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IGNORED

Vorschlag: Leitfaden für LWB


Hildegunst von Mythenmetz

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen,

ich bin die Hildegunst und lese schon eine Weile mit.

In der Vorbereitung zur WBK interessieren mich aktuell ganz besonders die rechtlichen Aspekte des Waffenbesitzes.

Kurz gesagt: Was darf ich? Was kann ich? Was muss ich?

Mir ist klar, dass sich diese Fragen - wahrscheinlich vollumfänglich - aus den Waffengesetzten ableiten lassen, allerding erlebe ich hier in jedem zweiten Thread, dass Unsicherheit bei der Auslegung herrscht und fast jeder Gesetzestext kontrovers diskutiert wird.

Was mir sehr gefallen würde wäre eine Art „kleiner Leitfaden“ für Waffenbesitzer, in dem so kurz wie möglich bestimmte Themen abgehandelt werden. Und das juristisch einwandfrei aber nicht im Juristendeutsch. Wo möglich sogar mir praktischen Beispielen.

Die verschiedenen Themen könnten wir gemeinsam diskutieren und daraus einen Konsens finden, der z.B. als PDF bereitgestellt wird.

Themen wie Notwehr (Home-Defens) würde ich gerne bewusst ausklammern, es geht mir um den alltäglichen Umgang.

Da wäre z.B. ein Themenbereich „Waffenkontrolle durch die Behörde“:

Wie verhalte ich mich richtig. Rein lassen, Rückversichern (bei wem) – der ganze Ablauf eben.

Oder Thema „Transport“, Koffer? Tasche? Wann ist „getrennte“ Unterbringung gegeben, etc.

Vielleicht auch getrennt als jeweils eigener Leitfaden für Jäger, Sportschützen, Sammler.

Was haltet Ihr davon? Nicht umsetzbar, oder wird es zwangsweise wieder zu „juristisch“?

Liebe Grüße

Hildegunst

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Hallo Hildegunst,

da hast Du dir aber ganz schön was vorgenommen.

Ich möchte nicht sagen ,daß dein Vorhaben von Beginn an zum Scheitern verurteilt ist, aber es gilt zunächst einmal zu verstehen, warum hier so viele Sachen so kontrovers diskutiert werden.

Das WaffG gibt für alles nur einen Leitfaden. Wer etwas mehr interessiert ist, der führt sich auch noch die Verwaltungsvorschrift WaffVwV zu Gemüte.

Das allein reicht aber nicht, denn vieles ist, obwohl ein Land und ein Gesetz, von Bundesland zu Bundelsand ja manchmal schon von Behörde zu Behörde, sehr unterschiedlich in der

Handhabung und Auslegung dieser Gesetzestexte.

Dein "Leitfaden" müßte also allgemeiner gehalten sein, also das WaffG auf einfachere Art umformulieren.

Und dazu gibt es bereits einschlägige Literatur.

Du strebst an, mit wenig oder keinem "Juristendeutsch" auskommen zu wollen. Aber ich denke auch das wird schwer.

Denn gerade beim Thema "Sicherer Transport" kommt es auf so Spitzfindigkeiten an wie z.B. "verschlossenes" oder "geschlossenes" Behältnis.

Und manch einem ist nicht klar, dass es da überhaupt einen Unterschied gibt.

Unangemeldete Waffenkontrollen sind zwar nach dem Gesetz zulässig, werden aber noch lange nicht in jedem Bundesland oder jeder Kommune durchgeführt.

Also ich persönlich halte das derzeitige WaffG für relativ eindeutig formuliert, und gegen die Auslegungswilkür einzelner Behörden wird auch dein "Leitfaden" nicht helfen.

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Ich glaube nicht, daß sich der Pluralismus hier im Forum mit solch einem Leitfaden beseitigen läßt. Es gibt nicht immer eine eindeutige Antwort, manchmal muss man Seiner Meinung folgen und dann mit den Folgen leben.

Es ist auch oft eine Diskrepanz zwischen dem, was erlaubt ist, und dem, was Sinn macht. (Den umgekehrten Fall diskutieren wir mesit nicht :) )

Zu den von Dir angesprochenen Themen: (jeweils mM)

Nachschau nach dem neuen §36:

Ich habe meine Aufbewahrung gegenüber meiner Behörde nachgewiesen. Die Kontrolle kann also nur Anlasslos erfolgen. Unangekündigt geht das nicht, ich habe andere Termine. Kontrolleure kommen nur ins Haus, wenn sie persönlich bekannt sind oder sich ausweisen können. Solch ein Ausweis wird gegengeprüft mittels Anruf bei der Waffenbehörde. Die Kontrolleure betreten nur auf geradem Weg meine Aufbewahrungsstätte. Dort dürfen Typenschilder angesehen werden und Waffen durchgezählt werden.

Transport (Erlaubnisfreies Führen nach §12):

Keine Munition in der Waffe.

Waffe nicht zugriffsbereit.

Je nachdem, was ich wohin mitschleppe reicht das vom Plastik-Köfferchen mit Schlössileinchen bis zum Trolley. Meistens ist meine Munition in Schachteln.

Aber wie gesagt: Jeder wie er mag, mir soll's bitte keiner vorschreiben. Und ein Leitfaden als letztes endgültiges universell gültiges Dokument hier auf WO zu erstellen... Dem steht der Pluralismus entgegen.

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Danke Euch drei für die Antwort(en).

Obwohl Ihr von der Idee offensichtlich nicht so ganz überzeugt seid, eure Antworten sind im Kern schon das, worauf es mir ankommt.

Ganz wichtig ist dabei die möglichst kompakte Darstellung. Eventuell nur mit einem, aber gängigen und gesetzteskonformen Vorschlag, der auf jeden Fall praktikabel ist.

Weiterführende Literatur ist prima, aber eben kein kompakter, frei zugänglicher Leitfaden.

Sicher nicht "endgültig" und auch nicht "alleingültig", und auch kein Ersatz für die Sachkunde. Eher eine aktuelle Zusammenfassung (@plaumjo: aktuell ist das Stichwort).

Darin könnten eben solche "Stolpersteine" wie verschlossen/geschlossen, in einem Satz geklärt sein.

Liebe Grüße Hildegunst

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Leute, macht den Vorschlag doch nicht gleich nieder... ich finde die Idee nicht schlecht.

Klar, im Gesetz und der Verordnung steht alles drin. Aber nicht für jeden verständlich, bei vielen ist es sehr lange her, und auch manche Behörde hält sich nicht immer dran... eine Sammlung mit kurz und vor allem einfach formulierten wichtigen Punkten, ergänzt um eine Sammlung mit Urteilen gegen Behörden könnte ich mir schon als große Hilfe für 90% der Fälle vorstellen.

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Eigentlich

...wäre so ein Leitfaden ein Unterbereich einer FAQ.

...wäre eine FAQ ein Kandidat für das Wiki.

...und dann wollte ich das mal anfangen, nur um festzustellen, dass das Wiki schon seit Februar für Schreibzugriffe gesperrt ist. *seufz*

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Leute, macht den Vorschlag doch nicht gleich nieder... ich finde die Idee nicht schlecht.

Klar, im Gesetz und der Verordnung steht alles drin. Aber nicht für jeden verständlich, bei vielen ist es sehr lange her, und auch manche Behörde hält sich nicht immer dran... eine Sammlung mit kurz und vor allem einfach formulierten wichtigen Punkten, ergänzt um eine Sammlung mit Urteilen gegen Behörden könnte ich mir schon als große Hilfe für 90% der Fälle vorstellen.

Ich bin ja bei Euch, ich finde nur eine Diskussion über Themen der Sachkunde, die wir nachgewiesen haben, in einem öffentlichen Forum 'unglücklich'.

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Wir hier in WO sind im Schnitt relativ jung, haben unsere Sachkunde vor einigen Jahren gemacht, und sind auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Behördenphantasie.

Aber wie sieht es in Deinem Verein aus? Kennt Dein Vorstand die Feinheiten bei einer Nachschau, und den Unterschied zwischen §36 und §39?

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Wir hier in WO sind im Schnitt relativ jung, haben unsere Sachkunde vor einigen Jahren gemacht, und sind auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Behördenphantasie.

Aber wie sieht es in Deinem Verein aus? Kennt Dein Vorstand die Feinheiten bei einer Nachschau, und den Unterschied zwischen §36 und §39?

Ja, bei uns macht das glücklicherweise ein RA, der sich damit auskennt.

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[...]

Was haltet Ihr davon? Nicht umsetzbar, oder wird es zwangsweise wieder zu „juristisch“?

Liebe Grüße

Hildegunst

Als schillernder Lindwurm und populärster Schriftsteller Zamoniens wirst du das ganz sicher alleine hinbekommen.
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Problematisch sind halt die Vorschläge von Überzeugten...

Deshalb ist ein Leidfaden, allein zu diesen Themen allerhöchstens eine Minimal-Anforderung. Es steht jedem frei, über Minimal-Forderungen hinauszugehen. Und genau auf der Grenze sagt eben Einer "das ist schon nicht mehr OK", während ein Anderer meint "Das geht noch gerade in Ordnung."

Ich erinnere an die Butterbrot-Tüte, verschlossen mit Kabelbinder, darin dann eine Pistole. Erfüllt das erlaubnisfreie Führ-Kriterium "nicht zugriffsbereit", denn die Waffe befindet sich in einem "verschlossenen Behältnis".

Andererseits ist die Barriere so klein, daß die Waffe "mit wenigen einfachen Handgriffen in Anschlag gebracht" werden kann.

Juristisch hat man also sowohl für diese Variante und dagegen Argumente. Mit gesundem Menschenverstand erkennt man, daß man hier provokativ genau auf der Grenze des Erlaubten herumreitet. Es macht also praktischen (nicht juristischen!) Sinn, etwas mehr zu tun. Ein Futteral mit Schlössileinchen erfüllt die Kriterien eben besser, man ist "auf der sicheren Seite". Das heißt aber nicht, daß das die einzig wahre, richtige Transport-Variante ist.

Es ist schwierig, für alle denkbaren Situationen und Varianten eine Regel aufzustellen, die dann nicht wie ein Gesetz klingt. Hat ja 'nen Grund, warum so verklausuliert und allgemein geschrieben wird.

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Als schillernder Lindwurm und populärster Schriftsteller Zamoniens wirst du das ganz sicher alleine hinbekommen.

Sehr gut :D

Folgender Nachtrag, wurde hier auch schon angedeutet:

Die Sachkunde ist doch keine Heiligsprechung. Sachkundige sind erhaben über jeden Zweifel, vergessen nicht wie der Rest der Welt 80% des Gelernten wieder...?

Ich verstehe, dass ihr (wir) die Sachkunde nicht in ein falsches (unzulängliches) Licht stellen wollen, aber ein Facharzt oder Jurist der ein Stichwort nachschlägt wird doch auch nicht gleich in Frage gestellt.

Viele Diskussionen hier finden unter Sachkundigen statt und dennoch sind es Diskussionen, also so eindeutig scheint das nicht immer alles zu sein.

Meine Vereinskollegen sind auch alle sachkundig, sie sind aber dennoch keine wandelnden Nachschlagewerke, die alles ad hoc beantworten können. Das bedeutet nicht, dass sie sich nicht längst an die Gesetze halten, aber wenn ich mir z.B. ein mal einen geeigneten Waffenschrank gekauft habe, dann ist es nicht unbedingt notwendig, die Vorschriften allzeit auswendig zu kennen.

Fachliteratur habe ich natürlich auch, aber nur mal als Beispiel, das Kapitel Transport umfasst dort 4 Seiten. 80% dessen was sich in diesen 4 Seiten "versteckt" hat Tyr13 in zwei Sätze gepackt. Er will und muss nämlich kein Buch schreiben (und verkaufen).

Liebe Grüße Hildegunst

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Wenn ich mich nicht täusche hatte die Visier so etwas schonmal bei nem Heft dabei, war wie sone Mini-Visier in WBK-Größe (hab ich auch in meinem WBK-Etui drin)

Vielleicht können die die Grunddatei zur Verfügung stellen und hier werden Änderungen und Erweiterungen diskutiert und Visier pflegt das und stellt es ständig zum Download bereit? Das war so angelegt das es auch als PDF auf nem Smartphone gut lesbar sein könnte.

Wäre doch auch ne gute ständige Werbung für den Verlag?

Also ich halte die Grundidee des TS für ne gute, da man ja auch nicht nur irgendwann mal nur ne Prüfung ablegen mußte und fertig, sondern man muß sachkundig bleiben und sich immer über Änderungen informieren. Da wäre doch so eine zentral gepflegte "Jedermanns"-Datei eine gute Sache.

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Es gibt zwei Sorten Sachkundige.

Die einen lernen Situationen und Beispiele sowie die rechtliche "Lösung" dazu. Die werden immer Fragen haben, weil sich die Ausgangssituation ein klitzekleines Wenig geändert hat.

Die anderen lernen die Vorschriften und wie man sie interprtiert und anwendet. Die finden ihre Antworten selber.

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Die anderen lernen die Vorschriften und wie man sie interprtiert und anwendet. Die finden ihre Antworten selber.

Die kenn ich auch, besonders sind die aus dem Kreis die die SK vor 2003 gemacht haben, die finden selber die genialsten Antworten. Und jeder ne eigene. Da wird mir immer Angst und Bange wenn so ein Grüppchen um einen Neuinteressenten steht und den vollbläht. Ich hab schon Abende erlebt wo in Vereinen Entscheidungen getroffen wurden die allesamt auf falschen bzw. veralteten Annahmen und Auslegungen basierten.

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[...] Ich hab schon Abende erlebt wo in Vereinen Entscheidungen getroffen wurden die allesamt auf falschen bzw. veralteten Annahmen und Auslegungen basierten.
Das weicht vielleicht etwas vom Thema ab, aber kannst du kurz schildern was du meinst und ein Beispiel dazu erzählen?
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Es gibt zwei Sorten Sachkundige.

Die einen lernen Situationen und beispiele sowie die rechtliche "Lösung" dazu. Die werden immer Fragen haben, weil sich die Ausgangssituation ein klitzekleines wenig geändert hat.

Die anderen lernen die Vorschriften und wie man sie interprtiert und anwendet. Die finden ihre Antworten selber.

Da gebe ich Dir vollkommen Recht.

Aber auf dem Weg zu eigenen Interpretationen und Antworten (die in der Tat jeder finden sollte) ist es sicher nicht falsch, sich "Essenzen" zu ziehen (oder sich ihrer zu bedienen) und sich an Hand von konkreten Beispielen zu verdeutlichen.

Ich schreibe mir schon eine Weile bestimmte Dinge zusammen -ist doch ein ganz normales Vorgehen. Und dies übrigens sicher nicht nur um eine Prüfung zu bestehen, sondern um tatsächlich der Sache kundig zu sein.

Liebe Grüße

Hildegunst

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[...]

Ich schreibe mir schon eine Weile bestimmte Dinge zusammen -ist doch ein ganz normales Vorgehen. Und dies übrigens sicher nicht nur um eine Prüfung zu bestehen, sondern um tatsächlich der Sache kundig zu sein. [...]

Bei den einen wirst du mit dem Schreiben nie fertig, für die Anderen ist längst alles geschrieben und öffentlich zugänglich oder eben so strittig, dass man auf die Interpretation der Gerichte warten muss.
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....für die Anderen ist längst alles geschrieben und öffentlich zugänglich...

Dann bleiben wir doch mal bei den "Anderen": was spricht dagegen, das was geschrieben oder öffentlich zugänglich ist hier kompakt zusammenzufassen?

Und gerade auf Sachverhalte, die noch in der Schwebe sind, könnte man hinweisen.

Wenn es von Visier schon mal so etwas gab, das wäre wirklich interessant und vielleicht schon das was mir vorschwebt oder eine gute Basis.

Weiß da jemand mehr?

Liebe Grüße

Hildegunst

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