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IGNORED

Munition anmelden?


skorbion

Empfohlene Beiträge

Meiner ist es.

Vorderseite, Seite 2, Seite 3 und Seite 4.

Auf den letzten drei Seiten Angaben über Erwerb in 5 Rubriken und 7 Spalten.

Ich kenne nur eine Vorder- und eine Rückseite.

Vorderseite mit Nr., Identitätsgedöns, Gültigkeit und Behördenzeugs - Rückseite mit Munitionsbezeichnung/Kaliber sowie amtliche Eintragungen.

Es gibt ja auch Spezialisten,...

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV) bestimmt halt:

§§17(2), 18(2) erhalten Anlage 3 (umgsprl. ROT) für Schusswaffen und

§10(3) Satz 2 auf MES

Also nicht so weit hergeholt die Behauptung. Jedenfalls nicht so, dass man fortgesetzt darauf rumhacken muss. Formal ist es erstmal die Grundform.

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Doch, muß man, solange es lernresistente Flachmänner gibt, die meinen, alles besser zu wissen, obwohl sie keine Ahnung haben.

Und wenn Du etwas zu der angeblich "gesetzeswidrigen" MEB in der Roten WBK wissen willst, schau im besagten Thread nach, der ja hinreichend bekannt sein dürfte.

Und was besseres als eine "Vordruckverordnung" fällt dir nicht ein? Ich halte mich da eher ans Gesetz und Verwaltungsvorschrift...

Aber Du und dein "Bruder im Geiste" wissen es ja bestimmt besser, gell? :peinlich:

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Doch, muß man, solange es lernresistente Flachmänner gibt, die meinen, alles besser zu wissen, obwohl sie keine Ahnung haben.

Und wenn Du etwas zu der angeblich "gesetzeswidrigen" MEB in der Roten WBK wissen willst, schau im besagten Thread nach, der ja hinreichend bekannt sein dürfte.

Und was besseres als eine "Vordruckverordnung" fällt dir nicht ein? Ich halte mich da eher ans Gesetz und Verwaltungsvorschrift...

Aber Du und dein "Bruder im Geiste" wissen es ja bestimmt besser, gell? :peinlich:

Der Ausgangspunkt ist mir bekannt. Was du so abfällig "Vordruckverordnung nennst, ebenfalls eine Verwaltungsvorschrift und an die hälst du dich doch ;)

Ich bin weder Bruder im Geiste, noch jemand der fortdauernde Beleidigungen und Verächtlichmachungen mag. Besonders nicht, wenn sie auf falscher Grundlage beruhen. Aus formeller Ausgangslage sind eben getrennte Vordrucke vorgesehen und "rechtswidirg" habe ich das nie genannt (wie du weißt) aber an einer falsch getroffenen Vokabel geistige Flachmänner und Ahnungslosigleit abzuleiten ist mehr als schlechter Stil.

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Meiner ist es.

Vorderseite, Seite 2, Seite 3 und Seite 4.

Auf den letzten drei Seiten Angaben über Erwerb in 5 Rubriken und 7 Spalten.

Ist das einer aus der Zeit zwischen 1973 und 1976? Die waren, meine ich mich zu erinnern, mehrseitig.

Es gibt ja auch Spezialisten, die ein Wahrnehmungsproblem damit haben, daß eine MEB direkt auf der Roten WBK vermerkt sein kann. :peinlich:

Ich kann mich nicht erinnern, behauptet zu haben, dass es das in der Praxis nicht gibt. Ich habe nur gesagt, dass es so nicht richtig ist. Und dabei bleibe ich.

Doch, muß man, solange es lernresistente Flachmänner gibt, die meinen, alles besser zu wissen, obwohl sie keine Ahnung haben.

Ich bezweifele ernsthaft, dass Du das beurteilen kannst.

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Ob Du das bezweifelst ist mir grundsätzlich reichlich egal, denn in deinem Kämmerlein darfst Du dir die Welt gerne machen, wie sie dir gefällt; hat schon Pipi Langstrumpf praktiziert.

Du hast es sicher nicht explizit behauptet, aber deine Fragestellung ("seit wann sind...") impliziert Zweifel an der Möglichkeit (vielleicht sollte es sich ja auch nur schlau anhören :ridiculous: )

Und, das ist die Dröhnung schlechthin, kurz darauf beantwortest Du dir deine "schlaue" Frage selbst ("...meine ich mich zu erinnern, mehrseitig") - was sollte also die Infragestellung? das ist dann der Finale Blafasel.

Nur hör' einfach auf, hier Bull$hit zu verbreiten, wenn Du (insbesondere nun nachgewiesenermaßen; siehe "gesetzwidrig") keinen Plan von etwas hast. Das ist erstens hochnotpeinlich (ist ja nicht so schlimm für Andere, denn Du belegst damit nur einmal mehr deine Unkenntnis), zweitens aber verbreitest Du das Falsche, und eventuell glauben dir noch ernsthaft interessierte Leute, die damit lediglich verwirrt, verunsichert oder sonstwie auf einen unsinnigen Dampfer gelockt werden.

Und an den shiiter (wobei ich den subjektiven Eindruck habe, daß beide Identitäten sehr gleich erscheinen)

an eine "Vordruckverordung" habe ich mich wissentlich noch nicht gehalten.

Aber da Du ebenso wohl Spaß hast, irgendetwas neues auszugraben, obwohl alleine die verfügbaren und allseits bekannten Rechtsquellen eigentlich klar genug sind (zumindest für Leute, die nicht verbohrt sind), Grab nur weiter...

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Genau. Ich und Flohbändiger sind identisch aber Schizophren, daher sind wir so oft auch unterschiedlicher Meinung. Im Zweifel darfst du dir von einem Mod ja einen IP- Abgleich geben lassen.

Ansonsten ist die "Vordruckverordnung" nichts neues, sondern einfach eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift. Was so etwas ist, ist dir sicherlich bekannt. Oben hast du ja noch gelobt, dich an Verwaltungsvorschriften zu halten ;)

Zu einer Bewertung sind übrigens alle Rechtsquellen zu einem Sachverhalt heran zu ziehen. Erst dann ist es vollständig.

Ich habe den Zustand wie vorgesehen geschildert-Rot für Schusswaffen, MES für Munition.

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Du hast es sicher nicht explizit behauptet, aber deine Fragestellung ("seit wann sind...") impliziert Zweifel an der Möglichkeit (vielleicht sollte es sich ja auch nur schlau anhören :ridiculous: )

Und, das ist die Dröhnung schlechthin, kurz darauf beantwortest Du dir deine "schlaue" Frage selbst ("...meine ich mich zu erinnern, mehrseitig") - was sollte also die Infragestellung? das ist dann der Finale Blafasel.

Ja. stell Dir vor, als ich meinen ersten Beitrag geschrieben habe, hatte ich nur den heutigen MES vor Augen. Und als Hephaistos seinen MES dann beschrieben hat, fiel mir ein, dass ich so ein Ding vor Jahren einmal gesehen habe. Das ich mich da aber auch nicht sofort erinnert habe ...

Das ist erstens hochnotpeinlich (ist ja nicht so schlimm für Andere, denn Du belegst damit nur einmal mehr deine Unkenntnis), zweitens aber verbreitest Du das Falsche, und eventuell glauben dir noch ernsthaft interessierte Leute, die damit lediglich verwirrt, verunsichert oder sonstwie auf einen unsinnigen Dampfer gelockt werden.

Hochnotpeinlich ist höchstens, dass Du offenbar keine Ahnung hast, was der Unterschied zwischen "rechtswidrig" und "strafbar" ist, was man an Deiner wiederholten Forderung, man solle seine SB`s anzeigen, deutlich sieht. Das Eine bedingt nämlich nicht automatisch das Andere.

Aber das brauche ich Dir als Forumsbeauftragten für Entscheidungen, welche Beiträge richtig oder falsch ist, sicherlich nicht sagen ...

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Mein MES ist vom August diesen Jahres.

Ist wohl aber ein älterer Vordruck, denn der MES aus der VordruckVwV von 2012 ist anders und logisch konsistent. Hat die Behörde wohl Altbestände noch recycelt.

Danke an alle Ratgeber, besonders botack für seine feinsinnige und gut erzogene Art, Diskussionen zu führen.

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