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IGNORED

Polizistin erschießt Katze


Absehen4

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Hast du ein Problem mit PVB...

Was hast du denn für ein Problem mit dem Gesetz und noch dazu mit dem Deutschen ? Der deutsche PVB ist von Gesetz wegen nicht der Amtstierarzt oder eine ihm gleichgestellte Person und de facto einfach nicht dazu berechtigt hier eine Entscheidung inklu. Handlung wie auch immer zu treffen. Ende. Jeden anderen Bürger bringt das vor Gericht oder zumindest in Schwulitäten, wegen Verstoss gegen das Waidgesetz (wenn es ein Wildtier ist) der aber das Tierschutzgesetz (wenn es ein Haustier ist), aber der Hr. Beamte geht eben straffrei aus. Und ja, es ist Korpsgeist, wenn der SA das mal eben entsorgt, weil wie heisst es so schön auf den Ausweisen unserer PVB: Der Vollzugsbeamte ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft osä. Da hackt eben eine Krähe der anderen kein Auge aus. Ausserdem ist das eben eine Frage der Organisation, ich habe immer ein kleines Problem damit, dass sich die Polizei einfach jeden Schuh anziehen möchte, und damit auch die, welche ihr eben NICHT passen. Hier wäre ein Forstbehörde oder eine Wildbehörde zuständig, die es in Schland aber eben nicht gibt, von daher kommt derartiger Unsinn bei herum. Mit Hass hat das relativ wenig zu tun, eher mit Unverständnis, aber was erkläre ich dir das, wirst du vermutlich eh nicht verstehen. ;)

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... und de facto einfach nicht dazu berechtigt hier eine Entscheidung inklu. Handlung wie auch immer zu treffen. ...

Ein bißchen gesunder Menschenverstand ist einem/-r Poizeibeamten/-in schon zuzutrauen. Und auf dieser Grundlage hat die Beamtin entschieden.

Ich kann natürlich bei Allem nach einem "Berechtigten" rufen, der für mich eine Entscheidung trifft. Da bin ich immer fein raus.

Ich darf mich dann aber nicht wundern (oder beschweren), wenn manche Entscheidungen gegen meine Überzeugung sind. Wozu privater Waffenbesitz? Die Mitglieder des Bundestags sind sicherlich berechtigt eine Entscheidung zu treffen, ob wir in Zukunft noch Waffen besitzen dürfen. Ob die Entscheidung Dir dann gefällt oder nicht ist egal - sie waren berechtigt diese Entscheidung zu treffen und du darfst den Brocken dann schlucken.

P.

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Ein bißchen gesunder Menschenverstand ist einem/-r Poizeibeamten/-in schon zuzutrauen. Und auf dieser Grundlage hat die Beamtin entschieden.

Ist doch OK, dann muss/soll/kann sie auch mit der Konsequenz leben, wie jeder andere Bürger auch, wenn er sich zu weit aus dem Fenster lehnt. Wie gesagt, der Drops ist gelutscht, sie hatte Glück, ist doch OK, aber dann muss IMMER so verfahren werden und nicht nur hier, weil es der PVD war. Mehr verlangt doch keiner. Besser wäre freilich, diese Aufgabe gleich einer entsprechenden (dann immer ansprechbaren) Behörde zu übertragen, die für derartige Fälle gerüstet und ausgebildet wäre. Und hier kommt Joker wieder zum Zug, mit seiner Hass-These, es würde der Polizei nur helfen, weil man sie von Aufgaben befreit, die nicht ihre sind und sie sich dann besser auf das konzentrieren können, was wirklich ihr Gebiet ist, somit täte man ihnen gar einen Gefallen, ist das ein Zeichen von Hass ? :rolleyes:

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Ja, da bin ich auch dafür! Wir sollten noch eine zuständige Behörde Schaffen, in jedem Bundesland und auf Bundesebene.

Ach, was rede ich?

Eine für Katzen, eine für Hunde, eine für Lurche und noch eine für Fische. Mit Dienstsitz in jeder Kommune, mindestens 10 Beamten und 5 Fahrzeugen, pro Kommune, (müssen ja 24h, zeitnah vor Ort sein können), natürlich alles ausgebildete Veterinäre (min. A15 Gehalt)....

...ja, oder man schaut einfach mal unter "Eingriffsrecht" oder in die §§ 1, 3 PolG, oder ins Tierschutzgesetzt, oder, oder ,oder....

...ob ein PvB, der alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, nicht doch "berechtigt" ist...

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Ja, da bin ich auch dafür! ... usw G'schmarri....

Ist das nicht schön, dass man hier eine Plattform hat, wo auch du mal ungefragt zu Wort kommen kannst ? :eclipsee_gold_cup: Gesetze zitieren hilft auch immer weiter. Nur sind diese nichts in Stein gehauenes, wie die 10 Gebote. Was der Mensch erschafft, kann er auch abschaffen und mal ehrlich, was sind denn in derartigen Vorfällen bitte Polizeiaufgaben versteckt ? Das ist doch nur die Spitze des Eisbergs, da gäbe es unzählige andere Bereiche, wo sich der PVD Schuhe anzieht, die ihm nicht passen. Arbeitsteilung heisst hier das Zauberwort. Ach was rede ich... alle dumm, ausser dich oder so... also, weiter fröhliches Herumalbern... :eclipsee_gold_cup:

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Da is ja mal wieder der Bodensatz des Unbelehrbaren unterwegs.

Noch mal zu mitschreiben.

:ridiculous:

Es gehört in Bayern zu den zugewiesenen Aufgaben, sprich "Dienstpflicht", verletzte Viecher zu erschießen, wenn kein AMTStierarzt zu erreichen ist.

Eine Privatperson, sprich Tierarzt, ist nicht verpflichtet irgendetwas zu tun, ohne bezahlt zu werden.

Der Staat DARF KEINE Privatperson beauftragen, außer es ist vertraglich geregelt (Abschlepper, Schlüsseldienste). Da MUSS eine Ausschreibung erfolgen.

D.h. wenn eine verletzte Katze/Hund/Pferd/Kuh gefunden wird und der Tierhalter (Besitzer) ist nicht erreichbar, bleibts IMMER am PVB hängen. Das gilt auch für Wild (erst Jäger, dann PVB).

Das ist klar geregelt und ein MUSS nicht ein KANN.

http://www.n-tv.de/panorama/Polizei-erschi...cle4381396.html

Da darfst noch mal lesen und dich aufregen.

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Da is ja mal wieder der Bodensatz des Unbelehrbaren unterwegs.

Noch mal zu mitschreiben.

:ridiculous:

Es gehört in Bayern zu den zugewiesenen Aufgaben, sprich "Dienstpflicht", verletzte Viecher zu erschießen, wenn kein AMTStierarzt zu erreichen ist.

Eine Privatperson, sprich Tierarzt, ist nicht verpflichtet irgendetwas zu tun, ohne bezahlt zu werden.

Der Staat DARF KEINE Privatperson beauftragen, außer es ist vertraglich geregelt (Abschlepper, Schlüsseldienste). Da MUSS eine Ausschreibung erfolgen.

D.h. wenn eine verletzte Katze/Hund/Pferd/Kuh gefunden wird und der Tierhalter (Besitzer) ist nicht erreichbar, bleibts IMMER am PVB hängen. Das gilt auch für Wild (erst Jäger, dann PVB).

Das ist klar geregelt und ein MUSS nicht ein KANN.

http://www.n-tv.de/panorama/Polizei-erschi...cle4381396.html

Da darfst noch mal lesen und dich aufregen.

...so ist es.

Und in anderen Bundesländern ähnlich. "Verboten" ist diese Vorgehensweise (im Notfall erlösen) in ganz D. nicht.

Wenn man ganz spitzfindig ist, könnte man aus §1TierSchG sogar einen Unterlassungstatbestand formen, wenn ein PVB, ein tötlich verletztes Tier, in vergleichbarer Situation, nicht erlöst.

Weit her geholt, sicherlich.

Wenn dann eine Anzeige einiger übernervöser Tierschützer erfolgt, dann muss der STA zunächst ermitteln und die Beamtin bekommt zusätzliche (Schreib-)Arbeit und Scherereien, mehr aber auch nicht. Schade ist nur, dass der STA auf die entsprechenden Anzeigen nicht gleich den "gesehen, gelesen, gelacht"-Stempel draufgehauen hat.

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Ich möchte hierzu anmerken:

Das Verhalten der Polizistin war korrekt, und zwar nicht weil krake Tiere "erschossen" werden dürfen, sondern weil die Beamten:

  1. Versucht haben, den Tiermedizinischen Notdienst zu erreichen.
  2. Diesen nicht erreicht haben, woraufhin sie in der Erwartung, dort einen Tierarzt vorfinden zu können Richtung Tierheim gefahren sind.
  3. Auf dem Weg zum Tierheim sich die Situation des Tiers derart verschlechtert, dass die Polizisten davon ausgingen, dass ein Überleben unmöglich ist. Das führt zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ermöglicht es dem Beamten, die Schusswaffe einzusetzen, da es für ihn die einzige Möglichkeit ist, diese Situation zu beenden.

Irrig ist auch die Annahme, dass ein Jäger einen verletzten Hund erschießen darf oder eine kranke Katze oder dass ein Polizist dies dürfe, weil ihm Rechte aus dem JAGDgesetz übertragen wurden.

§22a BJagdG sagt klar, dass man krankgeschossenes Wild zu erlegen hat und ferner:

"Das Gleiche gilt für schwer krankes Wild, es sei denn, dass es genügt und möglich ist, es zu fangen und zu versorgen."

Was unter "Wild" zu verstehen ist, regelt das BJagdG in Kombination mit den Landesjagdgesetzen. Analog sind die Regelungen auf Tierarten anzuwenden, wenn eine Behörde z.B. zur Seuchenprävention oder Abwehr größerer Sachschäden (z.B. Kormoran) Abschüsse anordnet oder genehmigt.

Siehe die Liste aus dem BJagdG:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wild#Situation_in_Deutschland

Das wird in der Jägerausbildung mittlerweile auch ausdrücklich gelehrt: Bei einem verletzten Hund ist die Schussabgabe grundsätzlich illegal, hier ist ein Tierarzt zu konsultieren.

Auch ein Berufen auf Notstand ist extrem fraglich. Würde mein Hund derart verletzt, dass ich mich in einer Notstandslage sehe, die seine Tötung durch Einsatz der Schusswaffe (als Jäger) rechtfertigt, würde ich trotzdem vorher bei der Polizei anrufen, um mir die Rechtmäßigkeit des Waffengebrauchs bestätigen zu lassen.

z.B. darf auch nicht so einfach ein verunglückter Wolf nachgesucht werden, selbst wenn die Polizei den Jäger zum Unfallort ruft. Der Wolf ist kein Wild!

Hier ist eine Ermächtigung durch die Behörde nötig. Und zwar im Einzelfall, und man sollte auf Schriftform bestehen!

Ferner ist es auch nicht legal, z.B. an einer Unfallstelle außerhalb des eigenen Jagdreviers verunglücktes Wild zu erlegen. Dies wäre nicht nur ein Verstoß gegen das Jagdgesetz sondern auch gegen das Waffenrecht, da die Waffe nur im Jagdrevier geladen geführt werden darf.

Ich verfahre hier so, dass ich mir von der Dienststelle die zuständig ist eine Genehmigung einhole und zudem noch vom Beamten an der Unfallstelle die Genehmigung einhole, die Waffe zu laden und den Fangschuss anzutragen.

Viele Jägerkollegen und auch Polizisten sind da sehr blauäugig. Aber ich würde mich niemals darauf einlassen, z.B. einen verletzten Hund oder Wolf, der abgehauen ist, nachzusuchen. Genau für solche Zwecke hat Bayern Berufsjäger. Im Notfall kann die Behörde diese z.B. mit einem Polizeihubschrauber einfliegen lassen, was auch das Argument "es ist ja keiner da" entkräften würde.

Für mich hat sich das bisher immer als sehr positiv erwiesen. Deutschland hat ganz einfach ein krankes Jagd-, Tierschutz- und v.a. Waffenrecht. Wer sich hier nicht absichert, dem ist nicht zu helfen.

Aber man fährt sehr sicher, wenn man sich alles, was einen Bezug zu Waffen hat (sowohl als Bürger als auch als Beamter) von einer übergeordneten Dienststelle/Behörde bestätigen lässt.

z.B. geht bei mir für JEDE Falle und JEDE geplante Gesellschaftsjagd/Kirrung/Fütterung usw. ein kurzer Bericht vorab an die UJB.

Die Behörde ist also VOR jeder Maßnahme informiert. Sollte es zum Streit kommen, weil irgendjemand irgendein Recht verletzt sieht, kann ich mich zurücklehnen, und erklären, ich hätte zur Klarstellung der juristischen Situation vorab die Behörde konsultiert, die keine Einwände hatte.

Die Polizistin in diesem Fall hätte sich wirklich Ärger erspart (egal wie das Verfahren ausgegangen ist, besonders förderlich für die Beförderung ist das nicht) wenn sie sich den Schusswaffengebrauch von der Dienststelle vorhab hätte genehmigen lassen.

Manchmal kann man wirklich nur den Kopf schütteln. z.B. Behörde ordnet Abschuss von Wolf durch Jäger an. Jäger geht einfach raus, knallt ihn ab. Und kriegt dann alles von NABU, BILD etc. als "irrrer Schießer" ab.

Bessere Lösung: Gleich die Naturschutzverbände schriftlich informieren, dass die Behörde diese Maßnahme angeordnet hat, und auch mit Zwangsmitteln durchsetzen wird.

Dann ist man als Jäger raus aus der Sache, und kanns auf jeden Fall auf die Behörde bzw. die Untätigkeit der Naturschutzverbände gegen die Anordnung abschieben.

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Nur das den PVB idR die Kompetenz abgeht, den Verletzungszustand eines angefahrenen Tiers so zu diagnostizieren, um hier eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, da ich kaum PVB kenne, die eine veterinärmedizinische Ausbildung haben. ;) Egal, der Drops ist ausgelutscht, wichtiger wäre es, sinnvolle Konsequenzen zu ziehen, warum gibt es eigentlich bei uns keinen "Wildlife Service", der für derartige Fälle gerufen werden kann, genauso wie bei Wildschweinen im Garten oder tollwütigen Waschbären im Schuppen oder Alligatoren im Pool (kleiner Scherz) ... usw ?

In manchen Gegenden gibt es für solche Fälle einen Tierrettungsdienst bei der Feuerwehr (Berufsfeuerwehr).

Wolfgang :pro:

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Definitiv darf die Polizistin die Katze erschiessen, genau wie Ich als Jäger ein angefahrenes Reh erschiesse auch wenn es nicht in meinem Revier liegt.

Ganz einfach weil es einen vernünftigen Grund dafür gibt und das in Einklang mit dem Tierschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung.

Der Wolf ist ein anderes Thema, er steht unter dem besonderem Schutz der Bundesartenschutzverordnung auf nationaler- und unter Flora Fauna Habitiat (FFH) auf internatiomaler -Ebene. Den darf ich auch wenn er tot am Boden liegt nicht mal berühren. Genau wie den UHU. Finde ich ein solches Tier, rufe ich den Wolfsbeauftragten und / oder ich bringe ihn auf jeden Fall zum Tierartzt, über die Kosten würde ich mir hier keine Gedanken machen, das ist für mich selbstverständlich, außerdem bin ich mit einer Tierärztin verheiratet, was hier aber nicht interessiert.

Und ja, ich packe den in mein Auto das ist auch nur ein Großer Hund dem ich haushoch überlegen bin.

Preisfrage: Darf ich Mäuse und Ratten (Wirbeltiere) ohne vernünftigen Grund töten?

Darf ich ,wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, hierbei besonders grausam vorgehen, weil die Mäuse meine Vorratskammer geplündert in überall hingeschissen haben und ich deswegen sauer bin?

Die Polizistin hat ein Ihr zur Verfügung stehendes Mittel eingesetzt um unnötige Leiden und Schmerzen von dem Tier abzuwenden.

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Wieso sollte man sich so etwas merken? Als Sportschütze eine Katze zu erschießen, wird mit Sicherheit anders von der Staatsanwaltschaft beurteilet, als bei einem Polizisten.

Jaha, davon darfst du ganz sicher ausgehen. Ein Sposchü ist noch längst kein Polizist. ;)

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Was hast du denn für ein Problem mit dem Gesetz und noch dazu mit dem Deutschen ? Der deutsche PVB ist von Gesetz wegen nicht der Amtstierarzt oder eine ihm gleichgestellte Person und de facto einfach nicht dazu berechtigt hier eine Entscheidung inklu. Handlung wie auch immer zu treffen. Ende. Jeden anderen Bürger bringt das vor Gericht oder zumindest in Schwulitäten, wegen Verstoss gegen das Waidgesetz (wenn es ein Wildtier ist) der aber das Tierschutzgesetz (wenn es ein Haustier ist), aber der Hr. Beamte geht eben straffrei aus. Und ja, es ist Korpsgeist, wenn der SA das mal eben entsorgt, weil wie heisst es so schön auf den Ausweisen unserer PVB: Der Vollzugsbeamte ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft osä. Da hackt eben eine Krähe der anderen kein Auge aus. Ausserdem ist das eben eine Frage der Organisation, ich habe immer ein kleines Problem damit, dass sich die Polizei einfach jeden Schuh anziehen möchte, und damit auch die, welche ihr eben NICHT passen. Hier wäre ein Forstbehörde oder eine Wildbehörde zuständig, die es in Schland aber eben nicht gibt, von daher kommt derartiger Unsinn bei herum. Mit Hass hat das relativ wenig zu tun, eher mit Unverständnis, aber was erkläre ich dir das, wirst du vermutlich eh nicht verstehen. ;)

Und wem ist durch deine spitzfindige Betrachtungsweise gedient? Was wäre gut daran, wenn die Beachtung von Gesetzen zum Schutz der Kreatur so angewendet werden, daß sich das Leiden nicht verringert, sondern vergrößert?

Ein ziemlich perverses Rechtsverständnis!

G.S.J.

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Und wem ist durch deine spitzfindige Betrachtungsweise gedient?

G.S.J.

Ist doch einfach sinnlos mit dem zu diskutieren, darum ist er auch in meiner Igno-Liste.

Der ist voll vom Hass geblendet, ich denke er ist reif für eine Therapie!

Er weiss nicht dass man beim Führen von Waffen einen Ausweis mit sich führen muss und weiss auch nicht, dass es schon lange nicht mehr Hilfsbeamte der StA heißt.

Einfach niveaulos und nicht beachtenswert!

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Definitiv darf die Polizistin die Katze erschiessen, genau wie Ich als Jäger ein angefahrenes Reh erschiesse auch wenn es nicht in meinem Revier liegt.

Ganz einfach weil es einen vernünftigen Grund dafür gibt und das in Einklang mit dem Tierschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung.

Das gleiche könnte der SPORTSCHÜTZE als Argument anbringen, das gilt aber nicht!

Wir als Jäger haben das Recht und auch die Pflicht zum Fangschuss auf Wild nach §22a BJagdG.

Und zwar resultiert das aus dem Jagdausübungsrecht. (Und das unterscheidet den Jäger vom Sportschützen in dieser Situation, neben der Tatsache, dass dem Sportschützen, es sei denn, er ist z.B. Veterinär, die Sachkunde fehlt!).

Im Übrigen eine Erinnerung an die Wildfolgeregelung!

Hier (Bayern) ist das über Bundes- und Landesrecht exakt geregelt, dass z.B. der Schuss auf das ins Wundbett gegangene Stück über die Reviergrenze hinweg (z.B. vom Hochsitz aus) erlaubt ist, allerdings NICHT das Übertreten der Reviergrenze mit geladener Waffe.

Frage 120 aus dem Themenbereich Jagdrecht, Jägerprüfung Bayern:

"Ein vom Revierinhaber angeschossenes Schmalreh wechselt über die Reviergrenze und tut

sich nach etwa 50 m in einem vom Schützen nicht mehr einsehbaren Graben nieder. Darf der

Schütze nach der gesetzlichen Wildfolgeregelung mit seiner geladenen Langwaffe über die

Grenze an den Graben herantreten, um den Fangschuss anzubringen?"

Antwort: NEIN!

Wo ist jetzt der qualitative Unterschied ob Waidwundschuss oder schwere Unfallverletzung? Richtig: Aus Sicht des Tierschutzes gibt es keinen, aber das Gesetz verbietet hier die 50m zu übertreten für den Fangschuss eindeutig!

Ich bin hier für eine Änderung, aber das ist die Rechtslage.

Siehe auch die Ausführung hier:

"Ein im betreffenden Jagdbezirk nicht zur Jagdausübung berechtigter Jäger, der zufällig die Unfallstelle erreicht, trägt dem verunfallten Wild den Fangschuß an. Grundsätzlich ist nur der Jagdausübungsberechtigte als Eigentümer oder Pächter bzw. Benannter in Eigenjagdbezirken sowie ausschließlich als Pächter in gemeinschaftlichem Jagdbezirken zur Durchführung der Jagd berechtigt. Dies gilt grundsätzlich auch für den Fangschuß. Denn auch die Tötung eines verletzten Tiers zur Abkürzung von Leiden fällt unter das Jagdrecht bzw. Jagdausübungsrecht. Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 1 und 4 BJagdG. Stößt also ein in dem betreffenden Jagdbezirk nicht jagdberechtigter Jäger auf eine Unfallsituation mit verunfalltem Wild hinzu und trägt dem Stück den Fangschuß an, könnte er sich wegen Verletzung fremden Jagdrechts bzw. Jagdausübungsrechts der Jagdwilderei gemäß § 292 Abs. 1 Ziff. 1 StGB strafbar gemacht haben. "

http://www.jagdrecht-info.de/presse_fangschuss2.htm

Das relativiert der Autor zwar in der Folge, ist aber ein grundsätzliches Problem.

Ich sage mal in 99% der Fälle gibts keine Probleme. In dem einen Fall, in dem es Probleme gibt, ist es jedoch besser, sich abgesichert zu haben.

Und das kann man z.B. dadurch machen, dass man sich von der Polizei den Auftrag, das Tier zu erlösen übertragen lässt.

Der Wolf ist ein anderes Thema, er steht unter dem besonderem Schutz der Bundesartenschutzverordnung auf nationaler- und unter Flora Fauna Habitiat (FFH) auf internatiomaler -Ebene.

Die FFH regelt das gar nicht! Sondern eben das Jagdrecht. Und ich wiederhole: Angefahrener Wolf, Hund, Katze, Kuh, Pferd usw. das ist alles NICHT Sache des Jägers, da kein Wild.

Hier liegt die Entscheidungskompetenz bei der Polizei, diese kann das auf den Jäger übertragen, aber als Jäger dürfen wir definitiv nicht selbständig tätig werden!

Vor 10 Jahren hätte sich die Staatsanwaltschaft über solche lächerlichen Anzeigen wie in diesem Fall gegen die Polizistin totgelacht.

HEUTE wird Anklage erhoben. Das sollte jedem Jäger auch mal als Hinweis dienen, einen Auffrischungskurs im Jagdrecht zu besuchen, egal wie lange er schon aktiver Jäger ist!

Den darf ich auch wenn er tot am Boden liegt nicht mal berühren. Genau wie den UHU. Finde ich ein solches Tier, rufe ich den Wolfsbeauftragten und / oder ich bringe ihn auf jeden Fall zum Tierartzt, über die Kosten würde ich mir hier keine Gedanken machen, das ist für mich selbstverständlich, außerdem bin ich mit einer Tierärztin verheiratet, was hier aber nicht interessiert.

Und ja, ich packe den in mein Auto das ist auch nur ein Großer Hund dem ich haushoch überlegen bin.

Würde ich auch machen. Ab ins Auto und zum Arzt.

ABER: Vorher die Polizeidienststelle anrufen und informieren. Das hatte hier in der Region auch mal jemand nicht gemacht (da war wohl nen Greifvorgel verunglückt, und er wollte ihn zum Arzt zwecks Versorgung fahren), von gewissen "Naturschützern" und "Tierrechtlern" wurde Anzeige erstattet.

Sorry, aber da bricht KEINEM Jäger ein Zacken aus der Krone: Ich hab die Wache auf ner Schnellruftaste. Ein Druck, der Beamte geht ran, und dann entscheidet ER, was hier zu tun ist (In der Regel: "Kümmern Sie sich drum!").

Preisfrage: Darf ich Mäuse und Ratten (Wirbeltiere) ohne vernünftigen Grund töten?

Darf ich ,wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, hierbei besonders grausam vorgehen, weil die Mäuse meine Vorratskammer geplündert in überall hingeschissen haben und ich deswegen sauer bin?

Beispiel: Steinmarder zerlegt komplettes Dach. Also alles mit der Behörde geklärt, soll gefangen und getötet werden.

Der geht in die Lebendfalle. Jäger will ihn mitnehmen, um ihn im Wald zu töten.

Hausbesitzerin verweigert dies, und fordert unter hysterischem Gezeter, dass der an Ort und Stelle wieder freigelassen wird! (Die Dame hatte den Jäger bestellt!!).

Das Vieh wird freigelassen, zischt ab, wieder ins Dach.

Gibts da noch irgendwas dazu zu sagen? Die Leute werden immer gestörter....

Die Polizistin hat ein Ihr zur Verfügung stehendes Mittel eingesetzt um unnötige Leiden und Schmerzen von dem Tier abzuwenden.

Jeder klar denkende Mensch ist dieser Meinung. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Und das tut sie nur, wenn eine erkennbare Chance auf Verurteilung besteht!

Ich sage, nicht unterschätzen solche Fälle!

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Einfach eine Gebührenfrage, dann fange ich das Vieh auch gerne 10 x täglich! :eclipsee_gold_cup:

Oh nein, der Bürger erwartet hier kostenlose Dienstleistung die er auch einfordert.

Der moderne Bürger schreibt auch um 23:00 dem Lehrer seines Kindes eine E-Mail und um 23:15 noch eine, in der er sich beschwert, dass nicht geantwortet wurde.

Grundsätzlich erwartet der Bürger hier eine perfekte Erziehung seines Kindes durch den Pädagogen, ansonsten mutiert der Bürger zum Wutbürger und beschwert sich übers "System".

Auch gut: Nach Sturm + Starkregen ist überall Windbruch + rausgedrückte Kanaldeckel.

Beschwerde 1 weil es die Dödel von der freiwilligen Feuerwehr ja für nötig halten, die Straße lang zu laufen, und die Kanldeckel wieder reinzustopfen begleitet von lautem Geschimpfe und Gehupe.

Beschwerde 2:

Bürger: "Machen Sie den Weg frei, ich will hier durch!"

Freiwilliger Helfer: "Tut mir Leid, das geht nicht, da ist Windbruch, einige Bäume liegen auf der Straße und drohen draufzufallen, wir müssen das erst sichern. Sie können aber dort oben herumfahren da ist frei!"

Bürger: "Oh mann, dann bewegt euch mal! Ich fahr hier immer, Mann! Das Gewitter war vor ne Stunde, was soll die Trödelei?"

Oder renitente Autofahrer, die das Schild "Straße gesperrt, Hochwasser!" ignorieren. Nachdem der 3. an einem Tag abgesoffen ist (und von der Feuerwehr rausgezogen wurde), steht die Polizei da und verteilt Bußgelder an die, die am Schild vorbei fahren. Riesen Aufstand + Beleidigung der Beamten.

Der Wutbürger stellt sich das wohl ehr so vor, dass ein qualifizierte Tierpsychologe und ein Tierrechtevertreter mit Verbandsklagerecht anrücken, und erstmal Verhandlung mit dem Marder führen, und ihn zur friedlichen Aufgabe überreden.

Danach sollte der Marder (natürlich kostenlos, versteht sich) in ein spezielles Umsiedelungsprogramm verbracht werden, in dem er lernt, dass es böse ist, ins Haus einzubrechen, und er lieber im Wald wohnen soll.

Vielleicht könnte man einen "Sitzkreis" machen.

Schlussendlich müsste man den Marder noch von den Vorzügen einer veganen Ernährung überzeugen, da diese klimafreundlicher ist, weniger Methan produziert, und im Übrigen auch aus Gründen der Tierethik zu erfolgen hat.

Und die Katz hätte man wohl (aber bitte ohne Steuererhöhung) möglichst mit dem Hubschrauber in eine Spezialklinik fliegen sollen....

:ridiculous:

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Oh nein, der Bürger erwartet hier kostenlose Dienstleistung die er auch einfordert.

:::

:ridiculous:

Soviele schöne Beiträge an einem Tag. Du hebst das Niveau. Weiter so, ich hab mich köstlich amüsiert.

:s82:

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Ein mir persönlich bekannter ebenfalls realer Fall:

Sportschütze auf dem Heimweg findet ein angefahrenes Wildschwein, versucht den zuständigen (bekannten) Förster zu erreichen, der nicht da, nur seine "unberechtigte" Frau, die kam vor Ort, man ruft die Polizei, die kommt vor Ort, inzwischen die Frau den Revierförster beim Seminar doch noch auf Handy erreicht. Der Förster stellte fest, das das Tier erlöst werden müsse, am besten mit Schuß in den Kopf, da die Beamten nicht jagdlich geschult sein konnten.

Dann allerdings stellte man fest, das das 9mm-Polizeikaliber und Munitionsart für Wildsauschädel gänzlich ungeeignet ist.

So kam der SpoSchü ins Spiel, da er eine .357ger "im Angebot" hatte und auch geeignete Munition, als er mitbekam, das die Beamten nicht weiterkommen.

Daraufhin einigten sich Förster und Polizei drauf, das der SpoSchü gebeten wurde, den Schuß anzubringen, da sich die Beamten mit dem Verhalten des Revolvers nicht auskennen und aus irgendwelchen Gründen bei Routinesachen keine Fremdwaffen benutzen dürfen.

Gesagt getan, die Polizisten sperrten die Straße, der SpoSchü bekam das Handy der Förstersfrau, in der anderen Hand den Revolver, ließ sich die Stelle erklären, wohin er zielen sollte, erhielt noch den Rat "vollzutanken", da das Viech bei einem Fehlschuß noch ungeahnte Kräfte entwickeln könnte.

So geschah es nun, das Tier wurde von seinen Leiden erlöst und alle verabschiedeten und bedankten sich mit Handschlag, und wißt Ihr was dem SpoSchü hinterher passiert ist?

Nämlich absolut gar nichts! Er hörte nie wieder etwas von der Sache. Es wurden nicht mal die Personalien aufgenommen oder WBK kontrolliert

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Unfassbar, wie ihr euch hier gegenseitig einen vom Pferd äh der Katze erzählt. Ist doch völlig egal, wieviel medizinische Fachkunde bei wem vorhanden ist oder weiss der teufel was. Manchmal darf auch der gesunde Menschenverstand gebraucht werden und wenn dann ein Handelnder rechtlich abgesichert ist, sollen doch Hinz und Kunz sich gegenseitig hochschaukeln, wie sie wollen. Der geschilderte Fall mit dem Sportschützen und der Wildsau ist nichts anderes. Gut, den Herren Polizei sind wie so oft durch irgendeinen rechtlichen Blödsinn die Hände gebunden, aber wenn wie beschrieben eine Möglichkeit genutzt wird, kann mans auch einfach gut sein lassen.

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Manchmal darf auch der gesunde Menschenverstand gebraucht werden und wenn dann ein Handelnder rechtlich abgesichert ist, sollen doch Hinz und Kunz sich gegenseitig hochschaukeln, wie sie wollen. Der geschilderte Fall mit dem Sportschützen und der Wildsau ist nichts anderes. Gut, den Herren Polizei sind wie so oft durch irgendeinen rechtlichen Blödsinn die Hände gebunden, aber wenn wie beschrieben eine Möglichkeit genutzt wird, kann mans auch einfach gut sein lassen.

Nichts anderes wollte ich zum Ausdruck bringen... :s75:

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passend zum Thema

Vernünftig, den Fuchs zu töten.

Aber: Kugelfang? Straßenbelag + Leitplanke + Tal dahinter uuuuuuh....

Deshalb soll die Polizei ja die Jäger rufen, da passendere Ausbildung (Die Befähigung, die Schusswaffe gegen bewaffnete Täter einzusetzen ist etwas Anderes, als das sichere jagdliche Schießen).

Nach TVT Merkblatt Nr. 124 "Nottötung von Wildtieren":

3.2.1 Fangschuss:

"Auszuschließen ist in jedem Fall eine Gefährdung von Menschen, Tieren und ggfs.

auch Sachen. Bei befestigtem Boden (Straßenbelag o.ä.) darf keineswegs geschossen

werden, weil der Untergrund keinen sicheren Kugelfang bietet."

Auf Grund von Unfällen in solchen Situationen ist das eine Standard-Prüfungssituation in der Jägerprüfung in Bayern in der der Prüfling durchfällt, wenn er keine Prüfung des Vorder- und Hintergeländes sowie eines natürlichen Kugelfangs sicherstellt.

Die korrekte Vorgehensweise ist hier ein möglichst fester Schlag (z.B. mit einer großen MAG-LITE) auf den Kopf. Anschließend sind sofort beide Halsschlagadern zu öffnen.

Als verantwortungsvoller Jäger hat man hierzu stets ein Zerwirk-Hygiene-Set dabei. Da ist auch gleich ein Plastiksack dabei, in den der Fuchs reinpasst.

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