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IGNORED

Führen von Multi Tools


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Man könnte es auch "Ermessensspielraum" nennen.

Ermessensspielräume sind nicht beliebig. Ermessen kann und darf auch nicht nach "Geschmack" oder "Nase des anderen" ausgeübt werden.

Hier im Thread war (in etwa) angeführt worden, die gesetzlichen Merkmale könnten vom Vollzugsbeamten auf der Straße eben mal so und mal so ausgelegt werden, man könne hinterher ja den Rechtsweg beschreiten, wenn' s einem nicht passe...

Darauf wollte ich hinaus - denn genau SO kann's im Rechtsstaat auch nicht gehen. Das ist - in Summe - das Ende der Freiheit, da damit durch beliebige Druckausübung im Vorfeld willfähriges Verhalten des Bürgers "erpresst" wird.

Die Problemstellung ist eigentlich nicht so schwer zu erkennen.

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Manchmal ist keine Wertung auch eine Wertung.

Richtig!

Und manchmal ist eineTatsachenbeschreibung bzw. die Beschreibung von Praxiserlebnissen einfach nur das, was es ist.

Wenn sich der ein oder andere mal mehr Gedanken über dies Gesetz, sowie über die praktische Anwendung desselben, mögliche Kontrollsituationen, etc... gemacht hätte, hätte es solche Fälle, wie den des Eingangs erwähnten Kfz-Mechanikers, nicht gegeben.

Einfach mal das Urteil durchlesen....

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2011&nr=14512&pos=9&anz=121

Dass Schimpfen auf die Gesellschaft, den Gesetzgeber, die Gutmenschen, die Polizei,.....nützt dem Multitool-Liebhaber, vor und während einer Kontrolle (oder vor Gericht) so viel wie nichts, nämlich gar nichts.

Das es mir persönlich lieber wäre, wenn es die Notwendigkeit für solche Threads gar nicht gäbe, füge ich ausdrücklich hiermit an.

(Nur der Vollständigkeit halber)

Geschrieben

Ermessensspielräume sind nicht beliebig. Ermessen kann und darf auch nicht nach "Geschmack" oder "Nase des anderen" ausgeübt werden.

Hier im Thread war (in etwa) angeführt worden, die gesetzlichen Merkmale könnten vom Vollzugsbeamten auf der Straße eben mal so und mal so ausgelegt werden, man könne hinterher ja den Rechtsweg beschreiten, wenn' s einem nicht passe...

Darauf wollte ich hinaus - denn genau SO kann's im Rechtsstaat auch nicht gehen. Das ist - in Summe - das Ende der Freiheit, da damit durch beliebige Druckausübung im Vorfeld willfähriges Verhalten des Bürgers "erpresst" wird.

Die Problemstellung ist eigentlich nicht so schwer zu erkennen.

Tja, aber das Leben ist nunmal voller Grauzonen....

Der eine Polizist nimmt dir ab, dass du mit deinen abgefahrenen Reifen gleich morgen zur Werkstatt fährst....

Der andere legt das Auto direkt still.

Die eine Politesse nimmt dir ab, dass du nur gerade was für deine kranke Mutter aus der Apotheke geholt hast, die andere nicht...

Und gerade hier spielen natürlich die Umstände eine (bedeutende) Rolle.

Der Handwerker/Jäger.....etc... der im PKW angehalten wird hat ggf. eine plausible Erklärung für das Mitführen eines Einhandmessers.

Der Kfz-Mechaniker, der sich Nachts um 3 auffällig verhält und angehalten wird hat ggf. keine einleuchtende Erklärung für 2 (!) Einhandmesser.

Vor allem dann nicht, wenn er sich hinterher (vor Gericht) auch noch argumentativ verrennt....

Geschrieben (bearbeitet)

Nochmal als Erklärung, warum mich Indifferenz bei solchen Themen so fuchst: In einem Staat, in dem demokratisch darüber entschieden wird, welche "Handlungsfreiheit" das Gewaltmonopol gegenüber den Rechten des einzelnen hat, gibt es leider keine "neutrale" Position, da selbst Indifferenz gegenüber so einer Fragestellung ganz konkret zum Verlust von Rechten führt. Über Geschmacksfragen kann man ganz entspannt diskutieren und die Vorlieben des anderen zur Kenntnis nehmen, da einen die abweichende Präferenz des anderen nicht in der eigenen Entscheidungsfreiheit einschränkt. Bei einer politischen "Meinung", die einen Eingriff in die Rechte anderer beinhaltet, ist das leider etwas komplett anderes, denn diese "Meinung" mündet am Ende ggf. in einen Zustand, in dem der andere eben nicht mehr seine abweichende Präferenz ausleben kann.

Das ist der Hauptgrund, weshalb ich mich hier andauernd genötigt fühle, gegen die verbreitete Realtiviererei beim Thema staatlicher Gewalt die Stimme zu erheben. Eine Meinung ist eben keine bloße Meinung mehr, wenn sie in den demokratischen Priozess einfließt und an dessen Ende mit Gewalt gegen jene durchgesetzt wird, die anderer Meinung sind. Sich klar und deutlich gegen die Einschränkung von Rechten auszusprechen ist ein leider notwendiger Akt der Selbstverteidigung in einer Demokratie, auch wenn es im Einzelfall unnötig harsch anmuten mag. Wenn ich mit meiner Einschätzung offene Türen einrenne - umso besser.

Bearbeitet von Senne
Geschrieben

Nochmal als Erklärung, warum mich Indifferenz bei solchen Themen so fuchst: In einem Staat, in dem demokratisch darüber entschieden wird, welche "Handlungsfreiheit" das Gewaltmonopol gegenüber den Rechten des einzelnen hat, gibt es leider keine "neutrale" Position, da selbst Indifferenz gegenüber so einer Fragestellung ganz konkret zum Verlust von Rechten führt. Über Geschmacksfragen kann man ganz entspannt diskutieren und die Vorlieben des anderen zur Kenntnis nehmen, da einen die abweichende Präferenz des anderen nicht in der eigenen Entscheidungsfreiheit einschränkt. Bei einer politischen "Meinung", die einen Eingriff in die Rechte anderer beinhaltet, ist das leider etwas komplett anderes, denn diese "Meinung" mündet am Ende ggf. in einen Zustand, in dem der andere eben nicht mehr seine abweichende Präferenz ausleben kann.

Das ist der Hauptgrund, weshalb ich mich hier andauernd genötigt fühle, gegen die verbreitete Realtiviererei beim Thema staatlicher Gewalt die Stimme zu erheben. Eine Meinung ist eben keine bloße Meinung mehr, wenn sie in den demokratischen Priozess einfließt und an dessen Ende mit Gewalt gegen jene durchgesetzt wird, die anderer Meinung sind. Sich klar und deutlich gegen die Einschränkung von Rechten auszusprechen ist ein leider notwendiger Akt der Selbstverteidigung in einer Demokratie, auch wenn es im Einzelfall unnötig harsch anmuten mag. Wenn ich mit meiner Einschätzung offene Türen einrenne - umso besser.

Tja, aber da das Leben nunmal indifferent ist...und wir die Umstände (die hier entscheident sein können) einer hypothetischen Kontrolle eines Multitool führenden Bürgers nicht kennen...und bisher auch niemand eine grundsätzliche Entscheidung zum Thema "Multitool - Einhandmesser" erzwungen hat, mutmaßlich auch deswegen, weil das Problem noch nie auftrat, bleibt die Sache unklar.

Wie bei sovielen Dingen, unterliegen wir hier der richterlichen Rechtsfortbildung bzw. dem vorgelagerten "Praxisverhalten", "Ermessenspielraum", wie auch immer...der handelnden Beamten.

Der Gesetzgeber hat die Executive und nachgelagert die Judikative, letztendlich uns alle, mit diesem Gesetz nuneinmal konfrontiert, dass er es besser gelassen hätte, ist uns allen klar, nützt nun aber erstmal nichts....

Jetzt heisst es damit umgehen und hoffen, dass zumindest die Polizei das Thema weiter so spielt, wie sie es momentan offenbar (mir ist nichts gegenteiliges bekannt) tut.

Das ist natürlich erstmal höchst unklar, aber es steht ja jedem frei, Rechtssicherheit zu schaffen.

Mit dem Risiko natürlich, dass das Thema "Multitool mit Einhandmesser", in einem Ergebnis mündet, dass uns nicht gefällt und dem handelnden Beamten, gerade durch die Klarstellung, zukünftig jeden Ermessensspielraum nimmt....

Geschrieben (bearbeitet)

Für mich steht ganz eindeutig der "Werkzeugkarakter" im Vordergrund.

Das sehe ich auch so, da ich noch ein Zweites Hobby habe fotografieren habe ich auch immer Multiwerkzeuge

dabei die brauche ich unter anderem wenn ich Zubehör zB.von Novoflex auf Blitzschienen und ähnliches montiere.

Novoflex bietet sogar ein eigenes Tool an allerdings ohne Messer, das Tool mit seiner Zange ist ein Werkzeug und

das soll es auch bleiben, die klientel die boshaftes im Sinn hat greift in der Regel eh zu etwas größerem Waffengesetz

hin oder her.

Bearbeitet von monkel
Geschrieben

Das ist der Hauptgrund, weshalb ich mich hier andauernd genötigt fühle, gegen die verbreitete Realtiviererei beim Thema staatlicher Gewalt die Stimme zu erheben. Eine Meinung ist eben keine bloße Meinung mehr, wenn sie in den demokratischen Priozess einfließt und an dessen Ende mit Gewalt gegen jene durchgesetzt wird, die anderer Meinung sind. Sich klar und deutlich gegen die Einschränkung von Rechten auszusprechen ist ein leider notwendiger Akt der Selbstverteidigung in einer Demokratie, auch wenn es im Einzelfall unnötig harsch anmuten mag. Wenn ich mit meiner Einschätzung offene Türen einrenne - umso besser.

Ich stimme dir uneingeschränkt zu.

Denn irgendwann besteht die gefahr das wir alle unter Generalverdacht gestellt werden und wie potentielle Strafgefangene

behandelt werden dann wird sich das Leben außen nicht mehr von dem einer Justizvollzugsanstalt im inneren unterscheiden

und das wird wohl keiner wollen.

Geschrieben (bearbeitet)

:beee: hola amigos.

Bundesrat Drucksache 331/11, (WaffVwV) Anl.1-A1-UA2-2.1.4

Kombinationswerhzeige (z.B. so genannte Multitools), an denen die Messerklinge

einer der Werkzeuge darstellt und zusätztlich aufgeklappt werden muß, fallen nicht

unter diese Begriffsbestimmung.

Ohne weiteren Kommentar, macht euch mal selber eure Gedanken dazu!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Bearbeitet von pancho lobo
Geschrieben

"Zusätzlich"!

Bei einigen kann die Klinge eigenständig ausgeklappt werden. Die beiden Werkzeughälften können dabei geschlossen bleiben.

Es dürfte -und mag es vielen nicht gefallen- kaum im Sinne des Gesetzgebers sein, dass der 42a so unterlaufen werden kann.

Geschrieben

Nein, voll im Thema!

Der feststellende Beamte ordnet das Teil vor Ort ein und "pinnt" eine entsprechende Anzeige, oder auch nicht, es ist sein Ermessen im Rahmen [...]

Ich habe die Frage wohl zu theoretisch angegangen. Die praktische Seite stellst Du ja (wie so oft) sehr schön dar.

Geschrieben

:beee: hola amigos.

Bundesrat Drucksache 331/11, (WaffVwV) Anl.1-A1-UA2-2.1.4

Kombinationswerhzeige (z.B. so genannte Multitools), an denen die Messerklinge

einer der Werkzeuge darstellt und zusätztlich aufgeklappt werden muß, fallen nicht

unter diese Begriffsbestimmung.

Ohne weiteren Kommentar, macht euch mal selber eure Gedanken dazu!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Man muss die Sachen in ihrem Kontext lesen.

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2

2.1.4

Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),

Multitools sind gem. WaffVwV also keine verbotenen Butterflymesser.

Hinsichtlich § 42a und Einhandmessern sagt das nichts aus.

Geschrieben

Ich hab' meinen Leatherman ALX mal einem höheren Polizisten gezeigt. Der meinte, wenn er mich damit erwischt, während ich an einer Demo vorbeilaufe, dann nimmt er ihn mir weg. Ansonsten wär's ihm egal. Hätt' ich das Ding im Rucksack und nicht in der Hosentasche wär's ihm auch egal.

Das Gesetz ist schwammig, die Auslegung durch die Gesetzeshüter ebenfalls. Ein anderer Polizist meinte "Einhandmesser dran - also Führverbot". Wieder ein anderer meinte "Multitool" und das Einhandmesser das dran ist ... da würde er ein Auge zudrücken ...

Es bleibt schwierig.

Geschrieben

Da immer die Chance besteht, hiermit vorm Richter zu landen, wär´s doch am einfachsten, sich gleich Leatherman zu kaufen, das an den Messerklingen diese absolut eindeutigen Fingernagelschlitze hat...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich hab' meinen Leatherman ALX mal einem höheren Polizisten gezeigt. Der meinte, wenn er mich damit erwischt, während ich an einer Demo vorbeilaufe

Es bleibt schwierig.

vorbeilaufen...ist aber nicht teilnehmen!

Normalerweise wenn er bei einer Demo eingesetzt ist, hat man ihn mit eindeutigen Aufgaben bedacht.

Er hat sich um Demonstranten und Gegendemonstranten zu kümmern und nicht um um unparteiische Passanten die

mit der Demontration nichts zu tun haben.

Vielleicht sollte er lieber mal die Augen offenhalten nach schwarzgekleideten jungen Leuten in Kapuzenjacken die

gerade Mollotowcoctails mischen die für seine Kollegen eine große Gefahr bedeuten können und sich

auf wesentliches zu konzentrieren.

Geschrieben

vorbeilaufen...ist aber nicht teilnehmen!

.

Vielleicht sollte er lieber mal die Augen offenhalten nach schwarzgekleideten jungen Leuten in Kapuzenjacken die

gerade Mollotowcoctails mischen die für seine Kollegen eine große Gefahr bedeuten können und sich

auf wesentliches zu konzentrieren.

:nea: hola amigo Schützenferiheit,

ironie an

er braucht NICHT die Augen offen halten....weil Mollis ja von Gesetz VERBOTEN sind, und da werden die schwarzgekleideten Muttersöhnchen garantiert nicht gegen verstossen!

ironie aus

saludos de pancho lobo-de sein Leatherman im Auto im Handschuhfach einschließt wenn er mal auf St. Pauli "etwas" besorgen muss- :hi::drinks:

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Ich greife nochmals die Sache auf. Gerade wegen der Multitoolsache...

Hier wird immer nach dem Gesetz geschaut, obwohl viele wissen, das es auf andere Dinge ankommt.

Multitools können tödlich sein, auch ohne Einhandmesser, Einhandbeil oder ausklappbaren Entersäbel. Es gibt ja verschiedene Tools, die auch verschieden gefährlich sind. Hier muss man aber unterscheiden zwischen "EinhandFUNKTION" und "Einhandmesser". Dazu müssen wir aber die billigen Tools, sowie das Leatherman mal weglassen.

Versteht mich nicht falsch ! Ich möchte nicht, das Tools deswegen verboten werden. Auch möchte ich keine Werbung oder falsche Tatsachen heraufbeschwören.

Die Sache ist nur die: Gibt man den Beamten eine Möglichkeit, Personen zu kontrollieren, dann sehen sie auch richtig nach.

Benimmt man sich so, DAS die Beamten aufmerksam werden? Provoziere ich eine gefährliche Situation ? Was mache ich auf einer Demonstration mitten in der Stadt um 10.00Uhr, während andere arbeiten gehen? Warum habe ich mich gegen ein Angriff mit einem Multitool wehren müssen? Warum laufe ich um 2.00 Uhr total besoffen durch eine Wohnsiedlung?

DAS sind die Sachen, wonach die Beamten schauen. Wenn man kontrolliert wird, ist das nicht gleich so, das man sofort gegen die Wand in Adlerstellung gestellt oder komplett durchsucht wird. Solange man sich normal benimmt, kommt kein Polizist auf den Gedanken, das du mit einem Multitool in der Hand massenweise Leute zusammen....en kannst. Die normale Person im Allgemeinen ist ausschlaggebend.

Und wenn du dein Tool abgenommen bekommst, hat es einen polizeilichen Grund. Völlig egal welcher unsinniger Grund da genannt wird...ein Gesetz hilft da auch nicht weiter !! So ist das nun mal.

Übrigens:

Bei uns im Kreis lachen sich die Polizisten kaputt, wenn du mit solchen Fragen kommst. (Die werden jeden Tag mit solchen Fragen überhäuft) Für sie ist das weder bedrohlich noch gefährlich. Die Situation und die Person sind wichtig. Selbst wenn es eine "Einhandfunktion" aufweist, selbst wenn du beruflich eine Machete, ein Dichtungsmesser, Sense, Teppichmesser oder Seglermesser am Gürtel trägst. (Wobei du dich ja nicht unterscheidest zwischen "normaler Person" und beruflicher Person mit Machete, etc.) Messer ist Messer.

Denn wenn du falsch parkst, dann parkst du falsch. Da nutzt auch ein "Gewerkschaft-der-Polizei-Aufkleber" nix !

Geschrieben
Und wenn du dein Tool abgenommen bekommst, hat es einen polizeilichen Grund. Völlig egal welcher unsinniger Grund da genannt wird...ein Gesetz hilft da auch nicht weiter !! So ist das nun mal.

Willst Du damit etwa sagen, dass hier polizeiliche Willkür herrscht und die Herren Gesetze maximal dazu benutzen, um sich nach der Verrichtung der Notdurft den Spiegel zu säubern?

Geschrieben

Ganz so unwahrscheinlich ist es nicht, daß ein Tool bei einer Verkehrskontrolle auffällt und dann natürlich genauer begutachtet wird.

Vor Jahren, noch vor dem ganzen unsinnigen Messerführverbotsschwachsinn, wurde ich zur allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.

Da die Herrn gern mein Warndreieck sehen wollten, musste ich aussteigen um den Fahrersitz nach vorn zu klappen. Als ich mich runterbeugte und das Dreieck rausholte hielt ich dem Beamten natürlich meinen Allerwertesten hin und der Herr bemerkte mein Gürteletui.

Nachdem er einen Schritt zurückgetreten ist, forderte er mich auf mein Messer auszuhändigen.

Ich wusste erst nicht was ermeint weil ich ja gar kein Messer bei mir hatte.

Er sagte dann daß er das Messer an meinem Gürtel gern hätte um es zu begutachten.

Da dämmerte es mir was er meinte.

"Ach so, sie wollen mein Leatherman" sagte ich mit einem Lächeln und gab ihm vorsichtig mein Werkzeug.

Er schaute es an, klappte es auf und gab es mir wieder. "Alles ok, ich dachte Sie haben da ein Butterfly am Gürtel".

Er sah scheinbar die zwei Griffhälften und dachte es wär eins von den damals schon verpöhnten Straßenräubermessern ;-)

Ich trag immer noch das selbe Tool bei mir. Es ist ein Wave und mittlerweile scheint es ja fast schon dämonische Eigenschaften zu haben wenn ich mir so manchen Kommentar zu Tools mit Einhandklinge durchlese :-)

Jedenfalls ist es nicht so abwegig, durch eine allgemeine Kontrolle in die Fänge der Justiz zu geraten auch wenn man nicht auffällig geworden ist oder sich sonst wie danebe benommen hat.

Ein Großteil der beschlagnahmten Einhandmesser dürften übrigens Rettungsmesser mit Gurtschneider etc. sein, die seit Jahren in der Mittelkonsole liegen und bei einer Kontrolle nun als dämonisches Werkzeug des Bösen entlarvt werden.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ein Großteil der beschlagnahmten Einhandmesser dürften übrigens Rettungsmesser mit Gurtschneider etc. sein, die seit Jahren in der Mittelkonsole liegen und bei einer Kontrolle nun als dämonisches Werkzeug des Bösen entlarvt werden.

Es sollte sogar Pflicht werden das in JEDEM Fahrzeug so ein Rettungsmesser vorhanden sein muss.

Wie will ich mich selbst befreien wenn ein Arm zB. unter dem Gurt eingeklemmt ist soll ich den Gurt mit den

Zähnen durchbeißen geht wohl schlecht.

Oder noch ein Beispiel ein Passant rettete ein kleines Mädchen dieses hatte sich mit einer Kordel vom

Anorak fast auf dem Spielplatz auf einen Gerüst stranguliert, der beherzte Passant nahm sein Messer

und schnitt die Kordel los das Mädchen überlebte-nur deswegen!!!

Das sollte man mal allen Messerhassern,Polizisten und Politikern nahelegen das Messer oft Leben retten können

und Rettungsmesser die speziell für diesen Zweck hergestellt werden und zum "stechen" zwecks fehlen einer

echten Spitze nicht besonders gut geeignet sind.

Geschrieben

Mit der Problematik Multitool habe ich mich seit der Gesetzesänderung im April 2008 auseinandergesetzt und halte mich auch daran meine Einhandmesser und Messer (feststehende über 12cm) möglichst nicht mehr zu führen, sondern nur noch das, was gesetzlich okay ist. Das Multitool ist eigentlich zu praktisch um es nicht zu führen, nur haben (alle?) Leatherman eine einhändig ausstellbare Kllinge und aus diesem Grund habe ich nen Schützenbruder, der auch im aktiven Polizeidienst ist gefragt, wie er das Führen eines solchen Teils sieht. Mir hat er gesagt, dass er das durchgehen lässt. Generell hat es ja Wergzeugcharakter, aber 100% darauf verlassen mag ich mich dennoch nicht. Eine doofe Zwickmühle - man muss wohl nur an einen Ordnungshüter kommen, der das anders sieht (kleinkarierter) und man hat ein Problem. Für meinen Geschmack ist diese Gesetzgebung a) engstirnig B) realitätsfremd c) in der Auslegung dehnbar wie Gummi.

Gruss, Fairlane

Geschrieben

....... und aus diesem Grund habe ich nen Schützenbruder, der auch im aktiven Polizeidienst ist gefragt, wie er das Führen eines solchen Teils sieht. Mir hat er gesagt, dass er das durchgehen lässt. Generell hat es ja Wergzeugcharakter, aber 100% darauf verlassen mag ich mich dennoch nicht. Eine doofe Zwickmühle - man muss wohl nur an einen Ordnungshüter kommen, der das anders sieht (kleinkarierter) und man hat ein Problem. Für meinen Geschmack ist diese Gesetzgebung a) engstirnig B) realitätsfremd c) in der Auslegung dehnbar wie Gummi.

Gruss, Fairlane

Gelebtes Leben, aber eben ohne Garantien!

Warum sollte ein normal denkender PVB einem normal denkenden Menschen so etwas abnehmen?

Nein, tut ja keiner! (Nun ja, in der Regel nicht)

Nur eben wenn jemand damit auffällt!

Ich habe nach 42 Dienstjahren noch keinem normalen Menschen ein Messer abgenommen!

Geschrieben (bearbeitet)

Ganz ähnlich lautende Auskünfte habe ich ebenfalls von Vollzugsbeamten in der Ver- und Bekanntschaft, die ich mal darauf angesprochen hatte (kenne über die Schule des Nachwuchses einen Kripo-Mann, habe zwei Verwandte bei der Bundespolizei, u.a.). "Das geht nicht gegen die Normalos, damit haben wir aber eine Handhabe gegen unsere ganz besondere Kundschaft" o.ä.

Nur, rein formal nützt dir das auch als vernünftiger Normalo im Fall des (blöd laufenden) Falles nichts.

Meine Konsequenz ist, mich schlicht an die Schranken ungeliebten § 42a zu halten. Bei Klappmessern und Multi-Tools heißt das in mienem Fall (und ich führe praktisch immer ein Messer oder Tool):

- als Alltags-Taschenmesser nur "zweihändig" zu öffnende (i.d.R. großes Victorinox), ausnahmsweise auch "nicht verriegelnde" (wie die kleinen Vic.,) oder auch mal ein "Spezialist" wie das Böker Trance 42

- bei den Tools die "alten" Modelle, die nicht äußeren/sofortigen/einhändigen Zugriff auf das Messer haben, sondern erst als Ganzes aufgeklappt werden müssen bzw. nur "zweihändig" zu öffnen sind

- Einhandmesser nur bei der Jagd (und ab und zu mal im Österreichurlaub...).

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Du willst noch mehr Pflichten?

- Warnweste

- Verbandskasten

- Werkzeug

- Glühbirnenersatz

- Feuerlöscher

- Winterreifen

- Maut-Aufkleber

- Smok-Aufkleber

- Sicherheitsgurte

- Gurtschneider

Warum nicht auch noch Kondome?

Wenn ich mich nicht täusche ist es bereits heute Pflicht einen Verbandskasten und ein Warndreieck mit sich zu führen.

Und das wird auch häufiger kontrolliert.

Eine Warnweste soll auch pflicht werden, die wiegt ja nun wirklich nicht viel und dient zur Erkennung eines helfers der

bsp. Weise eine Unfallstelle absichert.

Ob du Ersatzbirnen (Glühlampen) brauchst und Werkzeug musst du selbst wissen.

Ein Starthilfekabel ist im Winter sicher auch nicht schlecht.

Winterreifen muss man nur draufmachen wenn es die Wetter Verhältnisse erfordern ich denke mal ab Mitte November

in einigen Regionen auch eher.

Kondome? Warum nicht wenn man sich auf Partnersuche begibt und ansteckende Krankheiten wie HIV oder ein Kind

vermeiden will-ich habe schon von Schulen gehört die kostenlos welche an Schüler ausgegeben haben... :heart:

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