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IGNORED

Waffenbesitzkarte für Sportschützen


sas26

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

nach dem ich etwas reingefallen bin, siehe

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=421555

meine nächste Frage die mir das Forum nicht beantworten konnte:

die SB beim HSV sagte ein neuer kompletter Antrag (nat. 40 Euro fällig) stellen.

INKL. Waffenart und Kaliber das gewünscht wird. Nun ich weiss aber noch nicht was ich mir nach der 2/6er Regel im Okt. kaufen möchte.

Kann ich eine Freie Pistole eintragen und dann später was ganz anderes einkaufen? Dachte immer ein Bedürfnis auf "Gelb" gibt es nicht.

Werden nur die ersten 2 "auf Gelb" so geprüft ? Habe da etwas im Hinterkopf.

Gruß

Geschrieben

Bei den meisten Verbänden reicht ein Kreuzchen bei " möchte eine gelbe WBK nach §XY haben". Den Eintrag einer speziellen Waffe/Disziplin gibt es bei einigen, besonders innovativen, Verbänden. Gib irgendwas an, es ist egal solange dein Stand dafür genutzt werden kann. Nicht dass der Verband auf noch dümmere Ideen kommt. SObald dir die Behörde eine gelbe WBK ausstellt, brauchst den Verband dafür nie wieder stören, oder bezahlen.

Geschrieben

lt. WaffG

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Wenn ein Antragsteller eine Gelbe möchte muss ich bestätigen, dass die Waffe in MEINEM Verband zugelassen ist!

Hat er die Gelbe kann er die Waffen kaufen, die in irgend einem Verband geschossen werden.

Geschrieben

oder ne freie....

habe heute von meinem SB beim OA erfahren, ich gebe zb. Freie an, dann wird die Eingetragen. Wenn ich dann doch eine andere Waffe kaufe ist der Eintrag (nicht gestempelt) in der WBK und somit "nur noch" 7 Waffen möglich (Feld also belegt).

Bei einer vollen gelben und somit neu Ausstellung einer 2. Gelben WBK muss wieder Bedürfnis geprüft werden und 40 Euro sind fällig, was eine Masche :peinlich:

Gruß

Geschrieben
.....Bei einer vollen gelben und somit neu Ausstellung einer 2. Gelben WBK muss wieder Bedürfnis geprüft werden.......

Nein, bei mir jedenfalls nicht!

Gruß Habakuk

Geschrieben
ich gebe zb. Freie an, dann wird die Eingetragen.

Aha. Und was möchte der werte SB da eintragen wenn du noch keine hast??? Das was verschieden SBs gerne sehen ist eine passende Waffe auf der Bedürfnisbescheinigung. In die gelbe kann aber nichts voreingetragen werden. Du brauchst auch nicht die auf der Bescheinigung angegebene Waffe kaufen, hauptsache es passt auf die gelbe.

Bei einer vollen gelben und somit neu Ausstellung einer 2. Gelben WBK muss wieder Bedürfnis geprüft werden und 40 Euro sind fällig, was eine Masche

Auch blödsinn. Ist die alte voll, kannst du genauso einkaufen gehen. Beim eintragen wird dir ein Folgedokument ausgestellt. Falls der SB dem nicht nachkommt, lässt du dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben und klagst das ein. Du bekommst recht.

Geschrieben

Der Verband teilte mir am Telefon heute mit das ich "GENAUSO" wie bei zb. 9mm angeben soll was ich kaufen möchte.

Wenn ich da jetzt gar nix eintrage kommt der Antrag 100% unbearbeitet zuück, wieder 40 Euro futsch :)

Deshalb ja meine Frage, ich gebe einfach eine Freie an, ob ich die nun kaufe oder nicht (im schlimmsten Fall ist halt ein Eintrag funtsch,finde ich nicht schlimm) interessiert dann ja das OA und den SB dort nicht, richtig?

Gruß

Geschrieben

Beim RSB muß man auf dem Bedürfnisantrag eine passende Waffe angeben.

Da die gelbe aber beim SB später eh keinen Voreintrag bekommt, wird die einem "leer" ausgehändigt. Was man dann damit kauft ist eine andere Geschichte, dies muss zumindest bei uns nicht die zuvor beantragte Waffe sein.

Ich verstehe diesen Vorgang auch nicht ganz, ist aber genau so.

Geschrieben

@ sas26

Mach's Dir nicht so schwer!

Der Verband (die Hessen spinnen da etwas) will nunmal keine "Blanko-WBK" ausstellen. Das passt nicht in deren Weltbild...

Also beantrage einfach ne gelbe WBK für ein Ordonanzgewehr oder ein KK-Gewehr oder halt für ne Freie-Pistole!

Irgendwann bekommst Du dafür dann die Bedürfnissbescheinigung und lässt Dir dann vom Amt ne leere gelbe WBK ausstellen mit der Du dann alles kaufen kannst was auf ne gelbe SpoSchü WBK geht!

Geschrieben
Irgendwann bekommst Du dafür dann die Bedürfnissbescheinigung und lässt Dir dann vom Amt ne leere gelbe WBK ausstellen mit der Du dann alles kaufen kannst was auf ne gelbe SpoSchü WBK geht!

Genau so... O-Ton von unserem SB war in etwa "Mir egal was du kaufst und was auf dem Antrag steht" und so gehörts sich ja auch.

Die wollen zwar ne Waffe angegeben bekommen aber das wird nicht in die WBK eingetragen.

Grüße,

Peter

Geschrieben

Der Sachbearbeiter des Verbandes stellt ungern eine Bescheinigung aus wie:

"Hiermit wird dem Schützen bestätigt, daß er alles kaufen darf, was in 14.4 erlaubt ist"

Der Sachbearbeiter der Waffenbehörde stellt ungern eine waffenrechtliche Erlaubnis nach 14.4 aus, wenn keine Verbandsbescheinigung vorliegt.

Um trotzdem an eine gelbe WBK zu kommen, hat sich eben dieser Ablauf eingebeamtet:

- Du beantragst beim Verband eine Bescheinigung für eine konkrete Waffe* nach 14.4

- Die WB stellt Dir auf diese Bescheinigung (Als Nachweis für "großes Bedürfnis") eine gelbe WBK aus

* Die konkrete Waffe ist dann: "EL-Pistole, Kal. .22 lr" nicht, freie Pistole, "EL-Flinte, Kal 12" nicht CoachGun, "Rep.-Büchse, Kal 8x57 IS" nicht Wehrmachts-Karabiner, "VL-Perkussions Revolver, Kal .44" statt Western-Revolver.

Fies ist es, wenn dann die Behörde die WBK beschränkt, aber das ist hier nicht Thema.

Geschrieben
So wie bei hexoplast musste ich ebenfalls weder Waffe, noch Disziplin angeben. Einfach WBK nach §14 Abs. 4 beantragen und gut ist. :00000733:

Musste ich auch nicht.

Auf der Verbandsbescheinigung habe ich Antrag auf gelbe WBK angekreuzt.

Nach Genehmigung bin ich aufs Amt.

Die SBine hat mir nur gesagt, dass ich noch keine Neue kaufen darf wegen 2/6er und nachdem ich ihr sagte, dass ich das jetzt auch noch nicht vor habe, sondern bloß die gelbe WBK schon mal haben möchte, hat sie mir anstandslos eine ausgestellt.

Gruß,

Wolfgang

Geschrieben
lt. WaffG

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Wenn ein Antragsteller eine Gelbe möchte muss ich bestätigen, dass die Waffe in MEINEM Verband zugelassen ist!

Hat er die Gelbe kann er die Waffen kaufen, die in irgend einem Verband geschossen werden.

:nea: hola amigo PaleRider,

stimmt NICHT!!! ...in IRGENDEINER genehmigten Sportordnung irgeneines Schießsportverbandes...

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben

Schon richtig, aber es wäre taktisch unklug, für den Verband als Waffe etwas reinzuschreiben, was der eigene Verband nicht schießt. Z.B. eine Einzelladerflinte, wenn der Verband gar keine Flintendisziplinen anbietet.

Geschrieben

da widerspreche ich Dir !Pancho Lobo.

In meinem Waffengesetz steht in § 14:

_______________________________________________________________________

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens

wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für

Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und

Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen

Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei

Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband

angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist

glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze

betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes

zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

Satz 1 bezieht sich auf die "olympischen" Waffen.

Satz 2 wohl klar auf die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes.

..oder lese ich das falsch?

Geschrieben

einfach weiterlesen, bis WaffG 14(4)

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

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