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IGNORED

Gerichtsentscheidung zur Aufbewahrung und zur Kontrolle


2nd_Amendment

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Genau so isses.

Meine Frau hat auch meine strikte Anordnung

110 zu wählen „Hilfe, hier stehen drei bedrohliche Typen vor der Tür und wollen an die Waffen meines Gatten!!!!“

So wie ich mir die zwischenbehördliche Kommunikation vorstelle, könnte das lustig werden...

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die "2. beste Ehefrau" (die 1.beste war die vom E.Kishon) BESTEHT AUF IHR GG.§13, ergo bleiben die Kontrolletis DRAUSSEN basta!!!

Ja, nur werden die Behörden sich nicht so leicht damit abspeisen lassen.

Mir ist ein Fall bekannt, da haben die Eltern die Kontrolle abgelehnt.

Dann bekam der Sohn von dem SB Post: "Es kann nicht sein, dass Sie ihre Eltern als Erfüllungsgehilfen zur Ablehnung der Kontrolle missbrauchen....."

Schnuffi

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Dann bekam der Sohn von dem SB Post: "Es kann nicht sein, dass Sie ihre Eltern als Erfüllungsgehilfen zur Ablehnung der Kontrolle missbrauchen....."

Schnuffi

Darauf würde ich nicht reagieren. Solange die Eltern volljährig und mündig sind, kann er sich ja auch direkt mit denen unterhalten.

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"Es kann nicht sein, dass Sie ihre Eltern als Erfüllungsgehilfen zur Ablehnung der Kontrolle missbrauchen....."

So eine "Äußerung" (denn mehr ist dieser Satz nicht) kann - weil bzw. so lange unbewiesen - getrost ignoriert werden.

Noch sind Verwaltungsbehörden glücklicherweise nicht in der Lage, Gedanken zu lesen.

Und wenn eine im Haushalt lebende Angehörige äußert "ich will kein Betreten meiner Wohnung", dann gilt das bis auf weiteres.

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Das Urteil zeigt jedenfalls : Man(n) sollte die Sache mit der Aufbewahrung rundum ernst nehmen

Das sowieso!

und mir kommt auch keiner ins Haus, dessen Identität ich nicht zumindest vorher telefonisch geklärt habe -

auch dafür habe ich z.B. eine Sprechanlage ! Von wegen Türe aufmachen und Leute ins Haus lassen -

das gab es bei mir noch nie, egal ob Waffen im Hause waren oder nicht

Gilt bei mir ebenfalls, bzw. seit jeher.

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Oben stand ja, daß die zu dritt bei dem älteren Herren aufgeschlagen sind und er sich da überfordert gefühlt hätte. Das kann ich nachvollziehen.

Wenn man nun grundsätzlich bereit ist, die Nachschau vor Ort über sich ergehen zu lassen, aber eben nicht ne ganze Horde in der Hütte haben will, könnte man ja auch sagen:

Sbine mit in die Wohnung - Begleitung bleibt draussen.

Hat das schon jemand so praktiziert?

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Was machen die dann bei einer Nachschau in einem Wohnkloh? :confused:

In meiner Studentenbude (13qm incl. Klo) hatten seinerzeit locker 10 Leute Platz, das ist alles eine Frage des "wollens" .-)

Für die Wiederlader unter uns ist so eine Kontrolle ja nichts wirklich neues. Bei mir waren die Jungs vom Ordnungsamt schon dreimal in 4 Jahren.

- Zuzug in den Kreis

- Verlängerung der Erlaubnis

- Verlängerung der Erlaubnis da Pulverschein voll war

Bisher konnte ich mit denen ganz normal reden. Und auf so eine Kontrolle kann man sich ja auch sehr gut vorbereiten. Für die Pulveraufbewahrung hatte ich im Internet mal eine Liste der Punkte gefunden, die in der Regel abgefragt/kontrolliert werden. Warum sollten wir nicht mal eine Liste für die Waffenaufbewahrung erstellen - oder kommt jemand sogar an eine originale?

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