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IGNORED

Munition anmelden?


skorbion

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Ich habe noch Munition in Gebrauch.

Jetzt wollte ich Günstig 10000 Schuß KK-Munition mir kaufen,die auch in der Waffe passt

Die verwendete geht langsam zu Neige.

Munitionerwerb ist bei der Waffe in der grüne WBK eingetragen.

Das letzte Mal als ich Muniton kaufte 1998 war das kein Problem.

Aber jetzt hörte ich dass ich die Munition anmelden muss.

Wer kann mir dazu was sagen?

Grüße

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##########################

Ist gebongt......................

War ne Falsche Info.

Nur Munition für die man keine Erwerbsberechtigung mehr hatte muss man bis 04.2003

bei den Behörden anmelden.

Gruß

Das is aber sehr lange her und mit der Mun darfste Dich jetzt nicht mehr erwischen lassen ...

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Welche Frist? ...

Die Frist, bis zum 31.August 2003 Munition, die man vor 1973 frei erwerben konnte, anzumelden.

Darauf hatte sich der TE doch ursprünglich bezogen.

Wenn er Mun für sein KK hat, bekommt er eh keine Schwierigkeiten, da er ja eine Erwerbserlaubnis hat.

Alles andere hätte damals angemeldet werden müssen.

(Ausnahme: Wiederlader)

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Weil die Frist abgelaufen ist, Guter Mann!

Und zwar seit über 9 Jahren ...

Die Frist galt nur für die Anmeldung, nicht für den Besitz. Wer korrekt angemeldet hatte, darf auch heute noch den Besitz ausüben.

Da der TE jedoch über eine entsprechende EWB verfügt, ist das ohnehin am Thema vorbei.

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Wer am 1. April 2003 Munition berechtigt besaß, der mußte den Besitz dieser Munition bis zum 31.08.2003 bei der Behörde anmelden. Die Anmeldung galt und gilt bis heute als unbefristete Besitzerlaubnis für diese Munition. Dabei ging es nicht nur um Munition die vor 1973 erlaubnisfrei erworben werden konnte, es ging auch um Munition die man als Erbe besaß, um selbstgeladene Munition oder solche die am Schießstand oder als Finder erlaubnisfrei erworben worden war.

Übrigens stand als Anmeldefrist der 28. Februar 2003 im ursprünglichen Gesetzestext. ;)

Wer heute erlaubnispflichtige Munition erwerben will, braucht dazu eine Munitionserwerbserlaubnis, diese Munitionserwerbserlaubnis ist gleichzeitig die Erlaubnis zum Besitz. Einer "Anmeldung" von Munition die nach dem 1. April 2003 erworben wurde, bedarf es nicht.

Auf den TS bezogen:

Wenn er 1998 Munition berechtigt erworben hatte und zumindest einen Teil davon am 1. April 2003 noch besessen hat, dann hätte er diese Munition anmelden müssen. Danach hat aber 2003 kein Hahn gekräht und danach kräht auch heute kein Hahn. Wer die Meldung damals unterlassen hat - was vielen "passiert" ist, der muss ja nicht an seiner eigenen "Verfolgung" mitwirken und die Geschichte auspossaunen. Teilweise wollten damals Behörden die Anmeldungen von Personen mit EWB garnicht entgegennehmen.

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...

(Komplett-Lesen hilft oftmals...)

Wenn Du das getan hättest, dann hättest Du nie gefragt

Welche Frist? ..

Es ging seit Anbeginn immer um eine Anmeldefrist, nie um eine Verbrauchsfrist.

Deshalb habe ich immer nur die Anmeldefrist beantwortet.

Warum plötzlich jemand mit einer Verbrauchsfrist daherkommt, ist wohl typisch WO ...

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Welche Frist? Meines Wissens gibt es (bei fristgemäßem Anmelden) keine Frist zum VerbrauchenVerkaufen/Abgeben, etc.

@heletz:

Da Deine Zitierfunktion nicht richtig zu funktionieren scheint, oben das komplette Zitat meines Kommentars.... (Leider hattest Du zweimal verkürzt und dadurch sinnentstellend zitiert)

Damit werden -finde ich- Deine Ausführungen/Erklärungsversuche besser beleuchtet...

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Du scheinst da etwas falsch zu verstehen, diese Frist hatte beim TE nie eine Rolle gespielt (siehe dessen Ausführungen)...

(Komplett-Lesen hilft oftmals...)

@heletz

Ich muss mich tatsächlich korrigieren...

Du hast nicht 2x, sondern 3x verkürzt und damit sinnentstellend zitiert.... (deshalb obiges Eigenzitat)...

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Die Frist, bis zum 31.August 2003 Munition, die man vor 1973 frei erwerben konnte, anzumelden.

Darauf hatte sich der TE doch ursprünglich bezogen.

Nein, ihm ging es lediglich darum, ob er weiterhin seine KK-Munition die er in der grünen WBK mit Munitionserwerb hat, weiterhin kaufen darf,

weil er mal das falsche Gerücht gehört hat das dies nichtmehr der fall sein soll.

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