Zum Inhalt springen
IGNORED

Gelbe WBK (neu) & Bedürfnisbescheinigung


Tryon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich möchte mal folgende Frage loswerden:

Ich bin u.a. im Besitz einer (neuen) gelben WBK. Auf dieser sind derzeitig 2 UHR eingetragen.

Beide Waffen musste ich per Einzelbedürfnis beim Verband (DSB) beantragen (Bedürfnisnachweis).

Nun berechtigt doch aber die Gelbe WBK zum Erwerb und Besitz von den auf der Rückseite eingetragenen Waffen zzgl. Munition.

Für mich bedeutet das:

Ich nehme mir meine Gelbe WBK, gehe ins nächste Waffengeschäft und kaufe mir eine (für die WBK zugelassene) Waffe, samt Munition.

Dann wende ich mich an meinen SB und dieser stempelt mir dann den Eintrag ab.

Nun möchte aber mein SB immer ein Bedürfnis für die jeweils erworbene Waffe haben.

Sprich ich muss JEDE Waffe beim Verand beantragen, Geld auf den Tischlegen, dann kann ich mir die Waffe erst kaufen, Erwerbsanzeige etc...

Ist das nun richtig so?

Meiner Ansicht nicht!

Gruß

Tryon

Geschrieben

Wo gibts denn sowas?

Nach der Ausstellung der gelben WBK berechtigt die zum Erwerb der darauf genannten Waffen und zwar ohne Einzelbedürfnis!

Wenn der SB sich, aus welchen Gründen auch immer, so quer stellt und auch beratungsresistent ist, lass dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben und geh klagen!

Vielleicht versuchst du vorher mal eine Waffe eintragen zu lassen und wenn er ein Bedürfnis sehen möchte, gibst du ihm eine Fassung der jeweiligen Sportordnung, danach dann an den Vorgesetzten wenden....

Geschrieben

Du hast recht. Neue Gelbe WBK nehmen passende Waffe kaufen.

Deinem SB einfach unter die Nase halten und ihm sagen das er Unrecht hat und du auf Eintragung bestehst, falls er sich querstellt rechtlich dagegen vorgehen.

Geschrieben

Servus !

Mein Tipp:

Klär das VORHER ab ! Zur Not soll Dein SB sich mal bei seinen Kollegen im Nachbarort etc. schlau machen.

Ne Waffe kaufen, die er dann nicht einträgt, würde ich nicht !

Dann liegt das Dingens OHNE Eintrag bei Dir zuhause u. U. ein paar Monate rum bis die Sachlage rechtlich geklärt ist.

Kann doch nicht sein, das der SB soooo beratungsresistent ist und alls ignoriert.

Manchmal frage ich mich aber wirklich, ob solche Leute meinen, sie sind der liebe Gott bzw. woher sie ihr "Fachwissen" haben !

Geschrieben

Als Käufer hast du die Pflicht, innerhalb von 2 Wochen anzumelden. Wenn die nicht eintragen wollen ist es Mist, aber du hast deinen Part erfüllt. Also kaufen, und zum Amt. Entweder sie tragen ein, oder legen dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid vor. Dann bist wieder an der Reihe. Aber ein Bedürfnis vom Verband für jede Waffe? Sind die noch ganz knusprig?

WaffG, §10

(1a) Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.
Geschrieben

Danke für die Bestätigung.

Ich denke ich werde den Schritt gehen, das ich die Waffe kaufe und sie eintragen lasse. Dann mal sehen was passiert.

Gruß

Tryon

Geschrieben

Hi.

Also du hast das richtig verstanden. Gelbe WBK heißt (mit 2/6-Beschränkung) einfach Waffe der entsprechenden Art aussuchen, kaufen und eintragen lassen. Du benötigst weder einen Voreintrag noch eine einzelne Genehmigung zum Erwerb/Eintrag von deinem Verband.

Frag höflich beim SB auf welcher rechtlichen Grundlage der dies so meint durchführen zu müssen. Wenn er dennoch bei der Meinung bleibt bitte ihn darum (mit FRIST !!!) seine Meinung dir in schriftlicher Form auszuhändigen - zum Beispiel eine Frist von zwei Wochen ...

vg

Geschrieben

Ich werde, sobald ich die Waffe erworben habe, hier mal schreiben wie sich mein SB verhalten hat.

Ich hoffe die Waffe die ich mir ausgesucht habe ist noch da.

Tryon

Geschrieben

Was aber immer mal bei "einfach in den Laden gehen und Waffe kaufen" vergessen wird ist das SB´s schon bei der gelben wissen möchten ob es eine Sportordnung gibt in die die Waffe passt und auch möglich aber seltener ist das der SB einen Nachweis möchte ob Du einen Schießstand besuchst/kennst/der Verein Zugang hat auf dem diese Waffe erlaubt ist. Das würde ich beim Kauf beachten.

Ersteres ist sehr üblich, das zweite kommt selten vor.

Ansonsten ist es richtig der SB sollte bei der neuen gelben kein Bedürfnis einfordern, wo auch will er da einen Voreintrag machen?

Viel Erolg

T

Geschrieben

Mit Verlaub, das ist nicht das Entscheidende. Ob der Schütze unmittelbaren Zugang zu einem Schießstand für genau diese Waffe hat, ist bei der gelben WBK im Vergleich zur grünen eher untergeordnet. Ein Zweck der gelben WBK ist ja das erleichterte Schiessen auch bei verbandsfremden Disziplinen, bzw. Wettbewerben.

Von daher muss man lediglich darauf achten, dass die Waffe überhaupt in eine Disziplin passt, die in Deutschland geschossen werden kann (diese zu wissen, bzw. ggf. auf Nachfrage anzugeben, ist sicherlich hilfreich und kein Aufwand).

Ich würd mir bei einem solchen "Testeintragungskauf" eher Gedanken darüber machen, ob Du z.B. den dritten Unterhebler im gleichen Kaliber auf die gelbe WBK nimmst. Dann könnte der SB auf den Gedanken kommen (wenn ihm schon sonst nichts mehr einfällt), dass Du keine drei gleichartigen Waffen für eine Disziplin benötigst. Das war hier jedenfalls auch schon mal Diskussionsgegenstand. Da kann man denn lange rumargumentieren, dass das Bedürfnis dabei ja nicht die Rolle spielt.

Hier mal die Fassung des Entwurfs der Allg. Verw.-Vorschrift, Stand 27.5.11 zu § 14 (4) :

...............

14.4

Die Formulierung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 ist bei Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zu beachten. Es muss sich also um einen organisierten Sportschützen (im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1) handeln, der seit mindestens 12 Monaten regelmäßig schießt (und zwar mit erlaubnispflichtigen Sportwaffen überhaupt. Diese Vorschrift ist nicht auf jede einzelne im individuellen Besitz befindliche Sportwaffe oder gar die konkret zu erwerbende Sportwaffe in vorheriger Benutzung als Vereins- oder Leihwaffe bezogen). Das Erwerbsstreckungsgebot, nach dem ein Antragsteller in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben darf, gilt auch bei der Erwerbsberechtigung auf Grund einer Gelben WBK. Diese Regel darf nur in begründeten Fällen durchbrochen werden.

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Abs. 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist.

Aus wiederholten Verstößen gegen das Erwerbserstreckungsverbot kann die Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 hergeleitet werden.

........................................

Ebenfalls beachtlich ist, dass dieser VwV-Entwurf indirekt eine Aussage dazu trifft, ob die in einzelnen Bundesländern (z.B. NRW) gehandhabte Praxis, für die Erstaustellung der gelben WBK eine Bedürfnisbescheinigung des eigenen Verbandes für eine darauf zu erwerbende Waffe zu fordern, rechtens ist. Nach der dortigen Argumentation wäre dies nicht der Fall.

Das ist bei Dir aber obsolet, weil Du die gelbe WBK ja auch schon hast.

Gruß,

B.

Geschrieben
Danke für die Bestätigung.

Ich denke ich werde den Schritt gehen, das ich die Waffe kaufe und sie eintragen lasse. Dann mal sehen was passiert.

Gruß

Tryon

wenn du es so machst kläre vorher bei deinem büxer ab ob er die waffe für dich solange lagert bis du die passenden stempelchen hast !

dann sollte nichts passieren auch wenn´s mal etwas länger dauert !

Geschrieben
Warum sollte er ? Er ist erwerbsberechtigt !

Das ist Deine (und auch meine) Rechtsmeinung, kein Verwaltungsakt. Falls der SB sich weigern sollte, die Waffe, wie durch Gesetz gefordert einzutragen, dann bleibt dem Antragsteller praktisch nur der Klageweg übrig oder eben die Beschwerde bei der übergeordneten Behörde. Der Verwaltungsakt der Eintragung ist aber nicht erfolgt, was ja die Grundlage für die Erlaubnis des Besitz' ist. Und je nachdem wie lange das Widerspruchsverfahren andauert, setzt man sich tatsächlich dem Vorwurf aus, eine Waffe besessen zu haben, ohne die entsprechende Besitz-Erlaubnis (nicht Erwerb !) zu haben.

Also um das durchzexerzieren:

1. Antrag auf Eintragung einer Schusswaffe stellen (schriftlich !)

2. Bei Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid fordern.

3. gegen diesen Bescheid klagen oder Beschwerde einlegen.

4. Bis zur Klärung die Waffe einem Berechtigten überlassen.

Man lasse sich nicht am Telefon abspeisen, das gesprochene Wort zählt nur, wenn es auch aufgenommen wird.

Geschrieben

Hallo!

Habe das Thema erst gerade gesehen, hatte ein sehr ähnliches Problem.

Damals war meine neue gelbe WBK nur auf Repetierer ausgestellt worden und für jeden Erwerb sollte eine Vereinsbescheinigung vorgelegt werden, was auch in die WBK geschrieben wurde.

Hat zwei Jahre und einen Prozess gebraucht, um eine gesetzeskonforme WBK zu bekommen. Die Behörde hat sich dann kurz vor Urteilsverkündung unserer Rechtsauffassung angeschlossen, angeblich wegen neuem WaffG, gab aber wohl einen Beschluss eines OVG in sehr ähnlicher Sache, außerdem wäre das Urteil zu unseren Gunsten ausgefallen, und dann gäbe es eine Entscheidung schwarz auf weiß.

War für den Steuerzahler kein schöner Tag...

Grüße

GS

Geschrieben
Die Behörde hat sich dann kurz vor Urteilsverkündung unserer Rechtsauffassung angeschlossen,

Grüße

GS

Hallo GS

dies nennt sich vergleich, hat für die Behörde den Vorteil, daß sie nur ihre eigenen Kosten übernimmt, du oder deine RS-Versicherung deine Kosten. Wenn ein Urteil gefällt wird, trägt die Parteil alle Kosten, die entstehen. Ist ein gern gewählter Weg der Behörde um die mündigen Bürger zu drangsalieren.

Steven

Geschrieben

Hallo Steven!

War schon so wie ich beschrieben hatte, die Behörde hat alles bezahlt. :eclipsee_gold_cup:

Habe ich aber auch schon in einer anderen Sache vor Gericht erlebt, da gibt sich eine Behörde felsenfest überzeugt, und tut dann bei eigentlich von vorneherein absehbarem anderen Ausgang alles, damit es bloß kein Urteil gibt. Hat mit einem Vergleich nichts zu tun.

Grüße

GS

Geschrieben
Von daher muss man lediglich darauf achten, dass die Waffe überhaupt in eine Disziplin passt, die in Deutschland geschossen werden kann (diese zu wissen, bzw. ggf. auf Nachfrage anzugeben, ist sicherlich hilfreich und kein Aufwand).

Hallo, gibt es irgendwo eine Übersicht welche Kaliber in welcher Disziplin geschossen werden, also welche Kaliber in Deutschland problemlos möglich sein sollten?

Problemlos sollten doch auf jeden Fall Standardkaliber der Ordonanzgewehre (8*57 etc.) oder Kaliber wie .223 und .308 sein oder irre ich mich da?

Grüsse

Geschrieben

Ohne es jetzt nachgeschaut zu haben, würde ich dies grundsätzlich auch sagen. Du kannst die Sportordnungen aber idR auf den Internetseiten der Verbände abrufen, beim BDS ist das jedenfalls völlig unproblematisch.

Zudem ist das jetzt etwas kompliziert und daher hier auch nicht darstellbar, weil alle Verbände hierfür nach den Regeln ihrer Landesverbände gehen, die auch etwas voneinander abweichen können.

Lustig wäre auch, wenn Du dir eine Disziplin aussuchst, die in DEINEM Verband nicht geschossen wird, aber in einem anderen. Wie soll der Dir (als Nichtmitglied) darüber eine Bedürfnisbescheinigung ausstellen ?

Es gilt also das Obengesagte. Solange man sich nicht dem Verdacht der "Waffenhortung" (das ist das Stichwort der VwV, auf das jeder SB abfahren wird, wenn er mehrere gleichartige Waffen dort eingetragen sieht) aussetzt, kann man damit die dort genannten Waffen OHNE JEDE VORHERIGE AKTION erwerben.

@tyr13:

Ich würds drauf ankommen lassen. Der Erwerber hat alle Argumente, die Waffenbehörde in diesem Falle keins. Tatsächlich würde ich erst bei einer Ablehnung des Eintrags um Bescheid bitten, wie mit der Waffe zu verfahren ist. Sollte die Behörde auf Einlagerung bestehen, werden die Kosten dann gegen die Behörde geltend gemacht. Warum willst Du Dir dies selbst ans Bein binden ? (Eine Möglichkeit, die Waffe einlagern zu können, wenns dann hart wird, schadet natürlich überhaupt nicht !)

Gruß,

B.

Geschrieben
Hallo, gibt es irgendwo eine Übersicht welche Kaliber in welcher Disziplin geschossen werden, also welche Kaliber in Deutschland problemlos möglich sein sollten?

Auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes gibts netterweise alle Sportordnungen direkt zum Download!

http://www.bva.bund.de/nn_372378/DE/Aufgab...html?__nnn=true

Grob gesagt kannst du problemlos alles bis .338 Lapua Magnum kaufen.(oft steht z.B.: Ordonanzgewehr oder Dienstgewehr bis 8mm)

LG: Steam

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.