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IGNORED

Schreckschusswaffen Ungarn


bolide.357

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Hallo zusammen,

in einer Auktion hat ein Käufer aus Ungarn einen Schreckschussrevolver von mir erworben obwohl ich "international shipping: No" hinterlegt hatte. Natürlich möchte ich die Sache dennoch gern abwickeln. Nur frage ich mich, darf ich einfach so eine Schreckschusswaffe nach Ungarn versenden - oder gibt es dann womöglich Ärger :confused:

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Hallo bolide

ist der Käufer 18? Wenn ja schick ihm das Teil. Du bist Deutscher und lebst in Deutschland, also mußt du nach deutschem Gesetz handeln. Wenn in Ungarn die Gesetze anders lauten, ist der Käufer verantwortlich. Bestell mal ein Laserzielgerät und bekomm es geschickt. Da hat dann der Verkäufer im Ausland auch nichts mit zu tun.

Steven

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Hi,

Stempelt mich ruhig als Oberbedenkenträger ab, aber :rolleyes:

- du kannst die Volljährigkeit nicht wirklich prüfen (wäre ggf. Nach deutschem Recht schon grenzwertig)

- Versand "persönlich/eigenhändig" könnte teuer werden

- Achtung, Mutmaßung: es könnte einen nichtfinanziellen Grund geben, dass sich jemand ein ganz bestimmtes Modell kauft (SSW sind in Ungarn eigentlich sehr billig)

Letzteres kann dir genau so lange egal sein, bis du doch mal in Ungarn Urlaub machen möchtest.

Handelt es sich um ein besonderes stück? Meinst Du der Käufer ist Sammler?

Grüße,

Peti

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Hallo zusammen,

in einer Auktion hat ein Käufer aus Ungarn einen Schreckschussrevolver von mir erworben obwohl ich "international shipping: No" hinterlegt hatte.

Hast du Versand nur innerhalb "D" angegeben, oder "EU"? International heißt ja weltweit. Wo hast du die Grenze gezogen? Ungarn=EU.

Sollte er deine Verkaufsbedingungen missachtet haben, schreibe es ihm und biete das Teil dem unterlegenen Bieter an.

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So einfach, wie Du es Dir machst Steven ist es nicht!

Du bist Deutscher und lebst in Deutschland, also mußt du nach deutschem Gesetz handeln.

Das ist völlig falsch!

Wenn Du Dich in Amsterdam hinstellst und verkaufst Deine LEP´s (nach deutschem Gesetz mit F frei ab 18, wenn es sich nicht um Umbauten handelt) weil Du Deutscher bist, und nach deutschem Gesetz handelst, atmest Du, da Du in Amsterdam bist bald niederländische gesiebte Luft, da Du gegen das niederländische WaffG verstoßen hast.

Wenn Du dagegen bei Deinem Verkauf in Deutschland bleibst, kommt es wohl auf die Vereinbarungen der Länder an, ob die Holländer Dir nur den Stinkefinger zeigen können, und abwarten bis Du mal wieder rüber kommst, oder ob Du hier in Deutschland schon eins auf die Mütze bekommst.

Grundsatz: Du bist generell verpflichtet das WaffG des Staates zu beachten, in das Du verschickst.

Es ist natürlich völlig unmöglich sich nach allen WaffG aller Staaten zu erkundigen (außer bei WO ;) ), aber nach dem WaffG des Landes sollte man sich beim Käufer schon erkundigen und eine Kopie des Ausweises verlangen.

Gas- SSW waren bis (letzter Informationsstand) 2005 in Ungarn frei ab 18.

Ob sich seit dem daran was geändert hat, weiß ich nicht.

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Genau (bzw. Fast genau) das meinte ich:

Die Rechtssicherheit bei dem Geschäft ist recht gering.

Im schlimmsten Fall ist der Käufer minderjährig, hat gute Photoshopkenntnisse für die ungarische Perso (die du eh nicht kennst), hat einen Kumpel, der für genau dieses Modell einen Lauf und Trommel nachfräst, und begeht irgend eine Straftat mit der SSW. Dann hast du (allerspätestens bei deinem nächsten Ungarnurlaub mit Verkehrskontrolle) ein Problem.

Im besten Fall ist der Käufer Ein Sammler, der endlich ein ersehntes Stück ergattern konnte.

Für den letzten Fall würde ich meine Hilfe einem Paymember anbieten, damit alle glücklich sind, ich bin oft in Budapest unterwegs. Denn: ich mag meine Pappenheimer, aber ich kenne sie auch ;)

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Ich gehe mal davon aus, dass du auch für eine SSW (weil ja dem WaffG unterliegend) eine Exporterlaubnis wegen

§ 31 Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union

(1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat kann erteilt werden, wenn die nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates erforderliche vorherige Zustimmung vorliegt und der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.

notwendig ist.

So könnte das aussehen

als Muster ...

Gruß

Erik

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Warum das ganze Theater? Du wolltest im Inland verkaufen, er hat sich nicht daran gehalten und geboten. Also entweder wird er zum Selbstabholer oder das Geschäft ist nichtig. Ich wollte mir wegen der paar Kröten (EGUN-Spesen) keinen Ärger mit dem WaffG einhandeln.

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Mann oh Mann, macht Euch das Leben doch nicht schwieriger als es unbedingt sein muss.

Nach WaffG gibt es überhaupt keine Schwierigkeiten.

Die SSW ist wahrscheinlich in Ungarn frei ab 18, wie hier auch.

Das lasse ich mir vom Käufer bestätigen. Altersnachweis, und ab geht die Post.

Per Post als Maxi - Wert - Brief per Einschreiben.

Die Schwierigkeiten liegen im Versand.

DHL hat zum 1.7. die AGB geändert, und befördert Waffen, Waffenteile, und auch Nachbildungen (Deko) von Waffen nicht mehr international als Paket. Als Brief geht das vielleicht noch. Die AGB für Briefversand kenne ich nicht.

Ich würde es aber versuchen.

Beim internationales Paket sind Schwierigkeiten vorprogrammiert.

Es kann gut gehen, muß aber nicht. Und wenn es nicht gut geht, hilft auch keine Versicherung. (Premium oder Wertpaket) So die AGBvon DHL

Sonst bleibt nur Overnite, Pakexx und Konsorten.

Und dann ist der Versand wahrscheinlich teurer als die SSW.

Bei SSW wäre Hermes vielleicht die günstigste Alternative.

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Die SSW ist wahrscheinlich in Ungarn frei ab 18, wie hier auch.

Das lasse ich mir vom Käufer bestätigen. Altersnachweis, und ab geht die Post.

"wahrscheinlich" wäre mir ein wenig zu ungenau

"vom Käufer bestätigen" was glaubst Du, was mir schon aus dem Ausland alles von Kaufinteressenten bestätigt würde? Wenn ich mich darauf verlassen hätte, wäre ich wahrscheinlich schon nicht mehr auf freiem Fuß.

Spanier "vergessen" gerne, das die Waffen nur an die dortige Polizei gesandt werden dürfen (auch Deko´s), ein Eguner aus San Marino gibt als Land Italien an, wobei es in San Marino waffenrechliche Abweichungen gibt, Franzosen bestätigen, dass es kein Problem sei ein dekogewehr nach Frankreich zu schicken usw, usw...

Ich kann mir nicht vorstellen, das Du gewerblich so vorgehst;

sinnvoller wäre es wohl sich in dem Fall von der ungarischen Botschaft beraten zu lassen:

http://www.mfa.gov.hu/kulkepviselet/de/de

Wenn Du dagegen bei Deinem Verkauf in Deutschland bleibst, kommt es wohl auf die Vereinbarungen der Länder an, ob die Holländer Dir nur den Stinkefinger zeigen können, und abwarten bis Du mal wieder rüber kommst, oder ob Du hier in Deutschland schon eins auf die Mütze bekommst.

Grundsatz: Du bist generell verpflichtet das WaffG des Staates zu beachten, in das Du verschickst.

lies das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...001:0018:DE:PDF

RAHMENBESCHLUSS DES RATES vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Auszug aus Artikel 2 (2)

. illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen,

Für den Versand von diversen nach deutschem Recht ordnungsgemäß abgeänderten Dekolangwaffen kann dich z.B. Frankreich problemlos in Deutschland verhaften lassen.

2500 Euro für eine Dekowaffe nach Frankreich:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1343001

und die Folgen daraus, damit man nicht den ganzen Thread durchlesen muß:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1417765

Grüße

Robert

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"wahrscheinlich" wäre mir ein wenig zu ungenau

sinnvoller wäre es wohl sich in dem Fall von der ungarischen Botschaft beraten zu lassen:

Hallo Robert,

jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen.

Hier geht es um den privaten Verkauf einer SSW nach Ungarn.

Diese waren in Ungarn bei meinem letzten Aufenthalt dort (2005) noch frei ab 18.

Ich glaube nicht, dass sich seit dem daran was geändert hat.

Trotzdem gebe ich hier öffentlich natürlich nicht grünes Licht für den Verkauf. Deswegen das wahrscheinlich.

Die Botschaften kannst Du ruhig vergessen.

Die wissen in der Regel nicht einmal, dass es in ihrem Land ein WaffG gibt.

Das ist jetzt natürlich übertrieben, aber Auskunft über das WaffG des eigenen Landes kann Dir dort keiner geben.

Wäre es um den der Verkauf in "Problemländer" wie Spanien, Malta, und bezüglich der Dekowaffen Frankreich und Polen, oder um die in Frankreich als militärische Kaliber eingestufte Munition gegangen, hätte ich diese Auskunft hier nicht gegeben.

Das mit der Auskunft des Käufers ist natürlich immer fragwürdig.

Aber wie soll sich jetzt bolide da rechtssicher informieren?

Nachdem SSW meines Wissens in der allen EU-Ländern frei verkäuflich ab 18 sind, (oder hast Du da andere Informationen?) halte ich den Verkauf nicht für ein Risiko.

Gruß

Rainer

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Hallo,

Das mit der Auskunft des Käufers ist natürlich immer fragwürdig.

Aber wie soll sich jetzt bolide da rechtssicher informieren?

Deshalb sollte er den Versand auch lassen -- meiner Meinung nach. Erst recht, da es auch schwierig wird nach Ungarn rechtssicher (persönlich/eigenhändig) zu versenden.

Nachdem SSW meines Wissens in der allen EU-Ländern frei verkäuflich ab 18 sind, (oder hast Du da andere Informationen?) halte ich den Verkauf nicht für ein Risiko.

SSW sind in Ungarn ab 18 legal erhältlich.

Sie (zumindest die ungarischen Fabrikate) sind sogar spottbillig, ne Pistole so ab EUR 80,-, ein Revolver ab 50,-, z.B. hier:

http://www.fovadaszbolt.hu/portal/index.ph...t&Itemid=63

Womit ICH mir die Frage stellen würde: wieso kauft ein Ungar also etwas gebrauchtes im Ausland...

Ich weiß z.B: früher waren die SSW-Derringers in Ungarn beliebt, es wurden einfach Läufe nachgebastelt.

Vielleicht tue ich aber nur einem armen Sammler unrecht, aber bolide.357 hat sich noch nicht zum Modell/Preis geäußert.

Im Übrigen gibt es in Ungarn keine Kuscheljustiz, Falschparken und Verstöße gegen das WaffG werden dort viel härter geahndet ;-)

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Hallo Robert,

Die Botschaften kannst Du ruhig vergessen.

Die wissen in der Regel nicht einmal, dass es in ihrem Land ein WaffG gibt.

Das ist jetzt natürlich übertrieben, aber Auskunft über das WaffG des eigenen Landes kann Dir dort keiner geben.

Nachdem SSW meines Wissens in der allen EU-Ländern frei verkäuflich ab 18 sind, (oder hast Du da andere Informationen?) halte ich den Verkauf nicht für ein Risiko.

Gruß

Rainer

Also,

zunächst weis ich nicht bei welchen Gesandtschaften Du angefragt hast;

und auch nicht in welcher Form.

Ich zumindest habe bei einem schriftlichen Antrag bisher immer erschöpfend Auskunft erhalten.

Sogar von "kleinen südamerikanischen Staaten"

Das gehört nämlich zum auch Auftrag der Auslandsvertretungen, gegebenenfalls leiten die deine Anfrage weiter.

Das dauert natürlich manchmal etwas.

Würde mich mal interessieren, mit welcher Botschaft Du so schlechte Erfahrungen gemacht hast.

Und jetzt mal zu Thema SSW und deren Erlaubnisfreiheit:

Wie definierst Du diese?

Es gibt genügend ausländische "SSW" die in Deutschland eben nicht mit Vollendung der 18. Lebensjahres frei erworben werden dürfen; es gibt sogar deutsche "SSW"-Waffen, die der Erlaubnispflicht unterliegen.

Für Deutschland erteilt die PTB eine Zulassung und vergibt hierzu eine Nummer.

Diese Kennzeichnung ist PTB im Kreis mit der Nummer.

Und selbst die ist nicht immer ein sicheres Merkmal, beispielsweise wurde die 716 schon 1999 widerrufen, die 858 und die 865 im Jahre 2004. Hier hat der Handel eine Erkundigungspflicht.

Es gibt eine ausländische "SRS"-Variante der CZ 75, die nie eine PTB-Zulassung erhalten hat, in Italien gibt es "SRS"-Waffen ohne PTB, verbring die mal nach Deutschland......

Jetzt grundsätzlich zu sagen "SRS"-Waffen sind in allen EU-Ländern frei ab 18 zu erwerben halte ich für zu ungenau definiert.

Grüße

Robert

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SSW sind in Ungarn ab 18 legal erhältlich.

Wenn Du Dir sicher bist, dass die SSW in Ungarn frei ab 18 sind, warum soll er es dann lassen?

Frei ab 18 war auch meine Information. Die stammt aber aus 2005. Und bei uns wurde das WaffG innerhalb 6 Jahren sogar 3 x geändert.

Und wie gesagt, der internationale Transport von Waffen ist derzeit nur über Paketdienste oder Speditionen möglich. Und darin, bzw. in den Kosten dafür sehe ich das Problem, insbesondere, wenn es sich um eine relativ billige SSW handelt.

Robert, wir kommen jetzt von 100-ten ins 1000-ste.

Die rechtlichen Schwierigkeiten beim Import nicht PTB zugelassener SSW sind mir durchaus bekannt. Ich gehe hier aber von einem Export einer PTB zugelassenen SSW innerhalb der EU aus. Das PTB Zeichen, ist in anderen Ländern nicht Voraussetzung für den freien Erwerb und Besitz. Das Vorhandensein dieses Zeichens daher bestimmt kein Exporthindernis.

Und der letzte Satz war ehr als Frage gedacht.

Mir zumindest ist kein EU-Staat bekannt, in dem SSW nicht frei ab 18 wären.

Damit habe ich aber keineswegs die Behauptung aufgestellt.

Zu den Botschaften.

Ich hatte damals eine größere Bajonettsammlung im Internet angeboten.

Angefragt habe ich telefonisch bei den Botschaften von Estland, Lettland und Polen.

Alle drei konnten mir am Telefon keine Auskunft geben.

Nachfragen per E-Mail blieben von Estland und Lettland unbeantwortet, lediglich Polen hat geantwortet, dass sie mir meine Frage nicht beantworten können, weil sie dafür nicht zuständig sind, bzw. niemanden in der Botschaft haben, der sich damit auskennt.

Da kommt Freude auf.

Gruß

Rainer

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Mir zumindest ist kein EU-Staat bekannt, in dem SSW nicht frei ab 18 wären.

Gruß

Rainer

In die Niederlanden sind die verboten. Besitz usw. wird (fast)genauso hart bestraft wie der illegale Besitz einer scharfe Waffe.

Soft Airs sind da auch verboten, sobald die eine scharfe Waffe ähnlich sehen. Und dieser Begriff wird sehr weit ausgedehnt.

Adriaan

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