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IGNORED

Hausdurchsuchung bei LWB wegen Luftgewehrschütze


thomas9

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

"Die verlorene Ehre der Katharina Blum"...oder: schnell mal einen 17-jährigen verdächtigen..

Bunte Republik Deutschland..

Wer wundert sich hier eigentlich noch wirklich über irgendetwas???

Schaut mal nachts N24, dann denkt ihr, Deutschland ist ein Ferienlager..

Geschrieben
Neukölln (man müsste vielleicht spezifizieren, Neukölln-Nord) ist schon "lustig"...

Warum? Ist das nicht in Berlin?

Aber Hautpsache, man kann über Druckluftwaffen und Legalwaffenbesitzer diskutieren.

Wo ist denn jetzt Dein Problem? :confused: Die Zusammenhänge bestehen nun einmal.

Über diese vielen Sachbeschädigungen mit Druckluftwaffen diskutiert hier kaum noch einer!

Ich hatte vor einigen Jahren einen Durchschuß eines BVG-Busses, direkt am Kopf einer Insassin vorbei und in der Nähe waren auch 2 Einfamilienhäuser und wir sind da nicht "eingefallen", dort wohnte aber auch kein LWB, ansonsten hätten wir den schon aufgesucht, die Frage wäre nur wie!

Achja, war auch in Neukölln, aber Süd!

Geschrieben
Der erste Satz ist noch plausibel. Klar, wenn das LG kriminaltechnisch untersucht werden muss, dann muss es hierzu mit.

Der zweite Satz ist m.E. ohne Logik.

Dann verkennst Du die Realität!

Wenn Du wüßtest was hier alles mitgeschleppt wird, wenn sie erst einmal in der Wohnung sind!(Ich spreche dabei aber nicht von mir!)

Geschrieben
Warum?

Führt der Umstand, legal ein Luftgewehr erworben zu haben, neuerdings automatisch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit?

Wenn sich erweist, dass die Tat mit diesem LG ausgeführt wurde, mit Sicherheit.

Ich kenne einen LWB, der hat mit einer SRS aus seinem Fenster geschossen und ist in Folge seine WBK und seine (ich glaube es waren 12) Waffen los.

Naja, er hat auf den Widerruf nicht reagiert und es erfolgte ein DB mit Beschlagnahmeanordnung. (ohne SEK)

Die letzte Gerichtsverhandlung wurde vertagt, weil er die gesamten Umstände nicht verstehen kann und es wird ihm ein Rechtsbeistand beigeordnet und weiterverhandelt.

Mist, war ja auch in Neukölln!

P.S.:

Das wäre doch eigentlich etwas für Otto O. oder Carcano?

Geschrieben
Meinst Du das Du bis zum Abschluß der Untersuchung noch eine Waffe sehen darfst? Und wenn die Sachbearbeiter erst mal angefangen haben Papier zu beschreiben kann es auch nach Abschluß der Untersuchung noch ne Weile und einige Rechtsanwaltbesuche dauern.

In einem meiner letzten Fälle durfte ich die Waffen im Auftrag der StA nach ca. 2,5 Jahren wieder aushändigen. Er kam nach Hause und es kam zu einem Ehekrach und verließ die Wohnung, die Ehefrau rief 110: "Hilfe mein Mann hat Waffen in seinem Kofferraum des PKW sowieso!"

Er wurde tatsächlich im fließenden Verkehr angetroffen und die Waffen wurden wieder beschlagnahmt, denn die WBK war unsinniger Weise in irgendeiner Akte.

Hatte ich aber auch schon vor langer Zeit geschrieben! (Er hat die Waffen am nächsten Tag wiederbekommen)

Geschrieben
Wenn sich erweist, dass die Tat mit diesem LG ausgeführt wurde, mit Sicherheit.

Ja, das ist klar.

Aber es wurde ja die wilde These aufgeworfen, wenn das LG auch nur zur Untersuchung mitgenommen werden würde,

würden auch sämtlichen weiteren legalen (erlaubnispflichtigen) Waffen mitgenommen...

Und das kann's (im Rechtsstaat) in einem bloßen Ermittlungsstadium, wenn der Waffenbesitzer vielleicht einer

unter einem Dutzend anderer LG-Besitzer im Umfeld ist, nicht sein. Darum ging es mir.

Geschrieben

Bei mir würde es Strafanzeigen gegen die Beamten hageln, von unrechtmässiger Durchsuchung über Amtsmissbrauch bis hin zur Nötigung im Amt.

Danach Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Durchsuchenden und ihre Vorgesetzten.

Irgentwas bleibt immer hängen so oder so.

Erik

PS: Habe es in einem anderen Fall schon so gehandhabt. 2 Versetzungen und eine Entlassung einer Kreisangestellten waren die Folge.

Geschrieben
Bei mir würde es Strafanzeigen gegen die Beamten hageln, von unrechtmässiger Durchsuchung über Amtsmissbrauch bis hin zur Nötigung im Amt.

was sind das denn für Staftaten? "Unrechtmässige Durchsuchung", "Amtsmissbrauch" und "Nötigung im Amt". Lächerlich - Stammtischniveau wie immer

Geschrieben

Ich ergänze um falsche Verdeächtigung und Verfolgung Unschuldiger, immerhin ein Verbrechenstatbestand ...

... aber man muss die Kirche im Dorf lassen, würde in diesem Fall wohl eher im Sande verlaufen, und die Wenigsten würden dann auch ins Klageerzwingungsverfahren gehen ...

Erstmal eine Nacht drüber schlafen, wenn man sich dann immer noch in seinen Grundrechten beschnitten und unangemessen behandelt fühlt, kann man eskalieren.

Geschrieben
Ich ergänze um falsche Verdeächtigung

greift in diesem Fall nicht, weil es sich um beim Täter um eine Drittperson handeln muss, die bewusst und gewollt wider besseres Wissen ein Ermittlungsverfahren durcheine Amtsperson einleiten lässt.

und Verfolgung Unschuldiger, immerhin ein Verbrechenstatbestand ...

kann nur mit absoluten Vorsatz ("wissentlich" und "absichtlich") begangen werden und würde in diesem Fall bedeuten, dass die ermittelnden Polizeibeamten eindeutig und zweifelsfrei von vornherein wussten, dass der Schützenkollege nicht der Täter ist und trotzdem ein Emittlungsverfahren einleiteten. Nach dem bis jetzt bekannten SV kann das aber ausgeschlossen werden.

Da würde ich mir im Umkehrschluss schon mal Gedanken machen, ob nicht derjenige, der diese Anzeigen erstattet, vielleicht selbst eine falsche Verdächtigung begeht.

Wie gesagt, mit Stammtisch-Dampfplaudereien liegt man nicht immer richtig.

Geschrieben

Die Waffen erst mal einzusacken reicht denen die Unterstellung das Du böse bist mit sicherheit aus. Die werden das "begründeten Verdacht" oder ähnlich nennen und die K...e ist am dampfen. Dann wird der Papierkram an irgendwelche Verwaltungsbeamten weitergegeben und da landet das ganze auf dem ganz großen Stapel...

Geschrieben
Redest du jetzt gerade von Guatemala?

Ein paar wenige Dinge, wirklich nicht viele aber es gibt sie, sind hier tatsächlich auch nicht besser als in Guatemala. Und wenn Waffen im Spiel sind dann werden anscheinend Häuser durchsucht und Menschen die ihre Zuverlässigkeit mehr als einmal beweisen mußten als erste belästigt.

Für das ganze Prozedere gibt es ganz tolle juristische Begriffe die man dann um die Ohren gehauen bekommt nur leider hab ich weder Jura studiert noch einen Anwalt an der Hand.

Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das die Durchsuchung dreier Häuser rechtens ist. Nur muß ich erst in die Gelben Seiten gucken, einen Termin vereinbaren und mich für teures Geld beraten lassen. Danach erst gibt es jemanden der fröhlich mit dem selben Juristengefasel antworten kann.

Mit Sicherheit können die Dein LG nicht mitnehmen ohne Dir eine Unzuverlässigkeit zu unterstellen, nicht beweisen, ich sage ganz bewußt unterstellen. Und Du glaubst doch nicht daß sie Dir dann die anderen Waffen lassen. Wenn dieser Vorwurf, und mehr ist es erstmal nicht, von den Behörden in umlauf gebracht wurde sind die Wummen für ne Weile weg. Und wenn es 2,5 Jahre (wie uwewittenburg schrieb) dauert bis die Behörde kapiert hat das Du Deine Waffen zurückbekommst, das gepachtete Revier vor der eigenen Haustür hat dann längst ein anderer.

Geschrieben
.... nur leider hab ich weder Jura studiert noch einen Anwalt an der Hand ....

genau DAS ist der springende Punkt!

Ein solches Studium erhöht die "Vorstellungskraft über die Rechtmäßigkeit" aber ungemein. Anderenfalls sprichst du wie der Blinde von der Farbe Rot.

Geschrieben

Nach dem ich 10m Leitplanke bezahlen sollte weil ich einen Unfall gemeldet habe,

Nach dem ein Kumpel die Beteiligung an einem Raub unterstellt wurde weil er zuerst in den Lauf eines Revolvers geblickt und sich anschließend zu viel gemerkt hatte (O-ton des Beamten "So viel kann sich kein Mensch merken, das war alles vorher abgesprochen")

Nachdem der SB eine Nachbarin mit geerbter KK so lange belatschert hat bis das Ding in den Ofen ging obwohl ihre eigenen Kinder die KK auf ihre WBK haben wollten, traue ich unseren Behörden ziemlich viel zu.

Die Beamten, (teilweise sind es ja auch Angestellte) in ihren Amtsstuben haben oft kaum mehr Ahnung vom Gesetz als der Trottel der vor ihnen steht. Etwas haben sie jedoch, einen Haufen Papier, einen Haufen Gedult, einige Paraghapen die man mit viel Mühe so auslegen kann das es zu dem was der SB sagt passt und jede Menge sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit.

Dazu kommt noch das selbst Juristen mit den Gesetzen offensichtlich nicht klar kommen. Oder wie erklärst Du Dir das zwei Anwälte vor Gericht ihre Argumente bringen und der Richter am Ende weder dem einen noch dem anderen folgt, selbst wenn der Richter entschieden hat das noch lange nicht heißt das der Verwaltungsbeamte dem auch noch folgt.

Erklär mir doch einfach mal warum der regelmäßig auf Zuverlässigkeit überprüfte Waffenbesitzer zuerst verdächtigt wurde, die Nachbarn kamen später dran. Genau anders herum würde doch passen. Aber nein, ein Waffenbesitzer ist Böse. Und ein Behördenvertreter kann so lange eigene Regeln aufstellen bis er jemanden gegenübersteht der sich besser auskennt.

Geschrieben
Mit Sicherheit können die Dein LG nicht mitnehmen ohne Dir eine Unzuverlässigkeit zu unterstellen, nicht beweisen, ich sage ganz bewußt unterstellen. Und Du glaubst doch nicht daß sie Dir dann die anderen Waffen lassen.

Du würfelst hier rechtlich Dinge durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben.

Das LG nehmen die Behörden zur kriminaltechnischen Untersuchung mit. Es geht hier um Ermittlungen (aus welchem der 15 LGs im Umfeld wurde das Projektil verschossen?).

Mit waffenrechtlicher Zuverlässigkeit bzw. der Unterstellung der Unzuverlässigkeit hat das bis auf Weiteres mal gar nichts zu tun.

Geschrieben
Es geht hier um Ermittlungen (aus welchem der 15 LGs im Umfeld wurde das Projektil verschossen?).

Komme gerade erst aus dem Urlaub und bin

deshalb erst jetzt auf diesen Tröd aufmerksam geworden...

Und möchte nun gleich noch mehr verwirren :D :

Du, und auch die anderen, schreiben immer LG...

Dabei war es wohl ein Diabolo Geschoß...

Sowas kann man aber auch aus einem KK Gewehr mittels

6 mm Platzpatrone verschießen...

Aber danach hat ja keiner den Kollegen des TE gefragt...

PS: eine Durchsuchung dient ja nicht nur der Belastung, sondern

sie kann auch der Entlastung dienen ( also z.B. nichts gefunden

oder nur ein uraltes verstaubtes Teil... ).

Geschrieben

Ich verstehe die Aufregung hier nicht.

Wenn in einer Straße ein Kind von einem roten Auto angefahren wird ist es ja wohl nur logisch sein, dass die Polizei erst mal bei den Leuten die Autos auf Spuren untersucht, die in dieser Straße wohnen und ein rotes Auto besitzen. Da würde keiner was dagegen haben.

Wenn jemand mit einem Luftgewehr angeschossen wird und einer der möglichen Orte der Schußabgabe der Balkon eines LWB ist, gehe ich natürlich erstmal zu dem und lasse mir die Waffen zeigen.

Das ist doch nur logisch.

Wenn man aufgrund dieses schwachen Verdachts allerdings das Haus Raum für Raum auf den Kopf stellt und alle Schränke ausräumt etc. ist das was anderes.

Vielleicht sollte man hier mal die "Hausdurchsuchung" näher bescheiben. Wenn 2-3 Polizisten sich die Schränke anschauen, dann ist dass noch lange keine ausgewachsene Hausdurchsuchung bei der alles auf den Kopf gestellt wird.

Vielleicht sollte man das ganze mal aus der Warte der Polizei sehen:

Wenn tatsächlich nur 2-3 Orte in Frage kommen, wie sollen die den dann vorgehen ????

Klingeln und fragen: "Haben Sie gerade auf zwei Menschen geschoßen???"

"Nö"

"Na dann können wir ja wieder gehen, schönen Tag noch"

Irgegendwie muss die Polizei ja auch ihre Arbeit machen.

Und dass Sie die Nummern der Waffen abgleichen, nachdem gerade auf zwei Personen geschossen wurde, kann man den Jungs nun wirklich nicht vorwerfen.

Geschrieben
Wenn jemand mit einem Luftgewehr angeschossen wird und einer der möglichen Orte der Schußabgabe der Balkon eines LWB ist, gehe ich natürlich erstmal zu dem und lasse mir die Waffen zeigen.

Nennt sich dann Anfangsverdacht!

Wenn man aufgrund dieses schwachen Verdachts allerdings das Haus Raum für Raum auf den Kopf stellt und alle Schränke ausräumt etc. ist das was anderes.

Bei einem Anfangsverdacht kommen wir zur Gefahr im Verzuge und dann wird es eine richtige Durchsuchung!

Wenn 2-3 Polizisten sich die Schränke anschauen, dann ist dass noch lange keine ausgewachsene Hausdurchsuchung bei der alles auf den Kopf gestellt wird.

Ich kenne keine Zwergendurchsuchung! Höchstens die Möglichkeit der freiwilligen Nachschau!

Vielleicht sollte man das ganze mal aus der Warte der Polizei sehen:

Wenn tatsächlich nur 2-3 Orte in Frage kommen, wie sollen die den dann vorgehen ????

Klingeln und fragen: "Haben Sie gerade auf zwei Menschen geschoßen???"

"Nö"

"Na dann können wir ja wieder gehen, schönen Tag noch"

Ja, so in etwa, man kann aber auch nach dem Besitz von Waffen fragen, z. B. auch ob der Nachbar Waffen hat!

Irgegendwie muss die Polizei ja auch ihre Arbeit machen.

Ja, aber nur im Rahmen der geltenden Gesetze, wie z. B. die StPO oder die Polizeigesetze der jeweiligen Länder!

Und dass Sie die Nummern der Waffen abgleichen, nachdem gerade auf zwei Personen geschossen wurde, kann man den Jungs nun wirklich nicht vorwerfen.

Als Tatverdächtiger ist man sogar berechtigt., das Auto vor den Ermittlungsbehörden zu verstecken.

Und nun?

Das wäre aber gemein! :ridiculous:

Geschrieben
Ich verstehe die Aufregung hier nicht.

Wenn in einer Straße ein Kind von einem roten Auto angefahren wird ist es ja wohl nur logisch sein, dass die Polizei erst mal bei den Leuten die Autos auf Spuren untersucht, die in dieser Straße wohnen und ein rotes Auto besitzen auf sich zugelassen haben . Da würde keiner was dagegen haben.

....

Vielleicht sollte man das ganze mal aus der Warte der Polizei sehen:

Wenn tatsächlich nur 2-3 Orte in Frage kommen, wie sollen die den dann vorgehen ????

Klingeln und fragen: "Haben Sie gerade auf zwei Menschen geschoßen???"

....

Und dass Sie die Nummern der Waffen abgleichen, ....

1) Die Polizei weiß nicht, wer ein Auto besitzt. Die können erst einmal nur festststellen, auf wen ein rotes Auto zugelassen ist. Analog dazu weiß auch die Polizei nicht, wer Waffen besitzt (egal ob EWB pflichtig oder nicht), sondern nur, wer EWB-pflichtige Waffen legal besitzt.

2) Genauso sinnleer ist es, beim LWB zu klingen und sich die angemeldeten Waffen zeigen zu lassen. "Haben Sie ein Luftgewehr?" -"Nein."- "Können Sie das beweisen?"... Und welche Nummern bitteschön sollen die abgleichen, zu welchem Zweck auch?

Einen Sinn ergibt das nur, wenn alles auf Links gemacht wird. Damit sind wir wieder bei der Hausdurchsuchung. Und für die Bedarf es doch zumindest eines konkreten Tatvorwurfs und eines Anfangsverdachtes. Aber warum ausgerechnet nur beim LWB und nicht auch bei den Nicht-LWB/ILWB darumherum?

Gruß

Erik

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