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IGNORED

Waffenschein für Werttransportfahrer?


Gast

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Geschrieben

Das will mir doch unbedingt mein Nachbar weismachen, daß nicht mehr die Firma den Waffenschein hat sondern der kleine Fahrer ihn haben soll. Als ob die Wummen Privatbesitz des Fahrers wären. Noch dazu hier in Schland.

Nein, weder er noch sein Sohn sind in der Branche tätig. Sohnemann is Anwalt (Arbeitsrecht)

Mag ja sein, daß Firmen die Anzahl ihrer Bewerber dadurch klein halten will, aber gesetzlich? Das kauf ich nich.

Oder weiß es jemand schlimmer und kann belegen warum?

Geschrieben
...

Mag ja sein, daß Firmen die Anzahl ihrer Bewerber dadurch klein halten will, aber gesetzlich? Das kauf ich nich.

...

:rolleyes: naja.. all zu groß dürfte die Anzahl der Bewerber für solche Billiglohn-Jobs so oder so nicht sein!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Bin zwar selbst nicht direkt in der Branche tätig, aber ich weiß, dass der jeweilige Waffenschein auf die Firma ausgestellt ist und der Fahrer nur als Mitinhaber eingetragen ist.

Geschrieben
Mag ja sein, daß Firmen die Anzahl ihrer Bewerber dadurch klein halten will, aber gesetzlich?

Na klar, für 1.500€ (wenns hinkommt...) brutto den Kugelfang für Kriminelle spielen?

Äh, warum nicht wenigstens Polizist werden?

Ok, da kriegt man auch kaum Geld, wird beleidigt, von Besoffenen angespuckt und mit Fäkalien beworfen (ich hab da mal Praktikum gemacht, danach wusste ich, dass DER Job nix für mich ist), von randalierenden Anti-Atom-Ökos mit Steinen und Feuerwerkskörpern (Knalltrauma!) beworfen werden, das macht auch der Beamtenstatus nimmer gut...

Ich würd so nen Werttransportfahrerjob nichtmal machen, wenn ich dafür zu Hause ne MP haben dürfte.

Und so dürften die meisten denken...

Also "Anzahl ihrer Bewerber dadurch klein halten", ehr nicht.

In der Regel hat die Firma den Waffenschein und z.B. beim Sprengstoff die Erlaubnis. Sind dann auch die Fälle, in denen die Erlaubnis trotz ner höhreren Geldstrafe auch bestehen bleibt, sobald Arbeitsplätze dran hängen, drückt das Amt mal die Augen zu (Info mit realem Beispiel - Steuerhinterziehung - aus dem Wiederladerkurs).

Der Nachbar hat wohl ehr keine Ahnung, aber immerhin ne Meinung :P

Geschrieben
Äh, warum nicht wenigstens Polizist werden?

Ok, da kriegt man auch kaum Geld, wird beleidigt, von Besoffenen angespuckt und mit Fäkalien beworfen (ich hab da mal Praktikum gemacht, danach wusste ich, dass DER Job nix für mich ist), von randalierenden Anti-Atom-Ökos mit Steinen und Feuerwerkskörpern (Knalltrauma!) beworfen werden, das macht auch der Beamtenstatus nimmer gut...

Naja, ist schon nicht so schlecht!

Ich würd so nen Werttransportfahrerjob nichtmal machen, wenn ich dafür zu Hause ne MP haben dürfte.

Und so dürften die meisten denken...

Mit dem geringen Lohn Millionen durch die Gegend "schippern" ist schon reizvoll, aber wohin damit?

Geschrieben
In der Regel hat die Firma den Waffenschein und z.B. beim Sprengstoff die Erlaubnis. Sind dann auch die Fälle, in denen die Erlaubnis trotz ner höhreren Geldstrafe auch bestehen bleibt, sobald Arbeitsplätze dran hängen, drückt das Amt mal die Augen zu (Info mit realem Beispiel - Steuerhinterziehung - aus dem Wiederladerkurs).

Der Nachbar hat wohl ehr keine Ahnung, aber immerhin ne Meinung :P genau!

auch @Hoschibert: So kenn ichs auch

@UweWittenburg: deshalb verlangen sie ja auch, daß man verheiratet ist... außerdem können die per GPS die Kiste stoppen, muß man dann wohl zu Fuß schleppen

Geschrieben
...

Und nun raten wir alle mal, ob die wirklich flächendeckend gezahlt werden.

:o das ist ja noch weniger als ich vermutet hätte.. von was leben diese Leute eigentlich? Die spätere Alterversorgung schaut dann auch entsprechend aus.. also lauten zukünftige Fälle für den Sozialstadt!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Für Geldtransporteure gilt aber ein anderer Mindestlohn. In den alten Bundesländern ca. bei 13,60€, aber selbst das wäre mir zu wenig, um davon eine Familie ernähren zu können.

Geschrieben
außerdem können die per GPS die Kiste stoppen, muß man dann wohl zu Fuß schleppen

:ridiculous:

Der war gut, sorry was ich in meinen Jahren erlebt habe..

Ich habe als Studi bei einem WTU gejobbt. Der WS ist auf den Firmeninhaber ausgestellt gewesen, auf der letzten Seite war ein entsprechender Zusatz mit meinem Namen, dass ich eine Waffe im Job führen darf. Völlig sinnfrei, zumal man in den engen Kisten mit dem Holster an jeder ecke hängenblieb...

Als Studi war der Job ok, weil kaum Abzüge (Rente + Krankenkassenpauschale), aber hauptberuftlich. Never...Mein Vorgesetzter sagte mal zu mir... "Du läuftst und denkst..Dein Kollege fährt.." Doch waren schon spannende Erfahrungen....

Geschrieben
Wäre das nicht noch ein Grund mit der Kohle abzuhauen? :eclipsee_gold_cup:

Das wäre je nach Frau DER Grund überhaupt :ridiculous:

Das ging mir damals auch durch den Kopf.

Und korrigier mich, wenn ich mich irre - ich hab bisher keinen WTfahrer unter 50 gesehen. Es sei denn, daß sie durch die Frau grauhaarig geworden sind... :ninja: Bauen die auf Altersweisheit?

Geschrieben

So wenig haben die auch nicht.

Polizisten im mittleren Dienst haben nicht selten weniger.

Ja, der WS kann auch auf den Mitarbeiter ausgestellt sein, ist zwar nicht die Regel, aber es geht.

Und es werden täglich mehr Polizisten im Dienst verletzt, als Kollegen im GuW.

Geschrieben
So wenig haben die auch nicht.

Polizisten im mittleren Dienst haben nicht selten weniger. Immer wieder krieg ich die Bestätigung, dass die damalige Ablehnung ne Wohltat war...

Ja, der WS kann auch auf den Mitarbeiter ausgestellt sein, ist zwar nicht die Regel, aber es geht.

Und es werden täglich mehr Polizisten im Dienst verletzt, als Kollegen im GuW. Is ja logisch, die Polizisten müssen "angreifen", die GuWs brauchen "nur" verteidigen

Und das ist der Punkt. Es ist nicht die Regel. Denn der mit dem Schein is ja auch der mit der Haftung, gell? Dann doch besser ne GmbH als Hafter... :ninja:

Das is ja auch heftiger als der Fall, wo jemand ne Werkstatt aufmacht, aber nen Meister einstellen muß, weil er selbst keiner ist.

Geschrieben

Es reicht, wenn die Firma die Haftpflichversicherung für den Mitarbeiter übernimmt und die Gesellschaftsform ist absolut egal.

Das der WS meist auf die Firma ausgestellt wird, hat auch einen anderen Grund:

Wenn der WS auf den Mitarbeiter laufen soll, stellt in der Regel, die Waffenbehörde am Wohnort des Mitarbeiters diesen aus.

Viele Waffenbehörden tun sich aber damit schwer und verweigern diesen (obwohl nur für berufliche Zwecke für Fima XYZ).

Die andere Möglichkeit ist, dass die zuständige Waffenbehörde der Firma, die WS für die Mitarbeiter ausstellt, da tun sich aber auch manche SB´s schwer damit.

Geschrieben

Mein das mal so "Gehört" zu haben:

Die jeweilige Firma hat einen WS bzw "Firmen WS" hat und der jeweilige Mitarbeiter bekommt für den Dienst eine

Waffentrageerlaubnis.Diese bekommt man in der Regel zum Dienstbeginn zusammen mit der Waffe

und gibt alles zum Feierabend wieder ab.

Allerdings hab ich noch nie gehört das der Mitarbeiter selbst einen WS dafür bekommen hat.

Auch wenn einige dies gerne in der Freizeit behaupten.

Ich mein würde das nicht bedeuten das der Mitarbeiter auch in der Freizeit mit Waffe unterwegs sein "dürfte"!?

Welche Behörde in D würde sowas denn mitmachen!?

Und zur Kohle:

Jaaa...es gibt Tarifverträge wo etwas über Mindestlohn steht.Wenn die Firma nicht gerade einen noch

niedrigeren Lohn im Arbeitsvertrag festgelegt hat was meiner Meinung ne Frechheit ist wenn man bedenkt

das einmal laufen vom Wagen zum Kunden schon mal mit 30 Euro veranschlagt werden kann.

Geschrieben

Nein, deswegen gibt es auf der letzten Seite des WS eben die Beschränkung, nur im Dienst für Fa. XYZ, meist auch noch die genaue Art der Tätigkeit, also z.B. im Rahmen Geld und Werttransporte).

Und ich habe das nicht nur gehört....

Geschrieben
Es reicht, wenn die Firma die Haftpflichversicherung für den Mitarbeiter übernimmt und die Gesellschaftsform ist absolut egal.

Das der WS meist auf die Firma ausgestellt wird, hat auch einen anderen Grund:

Wenn der WS auf den Mitarbeiter laufen soll, stellt in der Regel, die Waffenbehörde am Wohnort des Mitarbeiters diesen aus.

Viele Waffenbehörden tun sich aber damit schwer und verweigern diesen (obwohl nur für berufliche Zwecke für Fima XYZ).

Die andere Möglichkeit ist, dass die zuständige Waffenbehörde der Firma, die WS für die Mitarbeiter ausstellt, da tun sich aber auch manche SB´s schwer damit.

Na logo, die Behörden schieben immer Panik, wenns um Waffenscheine geht. Wär ja auch noch schöner, wenn die Guten zurückschießen könnten!

Aber die GmbH ist ja nicht nur wegen der Haftung praktisch - es ist ja ne Person

Geschrieben
Das der WS meist auf die Firma ausgestellt wird, hat auch einen anderen Grund:

Wenn der WS auf den Mitarbeiter laufen soll, stellt in der Regel, die Waffenbehörde am Wohnort des Mitarbeiters diesen aus.

Viele Waffenbehörden tun sich aber damit schwer und verweigern diesen (obwohl nur für berufliche Zwecke für Fima XYZ).

Blödsinn. Außer Vereins-WBK`s (§ 10 Abs. 2 WaffG) und Betriebserlaubnissen für Schießstätten (Nr. 10.7.4 WaffVwV) können waffenrechtliche Erlaubnisse nur auf natürliche Personen ausgestellt werden (Nr. 10.6 und 10.15.1.2 WaffVwV).

Wenn der WS auf den Mitarbeiter laufen soll, stellt in der Regel, die Waffenbehörde am Wohnort des Mitarbeiters diesen aus.

Viele Waffenbehörden tun sich aber damit schwer und verweigern diesen (obwohl nur für berufliche Zwecke für Fima XYZ).

Die andere Möglichkeit ist, dass die zuständige Waffenbehörde der Firma, die WS für die Mitarbeiter ausstellt, da tun sich aber auch manche SB´s schwer damit.

Noch mehr Blödsinn. Für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse für Bewachungsfirmen und deren Mitarbeiter ist grundsätzlich die Waffenbehörde zuständig, wo die Firma ihren Hauptsitz hat (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 WaffG). Die Wohnortbehörden der einzelnen Mitarbeiter haben damit überhaupt gar nichts zu tun.

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