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IGNORED

WBK - gelb und Erwerb eines Wechsellaufes


Sxxxxxxx

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ein Schützenkollege würde mir sein Thompson Center Arms Contender Gewehr im Kal. 22 lfB verkaufen.

Ich würde es aber nur kaufen wenn ich die Möglichkeit hätte, auch Wechselläufe in z.B. 223 Rem. u. 357 Mag. für die Waffe auf meine WBK - gelb/neu zu erwerben !

Frage: Kann ich bei einer eingetragenen Waffe Kal. 22 lfB in der WBK - gelb Wechselläufe eines grösseren Kalibers nachträglich kaufen und eintragen lassen, oder ist es hier wie bei der WBK-grün, dass ich nur Wechselläufe des gleichen oder eines kleineren Kalibers bedürfnisfrei erwerben darf ???

Gruss Schwarzkopf

Geschrieben
Hallo,

ein Schützenkollege würde mir sein Thompson Center Arms Contender Gewehr im Kal. 22 lfB verkaufen.

Ich würde es aber nur kaufen wenn ich die Möglichkeit hätte, auch Wechselläufe in z.B. 223 Rem. u. 357 Mag. für die Waffe auf meine WBK - gelb/neu zu erwerben !

Frage: Kann ich bei einer eingetragenen Waffe Kal. 22 lfB in der WBK - gelb Wechselläufe eines grösseren Kalibers nachträglich kaufen und eintragen lassen, oder ist es hier wie bei der WBK-grün, dass ich nur Wechselläufe des gleichen oder eines kleineren Kalibers bedüHalloHallo rfnisfrei erwerben darf ???

Gruss Schwarzkopf

Hallo, da die Waffe auf der gelben WBK eingetragen wird, kannst so viele Wechselsysteme kaufen wie Du möchtest. Das Kaliber spielt keine Rolle.

Gruß Shooterfjb

Geschrieben

MÖÖÖP....

Es ist egal, welche Farbe die WBK hat. der Bedürfnisfreie Erwerb von WS und WL gilt nur bei Kalibergleich oder ~kleiner.

Mit dem .22 lr Lauf könntest Du .223 Rem erwerben, aber nicht .357 Mag.

Lösung: wickelt es über einen Händler ab. Der Kumpel verkauft die T/C an den Händler, der nimmt sie ins Handelsbuch, verkauft Dir das Griffstück mit einem Neuen, großen Lauf und gibt Dir den alten, kleinen Lauf als Wechsellauf mit. Danach kannst Du alle WL erwerben die kleiner sind als der Original-Lauf.

Ist hirnrissig, auf Gelb kannst Du bedürfnisfrei eine zweite komplette T/C erwerben, aber keinen (größeren) Wechsellauf, den gibt's nur mit Bedürfnisbescheinigung...

Geschrieben

Stellt die gelbe WBK nicht sozusagen ein allgemeines Bedürfnis bezüglich der damit erlaubten Waffen dar?

Und weil wesentliche Teile einer SW wie die Schusswaffe selbst zu behandeln sind, gilt das Bedürfnis auch für Wechselläufe einer Waffe die auf Gelb gehört.

So würde ich das mal auslegen, und mit meinem SB darüber reden.

Die Lösung mit dem Händler ist natürlich auch machbar, was aber, wenn einem noch ein kalibergrößerer Wechsellauf über den Weg läuft?

Geschrieben

Also ich glaube, er kann ein Wechselsystem ohne Weiteres mit der gelben WBK erwerben.

Das WS ist nicht (!) bedürfnisfrei erwerbbar, da größer als das Kaliber der Waffe. Gelbe WBK = Bedürfnis (als Sportschütze), dieses ist somit nachgewiesen.

Zu behandeln ist der Kauf wie der Kauf einer gleichen Waffe im größeren Kaliber. Also kaufen, danach zum SB und WS eintragen lassen -> fertig.

Bei der grünen WBK wäre zusätzlich ein Voreintrag für das größere Kaliber einzuholen, mit allem drum und dran (Bedürfnisbescheinigung des Verbands...)

2/6-Regel spielt natürlich hier immer eine Rolle (ob ein WS nun auf 2/6 geht oder nicht, dafür haben 2 SB in der Regel 3 Erklärungen und 4 Vorgehensweisen ;) )

Geschrieben
Also ich glaube, er kann ein Wechselsystem ohne Weiteres mit der gelben WBK erwerben.

Das WS ist nicht (!) bedürfnisfrei erwerbbar, da größer als das Kaliber der Waffe. Gelbe WBK = Bedürfnis (als Sportschütze), dieses ist somit nachgewiesen.

Zu behandeln ist der Kauf wie der Kauf einer gleichen Waffe im größeren Kaliber. Also kaufen, danach zum SB und WS eintragen lassen -> fertig.

Bei der grünen WBK wäre zusätzlich ein Voreintrag für das größere Kaliber einzuholen, mit allem drum und dran (Bedürfnisbescheinigung des Verbands...)

2/6-Regel spielt natürlich hier immer eine Rolle (ob ein WS nun auf 2/6 geht oder nicht, dafür haben 2 SB in der Regel 3 Erklärungen und 4 Vorgehensweisen ;) )

Das sehe ich genauso...

Geschrieben
Also ich glaube, er kann ein Wechselsystem ohne Weiteres mit der gelben WBK erwerben.

Da widersprichst Du Dir aber selbst mit dem was Du jetzt ausführst.

Das WS ist nicht (!) bedürfnisfrei erwerbbar, da größer als das Kaliber der Waffe. Jepp

Gelbe WBK = Bedürfnis (als Sportschütze), dieses ist somit nachgewiesen. Leider nicht. Der Kauf eines Wechsellaufs alleine wäre ja durch die gelbe WBK auch nicht gedeckt, die Aufzählung des 14.4 ist mMn abschließend.

Zu behandeln ist der Kauf wie der Kauf einer gleichen Waffe im größeren Kaliber. Deine Auslegung !?!

Also kaufen, danach zum SB und WS eintragen lassen -> fertig. Vorher auf jeden Fall fragen, und verschriftlichen. Zumindest in dem Einzelfall ist das dann rechtssicher.

Geschrieben

Wechselläufe sind den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind. Damit sollte es rein über die Sportschützen-WBK gehen.

Nun kann man beliebig viele Knüppel auspacken und dem Legalwaffenbesitzer zwischen die Beine werfen. Das gleiche gilt ja auch für Schalldämpfer und da konstruiert man das dann schon so, dass es nicht passt. Man könnte ja argumentieren, dass es keine Sportordnung gibt, mit der nur mit einem Wechsellauf geschossen wird und man daher immer ganze Waffen auf die gelbe WBK eintragen muss.

Die pragmatische Lösung ist mit dem SB zu reden und wenn der dazu Zustimmung signalisiert einfach zu machen.

bye knight

Geschrieben
Eben.

Sonst müßte man ja mit dem Wechsellauf im größten Kaliber anfangen...

Nun, ich armer Thor, bin so klug als wie zuvor....

Da muss ich mal wirklich persönlich beim Sachbearbeiter vorstellig werden! Bei der WBK-grün kann ich z.B. bedürfnislos Wechselläufe eines gleichen oder kleineren Kalibers ohne Wartefrist kaufen...! Gibt es da bei der WBK-gelb die halbjährige Wartefrist, oder könnte ich auch hier jederzeit einen zusätzlichen Lauf kaufen ???

Die Deutschen ersticken so langsam aber sicher an ihrer Gesetzes und Reglementierungsflut...die Gedanken die sind frei, des Rest regelt die Polizei....

Geschrieben
Gibt es da bei der WBK-gelb die halbjährige Wartefrist, oder könnte ich auch hier jederzeit einen zusätzlichen Lauf kaufen ???

Rede mit deinem SB. Ich fürchte, ein Wechsellauf im größeren Kaliber geht grundsätzlich erst mal gegen 2/6, wobei das eine "in der Regel" Regel ist. Der SB kann also Ausnahmen davon machen.

bye knight

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Und mit welcher Begründung?

Was meinst du mit "Begründung"? Die Begründung, die man dem SB vorlegen muss, damit er von 2/6 abweicht oder die Begründung, warum der SB von 2/6 überhaupt abweichen darf?

bye knight

Geschrieben
Hallo,

ein Schützenkollege würde mir sein Thompson Center Arms Contender Gewehr im Kal. 22 lfB verkaufen.

Ich würde es aber nur kaufen wenn ich die Möglichkeit hätte, auch Wechselläufe in z.B. 223 Rem. u. 357 Mag. für die Waffe auf meine WBK - gelb/neu zu erwerben !

Frage: Kann ich bei einer eingetragenen Waffe Kal. 22 lfB in der WBK - gelb Wechselläufe eines grösseren Kalibers nachträglich kaufen und eintragen lassen, oder ist es hier wie bei der WBK-grün, dass ich nur Wechselläufe des gleichen oder eines kleineren Kalibers bedürfnisfrei erwerben darf ???

Gruss Schwarzkopf

Bei mir war es genauso und ein klares JA, das geht ohne Probleme. 2/6 Regel greift ebenfalls nicht!

Der .22 Lauf ist nett, der .44 Magnum schon ziemlich hart und der .223 macht richtig Spaß!

Geschrieben

Ein größeres Kaliber ist kein Problem, wenn es auf Gelb eingetragen wird. Ich habe eine 6BR als Grundwaffe (.243) und dann einige Jahre später einen 284Win Wechsellauf eintragen lassen.

Geschrieben
Ein größeres Kaliber ist kein Problem, wenn es auf Gelb eingetragen wird. Ich habe eine 6BR als Grundwaffe (.243) und dann einige Jahre später einen 284Win Wechsellauf eintragen lassen.

Ganz schön verwirrend das ganze......

Da ich auch "demnächst" meine 2 Erstwaffen einkaufe werde habe ich hier einige fagen die wie ich glaube dazupassen :

die 1. Waffe soll eine .32 GSP mit .22 WS sein

die 2. Waffe soll eine Desert Eagle sein, Kaliber noch offen

Nach der 2/6er Regel darf ich dann nach 6 Monaten einen Oronanzer K98 erwerben. So mein Stand bis jetzt.

Gerne hätte ich dann noch einen S&W Revolver .357 , den kann ich ebenfalls nach den ersten 6 Monaten mit dem K98 beantragen ?

Wenn ich nun die Desert in 9mm beantrage (Voreintrag) ist es mir dann nicht erlaubt ein WS/WL für diese Waffe in .357 .45 etc. zu bekommen? Wenn ich das richtig verstehe müsste ich sie mir in .50 holen, dann kann ich alle kleineren Kaliber schiessen (WL kaufen und lediglich innerhalb 2 Wochen anmelden) :confused:

Da ich eigentlich jemand bin der sehr viel ausprobiert ist das für mich hier sehr schwer (in bezug auf die max. Waffenanzahl die man haben darf). Somit muss man sich ja für Jahre festlegen was man kauft :peinlich:

Gruß

Geschrieben
...

die 2. Waffe soll eine Desert Eagle sein, Kaliber noch offen

...

Wenn ich nun die Desert in 9mm beantrage (Voreintrag) ist es mir dann nicht erlaubt ein WS/WL für diese Waffe in .357 .45 etc. zu bekommen?

...

Hervorhebungen durch mich.

da würd ich mich doch nochmal genauer informieren!

ausserdem sind so pauschale aussagen und deine fragen dazu auch nicht so einfach zu beantworten .... hängt mitunter vom verband und der jeweiligen SpO ab.

gruß alzi

Geschrieben

hallo sas 26,

wechselsysteme kannst du ohne voreintrag dann kaufen, wenn deren kaliber gleich oder kleiner ist, als die schon vorhandene grundwaffe.

du schreibst allerdings was von desert und 9mm........

ich glaube da hst du dich etwas "verfahren"

desert eagle gibts ab werk nur in .50ae - .44mag und .357 mag.

in .45acp / 9mm oder ähnlichem gibt es da keine wechselmöglichkeiten.

hast du mit einer desert schon so oft geschoossen, dass DU sie als "sinnvoll/ notwendig oder geeignet" als 2. kurzwaffe siehst ?

handgunner

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