sas26 Posted March 7, 2012 Posted March 7, 2012 Hallo, heute hat mir eine Person glaubhaft machen wollen das ich in meiner WSK stehen haben muss "mit HA geschossen" , sonst ist ein Bedürfnis nicht zu bekommen. in meiner WSK steht kein Waffentyp, ist ein staatlich anerkanntes Dokument..... Ausgestellt 11/2011 Kann das alles nicht so ganz glauben Sollte ich also mal in den Genuss kommen mir einen HA zuzulegen muss ich dann die WSK noch mal machen? Wir haben einiges an Waffen geschossen, aber keine HA. Gruß
sundance Posted March 7, 2012 Posted March 7, 2012 Hallo, leider werden immer noch WSK-Zeugnisse eingeschränkt (bestimmte Waffenarten). Sollte Dein Zeugnis keine Beschränkungen haben, so sind auch keine vorhanden. Viele Grüße - sundance
PetMan Posted March 7, 2012 Posted March 7, 2012 In meiner steht "....für Lang- und Kurzwaffen erfolgreich abgelegt". Eine spezielle für HA hab ich noch nie gehört.
pancho lobo Posted March 7, 2012 Posted March 7, 2012 hola amigo sas26, war das ein RK/RAG Mitglied? Habe von dem Landesbeauftragten für Schiesssport der RKs in S.-H.(persönlich!) etwas ähnliches gehört: mit der Begründung die HA werden ja nicht in den "normalen" Schiessvereine geschossen, es hat dem HERRN nicht interessiert dass beim BWGästeschiessen mit G3 und G36 und privat mit M1A/M14 und USM30 Garand geschossen wurde...erst als man dem HERRN dem BDMP-Schiessleiter Ausweis vorgelegt hatte kam er von seinem HOHEN ROSS (der S.-H.Innenminister und ich sind der Meinung usw. Blafasel) runter und hat die Beführwortung für den OA15 bestätigt. Es wäre einfacher gewesen diese über dem BDMP zu beantragen...aber der HERR sollte auch mal gezwungen werden über seinem Schatten zu springen. saludos de pancho lobo
Ostwestfale_LP Posted March 7, 2012 Posted March 7, 2012 So einen Scheiss habe ich noch nie gehört ... WSK für HA... Demnächst explizit für Einzellader, Revolver, Pistolen, verschieden Lauflängen und Kaliber..... Mannomann... Bin ich froh, dass mein OA15 selig in seinem Tresörlein schlummert und vom BDMP befürwortet wurde. Gruß vom Schießleiter an den Schießleiter M
Bobbel Posted March 8, 2012 Posted March 8, 2012 Bei solchen Behauptungen immer freundlich nachfragen: 1.) Wo steht das im WaffG. - §? 2.) Wo steht das in den Verordnungen? - keine Antwort??? Dann machen
sas26 Posted March 8, 2012 Author Posted March 8, 2012 War ein Mitglied beim BDS ! Was in seinem Zeugniss steht weiss ich nicht, bei mir : es wird bestätigt das Herr xy ausreichende Kentnisse hat: 1. über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts....... 2. auf waffentechnischem gebiet über schusswaffen (LW,KW,Muni).... 3. über sichere Handhabung von Waffen oder Munition..... Das sollte eigentlich reichen ! Gruß
Guest sammler Posted March 8, 2012 Posted March 8, 2012 Bei solchen Behauptungen immer freundlich nachfragen:... 2.) Wo steht das in den Verordnungen? ... Genau hier, in der AWaffV "§ 1 Umfang der Sachkunde ... (2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden. ..." Das Problem existiert tatsächlich und taucht so nicht nur bei den (oben schon erwähnten) Reservisten, sondern auch bei SK-Lehrgängen auf, die von einigen DSB-Landesverbänden angeboten werden. Die haben keine HA-LW in ihrer Sportordnung und vermitteln deshalb in der SK-Ausbildung auch nichts zum HA-LW. Natürlich haben die dann auch einen passenden Text im SK-Zeugnis.
SAR-M1 Posted March 8, 2012 Posted March 8, 2012 Vielleicht bin ich ja in meiner Sicht der Dinge beschränkt, aber was soll bei einer SLB so speziell anderes sein, als bei anderen Gewehren, das es unbedingt in einer WSK erwähnt oder abgeprüft werden müßte? Das ist doch wohl unsinnig. Zum einen sind SLBs in Ihrer Bedienung vom Grundprinzip her gleich zu anderen LW, andererseits aber auch Hersteller spezifisch in Zerlegung ggf. spezieller Bedienung - aber das trifft auch auf Repetierer, Einzellader etc. zu. Warum also diese Fokusierung auf die SLB - ein Flintennachweis wird ja auch nicht gefordert.
Bobbel Posted March 8, 2012 Posted March 8, 2012 Genau hier, in der AWaffV"§ 1 Umfang der Sachkunde ... (2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden. ..." Das Problem existiert tatsächlich und taucht so nicht nur bei den (oben schon erwähnten) Reservisten, sondern auch bei SK-Lehrgängen auf, die von einigen DSB-Landesverbänden angeboten werden. Die haben keine HA-LW in ihrer Sportordnung und vermitteln deshalb in der SK-Ausbildung auch nichts zum HA-LW. Natürlich haben die dann auch einen passenden Text im SK-Zeugnis. Dieser Satz und "freiwillige Selbstbeschränkungen" mancher Kurse / Ausbilder sind bekannt. Ich gehe immer von der allgemeinen und umfassendne Sachkunde für Sportschützen nach §7 aus. Eine Sachkunde sollte so vermittelt werden, dass der Betreffende damit sein Schützenleben in alle Richtungen leben kann.
A71 Posted March 9, 2012 Posted March 9, 2012 Hallo,heute hat mir eine Person glaubhaft machen wollen das ich in meiner WSK stehen haben muss "mit HA geschossen" , sonst ist ein Bedürfnis nicht zu bekommen. in meiner WSK steht kein Waffentyp, ist ein staatlich anerkanntes Dokument..... Ausgestellt 11/2011 Kann das alles nicht so ganz glauben Sollte ich also mal in den Genuss kommen mir einen HA zuzulegen muss ich dann die WSK noch mal machen? Wir haben einiges an Waffen geschossen, aber keine HA. Gruß In meiner Urkunde steht Hiermit bestätigt die DSU dass ... an der Ausbildung in WSK für Sportschützen in der DSU mit Erfolg teilgenommen und eine vergleichbare Abschlussprüfung gem. §7 WaffG in Verbindung mit §§2 und 3 AWaffV bestanden hat. Da die DSU alles schießt was erlaubt ist gibt es hier auch keinerlei Hinterfragungen! Ein HA hat die gleiche Munition wie ein EL, Rep etc.. Und die Fragen der Notwehr sind auch gleich zu beantworten! EDIT: Habe übrigens einen HA als LW als dritte LW in den WBKs!
willi53 Posted March 10, 2012 Posted March 10, 2012 Genau hier, in der AWaffV"§ 1 Umfang der Sachkunde ... (2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden. ..." Das Problem existiert tatsächlich und taucht so nicht nur bei den (oben schon erwähnten) Reservisten, sondern auch bei SK-Lehrgängen auf, die von einigen DSB-Landesverbänden angeboten werden. Die haben keine HA-LW in ihrer Sportordnung und vermitteln deshalb in der SK-Ausbildung auch nichts zum HA-LW. Natürlich haben die dann auch einen passenden Text im SK-Zeugnis. Der DSB Berlin macht hier keine Einschränkungen. Hier wird nur die Handhabung von Jagd- und Sportwaffen ( Lang- und Kurzwaffen) bescheinigt. A 71 - wenn die dritte Langwaffe ein Halbautomat ist - was ist denn mit dem Grundbedürfnis? ( Zwei Kurzwaffen und drei halbautomatische Langwaffen?)
Gruger Posted March 10, 2012 Posted March 10, 2012 A 71 - wenn die dritte Langwaffe ein Halbautomat ist - was ist denn mit dem Grundbedürfnis? ( Zwei Kurzwaffen und drei halbautomatische Langwaffen?) Lass mich raten: er ist noch in einem anderen Verband, der von einem Grundbedürfnis von "3 Langwaffen" ausgeht.
Guest sammler Posted March 10, 2012 Posted March 10, 2012 ...A 71 - wenn die dritte Langwaffe ein Halbautomat ist - was ist denn mit dem Grundbedürfnis? ( Zwei Kurzwaffen und drei halbautomatische Langwaffen?) Ws soll dann sein? Es ist sein erster HA, mithin 1/3 des "Grundbedürfnisses". Im WaffG steht als Grundbedürfnis: "3 HA-LW". Und so lange der Verband, dem er angehört, Disziplinen für HA hat, sollte es da keine Probleme geben, denn ein HA ist (auch waffenrechtlich)m etwas anderes als ein Repetierer..
A71 Posted March 10, 2012 Posted March 10, 2012 Ws soll dann sein? Es ist sein erster HA, mithin 1/3 des "Grundbedürfnisses".Im WaffG steht als Grundbedürfnis: "3 HA-LW". Und so lange der Verband, dem er angehört, Disziplinen für HA hat, sollte es da keine Probleme geben, denn ein HA ist (auch waffenrechtlich)m etwas anderes als ein Repetierer.. Alles richtig. Die beiden anderen Gewehre sind Repetierer - ein HW66 (Mehrlader) und ein M150 (Einzellader). Alles KK. Auch der HA. Und meine Pistole (Was ja auch ein HA ist) wird auch KK. Schwanke zwischen den Colt 1911 und der SP22 M3. Es wird bestimmt die M3 wegen dem 6"-Lauf. Oder beide? Wollte aber lieber noch einen Revolver - und dort wird es der S&W 617 - ebenfalls mit 6"-Lauf. Die DSU hat sehr viele Disziplinen mit HA! Und mein Grundbedürfnis ist wie schon geschrieben noch im Aufbau. Die beiden Repetierer (das M150 ist jetzt das Gewehr meiner Tochter) stellen kein Grundbedürfnis dar.
Guest sammler Posted March 10, 2012 Posted March 10, 2012 .... Und meine Pistole (Was ja auch ein HA ist) ... KW spielen beim "Grundbedürfnis" "(3 HA-LW") keine Rolle. Das Grundbedürfnis umfasst 2 KW (unabhängig vom Kaliber und unabhängig von der art, also Pistole oder Revolver) und 3 HA-LW. Ganz allgemein: Kurzwaffen (Grundbedürfnis: 2) sind waffenrechtlichn eine völlig andere Baustelle.
A71 Posted March 10, 2012 Posted March 10, 2012 KW spielen beim "Grundbedürfnis" "(3 HA-LW") keine Rolle. Das Grundbedürfnis umfasst 2 KW (unabhängig vom Kaliber und unabhängig von der art, also Pistole oder Revolver) und 3 HA-LW. Ganz allgemein: Kurzwaffen (Grundbedürfnis: 2) sind waffenrechtlichn eine völlig andere Baustelle. Niemand hat das Gegenteil behauptet! Aber wenn der Informant des TE schon bei LW-HA den Affen macht was tut er dann bei KW? Braucht man dafür auch eine eigene WSK? Oder zwei - eine für EL und eine für HA?
Raiden Posted March 11, 2012 Posted March 11, 2012 Das Grundbedürfnis umfasst 2 KW (unabhängig vom Kaliber und unabhängig von der art, also Pistole oder Revolver) und 3 HA-LW. Ganz unabhängig ist das nicht, es müssen schon mehrschüssige Kurzwaffen sein, wenn sie vom "Grundbedürfnis" erfasst werden sollen. Thomspn Conter oder ähnliche werden also nicht angerechnet.
Holy Moses Posted March 12, 2012 Posted March 12, 2012 War bei uns auch so, DSB hielt Sachkunde ab, wurde aber von BDS und BDMP wg fehlender SL nicht anerkannt. Seit 2004 werden bei uns "allumfassende" Sachkunden abgehalten. Die SL werden explizit erwähnt, das auch ja keiner was sagen kann. mfg Holy Moses
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