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IGNORED

Neue noch dreistere Art der Aufbewahrungskontrolle


Götterbote

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Geschrieben
hallo heletz,

ichn glaube eher, das besagter stempel dazu gedacht ist, eben den erlaubnisinhabern ins gedächtnis zurück zu rufen, das sie auskunft und nachschau gem §31 zu folgen haben, nicht mehr und nicht weniger.

at2

Hallo at2

der Stempel ist dazu gedacht, Bürger einzuschüchtern und ihnen ihre grundgesetzlich garantierten Rechte zu nehmen. Da wir leider immer weniger Bürger mit Eiern in der Hose haben, klappt das auch ganz gut. Siehe deine Texte.

Steven

Geschrieben
der Stempel ist dazu gedacht, Bürger einzuschüchtern und ihnen ihre grundgesetzlich garantierten Rechte zu nehmen.

Ja, da geben sich die Leute in unserer Landeshauptstadt seit einigen Jahren viel Mühe. Düsseldorf ist eine wirklich gute Anlaufstelle für Hasser des LWB. :peinlich:

Geschrieben
Hallo at2

der Stempel ist dazu gedacht, Bürger einzuschüchtern und ihnen ihre grundgesetzlich garantierten Rechte zu nehmen. Da wir leider immer weniger Bürger mit Eiern in der Hose haben, klappt das auch ganz gut. Siehe deine Texte.

Steven

hallo steven, auch wenn du mir vorwirfst dass ich keine eier in der hose habe(wobei ich es da gerne auf einen vergleich mit dir ankommen lasse), oder gerade deshalb, nun mal klartext;

ich bin weder eingeschüchtert, noch lasse ich mich angst-steuern, oder mir meine grundgesetzlichen rechte von jemand nehmen. ganz im gegenteil. dort wo ich es als lohnenswert erachte zu kämpfen, kämpfe ich, und das mit harten bandagen wenns sein muss. wahrscheinlich sogar mit deutlich härteren als viele hier....oder wie DU!!!

ABER:

wenn ich mir hier so einige threads durchlese, habe ich regelmässig ein breites grinsen im gesicht....

WARUM?

kann ich dir sagen....genau die leute die sich hier ereifern wegen kontrollen und nachschauen, sich auf ihre bürgerrechte berufen, und am lautesten brüllen wenn eine aufbewahrungskontrolle ansteht, genau die leute sind es auch, die regelmässig hier irgendwelche "hilferufe" posten, weil ihnen ihr zust. sachbearbeiter irgendeine wunschknifte nicht genehmigen will, oder weil ihr zust. sb ewig braucht um einen voreitrag fertigzustellen..etc..etc..etc...

mal drüber nachgedacht warum das so ist?????? ja? wirklich???

ich glaube nein!

dieses ständige gejammere "ich will aber haben" ....in verbindung "ich will aber nichts dafür tun müssen, schliesslich steht mir das alles zu" , also anders ausgedrückt..."ich habe nur rechte, aber keine pflichten" ist einfach der falsche weg.

viele könnten mit ihrem sb ein deutlich entspannteres verhältnis haben, wenn sie dem sb das gefühl geben würden, das er nicht als "feind" angesehen wird, sondern als helfer. insgesamt etwas transparenz gegenüber dem sb ist nie schädlich. zumindest habe ich diese erfahrung gemacht!

wenn von dir, lieber steven, ein freundliches miteinander, unter der rubrik "keine eier haben" eingestuft wird, denke ich, ist bei deiner erziehung einiges schiefgelaufen.

ich lasse mich auch nicht willkürlich schikanieren, aber ich kann unterscheiden wann es gut ist einfach mal "ja" zu sagen anstatt "nein" - sowas nennt man fingerspitzengefühl.

und genau dieses quäntchen fingerspitzengefühl ist es, was letztlich darüber entscheiden kann, ob es probleme bei einer erweiterung der erlaubnisse gibt oder nicht.

glaub es oder lass es - ist mir egal - aber wenn ich mir bestimmte erlaubnisse ansehe und gegen andere vergleiche sehe ich schwarz auf weiss warum ich richtig liege. oft kann ich von den erlaubnissen auf den charakter des inhabers schliessen und behalte in vielen fällen recht.

aber mach du nur was du willst, beschimpf mich ruhig weiter..kein problem!

wenn dir die behörde wegen deiner sturen haltung mal richtig in die eier tritt (um bei deinem jargon zu bleiben) wirst du sicher merken was ich meine.

§31 Auskunft und Nachschau

(1) Der Inhaber eines Betriebes, der mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder den Verkehr mit ihnen betreibt und die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen sowie Personen, die einer Erlaubnis nach § 27 bedürfen, haben der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

(2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen. Die Beauftragten sind berechtigt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer Auswahl zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Überwachung erforderlich ist. Soweit der Betriebsinhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet, ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen. Der Auskunftspflichtige hat die Massnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

(3) Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden auf Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie unbefugterweise mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen betreiben.

fett schwarz unterlegte passagen sagen alles was man zu dem thema wissen sollte

Geschrieben
kann ich dir sagen....genau die leute die sich hier ereifern wegen kontrollen und nachschauen, sich auf ihre bürgerrechte berufen, und am lautesten brüllen wenn eine aufbewahrungskontrolle ansteht, genau die leute sind es auch, die regelmässig hier irgendwelche "hilferufe" posten, weil ihnen ihr zust. sachbearbeiter irgendeine wunschknifte nicht genehmigen will, oder weil ihr zust. sb ewig braucht um einen voreitrag fertigzustellen..etc..etc..etc...

:appl::ok:

Ist leider so!

Geschrieben
wenn dir die behörde wegen deiner sturen haltung mal richtig in die eier tritt (um bei deinem jargon zu bleiben) wirst du sicher merken was ich meine.

Hallo AT2

ich besitze 4 (vier) Rote WBKs. Eine davon ist eine Technisch-wissenschaftliche. Zeitgleich mit dem Einreichen dieser technisch-wissenschaftlichen Roten WBK (Kurz-und Langwaffen mit Rollenverschluss und gasgebremsten Verschluss) habe ich eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Steegmann (NRW LWBs werden sich sicher an ihn errinern) eingereicht. Aus diesem Grunde (nur eine Vermutung von mir) mußte ich mit meinem SB um diese WBK vor Gericht kämpfen. Ich habe mit meinem SB ein sehr gutes Verhältniss (dies ist nicht sexistisch gemeint), aber er ist sich auch im klaren darüber, daß ich nicht zögern werde meine Grundrechte zu verteidigen. Darunter zählt die unangekündigte Kontrolle und ich gehe davon aus, daß er bei mir nie erscheint.

Ich bin unerschütterlich überzeugt davon, daß, auch wenn es verlorene Schlachten geben wird, nur das konsequente Gegenhalten und Pochen auf sein grundgesetzlich geschützes Recht, uns in der Demokratie weiterhelfen wird. Angst und die daraus folgenden Katastrophen haben wir in der Vergangenheit schon genug gehabt.

Trotzdem :s75: , denn du vertritts deine Meinung und das verdient Anerkennung.

Steven

Geschrieben

Yup,

Diener machen und Katzbuckeln bringt nur mehr Ablehnung und Repression, denn mit diesen Menschen kann man es ja machen. Wer erkennbar mit Kompetenz und Kosequenz für seine Ziele eintritt, hat die bessern Aussichten.

Euer

Mausebaer

Geschrieben
Darunter zählt die unangekündigte Kontrolle und ich gehe davon aus, daß er bei mir nie erscheint.

Ich würde aber davon ausgehen dass ev. ein anderer erscheint!

Nur weil jemand um sein Recht kämpft wird die Behörde nicht kuschen!

........, denn du vertritts deine Meinung und das verdient Anerkennung.

Steven

Natürlich soll jeder seine Meinung haben und auch vertreten.

Man soll sie aber auch niemanden "aufdrücken".

Habe doch auch schon hier "Prügel" bezogen, weil ich der Meinung bin, dass ich die Kontrolleure einlassen werde, wenn die Umstände stimmen!

Geschrieben

steven, versteh mich richtig, auch ich kämpfe wenn sein muss....(siehe mein thread wg. HD bei uns) - ich gehe dem teufel nicht nur bis an die küchentüre, nein ich öffne auch noch den kühlschrank wenn sein muss.....

aber ich verdrehe keine gesetze und ich interpretiere sie auch nicht falsch.

ich habe eben noch mit meinem sprengstoffrechtlichen sb gesprochen und wir hatten genau das thema....

er sieht es so wie ich.

kein sb geht aufgrund dem 31 iger eine "hausdurchsuchung" machen, da weder interesse an sowas besteht, noch das personal dafür vorgehalten wird. es geht einzig darum, das wenn eben unregelmässigkeiten zu der annahme führen ....man eine nachschau halten muss!

niemand will da die 27 iger inhaber gängeln, im genteil. die allermeisten sb geben noch hilfreiche tips und anregungen.

erst wenn es um sicherheit und ordnung geht, greift der 31iger, daher brauch niemand angst vor abendlichen heimsuchungen.

ich für meinen teil, habe sowohl bei waffenaufbewahrung als auch beim sprengstoffrechtlichen das pferd von der anderen seite aufgezäumt und beide sb schriftlich aufgefordert einen termin zu finden, wo sie die aufbewahrung checken können und eine "abnahme" der räume und behältnisse machen können. fertig.

die luft ist raus, und ich hab meine ruhe.

wenn ich heute auf die schnelle nen eintrag brauche setz ich mich in auto und fahr hin....den rest kannst du dir denken. alles ohne stress und probleme.

übrigens habe ich keine x roten, sondern arbeite an meiner ersten roten, auch wissenschaftlich-technisch, - wird in den kommenden tagen erteilt werden. meine nichtgewerbliche herstellungslizenz habe ich mitte oktober auf dem tisch. alles restliche habe ich auf mehrere grüne für gewerbliche zwecke. dazu kommen private grüne und gelbe natürlich. und btw....den ws habe ich abgelehnt. zunächst noch....

dazu kommen noch einige ausnahmegenehmigungen waffenrechtlicher art, und ein sprenschein u.a. für forschungszwecke, pyrotechnik aller art, zünd und sprengmittel aller art...pulver etc..etc..

also genehmigungstechnisch kann ich mich nicht beschweren, wahrlich nicht.

das liegt aber auch nichtzuetzt daran, das ich nach dem motto lebe:freundlichkeit kostet nichts, ausser ein lächeln

erst wenn jemand ungerechtfertigt "nach mir tritt" werde ich unangenehm. solange mein gegenüber korrekt ist bin ich es auch.

gruss

at2

Geschrieben

Hallo Uwe

ich gehe nicht davon aus, daß die Behörde vor mir kuschen wird. Ich war selbst viele Jahre im Staatsdienst und habe einige (sehr wenige) "unangekündigte Kontrollen" durchgeführt. Dies mit der Ramme und kompromisslos. Bei Keiner kam eine Beschwerde. Dagegen habe ich auch nichts. Nur dieses "halbschwule" Getue, das z. Zt. bei den Behörden abläuft, kann ich nicht akzeptieren. Dieses ich versuchs mal, wenn ich auch keine Rechtsgrundlage habe, und wenns schiefläuft, dann vertusche ich, kann und werde ich nicht akzeptieren. Dies ist einer Demokratie nicht würdig.

Steven

Geschrieben
Eben, ein Geben und Nehmen!

Mit Katzbuckeln hat das nun wahrlich nichts zu tun.

Schwierig wird es erst, wenn einer der beiden Parteien sich sperrt.

Ganz richtig :icon14:

Da aber jeder so so eigenen Erlebnisse mit den Behörden hat... was würdest Du sagen, wenn ein SB mit einer Hausdurchuchung droht, obwohl es keinen Grund dafür gibt? Nur um so eben seine Macht andeuten zu wollen...?

Ist mir passiert, vor Zeugen; dumm nur, dass der SB sich damit selbst disqualifizierte, da er die Hausdurchsuchung im Rahmen der "Nachschau" meinte. Aber er sagte explizit "Durchsuchung" auch anderer Räume...

Schade, denn ich hatte 20 Jahre lang nur beste Erfahrungen mit Waffenbehörden. Und dann DAS.

Geschrieben
....was würdest Du sagen, wenn ein SB mit einer Hausdurchuchung droht, obwohl es keinen Grund dafür gibt?

Dann habe ich endlich mal wieder etwas zum Lachen! :ridiculous:

Nein im Ernst, es gibt soclche und solche, klar werden auch Tricks versucht, in der Regel führen sie ja zum Erfolg, bis auf geringe Ausnahmen.

Ich würde nie eine Maßnahme androhen, die ich auch nicht durchsetzen kann.

Geschrieben
Eben, ein Geben und Nehmen!

Mit Katzbuckeln hat das nun wahrlich nichts zu tun.

Schwierig wird es erst, wenn einer der beiden Parteien sich sperrt.

uwe, ich seh das so, das jeder seinen job zu machen hat, und es nicht meine aufgabe sein kann und nicht seinn soll, dem beamten seinen job zu erschweren. im gegenteil. das gewisse quäntchen freundlichkeit und transparenz födert einfach die zusammenarbeit.

lediglich wenn einer breitspurig daherkommt und meint er müsse gleich mal grundlos die grobe kelle auspacken, werd ich stinksauer. dann hagelts auch bei mir aufsichtsbeschwerden und. ggf. strafanzeigen.

wenn ich z.b. ein gegengutachten zu einem behördengutachten anzufertigen habe, und der typ von der betroffenen behörden stelle ruft bei mir an und meint er könne mich einschüchtern oder beeinflussen oder ähnliches, dann rauchts im kamin, aber ordentlich.

ruft er mich an und will einfach mal die sache durchdiskutieren habe ich kein problem damit und nehme mir alle zeit die nötig ist. in 95% der fälle ist das sogar für den "delinquenten" recht positiv.

ich habe noch nie in meinem leben gekatzbuckelt, im gegenteil...mein gesamtes leben bläst mir der wind von vorne ins gesicht... das stört mich aber nicht, denn da bekommt man besser luft. ;)

klar ist das ganze leben ein geben und nehmen, und nur wer das verinnerlicht hat lebt weitgehend spannungsfrei vor sich hin.

beispiele gibt es soviele...aber du weisst sicher von was ich schreibe.

gruss

at2

Geschrieben
Ganz richtig :icon14:

Da aber jeder so so eigenen Erlebnisse mit den Behörden hat... was würdest Du sagen, wenn ein SB mit einer Hausdurchuchung droht, obwohl es keinen Grund dafür gibt? Nur um so eben seine Macht andeuten zu wollen...?

Ist mir passiert, vor Zeugen; dumm nur, dass der SB sich damit selbst disqualifizierte, da er die Hausdurchsuchung im Rahmen der "Nachschau" meinte. Aber er sagte explizit "Durchsuchung" auch anderer Räume...

Schade, denn ich hatte 20 Jahre lang nur beste Erfahrungen mit Waffenbehörden. Und dann DAS.

wenn du meine meinung dazu hören willst, : NUR ZU WÜRDE ICH IHM SAGEN!

machen lassen - abwarten ob er einen beschluss bekommt.

wenn ja , hinterher antrag nach StrEG und die massnahme nachträglich als unzulässig erklären lassen! dann eine saftige DA und eine strafanzeige wegen verfol´gung unschuldiger ....

dann hat er seine lektion gelernt...ganz sicher!

Geschrieben
Nein im Ernst, es gibt soclche und solche, klar werden auch Tricks versucht, in der Regel führen sie ja zum Erfolg, bis auf geringe Ausnahmen.

Ich würde nie eine Maßnahme androhen, die ich auch nicht durchsetzen kann.

Das schlimme ist ja, dass die Einschüchterung bei alten Ladies funktioniert.

Unrechtsstaat olé!

Geschrieben
steven, versteh mich richtig,

gruss

at2

Hallo at2

es ist mir ein Bedürfniss, mich bei dir zu entschuldigen. Das mit den "keine Eier" trifft sicherlich auf viele zu, aber nicht auf dich. Es kam so rüber, war in meinem Innersten aber nicht auf dich gemünzt und einem "Querlesen" geschuldet. Wenn ein hoher Prozentsatz der LWBs so kämpferisch wie du eingestellt wäre, hätten wir schon gewonnen. Wir stehen doch beide auf der gleichen Seite und mit Kommunikation können wir einiges bewegen.

Sorry

Steven

Geschrieben

hy steven, kein problem!

:s75:

denke es kam nicht richtig rüber, das ich halt meist versuche stress vermeiden bevor er etsteht. ich versuche es zumindest. aber wie gesagt, das bedeutet nicht das ich mir von einem behördenvertreter der im unrecht ist, auf der nase rumtanzen lasse.

ich gehe jedem ein stückweit entgegen, wenn das nicht auf fruchtbaren boden fällt und jemand seine dienststellung oder posten ausnutzen will um unrechtes zu tun, stelle ich relativ schnell von defcon 5 auf defcon 1 um...und das nachhaltig und gründlich. hierbei nutze ich alle juristischen winkel und nischen - ohne rücksicht auf verluste.

in der anderen sache die ich ausführlich postete, wurde ich übrigens schon bekniet alles auf kleiner flamme zu kochen....PUSTEKUCHEN hab ich denen gesagt. im geneteil, wenn sie wert drauf legen, is das ding auch ganz schnell bei rtl oder sat 1 - hab durch meine frührere tätigkeit recht gute kontakte dahin...der ein oder andere dort ist auch sposchü..und duzfreund...

wie gesagt, gesetze sind für uns alle, auch für die, die eigentlich zu überwachen haben das gesetze eingehalten werden. wenn wir uns dran halten hat die andere seite sich 3 mal dran zu halten. so einfach ist meine philosophie!

gruss

at2

Geschrieben
Lies bitte mal den Beitrag von webnotar durch. Mein Anwalt ist dergleichen Ansicht.

Ich bleibe bei meiner Auffassung.

1. Bin ich auch vom Fach. Daher denke ich, hat der Kollege etwas zu weit gegriffen. Die Begründung folgt aus Art. 13 Abs. 7 GG unmittelbar, Zitat aus Art. 13 Abs. 7: "Eingriffe dürfen ... nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ... vorgenommen werden").

Ein VA ist kein Gesetz und kann daher die (dauernde) Rechtsbeziehung des Adressaten im Verhältnis zur Erlaubnisbehörde nicht ausserhalb des gesetzlichen Rahmens gestalten. Das geht schlichtweg nicht ! Diejenigen Threadposter, die auf das SprengG und den Text hingewiesen haben, liegen ja durchaus richtig: Bei "Gefahr im Verzug", kann die Wohnung auch ohne den Willen des Hausrechtsinhabers als Inhaber einer nichtgewerblichen Erlaubnis betreten werden.

Dies ist aber eine Einschränkung aufgrund eines Gesetzes, nämlich des SprengG (s.o.), die zudem einen konkreten Gefährdungsverdacht voraussetzt und im übrigen damit die gesetzliche Qualität des Art. 13 GG aufweist.

2. Unabhängig von der Frage, ob der VA nichtig oder nur rechtswidrig ist, kann er selbstverständlich rechtlich angegriffen werden (immer vorausgesetzt, die Auflage wurde tatsächlich so ins Büchlein gedruckt, was ich persönlich immer erst dann glaube, wenn ICH es selbst gelesen habe).

3. Ob man das macht, oder nicht, ist eher eine taktische Frage. Ich würde es nicht tun, sondern die Behörde da selbst ins Messer laufen lassen, wenn sie "mal eben" kontrollieren will, was zudem ob der Personallage ja eher unwahrscheinlich seiin dürfte.

Noch mal: Gib doch bitte den genauen Wortlaut wieder, Götterbote. Bis jetzt sind es schon 4 Seiten Spekulationsthread, das muss doch nicht sein !

Geschrieben
Wie bekommt man eine "gewerbliche grüne WBK"?

Es gibt andere Bedürfnisse als nur jagdliche und sportliche. Und es gibt Leute, die gewerblich Umgang mit Schußwaffen haben, und keinen Handel damit treiben oder diese herstellen. Bei entsprechendem Nachweis eines Bedürfnissen bekommen auch solche Leute eine WBK und diese ist dann eben grün.

Geschrieben
Noch mal: Gib doch bitte den genauen Wortlaut wieder, Götterbote. Bis jetzt sind es schon 4 Seiten Spekulationsthread, das muss doch nicht sein !

Wenn nichts dazwischen kommt, sehe ich meinen Wiederladerkollegen am Montag wieder auf dem Stand. Ich werde ihn darum bitten, dass er mir die besagte Seite aus dem Büchlein scannt oder ich schreibe sie einfach ab.

Geschrieben

Anstatt hier lange herumzupalavern sollte sich der TE vergewissern, ob in NRW noch das Widerspruchsverfahren gegen einen solchen VA gegeben ist, oder ob gleich geklagt werden muss, um die Auflage nicht bestandskräftig werden zu lassen. Falls das notwendig sein sollte, kommt es nämlich auf eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht an, sondern es läuft die Monatsfrist.

Und außerdem: unabhängig von den jeweiligen hier vertretenen Rechtsauffassungen muss an gegen die Auflage schon deshalb vorgehen, weil das der sicherere Weg ist. Ist das Ding nämlich bestandskräftig, wird sie kaum noch zu beseitigen sein. Klar: hier wurde schon mit Nichtigkeit argumentiert. Aber will sich der TE wirklich darauf verlassen, dass ein Gericht dieses Ergebnis feststellt? Und wenn nicht? Dann hat er den Salat.

Teddy

Geschrieben
Wie bekommt man eine "gewerbliche grüne WBK"?

Schnuffi

gewerbliche wbk ist nur mit besonderem bedürfnis zu bekommen. dieses muss ebenso schlüssig begründet werden wie das bed. für eine "rote" für wisenschaftlich-techn. zwecke.

eine abgewandelte form von der o.g. gewerblichen wbk ist z.b. die wbk für bewachungsunternehmen

gruss

at2

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