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Keine gelbe WBK für Schützenvereine


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Ich verwalte die Vereins-Waffen für unseren kleinen Schützenverein ( 40 Mitglieder) Wir haben kein Vereinsheim und in der WBK bin ich als Verantwortlicher vermerkt. Vor gut einem Jahr hat mich die Behörde darauf aufmerksam gemacht, dass VEREINE keine (neue) gelbe WBK benützen dürfen, weil es im Gesetztestext nirgends so vermerkt ist. Sämtliche Waffen wurden in eine grüne WBK umgetragen. Bei einem Neuerwerb z.B. einer Flinte, müssen wir jetzt immer einen Voreintrag über den Landesverband beantragen. Ist zwar problemlos, aber mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wer hat ähnliches erlebt ?

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das thema hatten wir neulich schon hier diskutiert.

gelbe für Verein ist nicht. vereine machen ihr bedürfnis für neue/weitere/zusätzliche waffen nach §8 WaffG geltend! da ist der verband dann aber aussen vor.

gelbe WBK war ausserdem eigentlich NIE für vereine vorgesehen, weder die alte noch die neue. das hätte eigentlich IMMER in eine grüne gehört.

die behörde muss sich schon entscheiden was sie will, auch sie kann und darf hier nicht wild die paragraphen mischeln!

ausserdem gibts doch inzwischen die neue WaffVwV und sogar eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes" - WaffVordruckVwV, darin ist eine Vereins-WBK vorgesehen. also nix mit "umtragen von gelb nach grün"!

auch hier sollte sich die behörde besser mal kundig machen und es dann richtig machen udn nicht wieder irgendwas zusammenmurksen!

gruß alzi

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ausserdem gibts doch inzwischen die neue WaffVwV und sogar eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes" - WaffVordruckVwV, darin ist eine Vereins-WBK vorgesehen. also nix mit "umtragen von gelb nach grün"!

auch hier sollte sich die behörde besser mal kundig machen und es dann richtig machen udn nicht wieder irgendwas zusammenmurksen!

gruß alzi

...wenn denn a) die "WaffVordruckVwV" schon in Kraft wäre (wird sie m.W. erst zum 1.1.2013 ?) und B) die entsprechenden Vordrucke

auch ab Bundesdruckerei verfügbar lieferbar sind.

Schon eine tolle Leistung, dass das 9 Jahre und 9 Monate nach Inkrafftreten des WaffG 2003 nunmehr endlich in Gang kommen soll!

Bisher kannte ich als einzig gangbares Procedere die Ausstellung von personenbezogenen, grünen WBK'n mit einem Vermerk, dass

die eingetragenen Waffen Eigentum des Vereins XYZ sind.

"Gelb", egal ob alt oder neu, sollte es für Vereine eigentlich nie gegeben haben, aber wundern würde mich in diesem Zusammenhang

schon lange nichts mehr.

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Servus,

unser Verein dessen Vorsitzender ich bin hat ZWEI Gelbe WBK´s eine alte und eine neue.

Vereinswaffen müßen nur über die Vorstandschaft beschlossen werden und mit dem Protokoll

geht ein Vertreter vom Verein zum SB und lässt den Eintrag machen (bei Gelb).

Bei Grün ist der Ablauf der selbe nur das es da eben ein Voreintrag ist.

Gruß

fswald

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Servus,

unser Verein dessen Vorsitzender ich bin hat ZWEI Gelbe WBK´s eine alte und eine neue.

Vereinswaffen müßen nur über die Vorstandschaft beschlossen werden und mit dem Protokoll

geht ein Vertreter vom Verein zum SB und lässt den Eintrag machen (bei Gelb).

Schön für euch, aber hoffentlich kommt nicht irgendwann ein anderer Sachbearbeiter als Nachfolger und

sieht das gaaaanz anders.

Die gelben WBK'n heißen bisheriger Art heißen nunmal "Waffenbesitzkarte für Sportschützen", was

Vereine zweifelsfrei nicht sind.

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Servus,

unser Verein dessen Vorsitzender ich bin hat ZWEI Gelbe WBK´s eine alte und eine neue.

Vereinswaffen müßen nur über die Vorstandschaft beschlossen werden und mit dem Protokoll

geht ein Vertreter vom Verein zum SB und lässt den Eintrag machen (bei Gelb).

Bei Grün ist der Ablauf der selbe nur das es da eben ein Voreintrag ist.

Gruß

fswald

Wenn es überall so gehandhabt würde, bräuchte man nur darauf warten bis "Mini- Vereine" mit einstelliger Mitgliederzahl entstehen würden

um sich so (total Legal) ihre Wunsch- Waffen auf eine Vereins WBK holen. (Abstimmen, eintragen lassen, kaufen und gut)

Genau aus diesem Grund gilt bei uns die Regelung mit der Grünen. Wenn ich eine Waffe für den Verein erwerben will, muss ich gut begründen warum wir

ein Gewehr/ Pistole brauchen.

Der SB will, wenn möglich, etwas über Jugendarbeit, Vereinszuwachs oder sportliche Erfolge lesen, bevor er die Waffe befürwortet.

Ich kann gut mit dieser Regelung leben, denn wer wirklich eine neue Vereinswaffe braucht, sollte auch gute Gründe haben.

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wir haben für den Verein eine grüne und eine Gelbe WBK.

Für die grüne benötigen wir Bedürfnisbescheinigungen und Voreinträge, mit der Gelben kann ich ganz spontan einkaufen.

Ob 2/6 dabei zu beachten ist weiss ich nicht, gegenüber meiner Privaten ist das aver auf der Vereinseigenen nicht aufgedruckt.

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einfach mal WaffG §14 Abs.4 lesen...... und wens interessiert auch mal den ganzen §14 und dann mal überlegen, was davon für einen Verein zutreffen könnte....... und dann ab zu §8...und mal überlegen, was dabei über den Verband geschrieben steht.

wenn man das dann noch mit den zugehörigen Abschnitten in der WaffVwV abgleicht.......

gruß alzi

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Gelbe WBK für den Verein gibts nicht, grüne Schon.

Das Bedürfnis für einen Verein wird, wie schon hier geschrieben, direkt für den Verein geltend gemacht. Es wird keine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes benötigt.

Einfach beantragen und Voreintrag in die WBK eintragen lassen.

Bei den Vereinen sollte aber das Verhältnis Mitglieder/Anzahl der Waffen stimmen oder aber gute Erklärungen vorhanden sein.

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...wenn denn a) die "WaffVordruckVwV" schon in Kraft wäre (wird sie m.W. erst zum 1.1.2013 ?)

Korrektur: Diese VwV tritt am 01.12.2012 in Kraft. Ich werde am Montag, 3.12. mal bei unserem zuständigen SB

anläuten und hören, wie weit die Sache gediehen ist.

Es wird langsam Zeit, dass die 6 Vereinswaffen von der privaten WBK unseres 75-jährigen RK-Vorsitzenden

auf eine entsprechende Vereins-WBK kommen.

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.

Lüge ich?

:good: hola amigo hombregris,

auch Frau G. kann sich mal-bei der Auslegung der § des WaffG-irren, ich denke da hat Sie eigentlich KEINEN Spielraum, also freue dich über die Vereinsgelbe, auch wenn mal die Sbin

wechseln sollte "den Fehler habt nicht ihr zu verantworten"!

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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  • 2 Wochen später...
...

Genau aus diesem Grund gilt bei uns die Regelung mit der Grünen. Wenn ich eine Waffe für den Verein erwerben will, muss ich gut begründen warum wir

ein Gewehr/ Pistole brauchen.

Der SB will, wenn möglich, etwas über Jugendarbeit, Vereinszuwachs oder sportliche Erfolge lesen, bevor er die Waffe befürwortet.

Genau SO sollte eine Bedürfnisprüfung nach § 8 WaffG in diesen Fällen auch ablaufen. :icon14: Geprüft wird dann ganz nach Einzelfall unter Beachtung der Vereinsgröße, Mitgliederzahl, Anzahl der Schießstände und talentierter Jugendlicher etc.

Ich kann gut mit dieser Regelung leben, denn wer wirklich eine neue Vereinswaffe braucht, sollte auch gute Gründe haben.

Genau.

Neue gelbe WBK für Vereine ist definitiv nicht möglich. Zur alten gelben WBK ist mir nicht bekannt, dass in der Fachliteratur dazu was ausgeführt wird. Könnte durchaus auch rechtens gewesen sein, wenn früher dergestallt verfahren worden ist - zumal KK-Langwaffen in der Regel am meisten für Gastschützen gebraucht werden.

Ob über § 45 WaffG nach vielen unbekümmerten Jahren so einfach widerrufen werden kann, wage ich wegen Bestandsschutz zu bezweifeln. Dazu stellt sich auch die Frage, ob das überhaupt erforderlich ist.

Herzliche Grüßle

SBine :angel:

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