierabwehr" dahingehend eingestuft wurde, dass sie damit nicht unter das WaffG fällt.

Unabhängig davon habe ich als Privatperson Widerspruch gegen den FB eingelegt. Der Widerspruchsbescheid des BKAs steht momentan noch aus. Falls dies erwünscht und zulässig ist, kann ich gerne eine anonymisierte Version meines Widerspruchs hochladen.

Geschrieben

Toll iVm, dass du Widerspruch eingelegt hast.

Deine Begründung würde mich interessieren. Ich hoffe, dass das BKA seinen Fehler einsieht, zumal der wesentlich mehr nach Anscheinswaffe aussehende Jet Protector von § 42a WaffG ja nicht erfasst sein soll.

Geschrieben

Hm, also die Begründung von kh-security daß sie keinen Widerspruch eingelegt haben, weil die Mace-Gun mit dem Aufkleber nicht unters Waffengesetz fällt, finde ich ganz schön dämlich.

Eine aus Holz geschnitzte, schwarz lackierte Pistolennachbildung fällt erst mal auch nicht unters Waffengesetz.

Aber wenn man sie mit nach draussen nimmt, eben doch wieder als Anscheinswaffe.

Und wer sich so eine Pfefferpistole zulegt, der will sie ganz sicher mit nach draussen nehmen.

Also würde das Ding (falls als Anscheinswaffe eingestuft) doch wieder unters WaffG. fallen und somit wäre der Kauf eines solchen Geräts sinnlos.

Zumal es für eine Anscheinswaffe, anders als für eine Gaspistole, keine Möglichkeit des legalen Führens gibt.

Ich finde es toll, daß jetzt doch Widerspruch eingelegt wurde.

Ich hoffe nur, daß sich im Erfolgsfall kh-security erkenntlich zeigt.

Wird eine neue Einstufung des Geräts als Nichtanscheinswaffe doch mit Sicherheit deren Umsatz steigern.

Geschrieben

Bravo! Die Widerspruchsbegründung ist wirklich gut. Das hätte auch ein Rechtsanwalt nicht besser machen können.

Danke für die Blumen, aber ich hab nur mit Hilfe von anderen - größtenteils - die Gesetzesbegründung wiedergegegeben. :)

[...]

Ich hoffe nur, daß sich im Erfolgsfall kh-security erkenntlich zeigt.

Wird eine neue Einstufung des Geräts als Nichtanscheinswaffe doch mit Sicherheit deren Umsatz steigern.

Auch wenn mir klar ist, dass du das nicht gesagt hast, als Klarstellung: Ich führe das Widerspruchsverfahren nicht, weil ich mir eine finanzielle Entlohnung oder ähnliches erhoffe.

Übrigens hat die Firma, auf Grund deren Antrags hin der zweite (inhaltsgleiche) Feststellungsbescheid zur Pepper Gun ergangen ist, mir gar nicht geantwortet.

Geschrieben

Genau das meine ich auch. Ich würde es allerdings nicht anwenden, wenn es keine Notwehr ist. Das könnte dann in das eigene Auge gehen.

Ja, man muss sicher stellen, das es richtig herum gehalten wird. :vava:

Geschrieben

Merke schon bei der nächsten Polizei-Kontrolle interessieren die sich nicht für die Knarren im Kofferraum sondern für den Tacker im Rangebag vorne...

Gesendet von meinem XT1080 mit Tapatalk

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Um euch hier auch mal auf den neusten Stand zu bringen: Der Widerspruch wurde als zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen. Derzeit prüfe ich eine Klage.

Die nächsten beiden Seiten im nächsten Beitrag, da es für einen Beitrag zu groß ist.


Und die anderen beiden Seiten.

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Geschrieben

Krass über den Mund gefahren....!

Diese ganze waffenrechtliche "Anscheinswaffen-Gesetzgebung" zielt doch nur darauf ab, dem Bürger jedwede praktikable Möglichkeit zur Selbstverteidigung zu nehmen, wobei es den Behörden augenscheinlich völlig egal ist, ob der Bürger dabei ein berechtigtes Interesse am Eigenschutz vorbringt oder nicht.

ALLES, was auch nur im absolut entferntesten nach Waffe (also mit Griff und Abzug etc.) ausschaut, wird im Hinblick auf etwaige Bedrohungslagen für unsere Gesetzeshüter ersteinmal verboten.

Ob sich der normale Bürger davon bedroht sehen kann, ist völlig egal.... eher nebensächlich bis unwichtig.

Sind wir doch mal ehrlich.

Wer von uns, stellt sich mit einer Softair-Flitsche auf die Straße und erhebt dies gegenüber einem Polizeibeamten, und kommt ggfs. dessen Aufforderung auf Niederlegen des Gegenstandes nicht nach ???

Wer ist denn so dumm ???

Polizisten machen zu Recht keinen Spaß, wenn eine Waffe auf sie gerichtet wird, aber wie DUMM muss man sein, einer solchen Aufforderung im Angesicht einer auf einen selbst dann gerichteten Dienstwaffe nicht Folge zu leisten ???

Demnach stellt sich diese Problematik eigentlich gar nicht ernsthaft dar.

Jugendliche mit Softair Waffen spielen meist Spiele, eine PErson mit einem solchen Abwehr-Gerät wird wohl einen Grund gehabt haben, dieses zu ziehen (Notwehr / Notstand). Wo ist jetzt das Problem für einen Beamten ?

Ich verstehe diesen ganzen Heckmeck nicht wirklich !

BFP

Geschrieben

..., aber wie DUMM muss man sein, einer solchen Aufforderung im Angesicht einer auf einen selbst dann gerichteten Dienstwaffe nicht Folge zu leisten ???...

Selbstmörder, Suicide by Cop, Jugendliche mit nicht ausreichend Selbsteinschätzung, Adrenalin geladene junge Männer (ausländischer Herkunft) und massig Irre.

Geschrieben

Selbstmörder, Suicide by Cop, Jugendliche mit nicht ausreichend Selbsteinschätzung, Adrenalin geladene junge Männer (ausländischer Herkunft) und massig Irre.

Gut, denen mag ja dann geholfen werden..., aber der "normale" Bürger.....kann doch nicht das Problem sein oder der Grund, so ein effektives Mittelchen zu verbieten...

Das ist doch Quatsch !

BFP

Geschrieben

Denk mal drüber nach warum "besonders gefährdete Personen" einen WS erhalten, Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller nicht. Dann frag Dich warum Du nicht mal ein Messer mit Dir führen darfst ohne Dich strafbar zu machen. Oder warum das Führen effektiver Reizstoffsprüher verboten, das von Airsoft Spielzeug sowieso, es für SSW aber ein KWS erteilt wird.

Die Antwort ist einfach: das deutsche Waffengesetz ist und bleibt bescheuert; es ist ein Gesetz in dem jeder Landesfürst, bzw. seine Subalternen über Jahrzehnte "ihre" persönlichen Vorstellungen von dem was der Untertan darf und was nicht unterbrachten.Raus kommt dann so ein sinnloses Konstrukt wie das deutsche WaffG.

Dabei könnte es so einfach sein. Ebenso wie die genauso verkorksten Steuergesetze. Abschaffung aller Subventionen, Abschreibungsmöglichkeiten, 25% auf alle Bruttoeinnahmen und fertig ist der Lack. Unser Staat würde im Geld schwimmen.

Geschrieben

Ich frag mich grad, warum die Färbung der Mace Gun nirgends erwähnt wird.

Bei anderen Waffennachbildungen entfällt der Anscheinswaffenmist normalerweise, wenn eine Softairpistole komplett rot lackiert ist.

Die Mace Dinger gibts in allen erdenklichen Farben.

Wie siehts mit einer quietschgelben Pfefferpistole aus?

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Zum aktuellen Stand: Mittlerweile ist gegen den Widerspruchsbescheid die Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängig.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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