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IGNORED

HA AR über B-Liste DSB ?


sas26

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nicht die Schützen haben das selbst verursacht sondern der Verband!

Da der Verband sich so anstellt, wandern immer mehr Leute in Zweitverbände ab - und diese Abwanderung hat der Verband somit (mit) selbst verursacht.

:s75:

Geschrieben
Nicht die Schützen haben das selbst verursacht sondern der Verband!

Da der Verband sich so anstellt, wandern immer mehr Leute in Zweitverbände ab - und diese Abwanderung hat der Verband somit (mit) selbst verursacht.

Da die Leute welche im/für den Verband arbeiten ja nicht vom Himmel fallen, sondern von den "Schützen" gewählt werden, ist die Abwanderung von den Schützen selbst gemacht.

BBF

Geschrieben

Hallo,

evtl. gibt es ein 2. Problem:

Habe gehört der HSV will 12x Nachweis über "Training mit LW" sehen, KW reicht nicht aus.

Hmmm,.... es heisst doch "...mit erlaubnispflichtigen Waffen.....

Kann mich einer Aufklären? Finde da keinen Unterschied beim Recherchieren....

Gruß

Geschrieben
Hallo,

evtl. gibt es ein 2. Problem:

Habe gehört der HSV will 12x Nachweis über "Training mit LW" sehen, KW reicht nicht aus.

Hmmm,.... es heisst doch "...mit erlaubnispflichtigen Waffen.....

Kann mich einer Aufklären? Finde da keinen Unterschied beim Recherchieren....

Gruß

Nunja, "Gesetz" einerseits und "Anforderungen der Verbände" andererseits sind eben zwei Paar Stiefel. :(

Und Hessen ist da wohl eben eher restriktiv, wenn es stimmt, was Du gehört hast. <_<

Steht nichts dazu auf der Verbandsseite?

Gruß

Sigges

Geschrieben
Hmmm,.... es heisst doch "...mit erlaubnispflichtigen Waffen.....

Kann mich einer Aufklären? Finde da keinen Unterschied beim Recherchieren....

Wirf mal einen Blick in die Gesetzesbegründung. Da steht:

Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen

Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen

mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht (Satz 2 Nr. 2).

Bei dem von Dir zitierten Passus "mit erlaubnispflichtigen Waffen" ist der entscheidende Wortteil "erlaubnispflichtig ". Damit soll lediglich klargestellt werden, dass die für den Bedürfnisnachweis notwendigen 12 oder 18 Schießtermine nicht mit erlaubnisfreien Waffen abgeleistet werden können.

Geschrieben
...

Habe gehört der HSV will 12x Nachweis über "Training mit LW" sehen, KW reicht nicht aus.

...

Nur um es nochmal ganz deutlich zu sagen - der HSV wird Dir keine Bedürfnissbescheinigung für ein halbautomatisches Gewehr geben!!

Und wenn doch, dann möchte ich von Dir das "Rezept" dafür hören - im Gegenzug kriegste ne Kiste Bier Deiner Wahl ;-)

Geschrieben

Warum will der HSV denn Training mit halbautomatischen Langwaffen sehen, wenn es gar keine Disziplinen dafür gibt?

Einzellader und Repetierlangwaffen gibt es doch auf die gelbe WBK und da dürfte doch irrelevant sein ob man mit Lang- oder Kurzwaffen trainiert hat.

Geschrieben

Weil nur derjenige ein echter Sportschütze ist, der im Besitz einer halbautomatischen Langwaffe ist. Ersatz- und übergangsweise wird auch regelmäßiges Training (18/Jahr oder 1xmonatlich) anerkannt. Dies aber nicht von allen SBs, da sollte man also vorsorgen.

Geschrieben
Weil nur derjenige ein echter Sportschütze ist, der im Besitz einer halbautomatischen Langwaffe ist.

Hallo, war grün gerade aus??

Mit der Teilnahme bis Landesmeisterschaft mit einigen eigenen Waffen, aber keiner halbautomatischen Langwaffe (da keine im Besitz),

bin ich also kein echter Sportschütze.

Kein Wunder, wenn "Teile und Herrsche" so leicht mit uns gespielt werden kann. Oder sehe ich da etwas falsch?

Mit freundlichen Grüßen

Geschrieben

Da 14 (3) WaffG das Grundbedürfnis für Sportschützen definiert, muss man sich schon fragen, ob bei Schützen, die noch nicht einmal das Grundbedürfnis ausschöpfen, tatsächlich ein ernsthaftes Interesse am Schießsport besteht. Das Grundbedürfnis sind nun einmal 2 KW und 3 halbautomatische LW!

PS:

Surprise, surprise, es war "grün" gemeint, da ich mittlerweile den Eindruck hatte, dass hier alle aneinander vorbeireden.

Geschrieben
Warum will der HSV denn Training mit halbautomatischen Langwaffen sehen, wenn es gar keine Disziplinen dafür gibt?

...

Wer sagt denn, dass der HSV Trainings mit HA LW sehen will ??

Ich wünsch SAS26 bei seinem Vorhaben ja viel Glück - aber der DSB hat keine Disziplinen für halbautomatische Langwaffen in der Sportordnung - und die hessische Liste B ist sehr überschaubar...

Landesverband: Hessischer Schützenverband (HS)

HS 2.35 Schnellfeuerpistole

Thats it!

Geschrieben
Da 14 (3) WaffG das Grundbedürfnis für Sportschützen definiert, muss man sich schon fragen, ob bei Schützen, die noch nicht einmal das Grundbedürfnis ausschöpfen, tatsächlich ein ernsthaftes Interesse am Schießsport besteht. Das Grundbedürfnis sind nun einmal 2 KW und 3 halbautomatische LW!

:ridiculous:

Das erzähle ich dem nächsten Löchlestanzer!

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