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IGNORED

Hinweise des Innenministeriums baden-Württemberg zum Vollzug des Waffengesetzes


alter_Opa

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@BBF: Du bist wieder einmal lustig. Redet der DSB mit den Verwaltungen ist es nicht in Ordnung, redet es nicht mit ihnen auch.

Wie hättest du es denn gerne?

Das Ergebnis sagt doch alles. Aber wahrscheinlich kommt jetzt von einem Linientreuen wieder der Spruch:"Wir müssen dankbar sein, es hätte noch viel schlimmer kommen können". Also das selbe blöde Zeug wie seit vielen Jahren immer wieder.

BBF

Geschrieben

Hat jemand schon mal auf den Link auf Seite 9 geklickt? Erführt auf die Seite des BW Innenministeriums. Dort liest man abschließend:

Alle Waffenbesitzer haben jederzeit die Möglichkeit ihre Waffen oder Munition bei der Waffenbehörde abzugeben. Sie leisten damit einen vorbildlichen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Die abgegebenen Gegenstände werden grundsätzlich vernichtet.

Noch Fragen?

Geschrieben
Noch Fragen?

Ja. Und zwar frage ich mich, warum sich jetzt die Leute plötzlich aufregen oder gar wundern. Das ganze Waffengesetz ist darauf ausgelegt, die Anzahl der Waffen in Privatbesitz zu minimieren. Der Limes von "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" ist "Null"! Die Feinde des privaten Waffenbesitzes wissen das, die sogenannte "Waffenlobby" weigert sich, das zu begreifen. In BW wird das nur etwas konsequenter umgesetzt als im Rest des Landes, aber das ist ein gradueller Unterschied und kein prinzipieller.

Man könnte auch sagen, dass ich mich frage, warum die sogenannte "Waffenlobby" sich darauf beschränkt, die Typen, die eine Schlinge um unseren Hals gelegt haben, zu bitten, doch nicht so feste zuzuziehen, und in ihren Wahlaufrufen für diejenigen zu werben, die das versprechen. So lange wir nicht fordern, dass die Typen doch bitteschön die verdammte Schlinge von unserem Hals nehmen sollen, müssen wir uns nicht wundern, wenn wir entweder langsam stranguliert werden oder irgendwann mal jemand die Schlinge in die Hand kriegt, der sie dann plötzlich ganz zuzieht.

Konzentriert euch endlich auf die Schlinge um unseren Hals, nicht nur auf denjenigen, der daran mehr oder weniger stark zieht!

Geschrieben

Letztes Jahr war ich der Meinung, durch Beitritt des Forums inklusive MITGLIEDSBEITRAG, einen, wenn auch nur kleinen Beitrag (mehr kann ich leider nicht aufwenden) denen zu geben, die vielleicht in der Lage wären, das Geld sinnvoll zu verwenden, um eben die Schlinge wieder vom Hals zu nehmen.

Leider merke ich persönlich absolut nichts davon, das in irgendeiner Weise etwas dadurch verändert wird (zu Gunsten des LWB), ausser das andere Leute mit meinem Beitrag was reicher werden.

Die sogenannte Waffenlobby existiert für mich in Deutschland jedenfalls nicht, jedenfalls wie von Gegnern behauptet, mit Einfluss in Politik und Gesetzesentwürfen.

Geschrieben

Letztes ....

Die sogenannte Waffenlobby existiert für mich in Deutschland jedenfalls nicht, jedenfalls wie von Gegnern behauptet, mit Einfluss in Politik und Gesetzesentwürfen.

Guten Morgen!......

gruß alzi

Geschrieben

Die sogenannte Waffenlobby ...

Es gibt nur eine Hobbylobby. Eine Waffenlobby würde diesem IM und seinen gleichgesinnten Schreibtischtätern in der gesamten Politik was husten. Bei Waffen geht es um Freiheit und nicht um Privilegien!

Geschrieben

"Eine dauerhafte gewerbliche Aufbewahrung privater Schusswaffen oder Munition

oder eine dauerhafte Aufbewahrung dieser Gegenstände in einem Bankschließfach

oder Schützenhaus ist grundsätzlich nicht zulässig."

:shok:

Abs4

So allgemein formuliert ein Witz in Tüten ! Nur wenn außer dem WBK-Inhaber noch jemand anders dauerhaft Zugriffsmöglichkeit hat (und keine häusliche Gemeinschaft im Sinne von § 13 Abs. 10 AWaffV besteht), trifft die Aussage zu. Beim Bankschließfach ist es 99,9 % der Fälle so, dass nur der Schließfachbesitzer selbst Zugriff hat, weshalb in diesen Fällen keine Fremdverwahrung erfolgt und dies aus waffenrechtlicher Sicht auch dauerhaft gestattet ist. Ob die Bank abweichende Geschäftsbedigungen hat, ist eine rein privatrechtliche Geschichte...
Geschrieben
So allgemein formuliert ein Witz in Tüten !

Der Spruch trifft auf jede Menge Forumulierungen dieses Hinweisschreibens zu.

Die AWaffV sieht ja ausdrücklich z.B. die Aufbewahrung in unbewohnten Gebäuden vor.

Geschrieben

"Mit diesen Belangen (als Jäger) ist es nicht vereinbar,unkontrolliert das Anhäufen von Schusswaffen nebst Zubehör und Munition in privater Hand zu ermöglichen (VG Karlsruhe, Urteil vom24. Oktober 2008, 1 K 2081/08)."

Da fällt mir eine lustige Geschichte ein. Ein Bekannter von mir (Jäger) hat einen Flintentick und inzwischen über hundert, z.T. sehr teure Flinten in seinem Besitz. Aufbewahrt werden die "nach Vorschrift". Neulich kam nun seine Waffenbehörde auf die Idee ihn zu piesacken und wollte wie oben geschildert Bedürfnisnachweise für die vielen Flinten.

Da er ein gutgehendes Unternehmen mit einer nicht unerheblichen Anzahl von Arbeitsplätzen führt, rief er daraufhin einfach den Bürgermeister oder sonst eine mir unbekannte Charge an und sagte ihm, dass er mit seinem Unternehmen ins Ausland gehen werde, wenn die Behörde den "Scheiß" nicht einstellen werde. Das geschah dann auch umgehend.

Tja, manche Tiere sind eben gleicher als andere...

Hier wird gerne übersehen, dass der Jäger aus vielerlei Gründen mehr Waffen als andere Berechtigte im Besitz halten kann. Sehr oft setzt sich der Gesamtwaffenbestand aus Altbesitz, typischen Jagdwaffen und diversen Erbwaffen zusammen. Insgesamt wirkt das dann sehr viel. Allgemein gilt aber ohnehin: mehr Waffen machen einen zuverlässigen Waffenbesitzer nicht zu einem anderen Menschen. Nur die richtigen Tresore muss er dafür haben. Bei einem Sammler fragt auch niemand dumm, wenn er (weit mehr) Waffen hat. Also was soll das ?

Großkaliberschützen haben eine besondere Tendenz zur Unzuverlässigkeit bei der Aufbewahrung... Nachdem sich das ganz sicher nicht auf Erfahrungen bei den bisherigen Kontrollen stützt, kann man das getrost als Verleumdung bezeichnen...

Boah, das ist ja echt heavy !!! Wird immer leichter, was man wählen soll..

Geschrieben

...

Satz 1 läßt die Sonderregelung für B-Innenfächer in A-Schränken einfach unter den Tisch fallen. Für den letzten Satz fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage.

Stimmt, wobei es schon der Waffe nicht gerade gut tut, sie geladen im Schrank zu deponieren. Verboten ist es im 0-Schrank aber nicht, da dort keine Trennung von Waffe und Munition vorgeschrieben ist.

Was machen die denn, wenn ich in BW wohne, mein Waffenschrank samt Waffen aber in einem anderen Bundesland steht?

Auftrag an die dortige Waffenbehörde, dass kontrolliert werden soll und Mitteilung, ob es sich um ein dauerhaft bewohntes Gebäude handelt.
Geschrieben

Kein weiterer Kommentar ...

Rückwirkende Erbwaffenblockierung steht auch dort drin, obwohl wegen Besitzstandswahrung nach § 58 Abs. 1 WaffG ganz klar rechtswidrig !!! Der Anfang der Hinweise ist noch recht vernünftig geraten, dann wird's aber ziemlich grauslig und unsinnig.
Geschrieben

Stimmt, wobei es schon der Waffe nicht gerade gut tut, sie geladen im Schrank zu deponieren. Verboten ist es im 0-Schrank aber nicht, da dort keine Trennung von Waffe und Munition vorgeschrieben ist.[...]

Auch im B-Innenfach des A-Schankes ist keine getrennte Lagerung von Waffe und zugehöriger Munition vorgeschrieben. Einer Edelstahltrommel ist es egal ob da Messing oder Nickel drinsteckt.

Geschrieben

Allgemein gilt aber ohnehin: mehr Waffen machen einen zuverlässigen Waffenbesitzer nicht zu einem anderen Menschen.

Doch, machen sie!

Er wird noch lieber, noch gesetzestreuer.

Er wird nie anderen einen Stinkefinger zeigen, nie Steuern hinterziehen, nie auf der Autobahn drängeln.

Denn, je mehr er davon hat, je mehr davon kann er verlieren.

Also: Unbeschränkte rote WBK's für alle und die Welt wird deutlich sicherer!

Geschrieben

Hier wird gerne übersehen, dass der Jäger aus vielerlei Gründen mehr Waffen als andere Berechtigte im Besitz halten kann. Sehr oft setzt sich der Gesamtwaffenbestand aus Altbesitz, typischen Jagdwaffen und diversen Erbwaffen zusammen. Insgesamt wirkt das dann sehr viel. Allgemein gilt aber ohnehin: mehr Waffen machen einen zuverlässigen Waffenbesitzer nicht zu einem anderen Menschen. Nur die richtigen Tresore muss er dafür haben. Bei einem Sammler fragt auch niemand dumm, wenn er (weit mehr) Waffen hat. Also was soll das ?

(...)

Ich kann die oben von mir zitierte Geschichte nur so wiedergeben, wie ich sie geschildert habe. Die AUfbewahrung der über 100 Flinten war in Ordnung und wurde auch gar nicht beanstandet. Es handelte sich übrigens weder um Sammler- noch um Erbwaffen, sondern lediglich um Flinten, die "auf Jagdschein" angeschafft wurden.

Das Amt machte meinem Bekannten ja gerade zum Vorwurf, dass es eben eine "versteckte" Sammlung sei und drohte ihm mit Repressalien.

Daraufhin hat er sich eben auf "seine Art" erfolgreich gewehrt.

Insofern verstehe ich den Kommentar "Was soll das?" von dir nicht. Willst du meine Story in Abrede stellen?

Geschrieben

Hat jemand schon mal auf den Link auf Seite 9 geklickt? Erführt auf die Seite des BW Innenministeriums. Dort liest man abschließend:

Zitat

Alle Waffenbesitzer haben jederzeit die Möglichkeit ihre Waffen oder Munition bei der Waffenbehörde abzugeben. Sie leisten damit einen vorbildlichen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Die abgegebenen Gegenstände werden grundsätzlich vernichtet.

Noch Fragen?

D. h. im Umkehrschluss, dass nach Ansicht des IM jeder, der Waffen besitzt und jede Waffe in Privathand die "öffentliche Sicherheit" beeinträchtigt! Wer aber als bewaffneter Mensch als Gefahr für die öffentliche Sicherheit erachtet wird, ist es logischerweise auch als unbewaffneter.

Also sollten endlich alle Jäger und Sportschützen mal aufwachen und erkennen, was die Stunde geschlagen hat. Auch sie sind sämtlichst zu Staatsfeinden erklärt worden!

Das ist freilich nichts neues, diese Maxime gilt schon seit 1972, nur haben es die Betroffenen immer verdrängt. Wenn sie es jetzt immer noch tun, dann ist ihnen nicht mehr zu helfen.

Geschrieben

Meine Interpretation: Die wissen genau, dass das nix mit dem WaffG zu tun hat und dass sie das deswegen nicht vorschreiben können. Wenn die Behörde das aber trotzdem macht, dann kommt es ihrem Ziel entgegen. Und deswegen schreibt man das verklausuliert so rein, dass man die Behörde auf die Idee bringt das eben zu tun. Darauf werden schon genügend Sachbearbeiter aufspringen und schon ist wieder eine Scheibe angeschnitten.

Dies scheint auch generell für diese "Hinweise" (die wohl behördenintern als VwV für den Vollzug in Ba.-Wü. anzusehen sind) zu gelten:

Unabhängig von der Rechtslage WaffG/AWaffV/Vwv (Bund) interpretiert man eben mal, wie es (politisch) passt...

Sprich, man probt einfach mal auf Landesebene den Vollzug auf die härteste/restriktivste Weise. Rot-Grün in NRW lässt grüßen.

Die Betroffenen LWBs werden zunächst mal eingeschüchtert, man verlässt sich darauf, dass sich nur wenige rechtlich "auf die Hinterfüße stellen" werden.

Geschrieben

Zum Erbrechen ist übrigens auch folgender "Hinweis" bezüglich der Aufbewahrungskontrollen:

"Der Hinweis in Nummer 36.7 WaffVwV, für verdachtsunabhängige Kontrollen keine Gebühren zu erheben, ist für die Waffenbehörden der Länder rechtlich nicht bindend"

Das ist de facto eine Aufforderung, zumindest eine deutliche Anregung an die Waffenbehörden, auch für anlass-/verdachtsunabhängige Konrollen Gebühren festzusetzen (das machen in Ba.-Wü. nämlich noch lange nicht alle Behörden).

Somit ein Wunsch, entgegen dem zu handeln, was der Bundesgesetzgeber im Hinblick auf die Gebühren wollte (und eigentlich auch entgegen dem Grundprinzip aus dem Landesgebührengesetz Ba.-Wü., wonach nur eine "Veranlassung" zur Entstehung der Gebührenpflicht führen könne..).

Geschrieben

Das Amt machte meinem Bekannten ja gerade zum Vorwurf, dass es eben eine "versteckte" Sammlung sei und drohte ihm mit Repressalien.

Daraufhin hat er sich eben auf "seine Art" erfolgreich gewehrt.

Insofern verstehe ich den Kommentar "Was soll das?" von dir nicht. Willst du meine Story in Abrede stellen?

100 Flinten sind für einen Jäger natürlich schon außergewöhnlich viele. Wenn dauerhaft gekauft und verkauft wird, liegt irgendwann der Verdacht eines illegalen Waffenhandels mit Gewinnabsicht im Raum. Das dürften aber absolute Ausnahmen sein. Meine Aussage "was soll das ?" war nicht auf Dich, sondern auf die sonderbar agierende Waffenbehörde gemünzt.
Geschrieben

...Das ist de facto eine Aufforderung, zumindest eine deutliche Anregung an die Waffenbehörden, auch für anlass-/verdachtsunabhängige Konrollen Gebühren festzusetzen (das machen in Ba.-Wü. nämlich noch lange nicht alle Behörden).

Somit ein Wunsch, entgegen dem zu handeln, was der Bundesgesetzgeber im Hinblick auf die Gebühren wollte (und eigentlich auch entgegen dem Grundprinzip aus dem Landesgebührengesetz Ba.-Wü., wonach nur eine "Veranlassung" zur Entstehung der Gebührenpflicht führen könne..).

Als Aufforderung sehe ich es nicht an. Nur möchte sich das Land auch in puncto Gebührenerhebung aus jeglichen Vorgaben fein raushalten, um von daraus entstehenden Ärger nichts abzubekommen. Viele Waffenbehörden werden einen Mittelweg bestreiten, dass Gebührenerhebungen nach verdachtsunabhängigen Kontrollen nur dann erfolgen, wenn Mängel festgestellt worden sind, die weiteren Aufwand verursachen. Meines Erachtens ist das so auch durchaus vertretbar.
Geschrieben

Viele Waffenbehörden werden einen Mittelweg bestreiten, dass Gebührenerhebungen nach verdachtsunabhängigen Kontrollen nur dann erfolgen, wenn Mängel festgestellt worden sind, die weiteren Aufwand verursachen. Meines Erachtens ist das so auch durchaus vertretbar.

Ja, ist es m.E. auch. Denn dann liegt ein Stück weit auch eine "Veranlassung" durch den Waffenbesitzer vor.

Hingegen sind die (leider nicht mehr so seltenen) Gebührenerhebungen für verdachtsunabhängige, und ohne Nachkontroll-Bedarf gebliebene, Kontrollen eine echte Unverschämtheit - in keinem anderen Rechtsbereich würden auf so zweifelhafter Basis Kontroll-Gebühren erhoben werden.

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