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IGNORED

Vorübergehende Aufbewahrung außerhalb zugelassener Tresor


TF81

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin Jäger, gehe 2x die Woche schießen und wohne in Dorf A.

Schießstand, Arbeitsstätte, Büma, Sportstudio und Einkaufsmöglichkeiten sind 20km weiter entfernt in Stadt B.

Aufgrund der Entfernung erledige ich natürlich gerne alle Dinge auf einmal.

Auf Reisen darf man ja Waffen z.b. auch in den Schränken von Hotelzimmern aufbewahren, wie sieht es aber aus, wenn ich vor bzw. nach einem Schießstand/Büma Besuch noch einkaufen, eine Stunde trainieren oder arbeiten möchte?

Darf ich die Waffen (natürlich in verschlossenen Transportbehältnissen) beim einkaufen für 30 Minuten im Auto, beim trainieren für 1 Stunde in Auto oder Spind oder beim arbeiten für 8 Stunden im Spind bzw. Schreibtisc (selbstverständlich alles nochmals verschlossen) lassen?

Viele Grüße,

TF81

Geschrieben

Hallo!

In den Sachkundelehrgängen, die ich besucht habe, gab es jeweils folgende Stellungnahme zu dieser Frage:

Die WBK für Sportschützen berechtigt zum Besitz der eingetragenen Waffe und zum Transport zum zugalassenen

Schießstand und zurück zur sicheren Aufbewahrung im heimischen Tresor.

Zwischenstopps und Einkäufe gab es in den Ausführungen nicht, da nicht zugelassen.

Gruß,

joealt

Geschrieben
Zwischenstopps und Einkäufe gab es in den Ausführungen nicht, da nicht zugelassen.

Steht wo?

Natürlich darfst du Zwischenstopps, welche in Verbindung mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck stehen, tätigen (z.B.: tanken, Mun kaufen).

Nur Arbeitsstätte, Fitnessstudio und ähnliches, da wird es eng.

Geschrieben

In Deiner Situation würde ich mir auch ähnliche Gedanken machen.

Aber der Transport von Waffen ist nur zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck, und nur auf dem direkten Weg dorthin erlaubt.

Da Du von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Schreibtisch auf der Arbeit schreibst, (was natürlich gar nicht geht), vermute ich, dass es sich um eine Kurzwaffe handelt.

In einem solchen Fall würde ich mir überlegen einen Kleintresor der Stufe I fest im Kofferraum einzubauen / einbauen zu lassen.

Das ist keine rechts-sichere Lösung. Vielleicht eine Grauzone.

Für die Aufbewahrung einer Kurzwaffe ist in einem dauernd bewohnten Gebäude ein Tresor Stufe B oder 0 ausreichend.

In nicht dauernd bewohnten Gebäuden Stufe I.

Sicher ein PKW ist kein Gebäude. Aber ich frage mich, was schwerer aufzubrechen ist. Eine Jagdhütte mitten im Wald, oder ein PKW auf einem Firmen- oder Kundenparkplatz.

Wie gesagt, keine rechts-sichere Lösung, nur ein Gedanke.

Geschrieben

Ich klinke mich mal ein: Dumme Frage, aber wie siehts im Revier eigentlich aus?

z.B. Du machst erstmal Revierarbeit, willst (in nem anderen Revierteil) danach noch nen Ansitz machen.

Wäre es ok, die Waffe z.B. versteckt im Auto zu lagern (mit dem Drilling aufm Rücken arbeitet es sich schlecht...).

Geschrieben

Vielleicht hilft Dir das:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

36.2.15

Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13 Abs. 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind. Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z. B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen des Hotelzimmers - dann möglich, wenn die Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung ist möglich.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Sie Südwestpresse berichtet wenig Erbauliches zum Thema.

Spontane Tat eines Schützen

Ein früherer Deutscher Meister im Schießen ist wegen unerlaubten Führens einer Waffe verurteilt worden und muss seine Pistolen abgeben.

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Kurzfassung

Nach dem Schießen schnell zur Arbeit gefahren und dort Kollegen die Waffe gezeigt. 7 Monate auf Bewährung gabs vom Göppinger Amtsgericht.

Geschrieben
Sie Südwestpresse berichtet wenig Erbauliches zum Thema.

Link

Kurzfassung

Nach dem Schießen schnell zur Arbeit gefahren und dort Kollegen die Waffe gezeigt. 7 Monate auf Bewährung gabs vom Göppinger Amtsgericht.

Ist wohl dumm gelaufen. Hätte er die Pistole verschlossen im Auto behalten hätte es eventuell anders ausgesehen. Aber entgegen der Dienstanweisung mit ins Objekt nehmen und dann noch rumreichen ...

Geschrieben
Sie Südwestpresse berichtet wenig Erbauliches zum Thema.

Link

Kurzfassung

Nach dem Schießen schnell zur Arbeit gefahren und dort Kollegen die Waffe gezeigt. 7 Monate auf Bewährung gabs vom Göppinger Amtsgericht.

Ja, und das trotz SCHRIFTLICHER Dienstvorschrift (lag ja wohl aus nach dem Artikel).

Der Mann ist, wenn man das mal so sagen darf, einfach nur dumm!

Aus dem Artikel:

"Er war bei einem Schießwettkampf, als ihn seine Firma anrief und bat, für einen Kollegen einzuspringen."

Tjo, dann ist die einfache Antwort: "Aber natürlich, leider bin ich grad bei einem Schießwettbewerb, und Sie haben mir verboten, mir mein Würfelchen in den Spind zu stellen. Ich fahr dann mal meine Waffen nach Hause, schließe sie ordentlich weg und dann komme ich vorbei!"

Chef: "Aber bringen Sie die doch mit, kein Problem..."

Schütze: "Doch schon Problem, leider stehts in der Dienstvorschrift, da kann ich jetzt auch nix machen. Also bis in 5 Stunden dann!"

Und genau deshalb lese ICH die Dienstvorschrift :s73:

"Zwar will der Schütze seinen Vorgesetzten darauf hingewiesen haben, dass er seine Pistolen dabei hatte, doch habe dieser gemeint, das sei schon in Ordnung. Diese Behauptung konnte der Familienvater aber nicht belegen, Zeugen fanden sich dafür auch nicht. "

Natürlich kann sich der Chef nix mehr dran erinnern, nachdem er festgestellt hat, dass die Dienstvorschrift auch für ihn gilt, und ER nen Anschiss kriegt, wenn er das zugibt erlaubt zu haben.

Oh Wunder! Das ist wirklich das ALLERERSTE MAL, dass sowas passiert ist!

Merkwürdig, warum lasse ich mir nur sowas zumindest per E-Mail schicken und drucke das mit Header aus, weil ich weiß, dass sowohl die eMails als auch die Serverlogs archiviert werden?

Dafür unterschreibt ein hochraniger IT-Mitarbeiter, d.h. da müssten mehrere Personen Computersabotage und Urkundenfälschung begehen, damit da etwas "verschwindet"...

Geschrieben

Tja, deswegen IMMER einfach die Fresse halten und nicht noch rumprotzen.

Geschrieben
Ja, das darfst Du!

Der Thread ist ja etwas aus dem Ruder gelaufen, bin aber Neugierig bzgl. des Posts von McKnight als Antwort auf die ursprüngliche Frage.

Ich arbeite rund 100km von Zuhause entfernt.

Der Schießstand auf dem ich gelegentlich trainieren möchte ist 20km von Zuhause entfernt.

Bis jetzt ist das so, dass ich mir immer abzufeiernde Überstunden auf den Trainingstag lege um die Trainingszeiten zu schaffen.

Weil: Zuhause - Arbeit - Zuhause - Schießstand- Zuhause doch einiges an Zeit in Anspruch nimmt.

Wenn ich jetzt die Waffe mit zur Arbeit nehmen dürfte (Einverständnis des Arbeitgeber vorausgesetzt) um dann direkt zum Schießstand zu fahren,

würde mir das min. 1 Stunde Zeit und 40 km sparen.

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich das nicht darf!

Liege ich da falsch, oder gibt es möglicherweise die Option so etwas erlaubt zu bekommen?

Edit: Satz zum besseren Verständnis ergänzt

Geschrieben
Liege ich da falsch, oder gibt es möglicherweise die Option so etwas erlaubt zu bekommen?

Die Sache mit der vorübergehenden Aufbewahrung ist ein heikles Thema. Hochoffizielle Lösungen sind meistens relativ aufwendig. Denkbar ist z.B.

"mit Zustimmung des Arbeitgebers einen A/B Jägerschrank auf der Arbeit aufstellen, dort die Waffen lagern."

Wenn der Arbeitgeber aber mit dem Kopf schüttelt, wird es sehr problematisch.

Ganz generell gilt: Solange nichts passiert, hat man alles richtig gemacht.

Es muss sich nun jeder selbst überlegen, wie man mit der Grauzone umgeht. Das eine Extrem wäre die zuversichtliche Variante:

1) Wenn man sich selbst aufgrund seiner Maßnahmen sicher ist, daß die Waffen nicht in unrechte Hände fallen, dann kann man solcherart vorübergehend aufbewahren.

Die andere Extremsichtweise führt zu den bekannten Aussagen im Kurs:

2) Nur bei der Aufbewahrung nach 13.1 AWaffV und beim direkten und unverzüglichen Transport zum bedürfnisumfassten Zweck entsprechend WaffG 12.3.2 hat man die Rechtssicherheit und braucht sich keine Gedanken zu machen.

Ich persönlich halte es eher mit der Variante 1). Das muss aber jeder selbst wissen, weiter rate ich jedem Schützen dazu, nicht in alle Welt hinauszuposaunen, wo welche Waffen, wie geschützt unterwegs sind. Schon gar nicht soll man Waffen an x-beliebigen Orten herumzeigen. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold und Protzen ist Blech.

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