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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


Mkflinte

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich weiß das dieses Thema hier schon oft besprochen wurde,aber nun habe ich doch noch einige Fragen.

Habe heute Post von meiner zuständigen Behörde bekommen mit dem Hinweis das sie anfangen mit Stichprobenartigen Kontrollen. Ob sie auch zu mir kommen,bzw. wann sie kommen stand natürlich nicht drin. Meine Frage nun,wie verhält man sich am besten??? Dürfen sie auch gleichzeitig die Waffen kontrollieren ob es auch die sind die in der WBK eingetragen sind??? Dürfen Sie dafür Geld verlangen???? Ich frage nicht weil ich was zu verbergen habe oder gegen Auflagen verstoße,ich frage weil ich halt wenn es zur Kontrolle kommt,nix falsch machen möchte und ihnen nicht mehr zeigen möchte wie nötig.

Für gute Tips und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Geschrieben
Möchtest Du sie denn reinlassen?

Hmm,gute Frage??? Aber warum sollte ich nicht-habe ja wie gesagt nix zu verbergen. Möchte aber,wenn ich sie schon rein lasse nur das nötigste zeigen und nix falsch machen.

Geschrieben

warum du sie unangemeldet nicht reinlassen solltest/ wolltest? Weil du auch Rechte hast- ganz einfach.

Dein SB oder der Kontrolleur würde dich bestimmt auch nicht so ohne weiteres bei sich daheim rein lassen um ein paar Fragen am Esstisch zu klären.

Geschrieben

Ansonsten mit Voranmeldung des Amtes würde ich für meinen Teil den Herrn vor der Tür warten lassen bis ich seine Personalien mit seinem Chef im Amt abgeklärt habe. Selbst wenn es mein mir bekannter Sachbearbeiter ist. Nicht das mir das öffnen der Tresore für einen Fremden noch negativ ausgelegt wird. Danach kann der Mann gerne rein und mal kucken...

Geschrieben
...würde ich für meinen Teil den Herrn vor der Tür warten lassen bis ich seine Personalien mit seinem Chef im Amt abgeklärt habe.

Das ist sowieso ein guter Rat.

Schließlich hat man als Waffenbesitzer sicher zu stellen, dass keine Unbefugten an die Waffen gelangen.

Geschrieben
Ansonsten mit Voranmeldung des Amtes würde ich für meinen Teil den Herrn vor der Tür warten lassen bis ich seine Personalien mit seinem Chef im Amt abgeklärt habe. Selbst wenn es mein mir bekannter Sachbearbeiter ist. Nicht das mir das öffnen der Tresore für einen Fremden noch negativ ausgelegt wird. Danach kann der Mann gerne rein und mal kucken...

Danke,das schonmal ein sehr guter Rat. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Das dachte der Jäger in freiburg auch und schwupps waren die Waffen weg.

Wenn man sie nicht reinlassen muß, dann muß man sie nicht reinlassen.

Aus.

Und warum haben sie ihm alles weggenommen????

Geschrieben
Hmm,gute Frage??? Aber warum sollte ich nicht-habe ja wie gesagt nix zu verbergen. Möchte aber,wenn ich sie schon rein lasse nur das nötigste zeigen und nix falsch machen.

@MK...

Du hast zwar nichts zu verbergen....

...aber Du solltest Sie aus prinzipiellen Erwägungen NICHT hereinlassen (man muss ja nicht jeden Gesetzes-Sch.... mitmachen, den sich irgendwelche paranoiden Spinner im Bundestag ausgedacht haben, oder ???), da Du NICHT zu Hause bist !

FIN !

BFP

Geschrieben

@ Mkflinte:

Warum sie dem genannten Waffenbesitzer alles weggenommen haben?

Weil er im Moment der Kontrolle, indem sich Waffen ausserhalb des Waffenschranks befanden,

nicht gesetzeskonform aufbewahrt hatte. Ich kommentiere das jetzt nicht näher.

Geschrieben

Kommen Waffenkontrolleure eigentlich alleine oder zu zweit ???

Ich würde, abgesehen davon, das ich nicht zu Hause bin und die Typen eh nicht einlassen würde, würde bei mir generell nur eine einzige Person eingelassen (was wie gesagt NIE geschehen wird !), da ich diese im Auge behalten kann.

Was zwei Personen tun, kann ich nicht überblicken...

Also besser KEINEN als EINEN oder sogar zwei !

BFP

Geschrieben

Ich zitiere einmal auszugsweise (Seite 145) aus der kürzlich verabschiedeten"Allgemeinen Verwaltungsvorschrift":

"Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank, sondern auch der Inhalt zu überrüfen und mit dem aktenkundigen Stand abzugleichen. Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt ... verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletztlichkeit der Wohnung ... zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen, dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos. Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des WaffG verstößt, gilt gemäß § ... regelmäßig als unzuverlässig und schafft damit selbst die Voraussetzungen für den möglichen Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis."

Also, keiner muss sich kontrollieren lassen. Aber wehe, er macht von seinem Grundrecht Gebrauch!

Gruß

Camouflage

Geschrieben

Punkt 1: Seit wann kann man für Inanspruchnahme eines Grundrechtes bestraft werden?

Punkt 2: Seit wann verstößt man gegen die Vorschriften des Waffengesetzes, wenn man sich Punkt für Punkt daran hält?

Punkt 3: Was bedeutet der Satz: “Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.”

Begehren Kontrolleure Einlaß muß man sie nur fragen, ob sie zur "Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit" kommen. Dies werden sie stets verneinen. Dann kann man immer guten Gewissens sagen: "Vielen Dank und Tschüß, meine Wohnräume dürfen Sie nicht betreten"

Geschrieben

Das finde ich ausgesprochen "cool":

Der Abgeordnete der SPD sagte, Zitat:

"Ein Abgeordneter der SPD brachte vor, er hoffe, dass die Waffenkontrollen mit

der gegenwärtigen Intensität fortgesetzt würden und sich die Zahl der Waffen in

Baden-Württemberg weiter verringere. Erfreulich sei, dass nur 14 % der Beanstandungen

in Baden-Württemberg auf Jäger und Sportschützen entfallen seien. Den

Vorschlag des Abgeordneten der Grünen hinsichtlich eines Gesprächs unterstütze

er; er rege an, dieses Gespräch mit einem Arbeitsessen in der Mittagspause zu

verknüpfen."

Fehlt nur noch der Zusatz "auf Staatskosten"....

BFP

Geschrieben

Interessant finde ich, dass dem Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden anscheind eine gewisse "Kompetenz" unterstellt wird in Sachen Waffenrecht mitmischen zu dürfen oder zumindest immer wieder bei Gesprächen hinzugezogen zu werden...!

Geschrieben
Den

Vorschlag des Abgeordneten der Grünen hinsichtlich eines Gesprächs unterstütze

er; er rege an, dieses Gespräch mit einem Arbeitsessen in der Mittagspause zu

verknüpfen."

Fehlt nur noch der Zusatz "auf Staatskosten"....

Wenn solche Gespräche mit Verstand und unter strikter Berücksichtigung von Fakten geführt werden,

können die meinetwegen auch auf Landeskosten tafeln...

Geschrieben
bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos. Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des WaffG verstößt, gilt gemäß § ... regelmäßig als unzuverlässig und schafft damit selbst die Voraussetzungen für den möglichen Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis."

Ich hab ja nicht davon gesprochen die Kontrolettis gar nicht rein zu lassen, sondern erst mit Termin und nach festgestellten Personalien.

Ich bin mir sicher das 90% der Waffenbesitzer nichts gegen eine Kontrolle hätten, weil a, Sie nichts zu verbergen haben- b, weil die ganze Aufbewahrung bei Ihnen passt- c, Sie rechtschaffende Menschen sind.

Aber wie gesagt, alle haben das Recht auf Privatsphäre und man muß sich nicht alles gefallen lassen.

Der Mitwirkungspflicht ist meiner Meinung nach schon genüge getan, wenn ich bereitwillig einen Termin mit den Leuten mache- und den Beamten, der mir meine Zuverlässigkeit aufgrund dieser Fakten widerrufen will, will ich erst mal sehen.

Geschrieben

Hallo

jeder von uns hat doch etwas zu verbergen: seine Intimsphäre.

Und wir haben, obwohl wir Waffenbesitzer sind, auch Grundrechte. In diesem speziellen Fall Art 13 GG, Unverletzbarkeit der Wohnung. Wenn jeder von uns Eier in der Hose hätte und keine Kontrolle, die nicht auf begründeten Verdacht beruht, zulässt, wäre diese Trickserei zum Aushebeln des Grundrechts schon längst vom Tisch.

Und, ein weiteres Argument niemanden zur Kontrolle reinzulassen: wer freiwillig reinlässt kann zum Gebühren zahlen verdonnert werden, wer verweigert, muß nichts zahlen.

Steven

Geschrieben

Also ich bin von meinem Primärberufsbild her Elektroinstallateur.

So eine E-Installateur hat schon mal einen Schalter an der Klingel, also ich zumindest hab das schon immer so.

Der ist IMMER AUF AUS, nicht um hier rum zu prahlen, sondern das ist Fakt.

Wenn ich jemanden erwarte, Pizza Notdienst, mein Kumpel der vorbei kommen will, bei der Nachbarin ist nen Päckchen abgegeben worden usw, dann mach ich den für ein paar Stunden an, dann wieder auf aus. Ist bei mir schon immer so.

Also, Termin, und zwar zur Behörden-Öffnungszeit (wg tel. Abgleich) oder:

Du kommst hier net rein.

P.S.

Hab mir gerade die Telefondaten meiner Behörde in Türnähe gelegt.

Geschrieben
Hab mir gerade die Telefondaten meiner Behörde in Türnähe gelegt.

Die brauchst Du nicht, wenn Du Beitrag #18 von GunTalker beachtest! So hast Du 1.) Ruhe und 2.) keine Gebühren-Rechnung zu erwarten. Denn wer einlässt, kann eine Rechnung für eine erfolgte Kontrolle bekommen. Einen Nachweis der Aufbewahrung durch Bilder oder Quittungen solltest Du allerdings schon bei Deiner Behörde abgeliefert haben.

Gruß

Karlheinz

Geschrieben
Ich hab ja nicht davon gesprochen die Kontrolettis gar nicht rein zu lassen, sondern erst mit Termin und nach festgestellten Personalien.

Und zwischen Termin ausmachen und Termin räume ich alles schön brav in den Schrank. Objektiv gesehen ist die Kontrolle nun absurd.

Alex

Geschrieben
Und zwischen Termin ausmachen und Termin räume ich alles schön brav in den Schrank. Objektiv gesehen ist die Kontrolle nun absurd.

Alex

Das ist allen hier sicher bewußt, aber schön dass Du hier für alle mitlesenden "Waffengegner" nochmal den Anschein erweckst, dass wir unsere Waffen "irgendwo herumliegen haben" und erst zur Kontrolle in den Schrank sperren....

Du solltest Dir ab und zu vor Augen führen, dass das hier öffentlich ist.

Ich für meinen Teil kann das ausschliessen, die KOntrolle könnte zu jeder Zeit erfolgen ohne das ich Sorgen haben müsste.

Wobei ich nicht sage das ich diese Kontrollen befürworte und JEdermann hinein ließe.

Geschrieben
Das ist allen hier sicher bewußt, aber schön dass Du hier für alle mitlesenden "Waffengegner" nochmal den Anschein erweckst, dass wir unsere Waffen "irgendwo herumliegen haben" und erst zur Kontrolle in den Schrank sperren....

Wenn ich böse wäre, würde ich vermuten, daß das so in Österreich usus ist, wo Xandel herkommt.

Bin aber gar nicht böse, darum lasse ich das. :rolleyes:

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