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IGNORED

Vorderschaftrepetierflinten sind Selbstladewaffen?


greyman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Jürgen Tegge:

finde ich klasse, dass du die Situation, und wie sich sich entwickelt hat, klar gestellt hast.

Ich fände es persönlich ziemlich schade, wenn diese Vorgaben von den Verbänden kämen. Schön, dass dem nicht so ist!

Dafür ein Dankeschön! :icon14:

Geschrieben

Auf der gelben sind glatt-läufige Repetierer nicht drauf - wenn man mehr als drei Halbautomatische Langwaffen erwerben möchte geht das nach § 14 Abs. 3 -

dazwischen liegt zum Beispiel die Repetierflinte nach 14. Abs 2 ohne das sie genannt ist - dafür braucht man dann eine Disziplin und den Nachweis, dass man mit seinen vielleicht schon vorhandenen Waffen nach 14. 3 diese Disziplin nicht schießen kann.

Genauso liegt zum Beispiel die Vorderlader-Kurzwaffe Tingle, kein historisches Modell von vor 1871 in, diesem Erlaubnisbereich - fehlt dann nur noch ein Verband, der diese zu einer Disziplin zuläßt und eine Bedürfniserklärung ausschreibt.

Dass die Behörden dass manchmal nicht einsehen - steht auf dem einen Blatt - wenn die Verbände die Möglichkeit haben es zuzulassen und vielleicht aus Unwissenheit nicht tun oder aus Mangel an einer Disziplin nicht können auf einem anderen.

Camen_La

Geschrieben
Leider ist das kein Einfall des BDS oder Landesverbandes, sondern indirekte Vorgabe der Waffenbehörden in HH und Schleswig-Holstein Und wohl auch etlicher anderer Bundesländer). Sie zählen die Vorderschaftrepetierer eben zu dem "grünen" Kontingent, weil sie vom Gesetzgeber nicht eindeutig zugeordnet seien.

Der BDS oder Landesverband kann diese Praxis nicht juristisch klären lassen, da Verbände ja nicht die Antragsteller sind.

... und, ja, Vorderschaftrepetierflinten sind natürlich keine Selbstlader. Soweit sind wir einer Meinung.

"Verbände härter als gefordert" ist hier natürlich Quatsch. Wir könnten Befürwortungen bis zum Abwinken ausstellen und diese würden eben von der Behörde einfach abgelehnt.

Das ist schlicht und einfach Falsch.

Auf Gelb gehen sie nicht da sie eben keine Repetierwaffe mit gezogenen Läufen sind (das Thema mit den gezogenen Flintenläufen ignoriere ich mal einfach).

Daher mit Bedürniss auf Grün. Nur macht sie das noch lange nicht zu halbautmatischen Langwaffen.

Mein Sachbearbeiter sagte mir, sollte ich ein Formular für die Bedürfnissbescheinigung haben das schon im Vordruck "halbautomatische Langwaffen" stehen hat, einfach bevor ich es an den Verband schicke das durchstreichen und handschrfitlich klar und leserlich Vorderschaftrepetierflinte eintragen.

Auf meine Frage ob diese Waffe gegen mein Grundkontigent zählen würde hatter er mich nur mit großen Augen angeschaut und mich gefragt ob ich mir mit ihm einen Scherz erlaube.

Vieleicht sind meine Erwartungen an die Verbände zu hoch, aber ich hatte immer gehofft das zumidnestens diese dann auch gegenüber den Behörden entsprechend für die wahrung der Interessen der Mitglieder eintreten.

Und diese Regelung dürfte ausser Frage nicht dazu zählen.

P.S.:Wenn es jetzt von den beiden betroffenen BDS LAndesverbändenen heist wir hatten keinen der Klagen wollte:Auch die Mitglieder des jeweiligen Vorstandes der Landesverbände haben WBK´s und können diesen Weg gehen.

Geschrieben
:Auch die Mitglieder des jeweiligen Vorstandes der Landesverbände haben WBK´s und können diesen Weg gehen.

Ach dann sollen die wohl privat klagen, oder was?

Geschrieben
[...]

... und, ja, Vorderschaftrepetierflinten sind natürlich keine Selbstlader. Soweit sind wir einer Meinung.

"Verbände härter als gefordert" ist hier natürlich Quatsch. Wir könnten Befürwortungen bis zum Abwinken ausstellen und diese würden eben von der Behörde einfach abgelehnt.

Und warum stell man keine "Befürwortungen bis zum Abwinken" aus?

Weil keiner klagt halte ich für eine oberfaule Ausrede.

Welche Nachteile erleidet der Verband, wenn er Befürwortungen ausstellt und die Behörde die Erteilung einer Erwerbserlaubnis trotzdem ablehnt?

Wenn der Verband keine Nachteile erleidet, kann und sollte er Befürwortungen ausstellen, solange dies rechtskonform ist. Die verquere Rechtsauffassung bestimmter Behörden oder Länder braucht und soll er nicht berücksichtigen. Tut er es doch, muss er sich gefallen lassen, dass man ihm unterstellt er mache diese verquere Rechtsauffassung zu seiner eigenen und er handelt aus durchsichtigen Motiven - Stichwort "vorauseilender Gehorsam" und "Verbände härter als gefordert".

Geschrieben
...indirekte Vorgabe der Waffenbehörden in HH und Schleswig-Holstein Und wohl auch etlicher anderer Bundesländer).

Sie zählen die Vorderschaftrepetierer eben zu dem "grünen" Kontingent, weil sie vom Gesetzgeber nicht eindeutig zugeordnet seien.

Ich finde das alles andere als nachvollziehbar. Die behördliche Logik erschließt sich mir nicht.

Mit demselben Argument der "nicht-Zuordenbarkeit" könnte man sie auch (wie es anderswo geschieht) gerade NICHT zum "grünen HA-Kontingent" zählen.

Geschrieben
[...] Verbandsvertreter hassen ihre Mitglieder, verbünden sich mit den Staatsorganen und wollen den Schießsport zugrunde richten, oder so.[...]
Ich halte es für eine Tatsache, dass die schlimmsten Ursachen für Misserfolg - sportlich und politisch - in den eigenen Reihen, auf Funktionärsebene zu suchen sind. Obwohl ich nur einen Verband "kenne", bin ich überzeugt dass dies in allen Verbänden so ist.
Geschrieben

Ich bin überzeugt, dass ohne die Arbeit der Leute in den Verbänden, der Schießsport schon sehr viel weiter eingeschränkt wäre.

Wer würde denn in den Gesetzgebungsverfahren sonst für den Schießsport eintreten? Ein Online-Forum?

Geschrieben
Ich bin überzeugt, dass ohne die Arbeit der Leute in den Verbänden, der Schießsport schon sehr viel weiter eingeschränkt wäre.[...]
Das Eine (siehe mein Post) schließt das Andere (siehe dein Post) nicht aus. "Die Leute" in den Verbänden gibt es nicht. Es ist ein Konglomerat von Einzeltätern die teils mit, teils gegeneinander arbeiten. Das einzige was sie nie aus den Augen verlieren sind die persönlichen Interessen - egal wo die liegen.
Geschrieben

Ich weiß nicht, wo dieser Quatsch von wegen fehlender Zuordnung herkommen soll.

Eine Repetierflinte ist eine mehrschüssige Langwaffe, die nicht per erleichtertem Erwerb für Sportschützen nach §14 erworben werden kann.

Das ist doch alles ganz klar definiert?

Geschrieben
Und warum stell man keine "Befürwortungen bis zum Abwinken" aus?

weil man sich damit das vertrauen, das der gesetzgeber den verbänden entgegengebracht hat, zerstört?

@Fyodor:

daß aber eine repetierflinte schwieriger zu bekommen ist als eine selbstladeflinte, wird dadurch nicht eklärt.

Geschrieben

Wenn ich Fyodor richtig verstehe, sieht er Repetierflinten wie ich als "sonstige Waffen" an, die wie beschrieben nicht auf §14.4 erworben werden können, aber auch keine Kontingentwaffen sind.

Warum da so ein Tamtam drum gemacht wird, indem man sie als Halbautomaten bezeichnet oder gleich als Über-Kontingent-Waffen, verstehe ich nicht.

Wird aber vermutlich auf einer ähnlichen Kompetenz beruhen die in Österreich die Vorderschaftrepetierer ganz verboten hat.

Geschrieben

Das ist durch nichts zu erklären... das ist einfach dem Aktionismus nach Erfurt geschuldet, wo (mal wieder) ohne Sinn und Verstand, dafür aber möglichst schnell "gehandelt" wurde, um zu zeigen daß man "was" tut. Wobei auch damals schon egal war, was "was" genau ist. Hauptsache "was".

Geschrieben

Wir sollten uns nicht im Vergleich mit der SLF zergehen. Am Ende kommt nur die Konsequenz, dass diese ebenfalls verschäfte Erwerbsbedingungen erhält.

Lassen wir das also in der Argukentation einfach sein ;)

Geschrieben
Ich bin überzeugt, dass ohne die Arbeit der Leute in den Verbänden, der Schießsport schon sehr viel weiter eingeschränkt wäre.

Wer würde denn in den Gesetzgebungsverfahren sonst für den Schießsport eintreten? Ein Online-Forum?

Das stimmt leider Vorhalten der Verbänden haargenau - ob mit den Leuten glaube ich allerdings nicht so richtig.

Fakt ist, ohne die Vereinsmitgliedschaft/Verbandsmitgliedschaft in einem anerkannten Verband mit einer anerkannter Sportordnung gibt es zum Beispiel im Polizeistaat Brandenburg garnix an Sportwafffen. Wer es trotzdem , als Einzelschütze versucht, braucht so ca. 5 Jahre, bis das vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam in erster Instanz geklärt ist.

Geschrieben
Leider ist das kein Einfall des BDS oder Landesverbandes, sondern indirekte Vorgabe der Waffenbehörden in HH und Schleswig-Holstein Und wohl auch etlicher anderer Bundesländer). Sie zählen die Vorderschaftrepetierer eben zu dem "grünen" Kontingent, weil sie vom Gesetzgeber nicht eindeutig zugeordnet seien.

Der BDS oder Landesverband kann diese Praxis nicht juristisch klären lassen, da Verbände ja nicht die Antragsteller sind.

... und, ja, Vorderschaftrepetierflinten sind natürlich keine Selbstlader. Soweit sind wir einer Meinung.

"Verbände härter als gefordert" ist hier natürlich Quatsch. Wir könnten Befürwortungen bis zum Abwinken ausstellen und diese würden eben von der Behörde einfach abgelehnt.

Wobei man sagen muss das die Mitarbeiter der LPV36 in HH sowie meine S-Bine in Ratzeburg sehr umgänglich sind und nicht per se alles abweisen. Pinneberg ist da leider ne andere Baustelle.

Die sind auch nicht wirklich glücklich mit Vorgaben die von oben kommen und mit dem Schrott mit dem sie sich teilweise befassen müssen.

Da landet jeder Vorfall mit Taschenmesser dabei auf der Reeperbahn auf dem Tisch und sonstiger Dreck.

Politisch ist von der Führung der Bundesländer eher nur Negatives zu erwarten.

In S-H unter PHC war es noch anders aber mit der Landesregierung ist nicht nur im Jagdrecht nichts gutes zu erwarten. In HH darf man ja noch froh sein das die Grünen nicht beteiligt sind und Scholz eher nicht dem linken Flügel zuzuordnen ist.

Vielleicht liesst der ein oder andere ja sogar mit und dann einen Gruß für vernünftige/menschliche Sachbearbeiter/innen. Ja es gibt Sie!

WH Michael

Geschrieben

In diesem Fall kann ich es nicht auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen, da die VRF schon gekauft ist.

Ich werde also eine SLF auf die Vereins-WBK umsetzten (75 EUR + 12,50 EUR für die Behörde) und dann problemlos die VFR eingetragen bekommen (wieder 75 EUR).

Dann werde ich mir über die DSU ein Bedürfnis für eine dritte SLB holen und dann einen Voreintrag beauftragen (nochmals 75 EUR).

Dann sind 2 SLB und eine VRF auf meiner Grünen, sollte also kein Problem mit einer dritten SLB geben.

Wenn doch bin ich im VdW und habe die Rechtsschutz des DSB und viel Zeit.

Geschrieben
weil man sich damit das vertrauen, das der gesetzgeber den verbänden entgegengebracht hat, zerstört?

Wie, wenn man sich haargenau an die Regeln und die § des Gesetzes hält, zerstört man das Vertrauen ? Das ist Arschkriecherei³ und nichts anderes. Und wieder sind wir dort, wo wir in der letzten Zeit häufiger schon waren, die Verbände brauchen und wollen das Bedürfnisprinzip, wir aber nicht, deswegen können die Verbände NIE unsere Interessen vertreten, sondern nur ihre eigenen.

Geschrieben

Wer, außer den Verbänden, vertritt denn dann "unsere" Interessen (wobei das "unsere" noch zu definieren wäre)?

@greyman

Warum so umständlich? Lass doch gleich die VRF eintragen.

Geschrieben
Warum so umständlich? Lass doch gleich die VRF eintragen.

Die VRF ist bereits gekauft und auf Leihschein bei mir. Damit kann ich es nicht Monate aussitzen wenn es vor Gericht geht.

Bei einem Voreintrag den ich nicht akut benötige habe ich das Problem nicht.

Geschrieben

Das hab ich ja verstanden. ;) Ich meinte in die Vereins-WBK. Dann sparst du dir das doppelte umtragen.

Geschrieben
Das hab ich ja verstanden. ;) Ich meinte in die Vereins-WBK. Dann sparst du dir das doppelte umtragen.

Da stehen schon drei Vorderschaftrepetierflinten drauf. Könnte da dann Probleme mit einer vierten geben.

Und ich will ja eh noch ein MR308, ein Selbstlader muss also ehr runter.

Und die Klärung ob die Behörde mit Ihrer Sicht Recht bekommt können wir dann ja auch nicht herbeiführen.

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