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IGNORED

Gültigkeit "Gelbe WBK alt"


Doc Holiday

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Urkh. Sag mal schnell, wo man einen Bedürfnisnachweis bei der Eintragung in eine gelbe WBK im WaffG oder AWaffV verlangt. Oder schweig stille.

Ich kann dir sagen WER das verlangt...wo es steht ist er mir bis heute schuldig geblieben

" Vollzug des Waffenbgesetzes...Ihre waffenrechtliche Erlaubnis

Sehr geehrter Herr " PetMan",

Ihre WBK mit der Nummer XXXXXX wir ihnen anbei übersandt. Diese wurde mit der Auflage erteilt bis zum 31.03.2011 die notwendige Bedürfnissbescheinigung gem § 14 Abs. 4 WaffRNeuReg nachzureichen.

Ich bitte Sie die entstandene Verwaltungsgebühr in Höhe von 69,02 Euro ........einzuzahlen.

MfG

Im Auftrag

Herr xxxxxx "

Und wer wissen will wo das verlangt wird....mein Auto hat ein SLS Kennzeichen

Mir sind min 2 weiter fälle der Art bekannt, wo das geforderte Bedürfnis klaglos geliefert wurde und die Gebühren ohne zu zucken bezahlt wurden........

Ich selber bin noch nicht ganz fertig mit dem Herrn.....eine Bedürfnisbescheinigung hat er jedenfalls noch keine

Geschrieben
(...)

Diese wurde mit der Auflage erteilt bis zum 31.03.2011 die notwendige Bedürfnissbescheinigung gem § 14 Abs. 4 WaffRNeuReg nachzureichen.

(...)

Sicher? :ridiculous:

Das WaffRNeuReg hat keine §

Geschrieben
Sicher? :ridiculous:

Das WaffRNeuReg hat keine §

Buchstabe für Buchstabe aus dem Schreiben vom 03.02.11 abgetippt......... sicher nur ein Versehen des SB.......eins von vielen...... Und unter " Artikel 14" beim WaffRNeuReg gehts um Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung.....muss ich bei dem Schweizer, um den es geht, mal schauen, ob ich da auch Atomraketen mit verschiessen darf........dann würde es Sinn machen........ sicher ein gaaanz pöses Teil, das alte G11..... die Schweizer waren mir schon immer Suspekt :ridiculous:

Wenns nicht zum heulen wäre müsste man lachen........

Geschrieben
Ich kann dir sagen WER das verlangt...wo es steht ist er mir bis heute schuldig geblieben

Das überrascht mich nicht, und ich will Dir auch nix am Leder flicken.

Dein SB leitet Das aus dem Gesetz ab, meiner Meinung nach macht er dabei gravierende Fehler,ähnlich wie der Flohbändiger. Es stimmt mich freudig, daß Du seinen Verwaltungsakt nicht hinnehmen willst und ich wünsche Dir Viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Interessen.

Geschrieben
Urkh. Sag mal schnell, wo man einen Bedürfnisnachweis bei der Eintragung in eine gelbe WBK im WaffG oder AWaffV verlangt.

Hatte ich schon geschrieben. Steht in § 14 Abs. 4 WaffG. Allerdings nicht wörtlich, sondern es ergibt sich in Verbindung mit der Gesetzesbegründung zu dem Paragraphen. Man muss es natürlich auch lesen wollen.

Falls Du Bedenken gegen die von Deinen Diskussionspartnern geäußerten Sachverhalte hast, dann kennzeichne das als Deine Meinung, nicht als unumstößliche Wahrheit, das nervt nämlich.

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass grundsätzlich alles, was wir beide (und alle anderen) hier schreiben, lediglich unsere Meinung wiederspiegelt. Wenn Du meine Beiträge als unumstößliche Wahrheit wahrnimmst, ist das Dein Problem.

Und warum vertrittst Du hier solch dermaßen geschwurbelte und barocke, unlogische und widersprüchliche Thesen ?

Vermutlich nur, um Dich zu ärgern.

Hast Du irgendwie emotionale Befriedigung darin gefunden, Dir möglichst komplexe, restriktive und alberne Regeln auszudenken? Das reine WaffG ist ja schon schlimm genug, aber echt, was sich manche aus den Fingern saugen ist total faszinierend.

Vielleicht ist es Dir ja schon mal aufgefallen, aber außerhalb dieses Forums, also in der realen Welt, werden waffenrechtliche Vorschriften regelmäßig durchaus komplex und zumeist restriktiv ausgelegt und angewandt. Und das führt dazu, dass das, was Du hier schreibst, jemandem in der Praxis nicht unbedingt weiterhilft. Da kann dann eine andere Meinung manchmal ganz hilfreich sein.

Und um es mal deutlich zu sagen, im Gegensatz zu Dir werfe ich Leuten, nur weil mir deren Meinung nicht gefällt, nicht vor, dass ihre Beiträge geschwurbelt, unlogisch oder albern sind. Nennt sich Toleranz, solltest Du auch mal probieren. Fällt am Anfang etwas schwer, wird aber mit der Zeit einfacher.

Geschrieben
Klar werden sie im "neuen" WaffG geregelt, aber im ALTEN Umfang nach § 58(1).

...

q.e.d.

Hoffentlich kommt endlich die VwV durch, dann heißt es nämlich:

"Zu § 58: Altbesitz

58.1 § 58 Abs. 1 Satz 1 ordnet die grundsätzliche Fortgeltung waffenrechtlicher Erlaubnisse an. Besondere Bedeutung hat diese Bestimmung für die nach altem Recht erteilte Gelbe WBK, weil diese nach § 28 Abs. 2 Satz 1 1976 einen allgemeinen und unbefristeten Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen ermöglichte. Gelbe WBK gelten als Erwerbs- und Besitzerlaubnis im nach altem Recht gegeben Umfang fort. Ist in einer nach altem Recht erteilten Gelben WBK kein Platz mehr für die Eintragung weiterer Einzellader-Langwaffen, so stellt die Behörde auf Antrag das sie fortsetzende Erlaubnisdokument aus und vermerkt, dass die alte Gelbe WBK vor dem 1. April 2003 erteilt wurde; in dem Feld „Amtliche Vermerke“ wird die gegenständliche Beschränkung die-ser Erlaubnis auf Einzellader-Langwaffen vermerkt."

Quelle: BR-Dokument 331/11, Seite 168, der letzte Stand des VwV-Entwurfs, der jetzt im BR dümpelt.

So isses.

Das Bedürfnis der alten gelben WBK für Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen war und ist gebunden an eine Mitgliedschaft im Schützenverein (damals schon nach 6 Monaten regelmäßiger Aktivität) und basiert heute auf § 58 Abs. 1 WaffG, welcher die Fortgeltung dieser Erlaubnisart regelt.

Der Bedürfnisnachweis nach § 14 WaffG betrifft nur die NEUE gelbe WBK ! Verbandsprüfungen für die alte gelbe WBK sind rechtswidrig.

Geschrieben

Für alle die es Interessiert: Mit Schreiben vom 26.08. teilt mir mein SB mit, das nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Ministerium dieses die Rechtsauffassung vertritt, das eine Bedürfnissbescheinigung vor Erteilung einer 2. Waffenbesitzkarte für Sportschützen unterbleiben kann. " Die gleichlautende Verfügung des Ministeriums wird in den nächsten Tagen erlassen. "

Wehren lont sich also, wenn gleich ich die gleiche Aussage des Herrn im Ministerium schon im März am telefon bekommen habe ( Dazu fehlt mir jede Rechtsgrundlage....sagte er mir damals...).

Nur die Kosten von 69 euro, die will der SB haben. Es gäbe in der saarländischen Gebührenordnung keinen Punkt " Folgedokument" der Gelben. Da muss ich wohl noch ein paar Briefe schreiben........

Geschrieben
In Baden-Württemberg und mit Sicherheit fast überall erfolgt diese Prüfung anlassbezogen, also z.B. nach einem Umzug oder wenn vom Verein Ausscheiden gemeldet worden ist.

Gefordert werden dürfen zu alten gelben WBK aber nicht die Voraussetzungen nach § 14 WaffG sondern nur die Mitgliedschaft in einem Schützenverein.

Hallo,

da muß ich leider sehr widersprechen, in Baden-Wüttemberg erfolg dieses zumindest in einem LRA "Kraft der Hosenträger" des Sachbearbeiters so wie der es sich gerne selbst zurecht biegt!

Gruß Colt S.

Geschrieben
Hallo,

da muß ich leider sehr widersprechen, in Baden-Wüttemberg erfolg dieses zumindest in einem LRA "Kraft der Hosenträger" des Sachbearbeiters so wie der es sich gerne selbst zurecht biegt!

Gruß Colt S.

Ja Colt S, und wenn du an den Hosenträger den Clip öffnest, dann steht der SB mit runtergelassenen Hosen da.

Aber nicht jeder LWB trägt selbst Gürtel und Hosenträger, die meisten tragen Windeln.

Welches LRA ist es denn in BW?

Schnuffi

Geschrieben
Ja Colt S, und wenn du an den Hosenträger den Clip öffnest, dann steht der SB mit runtergelassenen Hosen da.

Aber nicht jeder LWB trägt selbst Gürtel und Hosenträger, die meisten tragen Windeln.

Welches LRA ist es denn in BW?

Schnuffi

Hallo Schnuffi,

es handelt sich um das LRA Heidenheim!

Die "Hosenträger" sind leider anscheinend noch recht fest, so wie ich erfahren habe wird er nicht nur durch seine Vorgesetzten gedeckt sondern auch von etwas höherer Stelle!

Nicht genug des "Tollen", der Sachbearbeiter schult anscheinend schon, bezüglich seiner Vorgehensweisen mit Sportschützen, andere Landratsämter und Ordnungsämter, hier sei insbesondere erwähnt der Kreis Alb-Donau mit der Außenstelle Langenau!

Auch ist er beratend schon über Landesgrenzen hinweg im Freistaat Bayern tätig, er weiß ja alles und ist das "Beste" was zu bieten ist!

Aber nun zurück zu den "Hosenträgern", aufgrund des Ärgers welchen mir der Sachbearbeiter seit 1985 schon verursacht hat und auch weiterhin zu verursachen versucht werde ich hier nicht lockerlassen bis er die "Hosen" runter hat!

Gruß Colt S.

Geschrieben
aufgrund des Ärgers welchen mir der Sachbearbeiter seit 1985 schon verursacht hat und auch weiterhin zu verursachen versucht werde ich hier nicht lockerlassen bis er die "Hosen" runter hat!

Gruß Colt S.

Wie oft hast Du schon Deine Rechtsschutzversicherung gegen ihn in Anspruch genommen...?

Wenn "er" vermehrt Kosten verursacht, dürfte das doch kaum im Sinne der (Regional) Politik und deren Finanzen sein?!

Geschrieben
es handelt sich um das LRA Heidenheim!

.....aufgrund des Ärgers welchen mir der Sachbearbeiter seit 1985 schon verursacht hat und auch weiterhin zu verursachen versucht werde ich hier nicht lockerlassen bis er die "Hosen" runter hat!

Es freut mich, dass du selbst Gürtel und Hosenträger trägst. :eclipsee_gold_cup:

Irgenwann ist auch bei den Vorgesetzten das Maß voll.

Wieviele Prozesse hat das LRA Heidenheim schon geführt und verloren?

Ein WO User hatte mit seinem SB auch schon zweimal Probleme. Er lies die Vorfälle über einen Anwalt beim Reg.-Press klären.

Der SB hat aufgrund des zu erwartendem Urteil von einer Klage abgesehen.

Schnuffi

Geschrieben

Hallo,

es sind momentan mehrere Angelegenheiten in Bearbeitung beim VG und beim RP, meine Rechtschutzversicherung habe ich wegen diesen "lieben netten" Menschen inzwischen innerhalb von nun drei Jahren mindestens fünfmal in Anspruch nehmen müssen .

Der letzte Vorgang war eine Anzeige seinerseits, daß ich meine Waffen mißbräuchlicherweise zu Sachkundelehrgänge, welche ich ehrenamtlich durchführe, verwenden würde.

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat den ganzen "Kleister" inzwischen kleinlaut eingestellt!

Ich würde gerne hier mehr schreiben aber ich möchte meinem Anwalt nicht vorgreifen und den besagten Sachbearbeiter vorwarnen was auf ihn nun zu kommt!

Wenn alles soweit erledigt ist werde ich euch gerne weitere Informationen geben um daß solche weiteren Fälle wie es mir persönlich geschehen ist gleich im Ansatz unterbunden werden können.

Wie ich schon geschrieben habe werde ich in der Sache sicherlich keine Ruhe geben da mir durch diesen "Hickhack" sehrviel wertvolle Zeit und Lebensquallität gestohlen wurde nur weil ich mein Hobby ernsthaft betreibe und außerdem noch ehrenamtlich tätig bin!

Gruß Colt S.

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