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IGNORED

Polizistin erschießt Katze


Absehen4

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Die korrekte Vorgehensweise ist hier ein möglichst fester Schlag (z.B. mit einer großen MAG-LITE) auf den Kopf. Anschließend sind sofort beide Halsschlagadern zu öffnen.

Wie genau auf den Kopf? Einfach feste drauf, dass der Schädel zermatscht? Ich glaub, das könnt' ich nicht. Da hätt' ich Angst, dass das nicht sofort tödlich wirkt.

Oder gibt es "bevorzugte" Stellen? Warum nicht abnicken?

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Aber: Kugelfang? Straßenbelag + Leitplanke + Tal dahinter uuuuuuh....

Ich kenn die Strasse auf den ersten Blick nicht.

Es ist aber bei uns nicht ungewöhnlich dass es da erstmal noch 30 Meter runtergeht in ein Tobel, aber 50 Meter weiter wieder 300 meter rauf bzw. die nächste Felswand. Viele Hochalpine Strassen zwängen sich irgendwo durch enge Schluchten, da gibts ne Strasse und nen Wildbach zwischen zwei Felswände eingeklemmt ohne Häuser, ohne Menschen, weil das Gelände sowieso zu steil ist um dort auch nur zu wandern.

Da wir das auf dem Video nicht sehen, nutzt die ganze spekulation nix. Vielleicht hats der Polizist nicht beachtet, vielleicht war auch ein adequater Kugelfang gegeben bzw keine Möglichkeit dass sich in Schussrichtung überhaupt ein Mensch aufhalten kann. Restrisiko hast bei Schussabgabe immer.

Das mit der Leitplanke schaut bei einem abpraller nicht prickelnd aus, da hast du recht. Der Schusswinkel sieht für mich aber so aus als würde die Kugel in dem Falle über die Leitplanke gehen, aber wie berechenbar ist das schon....

Restrisiko bleibt immer.

Ich kenne und schätze hier ne Menge Jäger, befürchte aber dass diese den Schuss auch nicht viel anders angetragen hätten. (evtl. auch auf geheiss der Beamten!)

Wie ich in einem anderen Thread schon erwähnte: wir sind ein Land wo jeder mit seinen Waffen auch im eigenen Garten schiessen darf. Die "Gefahr" ist also ohnehin allgegenwärtig, bzw. anders ausgedrückt: eh übertrieben.

Zu tode gefürchtet ist auch gestorben und man kanns mit dem Sicherheitswahn auch übertreiben...

Ich jedenfalls vertraue meinen Mitbürgern genug als dass diese schon scharf genug drüber nachdenken werden wohin sie schiessen, auch der Beamte.

Und die Statistik über die Schiessunfälle gibt mir recht: wenn überhaupt, passieren diese Unfälle aus nächster Nähe und direkt und nicht wegen einem Geller. (Abpraller)

In diesem Sinne:

Freiheit vor übertriebener, und ausschliesslich "gefühlter"...."Sicherheit".

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Wie genau auf den Kopf? Einfach feste drauf, dass der Schädel zermatscht? Ich glaub, das könnt' ich nicht. Da hätt' ich Angst, dass das nicht sofort tödlich wirkt.

Oder gibt es "bevorzugte" Stellen? Warum nicht abnicken?

"Abnicken": Dabei wird das Rückenmark durchtrennt. Dazu benötigt man viel Erfahrung, und ein geeignetes Messer. Das Abnicken (ohne Betäubung) wird heute aus Tierschutzgründen abgelehnt. Die Wahrscheinlichkeit, dass es fehlschlägt, ist zu groß.

"Angst" ist schlecht: z.B. wird in der Richtlinie zur Schlachtung von Kanninchen Personen, die Hemmungen haben, von der Methode abgeraten, da dann der Schlag nicht fest genug ausgeführt werden könnte.

Der Schlag auf den Kopf führt zu einer Gehirnerschütterung und Betäubung. Natürlich gibt es Stellen, bei denen der Schlag besser wirkt.

Allerdings ist das in der Praxis nicht so einfach. Der Fuchs, der durchaus wehrhaft ist, liegt ja nicht brav still und wartet auf den Schlag.

Bei einem Fuchs sollte des nur durchgeführt werden, wenn der Kugelschuss nicht möglich ist.

Danach sind allerdings UNVERZÜGLICH die Halsschlagadern zu öffnen.

Allerdings: Je nach Tierart gibt es hier Unterschiede in der Vorgehensweise. Und deshalb darf das nach dem TierSchG nur eine ausgebildete Person machen.

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Ich kenne und schätze hier ne Menge Jäger, befürchte aber dass diese den Schuss auch nicht viel anders angetragen hätten. (evtl. auch auf geheiss der Beamten!)

Ich hätte nach der Vorschrift gehandelt, und hier nicht geschossen.

Wie ich in einem anderen Thread schon erwähnte: wir sind ein Land wo jeder mit seinen Waffen auch im eigenen Garten schiessen darf. Die "Gefahr" ist also ohnehin allgegenwärtig, bzw. anders ausgedrückt: eh übertrieben.

Zu tode gefürchtet ist auch gestorben und man kanns mit dem Sicherheitswahn auch übertreiben...

Ich jedenfalls vertraue meinen Mitbürgern genug als dass diese schon scharf genug drüber nachdenken werden wohin sie schiessen, auch der Beamte.

Also ich habe mal einen Test gesehen: Leuchtspur auf immer den gleichen Punkt auf einem befestigten Waldweg.

Bei dem Abprallverhalten wird klar, warum in Deutschland eine Straße nicht als Kugelfang dient...

Jeder hat seinen Schuss zu verantworten.

Also ich hätte da definitiv nicht geschossen, wäre mir zu riskant gewesen, zumal es die Vorschrift ja so vorsieht.

Aber kann natürlich sein, dass die Dienstvorschrift der österreichischen Polizisten anders lautet, und dass er dann nach Vorschrift und Ausbildung gehandelt hat.

Nach den Fangschussrichtlinien in Deutschland wäre dies allerdings nicht korrekt gewesen.

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Ich hätte nach der Vorschrift gehandelt, und hier nicht geschossen.

Die Katze wurde von Qualen erlöst, daß dürfte das töten nach dem Tierschutzgesetz rechtfertigen.

Meistens macht dies aber ein Tierarzt hier ist aber sicher keiner zu erreichen gewesen der verpasst

dem Tierchen dann eine Spritze zum einschläfern.

Bei einer 9mm muss man ja auch Querschläger usw. berücksichtigen, aber Schrotflinten (kurze) bekommt

die Polizei keine weil die sind böööse und riechen nach wilden Westen.

Für solche Fälle wäre eine Schrotflinte sicher besser geeignet, genauso zur Abwehr von gefährlichen Hunden.

(allerdings nur wenn wirklich eine Gefährdung besteht und nicht einfach mal so prophylaktisch)

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Ich hab das jetzt 2mal erlebt, das ein Tier von seinen Qualen erlöst werden musste.

Das erste mal hab ich vor ca. 30 Jahren eine überfahrene Katze gefunden, bei der der Arsch mitsammt den Beinen auf der Strasse klebte, ich also zum nächsten Telefonhäuschen und die Polizei angerufen. Wurde wieder zu der Katze geschickt, damit die Beamten die Stelle auf der Landstrasse finden.

Dann kamen 2 Beamte und sahen sich die Sache an. Der eine fragte den anderen ob er einen "Privatschuss" dabei hatte. Hatte der und erlöste das Tier sofort.

Auf meine Frage warum Privatschuss kam folgende Antwort: Dienstmunverbrauch muss belegt werden und damit ins Wachbuch eingetragen werden.

Den 2ten Fall hab ich selbst gelöst, da mir auf einer Dorfverbindungsstrasse ein Reh in der Abenddämmerung ins Auto gesprungen ist, ich war extrem langsam dran, am Auto (damals R4) keinerlei Schaden. Allerdings hab ich dem Reh das Kreuz gebrochen, so das es mit den Vorderläufen über die Strasse gerutscht ist und den Hinterleib hinterhergeschleift hat. Hatte damals mein Bowiemesser dabei (es gab Zeiten in D, da war sowas noch erlaubt) und damit das Reh erlöst.

Dann den Jagdpächter verständigt und das tote Tier übergeben.

Der Jäger hat sich bei mir bedankt, weil ich das Tier nicht leiden gelassen habe.

Erik

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