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IGNORED

Waffe zu lang ?


Sniper09

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So wie mit der 7,5 Tonnen Grenze bei LKWs, für die wo noch einen alten 3er Führerschein haben. Das ist gar nicht so einfach zu erkennen, ob der jetzt drüber oder drunter ist. Aber zum Glück haben die Hersteller das ja irgendwo drauf geschrieben. Dadurch konnte man ohne Nachwiegen vermeiden was falsches zu fahren.

Gruß

Makalu

Geschrieben

@Sniper

Das Kind ist in den Brunnen gefallen - Dein Sachbearbeiter hat recht!

Dein Sachbearbeiter scheint aber auch ein vernunftbegabter Mensch zu sein - nachdem was man im Forum so liest, gibt es bestimmt auch SB's die einem dann gleich einen reinwürgen würden (mangelnde Sachkunde, Verstoß geg. WaffG, Unzuverlässig, etc... [ob das rechtlich haltbar wäre, sei mal dahingestellt]).

Du möchtest den Lauf nicht kürzen - behalten ist aber auch nicht drinn!

Dann suche doch einfach mal das nette Gespräch mit dem SB! Sag, es tut Dir furchtbar leid, Du hast Dich vom günstigen Preis blenden lassen und Dich vertan! Irren ist ja menschlich! Da Du einsiehst, dass Du die Waffe in der jetzigen Konstellation nicht behalten darfst, fragst Du ihn freundlich, ob er damit einverstanden wäre, wenn Du die Waffe sofort an einen Berechtigten (oder Büchser) weiterveräußerst! Das lässt Du Dir am besten auch schriftlich geben (Weiterverkauf wg. Fehlkauf) damit es keine Probleme gibt!

Und wenn er dann noch besonders gut drauf ist, dann erkennt er das Bedürfnis welches Dir der Verband ausgestellt hat weiterhin an, tut so, als sei nix passiert und trägt Dir (nach Verkauf der Ruger) die nächste (zulässige) Waffe in die WBK ein ;)

Die Sache mit dem anderen Verband wäre theoretisch denkbar - allerdings müsste die Waffe so oder so erstmal bei nem Berechtigten/ Büchser eingelagert werden da Du nicht sofort ne Bedürfnisbescheinigung bekommst...

Geschrieben

Wenn ich die Posts des Fredstarters richtig gelesen habe, handelt es sich doch um einen Privatkauf???

Also ist auch noch kein Eintrag (außer der Erwerbsberechtigung) in der WBK!

Es gibt also 2 Lösungswege: Entweder Rückabwicklung des Kaufs (wenn der Verkäufer mitspielt) oder Deal mit einem Büchser (da lohnt sich dann, wenn man den Mann vor Ort was verdienen lässt und nicht nur beim billigsten Höker kauft), der die Waffe vom Verkäufer "übernimmt" und gegen Wertanrechnung eine andere, in die Sportordnung passende Waffe verkauft.

Letztere Möglichkeit wird aber sicher auch nicht preiswerter als ein fachmännisches Kürzen des Laufs auf SPO - konforme Länge - Geiz ist eben nicht immer geil, vor allem, wenn man seinen Grips nicht vorher eingeschaltet hat.

Der SB ist doch wirklich ok. Durch seine Weigerung einzutragen bleibt schließlich die EWB bestehen. Er hätte ja auch eintragen können und dann später (bei Bedürfnisüberprüfung) "zufällig" feststellen können, dass für die Waffe gar kein Bedürfnis besteht.

Geschrieben
...

Von einem cleveren SB würde ich erwarten das er bei Aushändigung der WBK ein Merkblatt mit den 20 wichtigsten Regeln oder möglichen Fallen heraus gibt. Er arbeitet jeden Tag damit und sollte die Fallen kennen.

...

Klar, und wenn Du nachbestandener Prüfung Deinen Führerschein auf'm Amt abholst erwartest Du auch, daß Dir in einem Merkblatt die wichtigste Regeln im Straßenverkehr erläutert werden. Was ist eine rote Ampel, was mache ich da ....

Gruß

Sigges

Geschrieben

Hallo

Ich werde dem SB heute ne Mail schicken wie ich mich jetzt verhalten soll.

Danke an alle die mir nützliche Tipps und Mails geschickt haben und auch für die Links. :icon14: Jetzt habe ich auch die vollständige Sportordnung herunter laden können. Bei meiner alten fehlte einiges.

Und für die Leute die hier unfehlbar sind, ihr seit nur :peinlich:

Grüße Sniper

Geschrieben
Das muss man auch gar nicht erkennen können.

Die Lauflänge kann man in der jeweiligen Modellbeschreibung des Herstellers nachlesen.

CM

Angenommen ich kaufe dieses Modell, das aber schon vom Vorbesitzer gekürzt wurde (natürlich vom Büxer), wie will der SB nun wissen welche Lauflänge der Revolver in Wirklichkeit hat? Ich hab noch nie gehört das ich ne Waffe dem SB zum begutachten bringen muß. Was wäre denn die Konsequenz aus diesem Fall? Schickt mich der SB auf seine Rechnung zum Gutachter zum Lauf vermessen?

Wenn der Threadstarter nun die Waffe zu seinem Büchsenmacher zum Kürzen bringt, steht doch dann auch nichts davon in der WBK, oder?

Soviel ich weiß, wurde bei mir noch nie eine Lauflänge eingetragen.

Sagen wir mal der SB misst nach und befindet alles für regelkonform, könnte man dann nach Jahren Probleme bekommen wenn ein anderer SB den Job übernimmt und nichts von dem Fall weiß?

Wie wird das normalerweise gehandhabt?

Geschrieben
Angenommen ich kaufe dieses Modell, das aber schon vom Vorbesitzer gekürzt wurde (natürlich vom Büxer), wie will der SB nun wissen welche Lauflänge der Revolver in Wirklichkeit hat? Ich hab noch nie gehört das ich ne Waffe dem SB zum begutachten bringen muß.

§ 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau

(3) Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Besitzer von

1.

Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder

2.

in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten verbotenen Waffen

ihr diese sowie Erlaubnisscheine oder Ausnahmebescheinigungen binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist zur Prüfung vorlegt.

Geschrieben

Normalerweise erhält der SB von Sachverhalten dieser Art nur durch Logorhoe des WBK-Inhabers Kenntnis. Das Üble daran wäre, daß sich daraus ein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen konstruieren läßt, der dann generell die Zuverlässigkeit in Frage stellt. Nicht die Sachkunde, die Zuverlässigkeit !

Bei einem Fehlkauf oder bei Änderung der Gesetzeslage (kurze VR-Flinten ?, Pistolengriffe an ebensolchen Flinten ?, Kleinkalibrige ZF-Munition ?, Widerruf BKA-Bescheid Thompson 1928 ?) Hat man ja auch plötzlich das Problem, eine Waffe zu besitzen, die man eigentlich gar nicht haben darf.

Wer eine Waffe kauft, die er nicht mit seinem Bedürfnis vereinbaren kann, stellt sich genau in diese Ecke. Die allermeisten Sachbearbeiter werden im Interesse Ihrer Kunden handeln und eine praxisgerechte und unbürokratische Lösung anstreben, denke ich. Das Problem sind dann Leute, die auf Stur schalten. Auf beiden Seiten...

Was wäre denkbar:

- Lauf kürzen/Neuer Lauf

- "Umtausch" ohne erneuten Bedürfnisnachweis

- "Umtausch" mit Verbandsbescheinigung, aber ohne 2/6-Anrechnung bzw. Frist

- "Umwidmung" des Bedürfnis' zu einer erlaubten Disziplin (Wenn die SpO es hergibt), dafür neue Bescheinigung

Alles Varianten, über die man erst mal reden kann. Dann sollte man es zur beiderseitigen Absicherung verschriftlichen, als formlosen Antrag, über den dann ein Bescheid ergeht.

Geschrieben

Hallo

Ich habe gerade die Entscheidung meines SB bekommen. Er gibt mir Zeit die Waffe bis ende August zu verkaufen.

Ist sehr schade, da ich das Modell mag. Mal sehen was ich als nächste Kaufe. Diesmal passe ich aber auf. :rolleyes:

Ob ich einen neuen Bedürfnisnachweis brauche und ob die 2/6 Regelung gilt werde ich dann verhandeln.

Noch mal DANKE für die gut gemeinten Ratschläge und Tipp´s.

Gruß Sniper

Geschrieben
Und für die Leute die hier unfehlbar sind, ihr seit nur :peinlich:

Niemand ist unfehlbar, aber...nicht alle geben anderen die Schuld wenn sie selbst einen Fehler machen. Denn genau DAS ist peinlich und macht den ganz großen Unterschied :s75:

Geschrieben
Niemand ist unfehlbar, aber...nicht alle geben anderen die Schuld wenn sie selbst einen Fehler machen. Denn genau DAS ist peinlich und macht den ganz großen Unterschied :s75:

Ich wüste nicht wo ich irgend jemand irgendwie die Schuld gebe.

Wer Lesen kann ist mächtig. :ridiculous:

Geschrieben
Ja, es ist meine erste Kurzwaffe und deshalb kenne ich noch nicht alle Regularien.

Von einem cleveren SB würde ich erwarten das er bei Aushändigung der WBK ein Merkblatt mit den 20 wichtigsten Regeln oder möglichen Fallen heraus gibt. Er arbeitet jeden Tag damit und sollte die Fallen kennen.

Gruß Sniper.

Hallo Makalu

Eigentlich dachte ich ein SB einer Behörde wäre ein Dienstleister und ich so etwas wie ein Kunde. Wir Sportschützen sind aber zu Bittstellern geworden und gerade die Anfänger schickt man in einen Paragraphen Dschungel und wartet nur darauf das er einen Fehltritt macht.

In der Sportordnung die ich hier in meiner Hand halte steht nichts von Lauflängen und auch in der, die ich aus dem Internet geladen habe nicht.

Erst in der „Schießsportdisziplinen_Waffenuebersicht“ aus dem Netz hab ich das gefunden.

Sniper

Hallo,

also ich kann Lesen und sehe, wem hier die Schuld gegeben wird... :ridiculous:

Die Frage ist wohl wer hier :peinlich: ist!

Wenn man etwas kauft, sollte man eig. schon erwarten können das man weiss man da da kauft und kaufen darf und was nicht!

An welcher Meisterschaft willst denn damit Teilnehmen auch wenn dir der SB das Teil Eintragen würde???

Ich sage dazu mal weiter nix!!!

Gruß

Geschrieben
Ich habe gerade die Entscheidung meines SB bekommen. Er gibt mir Zeit die Waffe bis ende August zu verkaufen. Ist sehr schade, da ich das Modell mag. (...)

Dann geh erstmal damit trainieren.

Wenn er dir gut liegt und in einem guten Zustand ist, denk nochmals ernsthaft über die Laufkürzung nach!

(aber bitte nicht vom "Hinterhof-Büchser")

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