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IGNORED

Nothilfe


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Du bist der nächste auf meiner Igno-Liste, ich diskutiere nur mit Leuten die auch etwas begreifen wollen.

Jeder ist seines Glückes Schmied!

So leicht kann man es sich natürlich auch machen.

Mittlerweile ist hier allerdings die Diskussion etwas chaotisch. Manchmal wird sich auf den Ausgangsfall bezogen und manchmal nicht.

Bezogen auf den Ausgangsfall wäre aber, eine tatsächliche Notwehr-/Nothilfelage vorausgesetzt, das unerlaubte Führen der Legalwaffe ausserhalb der eigenen Wohnung von der Notwehr umfasst und gerechtfertigt.

Was die illegale Waffe angeht möchte das manch einer offenbar nicht verstehen. In den meisten Fällen wird der vorherige Erwerb/Besitz/Führen natürlich bestraft werden. Das muss aber nicht automatisch so sein.

Ich verweise auch nochmal auf das von mir genannte Urteil. Der Erwerb/Besitz/Führen einer illegalen Waffe VOR der Notwehrhandlung KANN ggf. straffrei bleiben. In seltenen Fällen, aber es gibt sie. Weg ist die Waffe danach aber ganz sicher. Macht ja auch nichts, sie hat ja dann ihren Zweck erfüllt.

Geschrieben
So leicht kann man es sich natürlich auch machen.

Ja, denn es nervt, ich bin weder Moderator noch Richter!

Mittlerweile ist hier allerdings die Diskussion etwas chaotisch. Manchmal wird sich auf den Ausgangsfall bezogen und manchmal nicht.

Ich ging eigentlich immer vom Ausgangsfall aus!

Bezogen auf den Ausgangsfall wäre aber, eine tatsächliche Notwehr-/Nothilfelage vorausgesetzt, das unerlaubte Führen der Legalwaffe ausserhalb der eigenen Wohnung von der Notwehr umfasst und gerechtfertigt.

Das gibt die Schilderung eben nicht eindeutig her und damit erst einmal von mir ein nein!

Und wie schon mehrfach betont, wird der PVB vor Ort keinen Schiedsrichter spielen, denn das steht ihm nicht zu!

Er hat die Beweise zu sammeln und dazu gehört auch die Waffe, Hülse und Geschoß!

In den meisten Fällen wird der vorherige Erwerb/Besitz/Führen natürlich bestraft werden.

Richtig!

Das muss aber nicht automatisch so sein.

Richtig!

Ich verweise auch nochmal auf das von mir genannte Urteil. Der Erwerb/Besitz/Führen einer illegalen Waffe VOR der Notwehrhandlung KANN ggf. straffrei bleiben. In seltenen Fällen, aber es gibt sie.

Das ist korrekt! Kann man aber eben nicht pauschalisieren!

Weg ist die Waffe danach aber ganz sicher.

Ganz sicher!

Macht ja auch nichts, sie hat ja dann ihren Zweck erfüllt.

Das Problem wird dann aber für den LWB interessant, aber nicht so sehr für den ILB!

Für den LWB interessiert sich dann auch noch die Waffenbehörde!

Wie schon mehrfach erwähnt, mußte ich desöfteren auch den Widerruf gem. § 46 WaffG vollziehen und da waren dann alle Waffen weg!

Für alle selbsternannten "Helden" hier, egal ob der Warnschuss in den Sand, oder in die Luft ausgeführt wurde, man sollte auch an die Querschläger und auch an das herunterkommende Geschoss denken, ich habe die Schäden mehrfach begutachten dürfen!

Ich habe es eigentlich schon mehrfach erwähnt, ich bin nicht der 1. vor Ort und versuche eigentlich nur meine gutgemeinten Warnungen loszuwerden!

Ich habe aber auch tatsächlich besseres zu tun!

Geschrieben
[...] Weg ist die Waffe danach aber ganz sicher. Macht ja auch nichts, sie hat ja dann ihren Zweck erfüllt.

Gemeint ist natürlich die ohne Erlaubnis beschaffte Waffe.

Nur mit "weg ist die Waffe danach ganz sicher" ist es nicht so einfach. Der § 54 WaffG setzt eine Straftat voraus. Im dem seltenen Fall in dem die illegale Beschaffung durch Notwehr gedeckt war, war die Tat (Beschaffung = unerlaubter Erwerb und Besitz) gerechtfertigt und es fehlt an den Voraussetzungen für eine Einziehung nach § 54 WaffG. Damit bleibt dem Betroffnen zumindest noch die "Überlassung an einen Berechtigten" oder die "Unbrauchbarmachung".

Geschrieben
Das Problem wird dann aber für den LWB interessant, aber nicht so sehr für den ILB![...]

Wenn LWB = Legal Waffen Besitzer bedeutet, was bedutet dann ILB?

Geschrieben
Gemeint ist natürlich die ohne Erlaubnis beschaffte Waffe.

Nur mit "weg ist die Waffe danach ganz sicher" ist es nicht so einfach.

Für mindestens 2 Jahre schon!

Der § 54 WaffG setzt eine Straftat voraus.

Falsch Du "Rechtsexperte", auch eine Owi und das wäre z.B. Schießen ohne Schießerlaubnis, oder Nichtmitführen von Ausweispapieren, was ganz schnell möglich ist, wenn man sich die Wumme schnappt und nach draußen rennt!

Übrigens IWB war gemeint und heißt illegaler Waffenbesitzer und der hat es in Tat einfacher im Leben!

(Wer Schreibfehler findet darf sie behalten!)

Geschrieben

Hallo,

hier geht ja richtig was ab. :rolleyes:

Ich denke, dass hier der Uwe in vielen Aussagen nicht ganz unrecht hat. Egal was passiert die Waffen sind erst mal weg. ( Beweissicherung oder auch aus anderen Gründen). Was dann mit den Waffen geschieht entscheidet der Staatsanwalt oder Richter und ganz sicher nicht der Beamte.

Und wie sich die Anwaltschaft oder der Richter entscheiden.........

Und kommt nicht mit irgendwelchen Gesetzen <_<

Vor Gericht und auf hoher See.

Und das ist nicht nur in D so. Schaut mal in einschlägige Össiforen und bei denen ist im Gegensatz zu uns SV ein Bedürfnisgrund.

Oder der vor Monaten im Schweizer Waffenmagazin beschriebene Fall wo ein LWB außerhalb seiner Wohnung einen Warnschuss abgegeben hat. Alle Waffen weg.

Also am besten nie nie in so eine Situation kommen.

Schönen Abend allen

Geschrieben
[...] Egal was passiert die Waffen sind erst mal weg. [...]

Solltest du tatsächlich in eine Notwehrlage mit einer Waffe gehen, dann ist der potentielle, zeitweise oder dauernde Verlust der (einen) Waffe dein geringstes Problem. Das ändert aber nichts daran, dass unser Notwehrrecht vergleichsweise großzügig ist und dass Kleingeister es nicht verstehen, nicht verstehen wollen und gerne nichtexistete Schranken aufstellen möchten.

Geschrieben
eine Owi und das wäre ... Nichtmitführen von Ausweispapieren

Und seit wann wäre das denn nun schon wieder eine OWI ? :confused:

Geschrieben
Und seit wann wäre das denn nun schon wieder eine OWI ? :confused:

Schon ziemlich lange...

Aktuell: § 38 i.V.m. § 53, Abs. 1, Ziffer 20....

Geschrieben

Liebe Leute, all eure Meinungen und Beurteilungen wird man euch vorlesen wenn ihr mal in so eine Lage kommt und es vor Gericht geht.

Genauso wie all eure Äußerungen an Stammtischen (besonders gefährlich) oder sonstwo.

Beim Selbstschutz und dem Schutz seiner Lieben gilt: Immer daran denken, nie darüber sprechen.

Geschrieben
Schon ziemlich lange... Aktuell: § 38 i.V.m. § 53, Abs. 1, Ziffer 20....

Wäre mir aber neu, das ein AusweisbeisichführPFLICHT gäbe. Ist das gem. Bundesbußgeldkatalog oder wie ?

Geschrieben
Wäre mir aber neu, das ein AusweisbeisichführPFLICHT gäbe. Ist das gem. Bundesbußgeldkatalog oder wie ?

Wenn du eine Waffe führst und dazu gehören auch die erlaubnisfreien Arten des Führens (z.B. "Transport") musst du deinen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Schau einfach in den § 38 WaffG.

Geschrieben
Wenn du eine Waffe ...

Und wenn nicht ? Das Ganze klang doch arg sehr generell und nicht auf den von dir postulierten speziellen Fall bezogen. :confused: PS: Führen ist kein Transport oder umgedreht. ;)

Geschrieben

Wie immer wenig Substanz. aber viel tamtam. Versuch doch wenigstens mal ein Thema mit Sachverstand anzugehen. Lies wenigstens nach, wenn dir einer Hilfe anbietet und die Passagen extra wegen mangelnder Sachkenntnis aufzählt.

Geschrieben
Führen ist kein Transport oder umgedreht. ;)

Führen ist jegliches Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte.

"Transport" ist ein Unterfall des Führens.

Geschrieben

Das mal so als Beispiel zum Thema, paßt irgendwie:

http://regionales.t-online.de/vermeintlich..._56007840/index

Auszug aus dem Artikel:

Vermeintliche Entführung entpuppt sich als Partyspaß

29.04.2012, 13:41 Uhr | dapd

Die vermeintliche Entführung einer Frau in Ostsachsen hat für erhebliche Aufregung und einen größeren Einsatz der Polizei gesorgt. Ein Anwohner hatte in dem Ort Schleife (Landkreis Görlitz) am Samstag beobachtet, wie maskierte Männer eine Frau in ein Auto zerrten und mit ihr davonbrausten, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Die alarmierten Beamten leiteten umgehend eine Fahndung ein und errichteten Straßensperren.

Zugleich überprüften sie das Kennzeichen, das sich der Zeuge gemerkt hatte. Nach der Befragung des Autobesitzers und weiteren Ermittlungen konnte die Polizei bereits wenig später Entwarnung geben: Die Aktion entpuppte sich als harmloser Höhepunkt einer Junggesellenparty. "Entführt" worden war die künftige Ehefrau des Mannes, der mit Freunden zusammen in einem Lokal feierte.

Geschrieben

Moderativer Hinweis:

Ich habe hier einige Off Topic Beiträge entfernt. Wenn es hier jetzt nicht sachlich weiter geht, ist der Thread dicht.

Geschrieben

Hier werden ja immer die extremsten Beispiele herangezogen. Ich hab in 40 jahren noch nie erlebt wie tagsüber, wo ich nicht auf Arbeit bin, 5 aggressive Jugendliche mit Messern bewaffnet auf einen alten Mann im Rollstuhl losgegangen sind.

Das sind Stories die einmal alle 10 Jahre in der Zeitung stehen und auch da übertrieben dargestellt werden.

Deswegen wird eh, das Erste sein was man macht, runter schreien und evtl. Polizei anrufen.

Ich glaube kaum, dass jemand direkt anfängt auf zu munitionieren, Weste anlegt und sich zum Einsatz fertig macht.

Eher würde ich mir die Frage bei so einem Fall stellen.

Man wohnt neben einem Spielplatz und ein Hund hat sich in ein Kind verbissen. Muß ja noch nicht mal Listenhund sein.

Ein 40kg Mischling reicht ja. Dein Grundstück liegt unmittelbar am Spielplatz. Was machst du ???

Oder nur durch eine Strasse getrennt.

Der Fall kommt sicherlich häufiger vor.

Geschrieben
Eher würde ich mir die Frage bei so einem Fall stellen.

Man wohnt neben einem Spielplatz und ein Hund hat sich in ein Kind verbissen. Muß ja noch nicht mal Listenhund sein.

Ein 40kg Mischling reicht ja. Dein Grundstück liegt unmittelbar am Spielplatz. Was machst du ???

Oder nur durch eine Strasse getrennt.

Der Fall kommt sicherlich häufiger vor.

Das kann ich dir sagen. Massive Sachbeschädigung.

Geschrieben
Eher würde ich mir die Frage bei so einem Fall stellen.

Man wohnt neben einem Spielplatz und ein Hund hat sich in ein Kind verbissen. Muß ja noch nicht mal Listenhund sein.

Ein 40kg Mischling reicht ja. Dein Grundstück liegt unmittelbar am Spielplatz. Was machst du ???

Oder nur durch eine Strasse getrennt.

Der Fall kommt sicherlich häufiger vor.

Das kann ich dir sagen. Massive Sachbeschädigung.

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