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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle verschärft


Glückspieler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Anfang November hat die AWaffVwV den Bundesrat passiert.

Die Zeitschrift "Pirsch" schreibt: "Aufbewahrungskontrolle verschärft. Der Inhalt des Waffenschranks darf künftig mit den WBK Angaben abgeglichen werden".

Obgleich für Gerichte nicht bindend, hat die AWaffVwV doch einen sehr hohen Stellenwert, an denen sich auch Gerichte orientieren.

Ich melde daher höchste Bedenken an, dass die "technische" Umsetzung auch realisiert werden kann.

Nach meiner Meinung bedarf es top ausgebildeter Büchsenmacher, um diesen Abgleich mit der WBK zu realisieren.

Der Kontrolleur muß sich an allen Waffentypen- und -systemen auskennen, um bei der Sicherheitskontrolle keine Fehler zu machen.

Ohne Sicherheitskontrolle geht bei mir keine Waffe in die Hand eines Kontrolleurs.

Macht der Kontrolleur Fehler bei der Sicherheitskontrolle, behalte ich mir das gute Recht vor, ihn anzubrüllen, wenn nötig, ihm die Waffe wegzunehmen.

Bei mir gilt das Jeff Coopers Prinzip: "All guns are always loaded."

Daran hat sich auch ein Kontrolleur zu halten.

Wenn die Waffe aus dem Waffenschrank wandert, hat der Übergebende sowie der Übernehmende die Sicherheitskontrolle durchzuführen.

Das ist Standard und diese Regel ist allgemein anerkannt.

Obgleich ich selbst sehr gute Kenntnisse besitze, würde ich mir nicht zutrauen, alle Waffentypen meiner Vereinskameraden

angemessen kontrollieren zu können.

Ich kann einen Drilling wie die meisten gängigen Waffentypen sachgerecht behandeln, aber es gibt Systeme, die mir nicht geläufig sind.

Hat sich von den Ordnungs- und Landratsämtern eigentlich darüber schon mal jemand Gedanken gemacht?

Geschrieben

Frust abgelassen? Gut, dann kann der Thread ja geschlossen werden ;)

Was soll der Terz denn eigentlich? Du musst keine Waffe übergeben. Du kannst ihm die entsprechenden Kennzeichnungen auch einfach präsentieren.

Brüllen und wegnehmen sind natürlich sicherheitsfördernd und Zeichen vornehmer Umgangsformen.

Auch hat nicht die AWaffVwV (was soll das sein) den Bundesrat passiert, sondern die WaffVwV. Die AWaffV gilt seit Jahren.

Genießt einfach mal die Ruhe zwischen den Jahren und sucht nicht immer Probleme wo keine bestehen.

Geschrieben
Anfang November hat die AWaffVwV den Bundesrat passiert.

Die Zeitschrift "Pirsch" schreibt: "Aufbewahrungskontrolle verschärft. Der Inhalt des Waffenschranks darf künftig mit den WBK Angaben abgeglichen werden".

Hallo Glücksspieler

einfache Lösung?: Laß keinen Kontrolleur rein. Ist dein gutes Recht. Unangekündigte Kontrollen finden nur auf freiwilliger Basis statt.

Steven

Geschrieben
Frust abgelassen? Gut, dann kann der Thread ja geschlossen werden ;)

Was soll der Terz denn eigentlich? Du musst keine Waffe übergeben. Du kannst ihm die entsprechenden Kennzeichnungen auch einfach präsentieren.

Brüllen und wegnehmen sind natürlich sicherheitsfördernd und Zeichen vornehmer Umgangsformen.

Auch hat nicht die AWaffVwV (was soll das sein) den Bundesrat passiert, sondern die WaffVwV. Die AWaffV gilt seit Jahren.

Genießt einfach mal die Ruhe zwischen den Jahren und sucht nicht immer Probleme wo keine bestehen.

Weshalb schreibt die " Pirsch" dann den kompletten Artikel mit "AWaffVwV" ?

Weshalb soll ich Waffenunfälle nicht mit lauten Brüllen verhindern dürfen?

Wo steht bitte, dass ich und nicht der Kontrolleur die Waffe aus dem Schrank zu nehmen habe?

Geschrieben

Der Kontrolleur wird deine Waffe nicht anpacken. Schnelle und pragmatische Lösung, die selbst bei "Sammlungen" im Waffenraum funktioniert:

der Kontrolleur hat eine wie auch immer geartete Liste. Du holst eine Waffe, liest die Seriennummer vor, er macht ein Häkchen in der Liste , und du stellst die Waffe mit dem Lauf nach unten (bzw. "umgekehrt") ab.

Wenn alle Waffen auf dem Kopf stehen, stimmen Bestand und Liste überein. Sind alle Waffen in der Liste abgehakt, und eine steht noch "normal" da, nennt man das "illegale Waffe" (es sei denn ein Leihbeleg oder ähnliches klärt die Sache auf). Stehen alle Waffen umgekehrt, aber nicht an jeder Nummer der Liste ist ein Häkchen, solltest Du erklären können, dass das Teil beim Büchser ist oder oder oder ....

An und für sich doch recht entspannt, nicht wahr?

Schön war ein Erlebnis auf dem Flughafen. Ich hatte einen M1 Carbine per Flugzeug transportiert (vorher anmelden, Waffe als Sondergepäck dem Zoll/Polizei übergeben, nach Landung Waffe beim Zoll/Polizei abholen). Die uniformierten bewaffneten Damen blickten bei der Übergabe der Waffe ziemlich hilflos auf selbige. Die wollten die Seriennummer mit meinen Papieren vergleichen, trauten sich aber nicht den Carbine anzupacken. Ich habe dann für die Damen die Sicherheitsüberprüfung gemacht. Bei der Überprüfung der Papiere wurde dann bemängelt, dass die Waffe in der Roten WBK nicht von der Behörde gegengestempelt war. Ratlose Gesichter als ich sagte, das ist ja normal, denn die habe ich ja erst gestern in Berlin (vom Händler) gekauft, und ich habe zwei Wochen Zeit zur Anmeldung.Sachkenntnisse helfen bisweilen im Job. Fairerweise hatte ich den Eindruck dass das für die Damen kein Alltagsgeschäft war.

Geschrieben

Frage bei der Pirsch nach dem Warum, nicht bei mir.

Welcher Unfall soll denn herbeigeredet werden und was kann mit Brüllen verhindert werden?

Wo steht das Gegenteil?

Mach dir einen entspannten Tag! Ich mach das jetzt auch ;)

Geschrieben

Kein Kontrolleur hat bei mir eine Waffe angefasst und konnte ohne Probleme die Nummer abgleichen. Ich verstehe nicht welche Probleme manche mit der Kontrolle haben, da werden Probleme herbeigelabert und konstruiert...Nein, die nehmen Euch die Waffen nicht weg...würden sie daswollen, machen sie es eh !

Und natürlich wird man Dir die Schuld geben, wenn sich ein Kontrolleur selber verletzt...schließlich hat eine geladene Waffe im Schrank nicht verloren...auch dafür gibt es bestimmt ne Vorschrift!

Geschrieben
Wo steht das Gegenteil?

Ich komme meiner Mitwirkungspflicht ausreichend nach, wenn ich die Waffenschranktüre öffne.

Weihnachten ist vorbei, dass ich einem Kontrolleur meine Waffen in die Hand drücke.

Es steht nirgendwo, dass ich selbst die Waffen aus dem Schrank nehmen muß!

Wenn ein Kontrolleur meine Waffen aus dem Schrank nimmt, verfolge ich jede Bewegung wie ein Luchs !

Geschrieben
Es steht nirgendwo, dass ich selbst die Waffen aus dem Schrank nehmen muß!

Was fürn Kindergarten! So wie man in den Wald reinbrüllt, halt es auch wieder raus.... Wer weiß, wie lange der nächste Antrag bei Dir dann zur Bearbeitung in der Behörde liegt... 4-8 Wochen sind da nichts...

Geschrieben
Und natürlich wird man Dir die Schuld geben, wenn sich ein Kontrolleur selber verletzt...schließlich hat eine geladene Waffe im Schrank nicht verloren...auch dafür gibt es bestimmt ne Vorschrift!

Wir reden aneinander vorbei.

Natürlich befinden sich keine geladenen Waffen im Schrank.

Jede Waffe, auch eine ungeladene Waffe, ist als geladen zu behandeln.

Du hast leider die Regel von Jeff Cooper überhaupt nicht verstanden! "All guns are always loaded".

Geschrieben
Was fürn Kindergarten! So wie man in den Wald reinbrüllt, halt es auch wieder raus.... Wer weiß, wie lange der nächste Antrag bei Dir dann zur Bearbeitung in der Behörde liegt... 4-8 Wochen sind da nichts...

Kein Kindergarten, sondern eine Frage, die im Zusammenhang mit der Aufbewahrungskontrolle eine zentrale Rolle spielt!

Wer nimmt die Waffe bei der Kontrolle aus dem Schrank? Wo steht das, Leute?

Geschrieben
Wir reden aneinander vorbei.

Natürlich befinden sich keine geladenen Waffen im Schrank.

Jede Waffe, auch eine ungeladene Waffe, ist als geladen zu behandeln.

Du hast leider die Regel von Jeff Cooper überhaupt nicht verstanden! "All guns are always loaded".

Mag sein, weil sie mich nicht interessieren! Ich habe es so interpretiert, wie man es lies, und wie wirkt es auf grüne Waffehasser, wenn die bösen LWBs hier ihre Kanonen schon geladen im Schrank haben? Ich kann mir den Zeitungsartikel schon denken..

Geschrieben
Mag sein, weil sie mich nicht interessieren! Ich habe es so interpretiert, wie man es lies, und wie wirkt es auf grüne Waffehasser, wenn die bösen LWBs hier ihre Kanonen schon geladen im Schrank haben? Ich kann mir den Zeitungsartikel schon denken..

Nochmal zum mitschreiben! Es stehen keine geladenen Waffen im Schrank!

Ich übersetze gerne für Dich nochmal: Jede Waffe, auch eine ungeladene, ist als geladen zu behandeln!

Nur mit dieser Regel können Unfälle verhindert werden.

Geschrieben

1.

Woraus bitte leitet sich der (rechtliche) Anspruch ab, dass eine kontrollierende Person der Waffenbehörde

für den Abgleich der Waffen-Nr. (ggf. noch einer Bezeichnung u. Kaliberangabe) mit den entsprechenden

Angaben in der WBK die Waffe(n) selbst in die Hand nehmen bzw. ausgehändigt bekommen muss?

Nirgends, und es ist zur Wahrnehmung der vom Gesetz umrissenen Kontrollaufgabe auch keinesfalls notwendig.

2.

Aus dem oben genannten Grund würde eine kontrollierende Person die Waffen VON MIR vorgezeigt bekommen,

und das war es dann.

3.

Nur "weiter so" mit (selbst gestrickten) höchsten "Anforderungen" an die Fachqualifikation des Kontrollpersonals...

Dreimal darfst du raten, wer per Verwaltungsgebühren (zumindest, bis die Sache von Verwaltungsgerichten

endgültig entschieden ist) deren Stundensätze für die Kontrolle bezahlen darf...

Vor Aufstellen von Forderungen - immer auch an die Konsequenzen denken.

Geschrieben
...

Ich melde daher höchste Bedenken an, dass die "technische" Umsetzung auch realisiert werden kann.

Nach meiner Meinung bedarf es top ausgebildeter Büchsenmacher, um diesen Abgleich mit der WBK zu realisieren.

...

Es ist ja auch eine unglaubliche Kunst die Seriennummer an einer Knarre abzulesen und mit der in der WBK/Liste zu vergleichen.. glaubst du das die Leute vom Amt völlig vertrottelt sind?

Und selbst bei einem größeren Waffenbestand ist das kein Problem.. der Besitzer der Knarren wird ja wohl wissen wo die Nummern usw. zu finden sind.. wenn nicht muss er halt vor der Kontrolle mal nachschauen (da diese in der Regel angekündigt ist hat er ja genügend Zeit dazu)

Wenn man mit hilft geht's schnell und ohne Probleme.. wenn man sich quer stellt geht's auch, dann dauert es halt länger :lol:

Das kann jeder so halten wie er will...

Gruß

Hunter

Geschrieben
Aus dem oben genannten Grund würde eine kontrollierende Person die Waffen VON MIR vorgezeigt bekommen,

und das war es dann.

---so WÜRDE ich es auch bei einer Kontrolle machen. Verhaltungsmaßnahme also einfach und legal für meinen Besitz.

Aber man sollte diverse Befindlichkeiten seitens des Legalwaffenbesitzers verstehen und nicht

per se verurteilen. Wahrung der eigenen Rechte sind ja nichts Verwerfliches.

MfG!

Geschrieben

Wenn das so weitergeht, wird man bald eh nur noch mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür stehen..ist für die Kontrolleure einfach stressfreier...und bei manchem Posting hier auch nachzuvollziehen!

Geschrieben
...

Wenn das so weitergeht, wird man bald eh nur noch mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür stehen..

...

:rolleyes: jeder bekommt es halt so wie er es will... man kann von den Kontrollen halten was man will, aus meiner Sicht bringen sie nichts.. aber der Gesetzgeber fordert sie nun mal und die Behörden vor Ort sind genötigt sie durch zu führen..

Bei mir war die Kontrolle (angekündigt) schon da.. ich habe auf mein Grundrecht der Verweigerung verzichtet und die Sache für beide Parteien so einfach wie möglich gestaltet.. und so hat sich die Sache für beide Seiten im durchaus angenehmen Rahmen ohne großes Tam Tam erledigt!

Gruß

Hunter

Geschrieben
:rolleyes: jeder bekommt es halt so wie er es will... man kann von den Kontrollen halten was man will, aus meiner Sicht bringen sie nichts.. aber der Gesetzgeber fordert sie nun mal und die Behörden vor Ort sind genötigt sie durch zu führen..

Bei mir war die Kontrolle (angekündigt) schon da.. ich habe auf mein Grundrecht der Verweigerung verzichtet und die Sache für beide Parteien so einfach wie möglich gestaltet.. und so hat sich die Sache für beide Seiten im durchaus angenehmen Rahmen ohne großes Tam Tam erledigt!

Gruß

Hunter

Und hattest Du vorher ein sehr gutes Verhältnis zu Deinen Sachbearbeitern und führten die SBs die Kontrolle durch?

Geschrieben
Bei mir war die Kontrolle (angekündigt) schon da.. ich habe auf mein Grundrecht der Verweigerung verzichtet und die Sache für beide Parteien so einfach wie möglich gestaltet.. und so hat sich die Sache für beide Seiten im durchaus angenehmen Rahmen ohne großes Tam Tam erledigt!

Bei mir lief es genauso... und auch in Zukunft dauern Voreinträge nur 2 Minuten bei der Behörde....

Geschrieben
Und hattest Du vorher ein sehr gutes Verhältnis zu Deinen Sachbearbeitern und führten die SBs die Kontrolle durch?

Hallo IMI,

ich hatte bisher zu allen Sachbearbeiten (auch in anderen Behörden) mit denen ich zu tun habe ein sehr gutes Verhältnis... und es war nie zu meinem Nachteil!

Die Kontrolle wurde von zwei mir bekannten Leuten durchgeführt und ca. 14 Tage vorher per Telefon und freundlich angekündigt.. für mich gab es keinen Grund den Besuch abzulehnen..

Es mag natürlich auch Behörden geben mit denen man lieber nichts zu tun hat.. bei uns im Landkreis ist die Welt in der Hinsicht zum Glück noch in Ordnung :)

Gruß

Hunter

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