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IGNORED

Garand M1


Peacemaker

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe eine grüne WBK.

Auf der habe ich bereits - ist schon über 8 Jahre her das SL8 eintragen lassen.

Ich würde mich nun für einen M1 Garand interessieren da das Schießen inzwischen mehr auf die Ordonanz geht.

In meinem Verein hat man mir mitgeteilt dass man so eine Waffe nicht mehr über den WSB oder DSB beantragen kann.

Meine Frage wäre nun wie und ob es Möglichkeiten gibt einen Original M1 zu beantragen?

Für Infos bin ich immer sehr dankbar.

Grüße und morgen ein frohes Fest. :D

Peacemaker

Geschrieben

Braucht man nicht nur eine genemigte Sportordnung wo dieses "Sportgerät" (für mich eine Waffe, denn nicht Waffen töten sondern Menschen) zugelassen ist?

Ist Verbandsübergreifendes Schießen verboten?

Falls jemand beides mit ja beantworten kann, so bin ich für sachdienliche Hinweise mit Quellenangaben dankbar.

Geschrieben
Braucht man nicht nur eine genemigte Sportordnung wo dieses "Sportgerät" (für mich eine Waffe, denn nicht Waffen töten sondern Menschen) zugelassen ist?

Ja logisch, der Garand passt in diverse Disziplinen beim BDS, BDMP & Co.

Geschrieben

Hallo,

danke für die Informationen.

Ist eine Beantragung auch über den DSB möglich?

Wenn nicht - wie lange muss man in einem der anderen Verbände Mitglied sein um ein Bedürfniss einreichen zu können?

Grüße

Peacemaker

Geschrieben

Nein solange dein Landesverband keine passende Disziplin in der Liste B(oder überhaupt sowas) hat

kriegst du keinen pöööösen Halbautomaten.

Nagel mich nicht drauf fest aber beim BDS sind es glaub ich 4 Monate?!

Sollten eigentlich einige hier genauer wissen.

Geschrieben

@TE:

Falls Du einen Garand erwerben möchtest, brauchst Du den Voreintrag. Den erhälst Du bei der Waffenbehörde gegen Vorlage einer Verbandsbescheinigung (Was früher mal die Bedürfnisbescheinigung hieß und vom Verein gemacht wurde). Diese Verbandsbescheinigung erteilt Dir der zuständige Funktioner beim verband nur dann, wenn es eine Sportdisziplin in Deinem Verband gibt, bei der Du genau diese Waffe einsetzen kannst.

Soweit ich weiß sind halbautomatische Langwaffen in keinen bundesweiten Wettkämpfen des DSB überhaupt zugelassen. Es gibt allerdings in einigen landesverbänden die "Liste B" von landesweiten Wettbewerben. In einigen Landesverbänden sind dort solche Waffen wie der Garand zugelassen.

Falls Dein Landesverband solche Wettbewerbe nicht anbietet, bleibt Dir zur Erlangung der Verbandsbescheinigung nur der Eintritt in einen anderen Sportverband, sie wurden ja alle schon genannt.

Sorry für's rekapitulieren.

Geschrieben

Hallo,

habs nochmals nachgeschaut. Fehler meinerseits.

Wir sind hier in BW im DSB und WSV.

Mein Vorstand meinte auch nochmals ausdrücklich dass :......."nur Bedürfnisse für DSB und WSV, diese sehen keine Bedürfnisse von Halbautomaten für Sportschützen vor"

Ich dreh mich grad im Kreis was das Thema angeht. Nach dem was ich hier gelesen hab müsste es dann doch möglich sein auch im WSV einen M1 zu beantragen.

Wiederspricht aber doch der Aussage seitens meines Vorstandes?

Welche Anträge muss ich nun ausfüllen um das gute STück eines Tages zu bekommen?

Es macht sich etwas Hilflosigkeit breit :confused:

Gruß

Peacemaker

Geschrieben

Such Dir einen Verein mit BDMP (mancher Schießstand hat auch ne eigene SLG dafür) oder BDS oder mach nen Jagdschein, dann erledigt sich die ganze Bettelei und Kriecherei bei Deinem Vorstand!

Im DSB sieht es schlecht mit dem Garand aus...hatte früher das gleiche Problem wie Du.

Geschrieben

Zunächst mal ist die Aussage des Vorstands von Peacemaker ja korrekt (wobei, m.W. nicht für alle DSB-Landesverbände).

Ob man sich die entsprechende Einengung seiner schießsportlichen Möglichkeiten dann antut bzw. diese hinnimmt, das ist nochmal eine andere Sache.

Wie Sniper schon sagte: BDMP oder BDS bieten da sehr gute Möglichkeiten. Wir haben aus genau diesem Grund innerhalb eines klassischen DSB-/WSV-Vereins eine SLG des BDMP gegründet, und sind gut damit gefahren.

Geschrieben

Hallo,

im BDMP war ich mal - aber auf Grund von Zeitmangel bin ich da wieder ausgetreten.

Die SLG war immer unter der Woche unterwegs wo ich leider Berfusbedingt nicht konnte.

Wie ist der BDS?

Muss man da wie beim BDMP auch in einer SLG sein oder besteht die Möglichkeit wie im normalen Verband - eben regelmäßig dem Schießsport nachzugehen.

Wettkämpfe habe ich über 15 Jahre lang geschossen und hab dafür keine Zeit mehr.

War im BDMP net auch mal ne art Einzelmitgliedschaft möglich?

Weiß jemand wie lang dann da die Wartezeit für den Antrag ist. Ich hätte evtl. nämlich schon einen M1 an der Hand der zum Verkauf steht.

Gruß

Peacemaker

Geschrieben
Die SLG war immer unter der Woche unterwegs wo ich leider Berfusbedingt nicht konnte.

Hmm, ich sag mal so. Trainieren kann man auch woanders und sein Schießbuch füllen. Die SLG erteillt dann nur Bedürfnisse, wenn alles stimmt.

Letztlich sollte man immer in mehreren Vereinen sein um das Optimum zu erreichen. Ich bin z.B. in einem DSB Verein, um dort preiswert den Stand nutzen zu können (während der Vereienszeiten dürfen auch Disziplinen anderen Verbände geschossen werden). Für Bedürfniss noch im VdRwBW und BDMP, nebenei haben ich noch nen Jagdschein... ;)

So frohe Weihnachten!

P.S. Mein Garand kommt von Wiegmann Waffen, siehe mein Bericht im Forum!

Geschrieben
Weiß jemand wie lang dann da die Wartezeit für den Antrag ist. Ich hätte evtl. nämlich schon einen M1 an der Hand der zum Verkauf steht.

Gruß

Peacemaker

" Auf die schnelle " wird dir kein verband ein Bedürfnis ausstellen. Schnellste was man so hört ist beim BDS nach 4 Monaten. Ich muss jetzt allerdings ein halbes Jahr warten, aber das ist im Januar um :gutidee:

Geschrieben
...

habs nochmals nachgeschaut. Fehler meinerseits.

Wir sind hier in BW im DSB und WSV.

Mein Vorstand meinte auch nochmals ausdrücklich dass :......."nur Bedürfnisse für DSB und WSV, diese sehen keine Bedürfnisse von Halbautomaten für Sportschützen vor"

....

wenn doch WSV, dann siehe Beitrag #11: WT 4.2 auf der B-Liste !

(gibts sowohl beim WSV als auch beim BVA zum downloaden!)

... und Dein Vorstand ... hat keine Ahnung!

wenn Dein Vorstand mauert, klär das direkt mit dem WSV, die sind sehr nett dort.

gruß alzi

Geschrieben

Regel WT4.2, steht auf Seite 251. Gehe damit zu deinem Verein, wenn der nicht will, schriftlich beim Landesverband Beschwerde gegen die ablehnung einlegen.

Aber: Du musst (belegbar) eine Anlage haben, auf der Du damit auch schießen kannst. Die sollte sowohl in deinem Antrag als auch ggf. der Beschwerde genau benannt werden.

Ergänzung: Nach §14(3) WaffG gehören bis zu 3 halbautomatische Langwaffen zum sog. "Grundkontingent". Bei einem Antrag für Waffen im Grundkontingent reicht der Nachweis des regelmäßigen Trainings mit erlaubnispflichtigen Waffen. Begründung des Antrags immer: Ausübung einer laut Sportordnung des DSB, Liste B, genehmigten Disziplin.

Geschrieben

Hallo,

erstmal vielen Dank an euch ALLE - die Sache wird langsam klarer.

Eure Hilfe ist einfach Spitze. Danke. :icon14:

Ich werde meinen Vorstand anschreiben und werde ihm mal die "Zusammenfassung" aus dem Forum hier mitteilen.

Unsere Anlage besitzt einen Stand mit 100 Metern. Ab und an kann auch auf 200, 300 und 600 Mtr. geschossen werden. Selten aber es geht auf einer anderen Anlage.

Dann versuche ich mein Glück.

Ich halte euch auf dem Laufenden

Gruß

Peacemaker

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