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IGNORED

Waffenaufbewahrung mal anders


uwewittenburg

Empfohlene Beiträge

Sollte doch ein Grund zur Kündigung sein, zumindest sollte er keine Waffe mehr führen dürfen. Bei uns LWB wäre das auch nicht anders.

Naja. Ich bin ja gerne vorne mit dabei, wenn es um die Diskussion geht, dass für Dienstwaffenträger und Zivilisten die gleichen Zuverlässigkeitsregeln gelten müssen (ein Verweis auf die Diskrepanz von 60 Tagessätzen bei Zivilisten und ein Jahr auf Bewährung bei Beamten sei hier gestattet). Aber ehrlich gesagt: Hier würde ich erst mal gerne wissen, ob die Schutzwesten und die Waffe von außen erkennbar im Fahrzeug lagerten oder nicht. Davon würde ich es dann abhängig machen, ob ich das in "Haste einfach Pech gehabt - sowas passiert" oder "Ich ermahne dich hiermit mündlich und pass das nächste Mal gefälligst besser auf" einsortiere. Einen Grund zur Kündigung sehe ich hier überhaupt nicht.

bye knight

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Interessant, wer sich hier alles zum Thema äußert, ohne einen blassen Schimmer von den Umständen zu haben..... Sagen wir mal so, ihr werdet wohl nie erfahren, was dabei raus kommt, denn da hängen laufende Ermittlungen dran und zwar nicht zu nem Eierdieb...... von den Gesamtumständen ist der Vorfall verständlich, wenn auch bedauerlich. Ich hoffe, dass der Polizeipräsident in Berlin als ehemaliges Mitglied einer Spezialeinheit hier die Gesamtumstände sieht und eine schützende Hand über den betroffenen Beamten hält.

Und wer seine Kenntnisse vom Sachverhalt nur aus der Presse hat, sollte hier einfach nicht mitdiskutieren.... da steht nur ein Bruchteil der wichtigen Informationen drin, die erforderlich sind, um diesen Sachverhalt zu erfassen!

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Mancher Normalbürger wünscht sich in ähnlichen Fällen auch eine "schützende Hand", weil die "Gesamtumstände" doch seiner Überzeugung nach für ihn sprechen - allzu oft gibt es stattdessen aber einen Tritt in den Arsch, und dann muss man sich nicht wundern, wenn die Leute entsprechend wenig Verständnis für solche Vorfälle aufbringen, wenn es mal diejenigen trifft, die Waffen zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger verwenden.

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Ich habe selbst im Bekanntenkreis einen Freund der seine Zuverlässigkeit verloren hat. Wenn ich die Gesamtumstände hier schreibe, dann wird ihm auch jeder Recht geben. Aber die Damen und Herren in Grün/Blau stehen ja über dem Gesetz und ......Dürfen Parken wo sie wollen um mal in die Bank /Pommesbude zu gehen. Ach...... das gibt es so viele Beispiele......

Auch hier im Forum gibt es genug Urteile wo die Gesamtumstände nicht berücksichtigt wurden, der gesunde Menschenverstand fehlt..... Aber bei der Polizei, da natürlich, muß man ja die Gesamtumstände sehen. Es kotzt mich an.

Zum Kündigungsgrund: Das Arbeitsgericht möchte ich sehen, das einer Klage des Arbeitnehmers stattgibt, wo z.B. ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma die Waffe im Auto läßt...

Naja. Ich bin ja gerne vorne mit dabei, wenn es um die Diskussion geht, dass für Dienstwaffenträger und Zivilisten die gleichen Zuverlässigkeitsregeln gelten müssen (ein Verweis auf die Diskrepanz von 60 Tagessätzen bei Zivilisten und ein Jahr auf Bewährung bei Beamten sei hier gestattet). Aber ehrlich gesagt: Hier würde ich erst mal gerne wissen, ob die Schutzwesten und die Waffe von außen erkennbar im Fahrzeug lagerten oder nicht. Davon würde ich es dann abhängig machen, ob ich das in "Haste einfach Pech gehabt - sowas passiert" oder "Ich ermahne dich hiermit mündlich und pass das nächste Mal gefälligst besser auf" einsortiere. Einen Grund zur Kündigung sehe ich hier überhaupt nicht.

bye knight

Ein Hoch auf das AGG - Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

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Die Geschichte sagt, es gibt Beherrschte und Herrscher. Nur selten befasst sie sich mit den Schergen der Herrscher, die ebenfalls gleicher sind und ohne die der Herrscher nicht herrschen könnte.

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  • 1 Monat später...

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