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IGNORED

Schießstandtür


Greg

Empfohlene Beiträge

Hi,

wir wollen (müssen) in unseren Schießstand (Kurzwaffe Großkaliber) eine neue Türe einbauen im Bereich der Scheiben. Der Sachverständige meinte, dies sei Vorschrift.

Kann mit jemand von Euch sagen, welche Qualität diese Türe haben muß?

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... Der Sachverständige meinte, dies sei Vorschrift. ...

Nanü, müsste nicht genau er die Person sein die euch diese Informationen geben sollte?

Schlussendlich wird er ja später den Stand abnehmen müssen. Oder?

GKBubi

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Kann mit jemand von Euch sagen, welche Qualität diese Türe haben muß?

Auszug aus der Schießstand-Richtlinie:

5.1.5 Türen, Flucht- und Rettungswege

Jeder Schießstand muss zwei entgegengesetzte Ausgänge haben, wovon einer unmittelbar ins Freie oder in einen

gesicherten anderen Bereich führt. Der zweite Rettungsweg oder Notausgang ist im Bereich des Geschossfangs vorzusehen.

Die Türen müssen nach außen aufschlagen und selbstständig schließen. Sofern sie nicht von den Schützenpositionen

direkt beschießbar sind und von Splittern nicht getroffen werden können, müssen sie nicht durchschusshemmend

ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, bei direkt ins Freie führenden Türen eine Schallschutzschleuse vorzusehen.

In Altanlagen sind auch Notausstiege entsprechend der bauaufsichtlichen Bestimmungen zulässig.

Während des Schießens sind Türen im Schießstand geschlossen zu halten. Die Türen müssen von innen ohne fremde

Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Die Kraft zum Freigeben des Verschlusses darf dabei 70 N20 nicht überschreiten.

Dementsprechend ist die RLT-Anlage so zu regeln, damit nicht durch einen zu hohen Unterdruck in der Schießbahn

dieser Wert überschritten wird.

Das Öffnen oder Offenstehen von Türen bei Schießbetrieb ist durch ein optisches und akustisches Signal anzuzeigen,

das von jeder zulässigen Schützenposition aus sicht- und hörbar sein muss. Das Signal muss folgende Anforderungen

erfüllen:

optisch: Rundum- o. Blinklicht (gelb o. rot)

akustisch: Warnton ~ 90 dB(A)

Verkehrswege sowie Flucht- und Rettungswege müssen auch außen ständig freigehalten werden. Die Fluchtwege sind

entsprechend DIN 4844 bzw. ASR A.1.3 zu kennzeichnen und können in die Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit einbezogen

werden.

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Nanü, müsste nicht genau er die Person sein die euch diese Informationen geben sollte?

Schlussendlich wird er ja später den Stand abnehmen müssen. Oder?

GKBubi

Das war auch mein erster Gedanke.

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Das Öffnen oder Offenstehen von Türen bei Schießbetrieb ist durch ein optisches und akustisches Signal anzuzeigen,

das von jeder zulässigen Schützenposition aus sicht- und hörbar sein muss. Das Signal muss folgende Anforderungen

erfüllen:

optisch: Rundum- o. Blinklicht (gelb o. rot)

akustisch: Warnton ~ 90 dB(A)

Ist das ernst gemeint? Jedesmal, wenn jemand kommt oder geht, muß eine 90dB-Sirene aufheulen??? Die spinnen ja!
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Nanü, müsste nicht genau er die Person sein die euch diese Informationen geben sollte?

Schlussendlich wird er ja später den Stand abnehmen müssen. Oder?

GKBubi

Das war auch mein erster Gedanke.

Und mein erster Gedanke bei solchen Postings ist wieso immer vorausgesetzt wird, daß alle anderen doof sind?

Das Gutachten wurde erstellt als ich noch nicht 1.Vors. war. Der Gutachter ist im Ruhestand und bevor ich einen anderen anrufe, kläre ich die Gesetzeslage. Aber warum muß man immer erst einen solchen Roman schreiben?

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Und mein erster Gedanke bei solchen Postings ist wieso immer vorausgesetzt wird, daß alle anderen doof sind? ...

Und mein erster Gedanke bei solchen Antworten ist: wieso glauben Poster, die in einem Satz eine komplexes Thema anschneiden,

woher alle anderen alle „Nebenaspekte“ (wie Gutachter ist im Ruhestand, bauliche Begebenheiten, Rangfolgenänderung im Verein u. ä. )

wissen sollten?

Das hat nichts mit „für doof halten“ zu tun.

Ich bin selber schon eine Weile 1. Vorstand eines SV und muss mit den gleichen Problemen kämpfen.

Meine Erfahrung ist dass der beste (und billigste) Weg ist sich vorher mit dem zuständigen SSV auseinander zu setzten

(das musst du spätestens bei der nächsten Standüberprüfung so oder so machen).

Wenn er sagt das du (und das gilt dann nur für euren Stand) eine Tür mit den Eigenschaften XY brauchst

(und evtl. kann er dir dann auch einen Hersteller oder Händler nennen der eine solche Tür hat,

er dürfte das ja nicht zum ersten mal machen) dann weißt du dass er diese Tür nachher auch abnimmt.

Wenn du ohne Vorgabe arbeitest gehst du 2 Risiken ein.

1. Die Tür entspricht oder übertrifft seine Mindestvorgaben -> Abnahme und evtl. zuviel Geld ausgegeben. Nicht optimal.

oder

2. Die Tür entspricht nicht seinen Vorstellungen und ihr müsst für die Abnahme noch mal ran und Nachbessern oder Austauschen. -> keine Abnahme und noch mehr Geld verbraten. Noch weniger optimal.

Mir wäre (und ist es als 1. Vorstand) das Risiko zu groß Zeit und Geld unnütz zu verbraten wenn sich die Sache mit einem Telefonat

(und in eurem Fall, bei einem neuen SSV, wahrscheinlich einem Ortstermin) klären lässt.

GKBubi

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...In Altanlagen sind auch Notausstiege entsprechend der bauaufsichtlichen Bestimmungen zulässig...

Mein Stand ist in den letzten zwanzig Jahren nie ausser Betrieb gegangen. Es ist also eine Anlage nach alten Bestimmungen. Der SB der Behörde meinte wir müssten genau diese Tür vor der Deckung einbauen. Nein, müssen wir nicht, weil Altanlage. "Wollt" ihr oder "müsst" ihr die Tür einbauen ? Suche dir den passenden SV heraus. Du hast im übrigen Recht, in meiner Glaskugel war deutlich zu sehen das euer alter SV pensioniert wurde und du erst jetzt 1.Vorsitzender geworden bist.
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...Die spinnen ja!...

Wenn du den ersten Idioten versehentlich umgelegt hast, welcher mit dem Zweitschlüssel nur mal gucken wollte, dann weisst du warum du die Sirene und das Warnlicht hättest haben sollen.
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Wenn du den ersten Idioten versehentlich umgelegt hast, welcher mit dem Zweitschlüssel nur mal gucken wollte, dann weisst du warum du die Sirene und das Warnlicht hättest haben sollen.

In einer perfekten Welt würde der "Besucher" postum einen Darwin Award bekommen und das Leben ginge weiter.

BBF

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Wenn du den ersten Idioten versehentlich umgelegt hast, welcher mit dem Zweitschlüssel nur mal gucken wollte, dann weisst du warum du die Sirene und das Warnlicht hättest haben sollen.

So ein Unfug. Für eine Tür am Geschoßfang sehe ich das ja ggf. noch ein (wie @PeterS meint) - aber unsere normalen Zugangstüren befinden sich HINTER der Schützenlinie. Wer da jemanden erschießen will, tut das auch unter Sirenengeheul, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Aber in der oben geposteten Richtlinie soll das für ALLE Türen gelten -> Ton + Lichtsignal. Und das ist einfach nur bescheuert, weil nervend ohne Sicherheitsgewinn. Stell dir vor, du versuchst dich zu konzentrieren, 10 Leute kommen nacheinander auf den Stand und gehen z.T. wieder, weil alles besetzt ist - ich glaube, das wird zu einem Risiko, wenn dann jedes mal der Alarm losgeht.
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So ein Unfug. Für eine Tür am Geschoßfang sehe ich das ja ggf. noch ein....

Ob du das für Unfug hältst oder nicht ist aber nicht maßgebend, sondern die Schießstandrichtlinie. Mal davon abgesehen kenne ich das aus der Praxis nur für die Fluchttür direkt an der Deckung. An einer normalen Eingangstür habe ich das auch noch nicht gesehen. Ich denke das auch nur diese Fluchttüren gemeint sind. Also Aufregung für nichts. Da ich Schießstandbetreiber bin und mein Stand alle zwei Jahre abgenommen wird kann ich mich auch seit zwanzig Jahren nicht erinnern das dies je für die Eingangstür gefordert wurde und es wurde schon viel gefordert und es hat Tausende gekostet. Aber jeder Jeck ist anders.

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Wir haben auch eine Tür beim Geschossfang. Offenstehen muss durch ein optisches Signal angezeigt werden und die Tür darf von außen nicht zu öffnen sein. Wir haben eine große Notentriegelung auf der Schießstandseite, auf der anderen Seite wurde die Klinke entfernt und das Loch zugeschweisst.

Ist ne normale Brandschutztür und führt in einen Nebenraum, also nicht nach draussen...

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Mittlerweile gibt es neue Schießstandrichtlinien. Es wäre sinnvoll und äußerst ratsam bestehende Anlagen an diese neuen Richtlinien anzupassen. Einfach weil die nächste Schießstandabnahme so sicher wie die Steuer kommen wird. Kostet halt einfach weniger das über ein paar Jahre zu strecken als die Vorgaben auf einmal umsetzen zu müssen.

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Wir haben auch eine Tür beim Geschossfang. Offenstehen muss durch ein optisches Signal angezeigt werden und die Tür darf von außen nicht zu öffnen sein. Wir haben eine große Notentriegelung auf der Schießstandseite, auf der anderen Seite wurde die Klinke entfernt und das Loch zugeschweisst.

Ist ne normale Brandschutztür und führt in einen Nebenraum, also nicht nach draussen...

Eine Tür in den sicheren Tod... na toll. Wer kommt auf so kranke Ideen?

Eine Tür in einen Raum ohne anderen Ausgang muß immer ohne Schlüssel von innen zu öffnen sein.

[posted on the run]

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...

Eine Tür in einen Raum ohne anderen Ausgang muß immer ohne Schlüssel von innen zu öffnen sein....

Oh Gott, ja ! Da hast du Recht. Das mit dem Nichtöffnen können darf nur sein, wenn diese Tür in das Freie führt.

Alles andere ist bei einem Feuer eine Todesfalle

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....Es wäre sinnvoll und äußerst ratsam bestehende Anlagen an diese neuen Richtlinien anzupassen...
In meinem Fall wäre es das schlimmste was ich machen könnte. Wir können nämlich keinen Notausgang vor der Deckung installieren. Der Stand muss immer zugelassen bleiben damit die alten Regeln gültig bleiben. Ist dies nicht der Fall ist der Stand zu und zwar für immer.
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