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IGNORED

Schuss durch die Wohnungstür erhielt Hells Angel Waffe zurück?


Gast

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Geschrieben

Es ist noch gar nicht so lange her da wurde ein zuerst verurteiltes Hells Angel Mitglied

in zweiter Instanz vom Vorwurf des Mordes oder Totschlages freigesprochen.

Er hatte wohl ein GSG9 Mitglied getötet als sich die Truppe an seiner Tür zu schaffen

gemacht hat da er annahm eine verfeindete Rockergruppe ihn auflauern wollte so oder

ähnlich, so schoss er durch die Tür und traf einen der Counters -tödlich-.

Ist bekannt ob er die Waffe (welches kaliber? Pistole oder Revolver?) wieder zurückerhalten

hat?

Nach Ansicht des Gerichtes ist ihm nichts vorzuwerfen da er davon ausging das er sich

in Lebensgefahr befunden hat.

Demzufolge wenn er sich nichts zuschulden kommen hat lassen, und demzufolge nicht verurteilt wurde müsste er doch Waffe

und WBK (falls diese auch eingezogen wurde) diese wieder zurückerhalten haben?

Geschrieben

Es soll da noch so ein paar unbedeutende Kleinigkeiten gegeben haben, aufgrund deren Verdächtigkeit auch der Durchsuchungsbescheid erlassen worden gewesen sein soll. Ob er die Waffe anschließend einem Berechtigten überließ, diese noch in einer Asservatenkammer schlummert oder vernichtet wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. :closedeyes:

Geschrieben

Ist bekannt ob er die Waffe (welches kaliber? Pistole oder Revolver?) wieder zurückerhalten

hat?

Nach Ansicht des Gerichtes ist ihm nichts vorzuwerfen da er davon ausging das er sich

in Lebensgefahr befunden hat.

Angeblich eine Pistole im Kaliber .45

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=01a9c4962ac96b888235f16ecc5178e2&anz=1&pos=0&nr=58058&linked=pm&Blank=1

So richtig, denn es handelte sich um Putativnotwehr.

Mehr kann ich dazu leider nicht beitragen.

Geschrieben

Es soll da noch so ein paar unbedeutende Kleinigkeiten gegeben haben, aufgrund deren Verdächtigkeit auch der Durchsuchungsbescheid erlassen worden gewesen sein soll. ..

Wobei sich bei der Durchsuchung nichts Verdächtiges fand.

Geschrieben

Auch wer in Putativnotwehr handelt, handelt nicht Strafbar.

Er wird dafür nicht belangt. Soweit richtig und auch gut.

Aber, eine Waffe zu dessen Besitz man nicht berechtigt ist, bekommt man deswegen nicht wieder. Sonst würde ja der Staat einem Unberechtigtem eine Waffe überlassen… und das geht ja mal gar nicht…^^

Geschrieben

Er war / ist ja offiziell anerkannter Waffenbesitzer mit dem Bedürfnis "Sportschütze". Also war er auch zum Besitz berechtigt, da ist es wohl nicht so abwegig, dass man die Waffe zurück haben will.

Geschrieben

Falls sonst nix ist, was eine Verurteilung von 60 Tagessätzen oder mehr rechtfertigt ...

Soweit ich weiß, war da aber was, also dürfte er die Waffe nicht wiederbekommen haben.

Kann mich natürlich auch irren.

Geschrieben

Danke für den interessanten Link. Auffällig ist die martialische Sprache des Artikels, die allein den Begriff "Kampflage" mehrfach verwendet. Immerhin handelt es sich um die Pressestelle des Bundesgerichtshofs und nihct um ein Käseblatt.

Für die Polizisten des SEK ist das natürlich ein Schlag ins Gesicht und die Rocker dürften sich noch heute auf die Schenkel schlagen vor Lachen.

Ich lerne daraus, dass es sich lohnt Geld für Anwälte zurückzulegen.

Hat jemand die komplette Urteilsbegründung des BGH zur Hand?

Geschrieben

...

Für die Polizisten des SEK ist das natürlich ein Schlag ins Gesicht ...

Ist es natürlich nicht!

Die hätten bloß sich zu erkennen geben müssen und etwas rufen wie "Hier ist die Polizei! Wir haben einen Durchsuchungsbeschluß Machen Sie bitte auf!"

Oder etwas Ähnliches.

Statt dessen werkeln sie an der Tür rum wie Einbrecher.

Einfach unprofessionell, sowas.

Das vollständige UJrteil gibt es beim BGH oder auch da.

Geschrieben

Die hätten bloß sich zu erkennen geben müssen und etwas rufen wie "Hier ist die Polizei! Wir haben einen Durchsuchungsbeschluß Machen Sie bitte auf!"

Nach einem problemlosen Öffnen der Tür wäre dies auch so erfolgt!

Geschrieben

Er war / ist ja offiziell anerkannter Waffenbesitzer mit dem Bedürfnis "Sportschütze". Also war er auch zum Besitz berechtigt, da ist es wohl nicht so abwegig, dass man die Waffe zurück haben will.

Ich bin mir sicher dass die Waffenbehörde die Zuverlässigkeit und das Bedürfnis gewissenhaft neu prüfen wird.

Auch wenn die Beschlagnahme aufgehoben und die Waffe wieder freigegeben wurde, wird eine Aushändigung nicht ohne die Prüfung der Waffenbehörde erfolgen. Da bin ich mir ganz sicher.

Geschrieben

Bitte.

Hab uch den Link zum BGH-PDF wiedergefunden:

BGH-PDF.

Die Herrschaften hätten den Rocker wohl ganz gerne im Bett überrascht (feuchte MEK-Träume, oder so), aber jetzt wissen sie, daß man sich zuerst mal zu erkennen gibt und erst einbricht, wenn keiner da ist oder der Daseiende sich weigert zu öffnen. Und nicht umgekehrt.

Geschrieben

Die Herrschaften hätten den Rocker wohl ganz gerne im Bett überrascht (feuchte MEK-Träume, oder so), aber jetzt wissen sie, daß man sich zuerst mal zu erkennen gibt und erst einbricht, wenn keiner da ist oder der Daseiende sich weigert zu öffnen. Und nicht umgekehrt.

Das ist irgendwie die falsche Lehre, die man aus diesem Vorfall ziehen kann. Richtig ist, daß das höchste deutsche Gericht bestätigt hat, daß der Schutz von Straffreiheit bzw. Recht-Fertigung des Notwehr-Paragraphen für JEDEN gilt. Wichtig ist dabei die subjektive Sachlage, nicht der objektive Tatbestand.

Das ist ein Urteil, daß Bürgerrechte schützt, auch wenn hier der Nutzen bei einer unappetitlichen Person landet.

Die Einsatzleitung der Polizei ist mit dem Tod des Kollegen/Untergebenen hart bestraft und wird sich ganz bestimmt ihre eigenen Gedanken machen, ob alles richtig gelaufen ist, das will ich von meinem Standpunkt aus gar nicht beurteilen. Häme ist hier völlig falsch angebracht.

Geschrieben
....

Die Einsatzleitung der Polizei ist mit dem Tod des Kollegen/Untergebenen hart bestraft und wird sich ganz bestimmt ihre eigenen Gedanken machen, ob alles richtig gelaufen ist, das will ich von meinem Standpunkt aus gar nicht beurteilen. Häme ist hier völlig falsch angebracht.

Es gibt ja einen im Waffenrecht beschlagenen RA in diesem Forum, der bereits dargelegt hat, daß man den Einsatzleiter durchaus wegen Fahrlässiger Tötung belangen kann ...

Geschrieben

@ swizzly

Mea Culpa, war mir nicht bewusst.

Ist das aufbrechen einer Tür, mit schwerem Werkzeug (hydraulisches Gerät zur Türöffnung) und Sturmhauben jetzt schon, im Polizeijargon ein „problemloses Öffnen der Tür“?

Wenn vermummte Gestallte meine Tür aufbrechen, würde ich vermutlich auch nicht einfach der Dinge harren die kommen… und hoffen das es die Büttel sind und nicht irgendwelche Verbrecher…

Das Urteil ist meiner Meinung nach eben kein „Schlag ins Gesicht“ der Polizisten, sondern eine Bestätigung des Rechtsstaats.

Wenn die Staatsmacht meint, aus irgendwelchen Gründen (besondere Gefahr o.Ä.), in eine Wohnung einzudringen zu müssen, ohne sich zu identifizieren, muss die Staatsmacht auch damit rechnen, nicht identifiziert zu werden und mit den Folgen „leben“.

Hingegen ist ein Schlag ins Gesicht der Rechtstaatlichkeit, wenn „untere“ Gerichte, in erster Instanz, immer wieder gegen Notwehr urteilen, und dieses Urteil erst von „Fachgerichten“ wieder kassiert werden muss, um dann Recht zu sprechen.

Geschrieben

Die hätten bloß sich zu erkennen geben müssen und etwas rufen wie "Hier ist die Polizei! Wir haben einen Durchsuchungsbeschluß Machen Sie bitte auf!"

Nach einem problemlosen Öffnen der Tür wäre dies auch so erfolgt!

Um Anscheinsbeweise zu kreieren? :confused: Nachdem die Tür geöffnet wäre, bräuchten die auch nicht mehr um deren Öffnung bitten. :closedeyes:

Geschrieben

Für die Polizisten des SEK ist das natürlich ein Schlag ins Gesicht und die Rocker dürften sich noch heute auf die Schenkel schlagen vor Lachen.

Nun ja manchmal möchte man auch "Mäuschen" sein wenn nach dem Urteil sich die SEK-Beamten insbesondere die vom

beteiligten Team über Urteil,Gericht oder auch zum freigesprochenen Hells-Angel Mitglied in ihren Aufenthalträumen sozusagen

am internen Stammtisch äußern und was man mit besagter Person gern alles machen würde wenn man dürfte, sollte soetwas

mal an die Öffentlichkeit gelangen dürften da wohl auch einige Ihren Hut nehmen müssen da diese Einstellungen weder mit

Demokratie und Rechtsstaat in Einklang wären.

Geschrieben

Ich hab irgendwo gelesen, er hätte nen Waffenschein (Sicherheitsgewerbe). Keine Ahnung, ob das stimmt. Legal war sie wohl.

Was mich interessieren würde: War die Waffe ordnungsgemäß verschlossen?

Wobei: wenn ich einen Waffenschein hab, muss ich die dann in den Tresor packen??

Waffenschein wegen Bedrohungslage...Führen der Waffe auch nachts??

Geschrieben

Ach, ja: Mitgliedschaft in einer Rocker-Gruppe reicht schon für die Unzuverlässigkeit:

VG Bayreuth · Beschluss vom 10. Oktober 2012 · Az. B 1 S 12.648

VG? Verwaltungsgericht oder Verfassungsgericht?

Vor letzterem könnte das Urteil event. wieder einkassiert werden.

Die Gruppe müsste schon verboten oder als kriminelle Vereinigung eingestuft sein.

Momentan versuchen einige Politiker bei Mitgliedern der NPD selbiges also sprich daraufhin zu wirken das

Mitgliedern einer noch zugelassenen Partei die WBKs entzogen werden sollen...

Geschrieben

Das ist ein Urteil, daß Bürgerrechte schützt, auch wenn hier der Nutzen bei einer unappetitlichen Person landet.

Das ist aber jetzt eine subjektive Einschätzung?

Abwann gilt eine Person als "unappetitlich" für die Waffe lag eine WBK vor, Drogen oder ähnl. wurden keine gefunden.

Ist es dann seine Mitgliedschaft bei den HS ? Zu dem damaligen Zeitpunkt waren die nicht verboten und wie ich weis sind

sie es auch noch nicht, lediglich in einigen Städten haben sie sich wohl selber aufgelöst Vereinshäuser geschlossen.

Was ist dann an ihm "Unappetitlich" vielleicht ein Bart? Zu lange Haare? Tatoos?

Letztere sind wohl schon bis nach ganz oben in der Gesellschaft angekommen gerade jetzt im Sommer kann man feststellen

wer alles bekritzelt ist vor allen an den Waden sowohl Frauen als Männer von manchen hätte man das auch nicht gedacht.

In spätestens 10 Jahren haben die Hautärzte mit Entfernungen viel zu tun und es werden hässliche Narben auf den Körpern

bleiben als Erinnerung an eine Mainstream Mode die man unbedingt mitmachen musste.

Geschrieben

Ist das aufbrechen einer Tür, mit schwerem Werkzeug (hydraulisches Gerät zur Türöffnung) und Sturmhauben jetzt schon, im Polizeijargon ein „problemloses Öffnen der Tür“?

War der Beamte nicht gerade beim Anbringen der Sprengladung beschäftigt?

Geschrieben

VG? Verwaltungsgericht oder Verfassungsgericht?

Vor letzterem könnte das Urteil event. wieder einkassiert werden.

Die Gruppe müsste schon verboten oder als kriminelle Vereinigung eingestuft sein....

Das Verfassungsgericht kürz man üblicherweise VerfG ab.

Du siehst ja, daß die Gruppe NICHT verboten sein muß, um den Verdacht der Unzuverlässigkeit herbeizuführen!

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