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IGNORED

Reichswaffengesetz von 1938


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Geschrieben

Hier noch die Fundstellen:

  • RWaffG 1938 und 1. WaffG DVO (RGBl. I S. 265) - in den Anlagen sind auch die Muster zu Waffenerwerbsschein und Waffenschein
  • 2. RWaffGDVO 1938 (RGBl. I S. 1573) - Verordnung gegen den Waffenbesitz der Juden
  • 3. RWaffGDVO 1939 (RGBl. I S. 656)
  • 4. RWaffGDVO 1940 (RGBl. I S. 603)

Die Gesetzesbegründung soll im RAnz. 1938 Nr. 68 stehen. Wenn die jemand als PDF hätte wäre ich sehr dankbar.

Geschrieben
Wenn man bedenkt dass damals 12 Seiten gereicht haben incl. Muster...

Was meinst du, wieviel Seiten man denn brauchen sollte, um allen alles zu verbieten ?

Geschrieben
Ich kann nicht erkennen dass da jedem alles verboten war.

Und was soll das heißen?

Lies mal Paragraph 15 durch und überleg mal wie schnell man dir in einer Diktatur die "bürgerlichen Ehrenrechte" aberkennen kann.

Nach diesem WaffG durften nur diejenigen legal Waffen besitzen, die dem System genehm waren. Das ist kein freiheitliches Waffenesetz und kein Vorbild. Das zweite Amendment ist schon eher eins.

  • 8 Jahre später...
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HangMan69:

hast mal aufs datum geschaut?!?

Ja klar, hab ich. WO-Inhalte sind auch bei Suchmaschinen gut gelistet. So wurde ich zu diesem Thread verlinkt.

Zufällig hatte ich den Link, den der Fragesteller damals begehrte, zur Hand und dachte: Dann antworte ich eben. Der nächste, der bei Google und Co. auf WO-Threads stößt und eben dieses Thema recherchiert, ist vielleicht dankbar dafür (für den Link).

Rechtsgeschichte finde ich immer irgendwie interessant. 

Geschrieben
Am 20.8.2011 um 10:07 schrieb FraFe:

Und was soll das heißen?

Lies mal Paragraph 15 durch und überleg mal wie schnell man dir in einer Diktatur die "bürgerlichen Ehrenrechte" aberkennen kann.

Nach diesem WaffG durften nur diejenigen legal Waffen besitzen, die dem System genehm waren. Das ist kein freiheitliches Waffenesetz und kein Vorbild. Das zweite Amendment ist schon eher eins.

Lassen wir mal den Satz 3 im zweiten Absatz außen vor, so hat das nichts mit dem Gesetzestext zu tun, sondern mit dem System. Viele Formulierungen sind der aktuellen mehr als ähnlich. Die Zuverlässigkeit kann auch heute jemand ganz schnell los sein, auch wenn seine Verfehlung mit Waffen gar nichts zu tun hat.

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