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IGNORED

HILFE ! Ich eben wegen "angeblicher" Preismanipulation festgehalten worden...


HessieJames

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

war eben noch schnell am verkaufsoffenen Sonntag bei einem großen Baumarkt, hatte auch noch 15% Gutscheine...also nochwas geholt fürn Garten.

Bin rein, habe diverse Sachen in den Wagen, darunter auch zwei Rollen mit 25m Elektrokabel. Ran ans Regal, geguckt, 3x 1,5mm in Gummi, ok, passt.

Ab weiter durch den Markt und noch anderes Zeug gekauft.

An der Kasse brav angestanden, über 200 EUR bezahlt, hält mich auf einmal ein Typ an: Hallo Sie, mitkommen."

Ich hinterher, er lotst mich in ein Büro... Er ist der Ladendetektiv und ich hätte das Kabel am Preis manipuliert...

Ich: "Hä ? Wieso eins, ich hab zweimal dasselbe ?"...

Er: "Nein, ich habe Sie beobachtet, Sie haben bei dem einen Kabel das Etikett abgemacht...tata hier ist es"

Ich: "Nein"

Er: "Doch"

usw. es kam dann noch einer aus der Abteilung, ja das ist 2x dasselbe Kabel, aber 2x falsche Etikett, auf beiden Rollen.

Geendet hat es mit Aufnahme der Personalien, Ankündigung der Strafanzeige, 100 EUR "Fangprämie" und 1 Jahr Hausverbot.

Wir reden von 51 EUR Differenz für die Rollen.

1.) Ich wars nicht, erstens waren es zwei Rollen mit Barcode und zweitens hatte er nur ein Etikett. Wo ist das Andere ?

2.) Es gibt wohl keine Videobilder, nur die Aussage des LD, der wohl schon mehrere Leute dort "heiss" gemacht hatte.

3.) Ich habe nur ein Blatt mit der 100EUR Bearbeitung bekommen, weder die "Anzeige"gesehen noch unterschrieben.

4.) Ordnungsmacht bzw. Pol war nicht da, hab ich verpennt, darauf zu bestehen, ich war zu perplex.

5.) Hat keine 15min gedauert, gar nicht auf mich gehört, Kram ausgefüllt, bezahlen, und tschüss !

Was kommt auf mich zu ? Mit was an Geld/Freiheitsstrafe hab ich zu rechnen, sonst hab ich ausser 2x zu schnell ohne Punkte noch NIE etwas Ungesetzliches getan (ich bin LWB verdammt !!!)

Kann ich mich dagegen irgendwie wehren? Meine Frau gleich: "Fangquote, die haben dich geleimt..."

Habt Ihr schon von sowas mal gehört ? Gibts Anwälte hier oder sonstwer Kundiges, die Tipps für mich haben ? Lohnt es dagegen vorzugehen, wenn ja wie ?

HJ

Geschrieben
Lohnt es dagegen vorzugehen, wenn ja wie ?

Natürlich lohnt es sich, dagegen vorzugehen, erst recht, wenn Du unschuldig bist!

Als LWB solltest Du Deine weiße Weste unbedingt behalten!

Anwalt einschalten, egal, was es kostet!

Was Du hier im kleinen ja schon an Ungereimtheiten in der Sache vorgestellt hast, das ist doch

schon mal nicht ohne, da kann man doch gut ansetzen!

Zur Fangprämie: hast Du tatsächlich bezahlt?

Braucht man nämlich nicht; kann wegen Sittenwidirgkeit nicht eingefordert werden.

Wer allerdings vor Ort im Büro unter Druck sitzt, der unterschreibt schon mal, ist menschlich.

Aonsonsten wirst Du demnächst von Deiner örtlich zuständigen Polizeidienststelle einen

Anhörbogen zugesandt bekommen; am besten vorher zum RA, daß der dort gleich Akteneinsicht

beantragt; dann erst über den RA eine Äußerung zur Sache!

Geschrieben

1) Anwalt suchen. Bestenfalls Fachanwalt für Strafrecht. Mit dem weiteres Vorgehen absprechen.

NICHT vorher beim Baumarkt melden und am Ende irgendwelche unbewussten Einlassungen machen, sollte wirklich eine Strafanzeige kommen.

2) Sich (nach Absprache mit dem Anwalt) mit dem Geschäftsführer in Verbindung setzen. Fordere, das Hausverbot aufzuheben sowie die umgehende Rückzahlung der "Fangprämie".

Geschrieben
Wer allerdings vor Ort im Büro unter Druck sitzt, der unterschreibt schon mal, ist menschlich.

Das ist wohl wahr, ich kam mir vor wie ein Verbrecher...zumal die schon Druck gemacht haben, hallo es war Sonntag, kurz vor 18.00h. Da denk ich an nix Böses und will nur noch ein paar Gutscheine einlösen. Vor allem, ich hab sogar mitgeholfen, hab gesagt, die zweite Rolle ist doch auch so gelabelt, das ist doch dieselbe... wo ist denn das Label von der ? Ich geb doch nicht offen zu, ZWEI Preise manipuliert zu haben...Ich könnt heulen, sowas ist mir noch nie passiert.

Was für nen RA brauch ich da und zahlt das die Rechtsschutz ?

Und der Geschäftsführer war auch dabei: "Herr XXX, Sie wissen doch, was Sie getan haben, wir haben Sie gesehen... etc."

Geschrieben

Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsschutz? Kommt drauf an. Meistens nicht. Wirst aber wohl eh nicht drum rum kommen.

Und zum Thema "Hier ist die zweite Rolle mit dem gleichen Preis":

Immer schön die Schnauze halten.

Egal ob Polizei, Wachschutz oder ein sonst ein Hilfssheriff: "Ich werde mich zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt nicht äußern".

Geschrieben
Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsschutz? Kommt drauf an. Meistens nicht. Wirst aber wohl eh nicht drum rum kommen.

Und zum Thema "Hier ist die zweite Rolle mit dem gleichen Preis":

Immer schön die Schnauze halten.

Egal ob Polizei, Wachschutz oder ein sonst ein Hilfssheriff: "Ich werde mich zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt nicht äußern".

Ja klar, wenn ich was gemacht hätte, aber ich bin mir doch sicher, dass das schon so war.

Was mir aber am Wichtigsten ist, hat das eventuell Auswirkungen wegen LWB, was kann da schlimmstenfalls bei rumkommen ? <- Wo is die Grenze an Tagessätzen, etc.

HJ

Geschrieben

Wenn ich es juristisch richtig verstehe, ist es so:

Ladendetektiv kommt zu mir und behauptet, ich habe xy gemacht.

Ich verweigere ihm, meine Tasche / Rucksack zu öffnen. (Er darf nicht hineinsehen)

Jetzt kommt es: Er wird sagen, dass er dann die Polizei holt. Jetzt sage ich ihm, dass ich gehe. Er darf mich gegen meinen Willen festhalten, wenn er mich auf frischer Tat ertappt hat, d.h. wenn er gesehen hat, wenn ich etwas geklaut habe. Ansonsten ist es Freiheitsberaubung. Wenn Du unschuldig bist, kann er nicht gesehen haben, dass Du etwas geklaut hast. Also sagst Du ihm ganz entspannt, dass Du jetzt gehst und dass Du bei Ankunft der Polizei sofort Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen ihn erstattest.

Irgendeine Erklärung musst Du überhaupt nicht unterschreiben. Drängen Sie Dich dazu, ist es Nötigung.

Deinen Perso musst Du auch nicht zeigen. Feststellung der Personalien ist Privileg der Polizei.

Mit anderen Worten - wenn man cool bleibt und sich nicht einschüchtern lässt, dann können die Dir gar nichts.

Geschrieben
Wenn ich es juristisch richtig verstehe, ist es so:

Ladendetektiv kommt zu mir und behauptet, ich habe xy gemacht.

Ich verweigere ihm, meine Tasche / Rucksack zu öffnen. (Er darf nicht hineinsehen)

Jetzt kommt es: Er wird sagen, dass er dann die Polizei holt. Jetzt sage ich ihm, dass ich gehe. Er darf mich gegen meinen Willen festhalten, wenn er mich auf frischer Tat ertappt hat, d.h. wenn er gesehen hat, wenn ich etwas geklaut habe. Ansonsten ist es Freiheitsberaubung. Wenn Du unschuldig bist, kann er nicht gesehen haben, dass Du etwas geklaut hast. Also sagst Du ihm ganz entspannt, dass Du jetzt gehst und dass Du bei Ankunft der Polizei sofort Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen ihn erstattest.

Irgendeine Erklärung musst Du überhaupt nicht unterschreiben. Drängen Sie Dich dazu, ist es Nötigung.

Deinen Perso musst Du auch nicht zeigen. Feststellung der Personalien ist Privileg der Polizei.

Mit anderen Worten - wenn man cool bleibt und sich nicht einschüchtern lässt, dann können die Dir gar nichts.

Dafür isses nu zu spät, ich bin schon daheim und die Sache ist gelaufen... jetzt ärgere ich mir nen Wolf. Und ich hab nix geklaut, angeblich habe ich ein Preisschild ab... komisch dass schon zwei andere Preisschilder drauf waren, es waren auch die letzen zwei Rollen, vllt. falsch gelabelt?

und Hausverbot ist mir gelinde gesagt, sch...egal in den Laden geh ich eh nicht mehr, die können sich Ihre Kundenkarte in den Biberar... stecken !!!!

Geschrieben
Natürlich lohnt es sich, dagegen vorzugehen, erst recht, wenn Du unschuldig bist!

Als LWB solltest Du Deine weiße Weste unbedingt behalten!

Anwalt einschalten, egal, was es kostet!

, egal, was es kostet!

Und wenn er keine Rechtschutz hat (die nicht immer zahlt, sage nur Mindestbeitragzeit) oder kein Geld?

Im Strafverfahren gibts übrigens keine Prozess-bzw. Beratungskostenhilfe!

Als LWB solltest Du Deine weiße Weste unbedingt behalten!

Ja wie sowas ausgehen kann, dazu braucht man nur in den Thread zu schauen in dem ein Waffenbesitzer

seine Erfahrungen mit der Justiz schildert.

Ja "reine Weste" die haben in diesen Staat einige die eigentlich keine haben dürften...aber Geld,Staranwalt

korrupte Justiz und Adelstitel,Prominenz wirken Wunder.

Oder man machts wie Martin Semmelrogge der plaudert locker im TV über seine 28(!) Vorstrafen (Er und was solls)

Und der bekommt trotzdem noch Rollenangebote musst hierzulande nur prominent sein eine gewisse Aura versprühen für die Masse kompatibel sein dann wird auch manches nachgesehen was man beim normalen Bürger nicht durchgehen lässt

schlimme Welt :peinlich:

PS: Übrigens mit einem Detektiv musste gar nicht mitgehen du kannst verlangen das er die Polizei ruft.

Nur diese darf übrigens auch Kontrollen von Taschen und Kleidung vornehmen, daß abgerissene

Edikett hatte er vermutlich nur im Büro, vielleicht hätte es sich gleich aufgeklärt hätte ihm bestimmt

nicht gepasst wenn die Polizei dazugekommen wäre einige Detektive leben geradezu von den Fangprämien

die wenden selbst gern illegale Methoden an.

Geschrieben
[...]

Kann ich mich dagegen irgendwie wehren? Meine Frau gleich: "Fangquote, die haben dich geleimt..."[...]

1. Deine Frau hat Recht.

2. Wenn die wirklich eine Strafanzeige erstatten kannst du dich weigern den Strafbefehl zu bezahlen, dann gibt es ein Gerichtsverfahren (zahlst du bist du vorbestraft und kommt noch *irgendwann* was dazu auch bei zweimal kleiner 60 TS unzuverlässig) - ihr Anwalt wird Sie beraten!

3. Je nach Verlauf der Dinge kann Dir der Anwalt auch sagen ob Du selbst Anzeige erstatten solltest. Es ist anzunehmen, dass die mit der Masche mehrfach unterwegs sind.

4. Wer Fangprämie zahlt ist selbst schuld. Zwar hat der Händler Anspruch auf Schadenersatz aber er muss die Höhe des Schadens nachweisen und das scheuen die Märkte wie der Teufel das Weihwasser.

Ansonst siehe "Harry Callahan". (Anzeige wegen des Verdachts der Nötigung und der Freiheitsberaubung)

Geschrieben
1. Deine Frau hat Recht.

2. Wenn die wirklich eine Strafanzeige erstatten kannst du dich weigern den Strafbefehl zu bezahlen, dann gibt es ein Gerichtsverfahren (zahlst du bist du vorbestraft und kommt noch *irgendwann* was dazu auch bei zweimal kleiner 60 TS unzuverlässig)

Der Schuss kann nach hinten losgehen es wäre nicht das erste Mal das dann die Strafe sogar höher ausfallen kann!

Vorbestraft im Sinne des Führungszeugnis wäre er wenn er über 90 Tagessätze hätte.

Wenn er einen Strafbefehl erhält steht dies vorerst nur im BZRG aber diese ganze Regelung ist ungerecht, weltfremd

und gehört auf den Müllhaufen der Geschichte, da hier ebend nicht jeder "gleich" behandelt wird.

Guttenberg zahlte ohne Gerichtsverfahren Geld (nicht zu verwechseln mit Geldstrafe) und das ganze Ermittlungsverfahren

wurde eingestellt, ebendso bei Kohl später auch bei Ackermann Unrechtsstaat.

Geschrieben
[...]Vorbestraft im Sinne des Führungszeugnis wäre er wenn er über 90 Tagessätze hätte.[...]

Vor Gericht und im Waffenrecht zählt jede frühere Strafe als Vorstrafe auch solche unter 90 TS. Im Fühungszeugnis stehen auch Verurteilungen zu Strafen unter 90 TS, wenn es mehr als einen Eintrag gibt oder wenn z.B. sexueller Missbrauch Jugendlicher oder Schutzbefohlener verurteilt wurde.

Als Legalwaffenbesitzer kann einem das Führungszeugnis mit seiner beschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister egal sein. Bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit wird die unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister eingeholt und da steht jede Verurteilung drin selbst wenn sie gelöscht ist oder unter 90 TS lag. Erst wenn der Eintrag getilgt ist erscheint er nicht mehr in der unbeschränkten Auskunft bei waffenrechtlichen Anfragen. Allerdings gilt die Rechtsfolge der Tilgung (die Tat darf im Rechtverkehr nicht mehr vorgehalten werden) bei waffenrechtlichen Dingen nicht. Wenn die Behörde also aus früheren Auskünften Kenntnis von der Sache hat, kann sie sie auch nach Tilgung noch verwenden. Als Legalwaffenbesitzer hast du quasi eine Ewigkeitsgarantie.

Geschrieben
. Als Legalwaffenbesitzer hast du quasi eine Ewigkeitsgarantie.

Das mit den Waffenrecht habe ich auch nicht bestritten.

Ob die Regelung mit den 60TS aber sinnvoll ist, darüber lässt sich reden.

Ein Beispiel jemand vermöbeld einen und bekommt 40TS damit würde er immer noch als zuverlässig gelten...

Ein anderer klaut zweimal nen Lippenstift wird einmal zu 15TS verdonnert beim zweiten mal (da wiederh)

zu 25 hätte er auch 40TS auf den Kasten er wäre zwar immer noch laut Waffg. zuverlässig da nun aber 2 Strafen

sind kommt es auch ins große Führungszeugnis das ist doch mit verlaub schizo.

Aber gehen wir mal davon aus das es bei einer Strafe bleibt und die unter 60TS liegt und nichts weiter

vorlag und auch nichts hinzukommt dann muss sie nach 3 spätestens 5 Jahren gelöscht werden und gelöscht

heist es darf überhaupt nix mehr im BZRG stehen sollte dieser Staat noch ein weiteres sozusagen illegales

Register führen so wie doppelte Buchhaltung wäre dies gegen jede Rechtsordnung und eigentlich ein Fall

für den Europ.Gerichtshof.

Geschrieben

Ähmmmmm....... bei Ladendiebstahl gibt es vielleicht mal beim 50. Delikt zum Jubiläum eine Verurteilung. Ansonsten wird wohl das Verfahren gegen Leistung von Sozialstunden eingestellt. Es passiert einem Kleinkriminellen die ersten Jahre GAR NICHTS. Wenn er dann ein Intensivtäter ist, darf er noch auf Kosten des Staates in Urlaub fahren.

(Dislaimer: Ich meinte natürlich nicht HessieJames. Ich meine nur, dass die Gefahr einer Verurteilung in diesem Fall doch marginal ist.

Geschrieben

:confused:

Das mit den Waffenrecht habe ich auch nicht bestritten.

Ob die Regelung mit den 60TS aber sinnvoll ist, darüber lässt sich reden.

Ein Beispiel jemand vermöbeld einen und bekommt 40TS damit würde er immer noch als zuverlässig gelten...

Ein anderer klaut zweimal nen Lippenstift wird einmal zu 15TS verdonnert beim zweiten mal (da wiederh)

zu 25 hätte er auch 40TS auf den Kasten er wäre zwar immer noch laut Waffg. zuverlässig da nun aber 2 Strafen

sind kommt es auch ins große Führungszeugnis das ist doch mit verlaub schizo.

Aber gehen wir mal davon aus das es bei einer Strafe bleibt und die unter 60TS liegt und nichts weiter

vorlag und auch nichts hinzukommt dann muss sie nach 3 spätestens 5 Jahren gelöscht werden und gelöscht

heist es darf überhaupt nix mehr im BZRG stehen sollte dieser Staat noch ein weiteres sozusagen illegales

Register führen so wie doppelte Buchhaltung wäre dies gegen jede Rechtsordnung und eigentlich ein Fall

für den Europ.Gerichtshof.

also, ich habe noch nie eine verurteilung bekommen, das wäre das erste mal... ich könnt K****n.

mal sehen was kommt...

Geschrieben
Ähmmmmm....... bei Ladendiebstahl gibt es vielleicht mal beim 50. Delikt zum Jubiläum eine Verurteilung. Ansonsten wird wohl das Verfahren gegen Leistung von Sozialstunden eingestellt. Es passiert einem Kleinkriminellen die ersten Jahre GAR NICHTS. Wenn er dann ein Intensivtäter ist, darf er noch auf Kosten des Staates in Urlaub fahren.

Oh da wäre ich mir nicht so sicher wie war das nochmal mit der sog. Mondscheinfrisörin?

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/mon...auf/167422.html

auch wenn es hier mehr um Bußgelder ging Beispiele wie diese gibts viele die Zeigen wie schnell Bürger mit der Justiz

in unangenehmen Kontakt kommen kann, manchmal genügt eine Denuntation des nachbarn oä.

Die Sozialstunden werden eher zur "Ableistung" genommen wenn ein Mittelloser eine Geldstrafe nicht zahlen kann.

Meistens bei Jugendlichen.

Geschrieben
[...]

Ein Beispiel jemand vermöbeld einen und bekommt 40TS damit würde er immer noch als zuverlässig gelten...

Ein anderer klaut zweimal nen Lippenstift wird einmal zu 15TS verdonnert beim zweiten mal (da wiederh)

zu 25 hätte er auch 40TS auf den Kasten er wäre zwar immer noch laut Waffg. zuverlässig da nun aber 2 Strafen

sind kommt es auch ins große Führungszeugnis das ist doch mit verlaub schizo.

Aber gehen wir mal davon aus das es bei einer Strafe bleibt und die unter 60TS liegt und nichts weiter

vorlag und auch nichts hinzukommt dann muss sie nach 3 spätestens 5 Jahren gelöscht werden und gelöscht

heist es darf überhaupt nix mehr im BZRG stehen sollte dieser Staat noch ein weiteres sozusagen illegales

Register führen so wie doppelte Buchhaltung wäre dies gegen jede Rechtsordnung und eigentlich ein Fall

für den Europ.Gerichtshof.

Also es wird *jede* Verurteilung bei der auf Strafe (Freiheits- oder Geldstrafe) erkannt wurde ins Bundeszentralregister BZR eingetragen. Auf Jugendstrafen will ich jetzt nicht eingehen, für sonstige Maßreglungen gegen Jugendlichen gibt es noch das Erziehungsregister das ein Teil des BZR ist.

Ein Führungszeugnis ist eine beschränkte, *gefilterte* Auskunft aus dem BZR.

Steht im BZR nur eine *einzige* Verurteilung zu nicht mahr als 90 TS oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten, so wird diese Verurteilung nicht in das Führungszeugnis aufgenommen.

Ist seit der Verurteilung eine bestimmte Zeit vergangen, so wird sie nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen, dies nennt man landläufig "Löschung" oder "gelöscht". Am Eintrag im BZR ändert das aber nichts, der Eintrag bleibt erhalten.

Neben dem Führungszeugnis gibt es noch das "erweiterte Führungszeugnis" bei dem bestimmte Filter nicht angewendet werden.

Für waffen- und sprengstoffrechtliche Dinge wird die "unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister" eingeholt. Da steht alles drin, was nicht getilgt ist.

Nach Zeitablauf (länger als bei "Löschung") und Erfüllung weiterer Bedingungen werden Eintragungen auch aus dem BZR getilgt und ein Jahr später tatsächlich aus dem BZR entfernt. Aber natürlich gibt auch hier Ausnahmen. Wichtigste Rechtsfolge der Tilgung ist, dass die Tat im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden darf aber auch hier gibt es Ausnahmen unter anderem wenn es um die Erteilung einer WBK, eines Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 geht.

Vorbestraft ist jeder, der zu einer Strafe verurteilt worden ist, er darf sich aber evtl. trotzdem als "unbestraft" bezeichnen. Hierzu gilt:

BZRG § 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen

(1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen

und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung

1. nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder

2. zu tilgen ist.

(2) Soweit Gerichte oder Behörden ein Recht auf unbeschränkte Auskunft haben, kann der Verurteilte ihnen gegenüber keine Rechte aus Absatz 1 Nr. 1 herleiten, falls er hierüber belehrt wird.

Die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre bei einer Verurteilung zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist. Sind die Bedingungen des zweiten Halbsatzes nicht erfüllt, beträgt die Frist zehn Jahre. Und getilgt wird erst, wenn alle Eintragungen im Register tilgungsreif sind. Ein Jahr nach Tilgung wird dann aus dem Register entfernt. Bis dahin hat es mindestens eine "unbeschränkte Auskunft aus dem BZR" gegeben.

Geschrieben

Ich würde Strafanzeige gegen den Detektiv stellen und mich sofort in der Konzernzentrale beschweren, mit Ankündigung sofort an die Presse zu gehen (Bildzeitung...)

Das hilft oft, hab ich mal bei einem ähnlich gelagerten Fall gemacht. Als ich dann noch mit meiner Ausbildung im Sicherheitsgewerbe und das ich bei einem Konkurrenzunternehmen des Wachdienstes arbeite gekommen bin...

Erik

Geschrieben
Ich würde Strafanzeige gegen den Detektiv stellen und mich sofort in der Konzernzentrale beschweren, mit Ankündigung sofort an die Presse zu gehen (Bildzeitung...)

Das hilft oft, hab ich mal bei einem ähnlich gelagerten Fall gemacht. Als ich dann noch mit meiner Ausbildung im Sicherheitsgewerbe und das ich bei einem Konkurrenzunternehmen des Wachdienstes arbeite gekommen bin...

Erik

damit kann ich leider nicht dienen, bin nur ein armer schreibtischhengst ;)

und was bringt mir eine anzeige gegen den detektiv ? es steht aussage gegen aussage und der hat ja schon den marktleiter und andere mitarbeiter des marktes auf seiner seite, sonst hätten mich ja nicht so "durchgereicht"...

recht haben und recht bekommen sind in schland leider zwei paar schuhe,

Geschrieben
[...]und was bringt mir eine anzeige gegen den detektiv ? [...]

Frag einen Anwalt der sich im Straf- und Waffenrecht auskennt oder lebe mit der Vorstafe (und deren Folgen), wenn du sie bekommst.

Geschrieben
Frag einen Anwalt der sich im Straf- und Waffenrecht auskennt oder lebe mit der Vorstafe (und deren Folgen), wenn du sie bekommst.

Nun gib ihm nicht noch indirekt eine Schuld, wenn es in diesem Land gerecht zugehen würde müssten noch viele mehr

vorstrafen haben beschweren wir uns lieber bei der Justiz und den Politikern denen wir diverse Gesetze bzw.Handhabungen

zu verdanken haben, für mich hört dann Rechtsstaat auf wenn Guttenberg frei und Schwarzfahrer vorbestraft ist.

Wieso schweigen wir alle Angst? Denkewir sind eine Demokratie? Oder doch nur auf dem Blatt Papier?

Hier stimmt schon einiges nicht mehr DE hat zudem Gesetze von 1870 sogar noch aus dem dritten Reich wie ist

das möglich? Wer eine Antwort auf die Deutsche Justiz haben möchte bitte dieses Buch ist nur zu empfehlen:

http://www.amazon.de/Halbg%C3%B6tter-Schwa...r/dp/3821856092

Geschrieben

@HessieJames: Nimm den besten und teuersten Anwalt, den du bekommen kanst - der sagt dir dann schon, was zu tun ist. Und wenn du nachweislich unschuldig bist, ist das in Schland immer noch kostenlos - dann zahlt nämlich der Biebermarkt deinen Schicki-Micky-Anwalt. Und SCHNAUZE HALTEN, nur den Anwalt reden lasen.

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