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DSU: Keine Genehmigung für die Änderung des Sporthandbuches


maschinenmensch

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Geschrieben
DSU: Keine Genehmigung für die Änderung des Sporthandbuches

Am 24. Februar 2011 hat die DSU ihre geänderte Sportordnung dem Bundesverwaltungsamt zur Genehmigung vorgelegt. Die angestrebte Genehmigung wurde vom BVA im Juli 2012 nicht erteilt. Damit kündigt sich eine Entwicklung an, die darauf hinauslaufen könnte, den Schießsport in Deutschland zu lähmen.

Gegen diesen Bescheid hat die DSU fristgerecht Widerspruch eingelegt. Diesem Widerspruch wurde mit Bescheid vom 9. November 2012 nicht statt gegeben. Die DSU ist nunmehr gehalten, den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht einzuschlagen. Mit der Wahrnehmung ihrer Interessen wurde der Verbandjustiziar Alexander Eichener in Freiburg beauftragt.

Nach unserem heutigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Änderungswünsche von anderen Verbänden auch abschlägig beschieden wurden. Dies würde bedeuten, dass Wettbewerbe im nationalen und internationalen Vergleich in der bisherigen Form nicht mehr stattfinden können, da die Sportordnung eine notwendige Grundlage darstellt. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir zeitgemäß informieren.

http://www.dwj.de/magazin/topthema/details...handbuches.html

Siehe Themenbeschreibung. Was hat das konkret für Auswirkungen auf den Sportschützen?

Geschrieben

Geht so.

Die Sport-Handbücher und Regelwerke werden mit Stand von 200x eingefroren. Wenn es sinnvolle Ergänzungen gibt, können die Verbände soetwas wohl ausprobieren, aber für Neue Geräteklassen keine Bescheinigungen ausstellen. Bei der DSU weiß ich jetzt nicht, was aktuell geändert werden soll, beim BDS kenne ich wohl die Problematik der Gewehre im Kaliber .17 HMR als Geräteklasse.

Wie lange die Praxis des "Ausprobierens" neuer und abgewandelter Disziplinen geduldet wird, ist das nächste Problem. Auf jeden Fall aber wird durch das Zementieren "alter" Abläufe der Sport an Weiterentwicklung gehindert, ob da die Absicht dahintersteckt, unsere Sportart weniger attraktiv zu machen, kann man nur vermuten, allerdings mit gutem Grund.

Der internationale Aspekt ist auch nicht von der Hand zu weisen. International gibt es zum Beispiel im IPSC eine Menge Bewegung um die Geräte-Klassen. Ohnehin ist durch das Verbot des "kampfmäßigen" Schießens in 'Schland IPSC eingeschränkt und z.B. IDPA überhaupt nicht durchführbar. Wenn aber das IPSC Handbuch auf dem Stand von 2006 eingefroren wird, dann können in Deutschland keine internationalen Wettkämpfe ausgerichtet werden.

Ähnliches gilt für CAS, Bianchi, PPC1500.

Die Begründung der Ablehnung von Änderungen im Sportbetrieb ist ja die eigentliche Unverschämtheit: "kein besonderes öffentliches Interesse" Hier wird nach meinem Empfinden ein Verbot von GK-Schießsport vorbereitet.

Geschrieben
... Hier wird nach meinem Empfinden ein Verbot von GK-Schießsport vorbereitet.

Ob man aus der Tatsache der Nichtgenehmigung von Änderungen gleich auf eine Vorbereitung des Verbots des GK-Schießens schließen kann?

Geschrieben
Ob man aus der Tatsache der Nichtgenehmigung von Änderungen gleich auf eine Vorbereitung des Verbots des GK-Schießens schließen kann?

Ja, sogar noch weiter: Grundlage für das komplette Verbot des Schießsports.

Denn die Begründung für die Ablehnung der Änderungen war immer "kein besonderes öffentliches Interesse". Und das ist laut Gesetz Grundvoraussetzung für die Genehmigung einer Sportordnung (allein das ist ja schon pervers, aber lassen wir das...). Mit genau der gleichen Begründung kann jederzeit eine bereits genehmigte Sportordnung wieder zurückgezogen werden. Widerspruch zwecklos, denn ein "besonderes öffentliches Interesse" können wir Sportschützen niemals vorweisen. Genausowenig wie andere Sportarten, denn egal welche Sportart verboten würde, das Leben ginge weiter. Nur die "anderen" müssen das auch nicht nachweisen, wir schon.

Geschrieben
Auf jeden Fall aber wird durch das Zementieren "alter" Abläufe der Sport an Weiterentwicklung gehindert, ob da die Absicht dahintersteckt, unsere Sportart weniger attraktiv zu machen, kann man nur vermuten, allerdings mit gutem Grund.

Ich bin wahrlich kein Anhänger von Verschwörungstheorien.

Aber dass hier die Absicht dahintersteckt, den Schießsport, insbesondere dessen GK-Bereich, uninteressanter zu machen

und insgesamt in Umfang und Vielfalt zu beschränken, ist m.E. eine Tatsache.

Geschrieben
Ich bin wahrlich kein Anhänger von Verschwörungstheorien.

Aber dass hier die Absicht dahintersteckt, den Schießsport, insbesondere dessen GK-Bereich, uninteressanter zu machen

und insgesamt in Umfang und Vielfalt zu beschränken, ist m.E. eine Tatsache.

Volle Zustimmung!

Was bewegt wohl jemanden einen Gesetzesvorschlag zu machen, in dem 1.) überhaupt Schießsportordnungen genehmigt werden müssen und erst recht 2.) dafür dann auch noch ein besonderes öffentliches Interesse nachgewiesen werden muss. Das ist pure Boshaftigkeit und sonst gar nix.

bye knight

Geschrieben
Die Begründung der Ablehnung von Änderungen im Sportbetrieb ist ja die eigentliche Unverschämtheit: "kein besonderes öffentliches Interesse" Hier wird nach meinem Empfinden ein Verbot von GK-Schießsport vorbereitet.

Das stimmt. Allerdings muss man jetzt auch mal sagen, dass dieser Passus nicht über Nacht ins WaffG kam. Damals, 2009, wurde darüber intensiv diskutiert, auch hier bei WO. Nicht nur ich hatte damals die Meinung, dass dies dazu führen könnte, nur noch "olympische" Disziplinen als "im besonderen öffentlichen Interesse" liegend anzuerkennen. Trotzdem hat dann der Vertreter des größten dt. Sportschützenverbandes das neue WaffG/die Reformen vor dem Bundestags-Ausschuss als "gut" und "gelungen" bezeichnet. Nicht mal dieser abartige Passus war ihm ein leises Wörtchen der Kritik wert! Beim Forum Waffenrecht gab es dazu m.W. auch nie echte Kritik, jedenfalls damals nicht.

Insofern haben wir es nicht anders verdient. Das ist hier leider die bittere Wahrheit.

Grüße

Schwarzwälder

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